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IGNORED

Neues Waffg. - ab 3. KW Wettkampf - Dauernachweis?


Feinwerkbau

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Geschrieben
- Muß man auch zum Bedürfniserhalt jedes Jahr nachweisen oder nur im Jahr des Antrags - wie genau?

Eine gute und wichtige Frage... Wahrscheinlich für die meisten, die bereits etliche gute Stücke ihr eigen nennen,

sogar die wichtigste.

Ich gehe bis auf weiteres mal davon aus, dass der § 14 Abs. 3 WaffG den zusätzlichen ERWERB regelt.

Zwar steht da auch "Besitz". Aber die Formulierungen in dem Absatz zielen m.E. eindeutig auf eine

für den Erwerb vorzulegende Bedürfnisbescheinigung ab.

Geschrieben
Außerdem steht es eben so nicht im Gesetz und wäre somit ohnehin äußerst fragwürdig.

Wird aber im Moment wohl auf Verbandsebene so geregelt.

ZB.: BDS (LV4) ändert momentan seine Richtlinien und erkennt selbst Pokalwettbewerbe nicht mehr an.

(Siehe Homepage). Andere Verbände werden folgen.

Da bin ich mir ganz sicher.

Grüße

Brommy

Betroffen sind hierbei lediglich die sog. Vereinspokalschießen. Pokalschießen des LV 4 NRW zählen selbstverständlich, da diese vom Verband selbst ausgerichtet werden.

Gruß

Geschrieben
Also die Erfordernis der Teilnahme an "überregionalen" Wettkämpfen ist der offiziellen Begründung des Gesetzgebers zum neuen WaffG2009 zu entnehmen - Vereinsschiessen, SLG-Schiessen und wohl auch Kreismeisterschaften werden NICHT ausreichen, soviel ist schon mal klar - denn Verwaltungsvorschriften werden den Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Fall sicher folgen:

Grüße

Schwarzwälder

Hier sind Kreismeisterschaften vom Verband RSB ausgerichtete Meisterschaften auf der niedrigsten Stufe,

die allen Schützen zum Wettkampf offen stehen.

Bezirksmeisterschaften als zweite Stufe der Verbandsmeisterschaften sind abhämgig von der Disziplin von allen Schützen gar nicht erreichbar. Auf Grund der Standkapazitäten nähern sich die Qualifikationsringzahlen in einigen Disziplinen den Qualifikationszahlen für die

Landesmeisterschaft bzw. Deutsche Meisterschaft.

Insofern ist Deine Aussage zu den Kreismeisterschaften irreführend bis falsch.

Das Gesetz spricht von der untersten Meisterschaft auf Verbandsebene, die allen Schützen offen steht. Das ist zum Beispielbeim RSB als Landesbervabd des DSB die Kreismeisterschaft.

Beim BDS ist die unterste Verbandsmeisterschaft die allen Schützen offen steht die Bezirksmeisterschaft, dazu die Poklaschießen des Verbandes und beim BDMP wohl als unterste Verbandsmeisterschaft eien Landesmeisterschaft.

Geschrieben

Hi !

Beim BDS ist die unterste Verbandsmeisterschaft die allen Schützen offen steht die Bezirksmeisterschaft, dazu die Poklaschießen des Verbandes und beim BDMP wohl als unterste Verbandsmeisterschaft eien Landesmeisterschaft.

Beim BDMP gibt es auch noch die Moglichkeit eines Ranglistenturniers mit der Teilnahme von >= 4 SLGn, wobei ich im Moment nicht sicher bin, ob es Ranglistenturniere nur für die 1500 bzw. PP/NPA gilt...

Grüße,

Robert

Geschrieben

Das mit dem Ranglistenturnier beim BDMP wäre ja eine schöne Sache, ich warte aber auf was Schriftliches, oder gibt´s das schon?

In Schleswig Holstein hat sich die Forderung von zwei Landesmeisterschaftsteilnahmen (und keine Ranglistenturniere) herumgesprochen!

Mal sehen, was bei der nächsten SLG-Leiter-Sitzung so rumkommt.

