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IGNORED

Waffenkauf im EUausland


stubenwurm

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so,

weihnachten steht vor der tür, verwandte und freunde werden in den kommenden wochen wieder stärker besucht werden... und was macht man da, man guckt mal was in den eu-partnerländern das hobby kostet wenn man schonmal da ist!

hier also meine frage:

wenn ich z.b. meine mutter mal wieder zu ihrer freundin nach belgien fahre und meinen jagdschein/wbk mit voreintrag (nötigenfalls) einstecke, kann ich dann einfach im land der leckeren pralinen einkaufen was das herz begehrt und sind die preise dort besser?

z.b. überlege ich mir ne cz shadow mamba zu kaufen, da frankonia alleinimporteuer für cz in d ist stellt sich mir die frage ob man so ein gerät nicht in belgien billiger bekommt?!

der waffenhändler meines vertrauens hat nämlich schon abgewunken als ich das thema cz angesprochen habe und mir mitgeteilt das er da nicht viel am preis machen kann da er auch von frankonia beziehen muß!

hat da wer erfahrung?

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hat da wer erfahrung?

Aus deutscher Sicht brauchst Du (neben der EWB natürlich) eine Importgenehmigung, die es für ca. € 10,00 beim Amtmann Deines Vertrauens gibt. Problem: Du musst die Waffe, die Du importieren möchtest, samt Nummer in den Antrag reinschreiben. Also: Fahrt nach Belgien, Waffe aussuchen, eventuell bezahlen, Importgenehmigung beantragen und an den Händler schicken, der dann die Formalitäten der Ausfuhr erledigt, bevor er Dir die Waffe zuschickt oder Du sie abholen kannst. Zoll kostet es innerhalb der EU keinen, aber ggf. Einfuhr- USt, wenn Du nicht von einem Privatmann kaufst.

*dranhäng* :rolleyes:

Hat jemand Erfahrung mit dem Import einer CZ- Waffe aus Tschechien?

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Nein, solche Blankogenehmigungen gibt es nicht.

Im ersten Schritt muss die belgische Waffenbehörde die konkrete Waffen"ausfuhr" genehmigen und mit dieser Genehmigung kann Dir Deine Waffenbehörde bei entsprechender Erwerbsberechtigung die "Einfuhr" (Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG) gestatten.

Nach erfolgter Verbringung schriftliche Meldung an das BKA und Vorlage WBK innerhalb von zwei Wochen wie sonst auch beim Waffeneintrag.

Grüssle

SBine

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Im ersten Schritt muss die belgische Waffenbehörde die konkrete Waffen"ausfuhr" genehmigen

heißt: ich brauch auch erstmal 'ne ausfuhrgenehmigung aus belgien raus? na das is ja mal erleichterter eu markt!

wie sieht es beim kauf von privatkauf im ausland aus, oder bei bezug über einen deutschen händler?

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heißt: ich brauch auch erstmal 'ne ausfuhrgenehmigung aus belgien raus? na das is ja mal erleichterter eu markt!

wie sieht es beim kauf von privatkauf im ausland aus, oder bei bezug über einen deutschen händler?

Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers.

Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht. Dies ist noch nicht EU-mäßig generell geregelt. Es gibt hier noch keine Regularien, was wer darf und was nicht. Am besten den Belgier fragen, was von deutschen Händlern a priori akzeptiert wird bzw. welche Papiere benötigt werdne.

DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden.

Es fallen KEINE Einfuhrsteuern an, sondern man zahlt die Steuern des Versenderlandes: wir sind in der EU eine Zoll-Union!

Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.

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Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers.

Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht. Dies ist noch nicht EU-mäßig generell geregelt. Es gibt hier noch keine Regularien, was wer darf und was nicht. Am besten den Belgier fragen, was von deutschen Händlern a priori akzeptiert wird bzw. welche Papiere benötigt werdne.

DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden.

Es fallen KEINE Einfuhrsteuern an, sondern man zahlt die Steuern des Versenderlandes: wir sind in der EU eine Zoll-Union!

Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.

oh man, und ich hab gedacht die eu vereinfacht den handel unter den partnerstaaten! ich denke fast, das es mit der ganzen fahrerei und formulargedöhns nicht billiger sein kann die waffe in belgien zu kaufen!

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oh man, und ich hab gedacht die eu vereinfacht den handel unter den partnerstaaten! ich denke fast, das es mit der ganzen fahrerei und formulargedöhns nicht billiger sein kann die waffe in belgien zu kaufen!

