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IGNORED

A/B Schränke nach 2003


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Richtlinien zur Aufbewahrung legt der Gesetzgeber fest und kein anderer.Ob er nun selbst eine Norm definiert,nach der die Behältnisse zu fertigen sind,oder ob er sich - sinnigerweise - an einer bereits bestehenden,durch die Hersteller/Versicherer selbst definierten Norm orientiert und sich auf diese beruft,weil er solcher Art gefertigte Behältnisse zum Zwecke der Aufbewahrung für ausreichend sicher hält, ist ganz allein seine Entscheidung.Wenn nun letztgenannte ihre Norm auslaufen lassen,hat das solange keine Bedeutung für die Aufbewahrung von Schußwafffen im Sinne des Waffg,solange der Gesetzgeber keine entsprechende Änderung am Gesetz vornimmt.

Eigentlich doch ganz einfach.

Gruß André

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich habe mittlerweile ein Schreiben des Herstellers, welches nochmal den Widerstandsgrad bescheinigt, beim SB eingereicht und geh mal davon aus, dass es jetzt passt.

Hank

Geschrieben

Ist sicher die richtige Vorgehensweise Hänk.

Von welchem Hersteller bekamst Du Dein Schreiben?

Ich habe mit Format sehr gute Erfahrungen gemacht - schickten das Schreiben sehr schnell zu.

IMI

Geschrieben (bearbeitet)

Der Hersteller war Format und der Kontakt war freundlich. Bin sehr zufrieden. Die meinten auch, dass ich mich bei ihnen melden sollte, falls es noch Fragen oder Probleme gibt.

Grüße

Hänk

Bearbeitet von hänk
Geschrieben

Das eigentliche Problem sind eventuell auch mangelnde Kompetenzen der zuständigen Stellen.

Grundsätzlich gibt es ja stets die Möglichkeit einer vergleichbaren Aufbewahrung.

Kurzum aus Stuttgart kam auf Nachfrage vom AföO die folgende Stellungnahme:

Mit Stufe A oder B vergleichbare Behältnisse können von uns (Amt) durch einfache Augscheinnahme festgestellt werden.

Primitiv gesprochen A Schrank ist einwandig, B Schrank ist doppelwandig.

Erst wenn eine Einstufung über B gewünscht ist brauchts in Stuttgart ein Fachgutachten. Weil es da eben auch auf die Eigenschaften des Stahls und "innere Werte" zwischen den Wänden ankommt.

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte das gleiche Problem mit meinem nach 2003 gebauten Format A/B Schrank. Hab deshalb bei Format telefonisch die Bestätigung der Sicherheitsstufen angefragt und noch in der selben Woche erhalten. Diese hab ich dann mit meinen anderen Aufbewahrungsnachweisunterlagen bei meinem SB vorgelegt und damit war der Fisch geputzt. Ihm hatte das voll und ganz ausgereicht.

PS: Nur nicht verunsichern lassen

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich hatte das gleiche Problem mit meinem nach 2003 gebauten Format A/B Schrank. ...

Unsere Schränke haben wir mal beim Bauhaus gekauft. Hersteller Format und AL-KO. Jeweils ein kurzer Anruf beim Kundendienst und innerhalb einer Woche waren die benötigten Unterlagen da und wurden vom LKA akzeptiert.

Auch von hieraus nochmals vielen Dank für den Service!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo erstmal,

bin neu hierim Forum, habe nach langer Zeit wieder mit dem Schießsprot begonnen und möchte mir nun von einem Freund, der in der Stahlbaubranche arbeitet einenpassenden Waffenschrank bauen lassen.

Wer kann mir nun die genauen Vorschriften der VDMA 24992 nennen, denn sollte der Schrank nach diesen Vorgaben gebaut sei und der Hersteller dies auch bestätigen, muß eine Zulassng durch die Behörde möglich sein.

Hinzuzufügen wäre noch, daß mein Freund auch Arbeiten im Bankwesen durchführt.

Grüße

dei-nachbar

Geschrieben

Hallo dei nachbar

So einfach geht es nicht

Die Zulassung nach VDMA ist keine Aussage über Abmessungen und

verwendete Materialien,sondern eine Prüfung der Einbruchsicherheit.

Auf bürokratendeutsch:Ermittlung der Widerstandszeit gegen

Aufbruchversuche.

Wenn der Schrank diese Prüfkriterien erfüllt und der Hersteller

sich verpflichtet alle Schränke so zu fertigen erhält er die Zulassung.

Es folgen dann auch noch regelmässige Kontrollen.