Zwei LMs bedeutet: ein Quereinsteiger vom DSB oder BDS bekäme im BDMP erstmal zwei Jahre nix..., ausser wenn der BDMP dann LM-Teilnahmen von den anderen Verbänden anerkennt.

Oder man definiert eine LM mit zwei Starts als zwei Teilnahmen. Das könnte man aber auch präziser formulieren.

Geschrieben
Pokalschießen des LV 4 NRW zählen selbstverständlich,

dazu die Teilnahme auf unterster Ebene des BDS (falls zugehörig), hier die Bezirksmeisterschaft und dabei jeweils Präzision

und Duell, dann erhält man pro Kaliberbereich zwei Urkunden, welche als Einzel- und Jahresnachweis anerkannt werden. :clapping:

Grüße :victory:

Geschrieben
Betroffen sind hierbei lediglich die sog. Vereinspokalschießen. Pokalschießen des LV 4 NRW zählen selbstverständlich, da diese vom Verband selbst ausgerichtet werden.

Gruß

Sorry,

ich hätte es besser formulieren müssen :traurig_16:

Grüße

Brommy

Geschrieben

Hallo !

Das mit dem Ranglistenturnier beim BDMP wäre ja eine schöne Sache, ich warte aber auf was Schriftliches, oder gibt´s das schon?

In Schleswig Holstein hat sich die Forderung von zwei Landesmeisterschaftsteilnahmen (und keine Ranglistenturniere) herumgesprochen!

Mal sehen, was bei der nächsten SLG-Leiter-Sitzung so rumkommt.

Zwei LMs bedeutet: ein Quereinsteiger vom DSB oder BDS bekäme im BDMP erstmal zwei Jahre nix..., ausser wenn der BDMP dann LM-Teilnahmen von den anderen Verbänden anerkennt.

Oder man definiert eine LM mit zwei Starts als zwei Teilnahmen. Das könnte man aber auch präziser formulieren.

Etwas "Offizielles" aus Paderborn vom Bundesverband des BDMP gibt es m.W. nach noch nicht (Und ich frage mich schon, wann da noch etwas kommt....). In BaWü werden z.B. die Unterdisziplinen der PPC/1500 jeweils als einzelne Teilnahmen an Wettkämpfen gewertet, Ranglistenturniere mit SLG(n) mit n >= 4 ebenso. Wäre ja auch irgenwie blöde, wenn man ein RLT nicht wertet: Es ist ein überregionaler Wettkampf von mehreren Vereinen, dessen Ergebnis in eine Rangliste mündet.

Grüße,

Robert.

Geschrieben
Insofern ist Deine Aussage zu den Kreismeisterschaften irreführend bis falsch.

Das Gesetz spricht von der untersten Meisterschaft auf Verbandsebene, die allen Schützen offen steht.

Ich hatte vorsichtig formuliert "wohl auch". Das Gesetz spricht von gar nichts, lediglich der Kommentar vom Bundestag fordert die "unterste Bezirksebene". Was damit gemeint ist, definiert derzeit jeder Verband für sich ... insofern ist hier nix irreführend. Und wenn wir schon beim Korinthenkacken sind: Es steht auch nix von "allen Schützen offensteht", sondern von "einfachen Schützen". Das kann man auch in Abgrenzung zu "Berufssportlern", Olympiakaderschützen etc. sehen.

Und "zugänglich" ist ein Wettkampf prinzipiell auch dann, wenn gewisse Mindestringzahlen dafür gefordert werden.

Um nicht mißverstanden zu werden: Ich finde diese Regelungen auch nicht gut und will auch nicht, dass sie strengstmöglich ausgelegt werden. Erfahrungsgemäß werden sie das aber... einerseits durch die Behörden, andererseits durch die Blockwartmentalität in den eigenen Reihen.

All diese Trainings- und Wettkampfnachweisflichten führen im Endeffekt nur dazu, dass viele entnervt ihr Hobby aufgeben werden - spätestens dann, wenn sie mal gerade knapp bei Kasse sind und keine großen Wettkampfgelder/Startgelder, Standgebühren und Munikosten bezahlen können. Die Gemeinschaft der LWB wird so durch diese Regelungen geschwächt - d.h. schlecht für alle.