Selbst wenn es dann billiger wäre, und alles klappen würde dauert es sicher Jahre ehe du alle Papiere hast.

Nach der Änderung Waffengesetz 2006 habe ich im Dezember 2006 alle Waffen angemeldet, die Besitzkarten habe ich dann im Mai 2009 bekommen. Sicherheitshalber bin ich diese Zeit dann nicht auf dem Schießstand gewesen, da man beim Transport und einer Kontrolle die Besitzkarte vorlegen muß.

Zur Zeit will ich einen S&W Mod. 27 beantragen, ist sicher kein Problem wenn nur irgendeiner wüsste wie es genau geht.

Das einzige was ich definitiv weiß das es sicher ein halbes Jahr dauern kann mit der Genehmigung. In den Antrag müssen die Daten des Verkäufers und die Seriennummer der Waffe. Sicher lässt kein Verkäufer eine Waffe ein halbes Jahr liegen bis der Antrag endlich durch ist.

Einige Infos sind hier zu finden:

http://www.eifelpolizei.be/index_f.htm

http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_N.pl?cn=2006060830

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heißt: ich brauch auch erstmal 'ne ausfuhrgenehmigung aus belgien raus?

Ja, genau. Aber darum kümmert sich ja der Überlasser und es macht Dir selbst keine Arbeit. Diese Genehmigung reichst Du einfach zusammen mit Deinem Antrag bei der Waffenbehörde ein. Kosten nach WaffKostV übrigens lediglich 10,23 Euro ! Nur wenn Deine Waffenbehörde schon ein eigenes Gebührenverzeichnis hat, wirds teurer.

wie sieht es beim kauf von privatkauf im ausland aus, oder bei bezug über einen deutschen händler?

Macht für Dich keinen Unterschied. Wenns der Händler für Dich macht, beantragt halt er die Verbringungserlaubnis bei seiner Waffenbehörde - und Du zahlst so um die 30 bis 40,- Euronen mehr, weil der ja Mehraufwand hat und natürlich auch daran verdienen möchte.

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Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers... DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden.

Das stimmt nicht, genau andersrum: siehe § 29 Abs. 2 WaffG: :boese040:

"§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1.der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und2.der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.(2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt."

Welche Angaben die deutsche Waffenbehörde benötigt, ergibt sich auch aus § 29, allerdings der AWaffV:

"§ 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition

(1) Eine Erlaubnis oder Zustimmung nach den §§ 29 bis 31 des Waffengesetzes wird durch einen Erlaubnisschein der zuständigen Behörde erteilt.(2) Für die Erteilung einer Zustimmung nach § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetzes hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen: 1.über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder desjenigen, der die Waffen oder Munition ohne Besitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat verbringt:Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort und Anschrift, bei Firmen auch Telefon- oder Telefaxnummer, sowie Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises und die Angabe, ob es sich um einen Waffenhändler oder um eine Privatperson handelt;2.über die Waffen:bei Schusswaffen Anzahl und Art der Waffen, Kategorie nach der Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer und gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen; bei sonstigen Waffen Anzahl und Art der Waffen;3.über die Munition:Anzahl und Art der Munition, Kategorie nach der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. EG Nr. L 121 S. 20), Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIP-Munitionsprüfzeichen;4.über die Lieferanschrift:genaue Angabe des Ortes, an den die Waffen oder die Munition versandt oder transportiert werden.Die Angaben nach Satz 1 sind auch für die Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen aus einem Drittstaat nach § 29 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes erforderlich; in diesen Fällen muss der Erlaubnisschein alle in Satz 1 genannten Angaben enthalten."

Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht.

Du meinst vermutlich, dass der ausländische Waffenhändler keine Erlaubnis benötigt, wenn er an einen deutschen Waffenhändler verbringt. So eine Regelung gibt es z.B. in Österreich. Eine EU-Handelserlaubnis für Waffen gibt es übrigens nicht.

Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.

Na dann hast Du jetzt ja was dazugelernt. :)

Auch beim Export muss im übrigen zunächst der andere EU-Staat die Einfuhr genehmigen (siehe § 31 Abs. 1 WaffG).

oh man, und ich hab gedacht die eu vereinfacht den handel unter den partnerstaaten!

So schlimm ist das gar nicht. Wers mal gemacht hat, findet nix besonders kompliziert daran.

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Selbst wenn es dann billiger wäre, und alles klappen würde dauert es sicher Jahre ehe du alle Papiere hast.