Diese Auslegung macht einen Selberbau unsinnig,da das Prüfverfahren

viel zu aufwendig ist.Es mag schon sein,dass es Sachverständige gibt,

die den Schrank als sicher im Sinne der Vorschrift einstufen.Der Sachverständige

wird sich aber auch bezahlen lassen dafür dass er bei Problemen den Kopf

hinhält.

Dann kommt:Arbeitslohn Freund,mindestens 200 kg Material ,das Schloss wirst du

wohl kaufen müssen und noch die Zulassung im Einzelfall.

Da wirst du dich schon fragen müssen wo das ganze noch Sinn macht.

mfg

der Waldlaeufer

Geschrieben

BAUEN LASSEN?!?

wenn geprüft werden muß, dann lass 2 bauen! da einer zerstört wird um zu prüfen!

kauf bei einem hersteller deiner wahl und sage ihm was du willst ... er baut nach seinen vorgaben und du hast ruhe!

ich rate zu hartmann (klick drauf) ... ist hier ja auch bannerkunde also darf ich es ja auch schreiben!

er hat immer angebote für sportschützen ...

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Eben. Der Käufer muss sich verlassen können, dass die vom Hersteller angebrachte Typenbezeichnung eine rechtskonforme Waffenverwahrung gewährleistet.

So lange es nicht verboten wird, dass neu produzierte A- oder B-Schränke verkauft werden dürfen, gelten ALLE auch als solche. Und nach aktueller Rechtslage treffen weder WaffG noch AWaffV eine Unterscheidung zwischen A- und B-Schränken aus Mai 1995 bis Dezember 2003 und späteren Modellen dieser Norm.

Als Betroffener würde ich auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und notfalls dagegen klagen.

Wie sind mittlerweile Eure Erfahrungen?

Fachgutachten nötig, oder nicht?

IMI

Geschrieben

Dafür:

Hallo,

ich habe heute in einem Brief vom Amt folgende Formulierung bezogen auf A/B-Schränke erhalten:
"Anschaffung von Mai 1995 bis Dez. 2003, während der Geltung der Norm, daher Besitzstandswahrung. Später beschaffte Schränke sind nur noch mit Fachgutachten, das die entsprechende Widerstandsklasse bescheinigt gültig."
...
Hänk

Geschrieben

Das Verlangen der Behörde war damals Unisnn und wäre heute Unsinn. Man sollte aber nicht vergessen, wer diesen Blödsinn - quasi an forderster Front - mitverbreitet hat: Hartmann-Tresore

Geschrieben

So ein Quatsch... das Einheitsblatt wurde zurück gezogen, das hat den selben Effekt wie eine zurück gezogene Norm: es ist weiterhin gültig, wenn darauf Bezug genommen wird, aber es entspricht nicht mehr dem "Stand der Technik". Da im Gesetz aber ausdrücklich dieser veraltete Standard als ausreichend genannt wird, ist dieser Umstand geheilt.

Es ist ja nicht verboten alte Normen anzuwenden.

Geschrieben

Das Verlangen der Behörde war damals Unisnn und wäre heute Unsinn. Man sollte aber nicht vergessen, wer diesen Blödsinn - quasi an forderster Front - mitverbreitet hat: Hartmann-Tresore

Ja. Jetzt propagieren sie die biometrischen Sicherungen. Mit einer Arroganz an den Messe-Ständen, dass man es kaum glaubt.

Mich haben sie als Kunden gesehen und meine Auffasung behalte ich auch nicht für mich.

Geschrieben

Ja. Jetzt propagieren sie die biometrischen Sicherungen. Mit einer Arroganz an den Messe-Ständen, dass man es kaum glaubt.

Mich haben sie als Kunden gesehen und meine Auffasung behalte ich auch nicht für mich.

Mit welchem Verkaufsargument? Mehr Sicherheit?

Geschrieben

Dass man keine A/B-Schränke mehr nutzen dürfen soll, war eine Masche der Tresorverkäufer. Zum einen sind DIN-Schränke teurer, so dass die Gewinnmarge größer ist. Zum anderen weren Tresorbesitzer so vielleicht animiert, einen neuen zu kaufen und der Markt wird angekurbelt.

Richtig ist, dass das VDMA Einheitsblatt 24992 zum 31.12.2003 zurückgezogen wurde. Was viele aber nicht wissen ist, dass die DIN EN 1143-1 Stand Mai 1997 bereits ein Jahr vorher, im Oktober 2002, zurückgezogen wurde.

Geschrieben

da kann man mal sehen, wie die Relevanz der Norm in puncto "Sicherheitsgewinn" ist

Da kann man mal sehen wie einen der Handel zu verarschen versucht.

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