Wichtig wären m.E. dezentrale Wettkämpfe (=kürzere Anreise, weniger Fahrtkosten, mehr Termine) und verkürzte (=weniger Schuss, weniger Munikosten) Disziplinen ohne große Pokalvergaben (= niedrigeres Startgeld) als Reaktion auf diese Wettkampfpflicht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Oder man definiert eine LM mit zwei Starts als zwei Teilnahmen

Moin

ja sicher ist das so.

Dazu benötige ich aber keine näheren Erläuterungen des BDMP.

Nachweis 1: LM NRW PP1 > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 2: LM NRW NPA-B > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 3: LM NRW SuperMagnum > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 4: LM NRW PP1 Optical Sight > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 5: LM NRW NPA-B Optical Sight > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 6: LM NRW SuperMagnum Optical Sight > einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

Nachweis 7: irgendwein RLT irgendeiner Disziplin> einzelne Urkunde, einzelne Ergebnisliste, einzelne Wertung

usw.

Nur weil das zufällig oder gewollt (aus logistischen Gründen z.B.) auf einen Termin an einen Ort gelegt wird, ist es doch nicht 1 LM mit x Starts.

Also wer sich in NRW beklagt es gäbe nicht genug Nachweismöglichkeiten weil Wettkämpfe fehlen, der hat wirklich ein Problem

Edit: ich warte noch auf die Antwort des Threadstellers, wer dieses Schreiben verfasst hat.

Geschrieben

Der Netto-Effekt dieser Regelung ist irgendwie vielschichtig. Die Fakten sind wie folgt:

- Sie ist nicht im Gesetz ausformuliert

- Wettkampfnachweise (irgendeiner Form) muss erst erbringen wer MEHR als das Grundkontingent (hat /) haben will.

Es ist nach wie vor unklar:

- Ob Nachweise für jede Waffe oder nur für jeden Schützen oder nur für die Waffen über's Kontingent hinaus zu bringen sind.

- Was die Wettkämpfe sind, die i.O. gehen.

- Ob diese Pflicht nur für Erwerbe/(Besitz) gelten nach der Änderung

- Wie mit WS umgegangen wird.

- Ob nur die Kontingentswaffen berücksichtigt werden oder alle vorhandenen...

- Wer (Verband, Behörde, sonstnochwer?) über das Vorliegen des andauernden Bedürfnis' entscheidet.

Der Effekt ist mal wieder: Verunsicherung, Provokation von vorauseilendem Gehorsam, Willkür-Spielraum (Sorry, SB).

Im Moment weiß man wieder mal nichts genaues. Trends und Tendenzen beobachte ich aber reichlich. Bei uns melden sich jetzt viel mehr Leute zur Bezirks-Meisterschaft an, die Stände sind voller, Alte Hasen geben den Sport auf und verkloppen ihre Waffen.

Was ist denkbar: Im Besten Fall muss mann, wenn man mehr als die 5 Halbauto Kurz- und Langwaffen (hat/)haben will, einmal im Jahr eine Urkunde an die Waffenbehörde Faxen. Im Schlimmsten Fall hat man jedes Jahr das Fortbestehen des Bedürfnis für JEDE Waffe und jedes WS mit einer Urkunde zu belegen. (Auch gelb, auch nicht-Kontingent...)

Was die Waffenbehörde will, und was sich durchsetzen lässt, wird die Zukunft zeigen. Klarer und schöner wird das Waffenrecht nicht durch diese Regel. Mehr Sicherheit gibt's auch nicht. Zweckfreier Aktionismus.

Geschrieben

Ich gehe außerdem so lange davon aus, dass ich grundsätzlich mit einer Waffe von meiner WBK (ob es nun ne .357 ist oder eine .45) an Wettkämpfen teilnehmen muß. Für mich ist bisher nicht ersichtlich, dass ich mit jeder meiner KWs nun wild am Wettkampfgeschehen teilnehmen muss, damit das Bedürfnis bestehen bleibt. Das wäre auch absoluter Blödsinn.....