Das trifft nur auf Einzelfälle zu. Normalerweise geht das Verfahren auf beiden Seiten ziemlich fix. Nur wenn im Antrag die Passdaten o.ä. nicht eingetragen werden, verzögert es sich. Aber da ist der Antragsteller selbst schuld.

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"§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1.der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und2.der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.(2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt."

Das bedeutet doch, das einschüssige

Steinschloss-

Radschloss- und

Luntenschlosswaffen

aus dem Ausland ohne (deutsche) Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden können?

Für Erwerb ubnd Besitz dieser Waffen wird keine Erlaubnis benötigt, sofern über 18 Jahre.

Je nach Herkunfstland ist klar, deutscher Beschuss muss durch den Verbringer = Einführer veranlasst werden.

Außerdem die unerfreuliche Märchensteuer und Zoll.

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Das stimmt nicht, genau andersrum: siehe § 29 Abs. 2 WaffG:

Na dann hast Du jetzt ja was dazugelernt. :)

Auch beim Export muss im übrigen zunächst der andere EU-Staat die Einfuhr genehmigen (siehe § 31 Abs. 1 WaffG).

Soll das heißen, daß immer ERST die NICHT-deutschen Genehmigungen vorliegen müssen, damit es eine deutsche Erlaubnis gibt??

Ich bin davon ausgegangen, dass die Exportgenehmigung IMMER eine Importgenehmigung vorraussetzt.

Bei Deiner Auslegung des Gesetzes müsste erst eine belgische Exportgenehmigung vorliegen, damit der Schütze eine deutsche Importgenehmigung erhält.

Da ich noch nie IMPORTIERT, sondern immer nur exportiert habe, fehlt mir die praktische Erfahrung.

Wenn es jedoch so wäre, würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen.

Oder wie kommt man eine belgische Exportgenehmigung, wenn der belgische vorher eine deutsche Importgenehmigung verlangt, die Deiner Meinung jedoch nur bei vorliegender Exporterlaubnis erteilt werden darf.

Ich bitte um Klärung

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Soll das heißen, daß immer ERST die NICHT-deutschen Genehmigungen vorliegen müssen, damit es eine deutsche Erlaubnis gibt??

Ich bin davon ausgegangen, dass die Exportgenehmigung IMMER eine Importgenehmigung vorraussetzt.

Bei Deiner Auslegung des Gesetzes müsste erst eine belgische Exportgenehmigung vorliegen, damit der Schütze eine deutsche Importgenehmigung erhält.

Da ich noch nie IMPORTIERT, sondern immer nur exportiert habe, fehlt mir die praktische Erfahrung.

Wenn es jedoch so wäre, würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen.

Oder wie kommt man eine belgische Exportgenehmigung, wenn der belgische vorher eine deutsche Importgenehmigung verlangt, die Deiner Meinung jedoch nur bei vorliegender Exporterlaubnis erteilt werden darf.

Ich bitte um Klärung

heißt: ich brauch auch erstmal 'ne ausfuhrgenehmigung aus belgien raus?

Ohne Deutsche Importgenehmigung gibt es keine Belgische Exporterlaubnis. D.h. zuerst importerlaubnis bekommen.

Das bedeutet doch, das einschüssige

Steinschloss-

Radschloss- und

Luntenschlosswaffen

aus dem Ausland ohne (deutsche) Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden können?

Für Erwerb ubnd Besitz dieser Waffen wird keine Erlaubnis benötigt, sofern über 18 Jahre.

Es ist nicht möglich in Belgien eine Vorderladerwaffe zu kaufen ohne Belgische Sportschützenlizenz oder vorherige Erlaubnis der Provinz.

Nur antieke Waffen sind frei, aber wenn die über die Grenze gehen erfordert dies auch eine exportgenehmigung. Sogar für einen originalen Vorderlader.

Im gegensatz zu Deutsche Händler können Belgische Händler NUR eine EU-exportlizenz bekommen und die brauchen die Exportgenehmigung nicht individuell zu beantragen. Deshalb geht Export von Belgische Händler zu D. Händler mit EU-(import)lizenz sehr schnell.

Miquelet

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Frage von Katja Triebel an Sachbearbeiter:

Soll das heißen, daß immer ERST die NICHT-deutschen Genehmigungen vorliegen müssen, damit es eine deutsche Erlaubnis gibt??

Antwort von Sachbearbeiter:

Ja.

Lies einfach oben das Gesetz. Da steht alles drin. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

Hallo Sachbearbeiter!

