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IGNORED

Deko oder Anscheinwaffe


Trenkinger

Empfohlene Beiträge

Hallo

OK, hat sich erledigt. Da ich mit meiner Dekouzi nicht über die KÖ spazieren möchte, werde ich sie auch nicht pink anmalen.

Wie sieht es aus, wenn Igor seine Kaschi neonfarben lakiert. Darf er dann auf dem Weg zum Juwelier sie unverschlossen führen?

Steven

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Hallo

OK, hat sich erledigt. Da ich mit meiner Dekouzi nicht über die KÖ spazieren möchte, werde ich sie auch nicht pink anmalen.

Wie sieht es aus, wenn Igor seine Kaschi neonfarben lakiert. Darf er dann auf dem Weg zum Juwelier sie unverschlossen führen?

Steven

Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Das Komma sorgt schon für leichte Verwirrungen!

Es reicht eben nicht, wenn Du eine Uzi neonfarben anpinselst!

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Sorry, aber das ist leider falsch!

Hexoplast hat es in seinem Beitrag erklärt.

Ja, stimmt. In Bezug auf § 42a WaffG als einzige Ausnahme in der Tat. Hatte das verwechselt mit den Vorschriften zur Waffenverwahrung. :peinlich:

Dekowaffen müssen nämlich nicht wie Luftgewehre mit F-Zeichen oder SRS-Waffen mit PTB-Zeichen nach § 36 WaffG sicher verwahrt werden. Da reicht der berühmte "Nagel an der Wand".

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Hallo Uwe

das sehe ich nicht so. Das Komma sagt doch deutlich, daß entweder die Waffe erkennbar größer oder kleiner oder neonfarben bepinselt sein muß. Also pinkfarbene Dekouzi auf der Kö ist OK.

Steven

Das Komma sorgt schon für leichte Verwirrungen!

Es reicht eben nicht, wenn Du eine Uzi neonfarben anpinselst!

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Hallo

ich werde ihn beim nächsten Überfall darauf aufmerksam machen. Sicherlich nimmt er es sich zu Herzen.

Steven

Brauchst Du noch ein Russsisch-Wörterbuch?

Hallo Uwe

das sehe ich nicht so. Das Komma sagt doch deutlich, daß entweder die Waffe erkennbar größer oder kleiner oder neonfarben bepinselt sein muß. Also pinkfarbene Dekouzi auf der Kö ist OK.

Steven

Das erklär dann mal den Dich kontrollierenden Beamten, ich bezweifle, dass er Dir das glaubt! Dies ist eine freie neonfarbene "Waffe".

[Muster]

post-26056-1256212549_thumb.jpg

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Dekowaffen müssen nämlich nicht wie Luftgewehre mit F-Zeichen oder SRS-Waffen mit PTB-Zeichen nach § 36 WaffG sicher verwahrt werden. Da reicht der berühmte "Nagel an der Wand".

Wenn im Haushalt nur Erwachsene leben, können auch SRS am Nagel an der Wand hängen, es darf sich nur keine Munition bei der Waffe befinden, denn dann würde der 36-er greifen.

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Falls auch keine minderjährigen Besucher ins Haus kommen, wäre das bei einer gut verschlossenen Wohnung im Regelfall wohl ausreichend. Kritisch würde es dann werden, wenn das ganze im Erdgeschoss stattfindet und von der Straße aus für jedermann leicht einsehbar ist, dass dort Waffen an der Wand hängen und nur eine 0815-Fensterscheibe als Hindernis vorhanden ist.

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Hallo

das ist doch die Idee. Wir machen ein Gesetz, daß verbietet Irgendetwas von Wert frei in der Wohnung rumliegen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung werden drokonische Strafen ausgesprochen. Wetten daß der Einbruchsdiebstahl auf Null zurückgeht.

Steven

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Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Das Komma sorgt schon für leichte Verwirrungen!

Es reicht eben nicht, wenn Du eine Uzi neonfarben anpinselst!

Wie wärs eigentlich mit ner Beretta 92 die im "Getthoblaster" eingebaut ist, dürfte nicht mal bei ner normalen

Polizeikontrolle auffallen, die müsste dann auch noch feuern können wenn man die Play Taste vom Recorder

drückt.... :00000733:

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  • 2 Wochen später...
1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

OK, dann ist ja wohl jede Dekowaffe auch eine Anscheinswaffe (ist ja auch logisch)

Frage an die Experten :

Ich habe eine Deko 1911 mit Originalabmessungen, Lauf ist ein Vollmetallstück (ohne Bohrung), es gibt keinen Schlagbolzen und man kann damit auch keinen "Knall" erzeugen, aber ansonsten sieht das Ding sehr echt aus (zumindest auf Entfernung).

Darf man eine solche Dekopistole bei einer offentlichen Theateraufführung (Laien) auf der Bühne als Requisit benutzen ?

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§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.

Anscheinswaffen,

2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

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OK, dann ist ja wohl jede Dekowaffe auch eine Anscheinswaffe (ist ja auch logisch)

Ja!

Frage an die Experten :

Ich habe eine Deko 1911 mit Originalabmessungen, Lauf ist ein Vollmetallstück (ohne Bohrung), es gibt keinen Schlagbolzen und man kann damit auch keinen "Knall" erzeugen, aber ansonsten sieht das Ding sehr echt aus (zumindest auf Entfernung).

Führverbot!

Darf man eine solche Dekopistole bei einer offentlichen Theateraufführung (Laien) auf der Bühne als Requisit benutzen ?

Hexoplast hat es schon dargelegt!

Es unterliegt zwar dem Führverbot, aber der § 41 WaffG (Waffenbesitzverbot im Einzelfall) würde hier nicht greifen.

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Hallo Uwe

als 8jähriger Bengel kam ich aber besser mit Holz und Laubsäge zurecht. Ich sägte mir eine "Winchester", Jency Derringer war mein Idol und lief damit wild schiesend im Dorf herum. Heute würde ich wahrscheinlich ein Ordnungsgeld nach dem anderen aufgebrummt bekommen. Ein Holzgewehr ist schließlich viel gefährlicher geworden.

Steven

Jency Derringer war auch mein Idol ! Aber da gab es noch Andere wie :

Daktari, Flipper, Sprung aus den Wolken - mit Ted Mc Kiefer, Mein Freund Ben, Am Fuss der blauen Berge, Lassie, Stanley Beamisch - immer wenn er die Pille nahm, Raumschiff Orion, die Enterprise, Fury, die kleinen Strolche....

Und gelesen, ja förmlich in mich aufgesogen hatte ich alle Romane von Jule Verne. Die Deutschen Götter und Heldensagen -Kriemhild ,Ute, Hagen von Tronje und Siegfried dem Drachentöter konnte ich nahezu auswendig...es war eine schöne und spannende Welt für mich, die ich da betrat.

Da fällt mir noch ein, Cowboy und Indianer hatten wir damals im Wald mit verrosteten Karabinern gespielt. Sie lagen noch verstreut herum...

Man stelle sich das mal heute, in unserer hochneurotischen Gesellschaft vor. Das SEK wäre schnell zur Stelle

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Da fällt mir noch ein, Cowboy und Indianer hatten wir damals im Wald mit verrosteten Karabinern gespielt. Sie lagen noch verstreut herum...

Man stelle sich das mal heute, in unserer hochneurotischen Gesellschaft vor. Das SEK wäre schnell zur Stelle

Wie war das noch mit der "flachgelegten" und gefesselten Jagdgesellschaft?

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