Ganz schön überheblich, wie Du argumentierst, ohne überhaupt nachzudenken, was Deine Aussage bewirkt:

Es kann ja nicht angehen, dass die anderen Länder immer in Vorleistung gehen müssen und wir Deutschen eine Sonderstellung hätten. Würde jedes Land erst auf eine Genehmigung aus dem Ausland warten, käme keine einzige Genehmigung zustande.

Ich habe deshalb eben das LKA angerufen und mich für Importe schlau gemacht.

Eindeutige Aussager der SACHBEARBEITERIN:

Erst die Importgenehmigung, dann die Exportgenehmigung.

Das unser Land dies - weil wir jetzt einen EU-BINNENhandel haben - nicht mehr Import und Export, sondern Verbringen von Waffen oder Munition in bzw. aus den Geltungsbereich des Gesetzes nennt, tut hier nichts zur Sache.

Das Importland überprüft, ob der Antragssteller die gewünschte Waffe kaufen darf und stellt die Import-Genehmigung aus.

Und mit dieser Import-Genehmigung beantragt der EU-Ausländer (Händler oder Privatmensch) die Export-Genehmigung.

P.S. Ich lese Gesetze und bin anscheinend in der Lage, deren Anwendung auch ins Praktische zu übertragen. ;)))

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Nach meinem Verständnis verhält es sich wie folgt (nämlich insbesondere die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen ex-ante Standpunkt und zurückblickender Betrachtungsweise nach Erfüllung der Voraussetzungen):

1. Grundsätzlich besteht das Erfordernis einer Erlaubnis für das Verbringen ins Inland, also auch für den Import aus EU-Mitgliedsstaaten. Dies setzt der Natur der Sache nach bereits das Vorhandensein einer inländischen Verbringungserlaubnis voraus.

2. Diese Erlaubnis ergänzt logisch gesehen die Verbringungserlaubnis des anderen Mitgliedsstaates – was aber nicht bedeutet, dass ebenjene (die des anderen Staates) zuerst auszufertigen sei oder vorzuliegen habe, dies wäre nämlich eine Unmöglichkeit im Verfahren. Diese Erkenntnis ergibt sich im Wesentlichen aus Artikel 11, Absatz 4 der EU-Waffenrichtlinie, wo es heißt „Jeder Mitgliedstaat leitet den anderen Mitgliedstaaten ein Verzeichnis der Feuerwaffen zu, bei denen die Genehmigung zur Verbringung in sein Gebiet nicht ohne seine Zustimmung erteilt werden darf.“ D.h. der andere Staat braucht bei derart erlaubnispflichtigen Gegenständen eine Zustimmung, die aber zeitlich gesehen und unter deren Vorbehalt der Erlaubnis des anderen Staates voraus geht. ME. Wird durch die Regelung lediglich klargestellt, dass nicht etwa die inländische Verbringungserlaubnis entbehrlich ist, sondern der Grundsatz der doppelten Genehmigung gilt. D.h. die inländische Erlaubnis wird als Zustimmung zu einer [noch] erforderlichen Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates erteilt, siehe auch BT-Drs. 14/8886, S. 115.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Artikels 11 (4) der EU-Richtlinie kann es eigentlich gar nicht anders sein: Dort steht explizit, dass die Erlaubnis nicht ohne die „Zustimmung“ erteilt werden darf.

Die Zustimmung ist also zeitlich vorweg genommen erforderlich, der andere Staat kann ohne diese nicht genehmigen. Damit ist die Importerlaubnis zuerst zu beantragen/auszufertigen.

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Riesenproblem?-oder doch keins? ?

Ich denke an die Anschaffung einer Schwarzpulverpatronenorginalwaffe, die in Holland frei erwerbbar ist;-bei uns jedoch WBKpflichtig.

45-70 Springfield Trapdoor. Grün- Gelb vorhanden. Klar muss die da rein,-aber braucht man da noch Ein oder Ausfuhrpapiere?

Oder genügt hier ein normaler Kaufvertrag?

Nicht mal meine SBiene weis genau Bescheid

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aber braucht man da noch Ein oder Ausfuhrpapiere?

Nu glar. :rolleyes:

Wer ohne die entsprechende Erlaubnis eine Waffe nach Deutschland bringt, ist pöse.

Darum muss die Importerlaubnis zuerst beantragt werden. Sollte sich herausstellen, dass es in den Niederlanden keiner Exporterlaubnis bedarf (was mich wundern sollte) umso besser.

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