Geschrieben
Für mich ist bisher nicht ersichtlich, dass ich mit jeder meiner KWs nun wild am Wettkampfgeschehen teilnehmen muss, damit das Bedürfnis bestehen bleibt. Das wäre auch absoluter Blödsinn.....

Wieso ist das Blödsinn?

Mit welcher Begründung hast Du denn Deine Waffen (ich meine jede einzelne) erwerben dürfen?

Geschrieben
@Mopper

Hast du bei der LM des BDMP eine Urkunde als Bestätigung der Teilnahme erhalten?

Ich muss jetzt lügen: ich glaube ja.

War die letzten Jahre immer so.

Bei den letzten DM gab es immer nur ein Heft mit den Ergebnissen und einer allgemein gehaltenen Urkunde als Deckblatt. Aber auch da konnte man bei Dean Sakai Urkunden anfordern.

Allerdings ist meinem Sachbearbeiter vollkommen egal ob ich Urkunden oder Stempel für die jeweilige Teilnahme nachweise. Sogar einfache Ergebnislisten reichen aus.

Edit: frag mal Deinen SLG Leiter, die Urkunden werden gesammelt verschickt, villeicht hat er noch welche liegen.

Geschrieben
....

Allerdings ist meinem Sachbearbeiter vollkommen egal ob ich Urkunden oder Stempel für die jeweilige Teilnahme nachweise. Sogar einfache Ergebnislisten reichen aus.

...

Die sollten auch ausreichen, regelmäßig, denn damit ist dem Gesetz mehr als ausreichend Genüge getan. Die geschossenen Disziplinen bei den KM oder LM kann man sich ja noch anrechnen lassen, aber:

Erstens ist ein Bedürfnis über das Grundkontigent bei uns nicht von den erzielten Ergebnissen abhängig, das ist auch irgendwie widersinnig. Würde irgendwie in Richtung "Preisschießen um die nächste Waffe" laufen.

Zweitens weise ich mit der (regelmäßigen) Wettkampfteilnahme (einmal im Jahr) bei LM und KM problemlos meine Wettkampfambitionen nach,

und drittens, kann ich für jedes Jahr mindestens an die hundert Trainingstermine belegen, als ich irgendeine meiner (6) KW mal Gassi geführt habe.

Es kann mir (schlußfolgernd aus den neuen Befürwortungsrichtlinien) schlußendlich auch niemand einen Strick daraus drehen, daß ich gerne Revolver schieße, aber bestimmt zehn mal öfter pro Jahr den 357er als den 44mag mit zum Stand nehme, allein aus Kostengründen.

Bei den entsprechenden Meisterschaften, Pokalschießen etc. bin ich mit meinen sämtlichen Waffen präsent und habe damit bis jetzt noch nie Probleme mit dem Verband, geschweige denn der Behörde gehabt.

Nur mal so.

mfg

Ralf

Geschrieben
Was ist denkbar: Im Besten Fall muss mann, wenn man mehr als die 5 Halbauto Kurz- und Langwaffen (hat/)haben will, einmal im Jahr eine Urkunde an die Waffenbehörde Faxen. Im Schlimmsten Fall hat man jedes Jahr das Fortbestehen des Bedürfnis für JEDE Waffe und jedes WS mit einer Urkunde zu belegen. (Auch gelb, auch nicht-Kontingent...)

Womit wir dann bei den "Australischen Verhältnissen" angekommen wären... dort ist seit der drastischen Waffenrechtsverschärfung

vor einigen Jahren der Waffenbesitz für Sportschützen an den ständigen Nachweis der Wettkampfteilnahme geknüpft; wird der nicht

erbracht, wird die Gun License entzogen...

Ich gehe nach dem neuen Gesetzestext bis auf weiteres davon aus, dass es um den zusätzlichen WaffenERWERB auf WBK Grün geht.

Für vorher schon erworbene und besessene Waffen, für die "nachwirkende" Bedürfnisprüfung (und erst recht für die Waffen

auf "Gelb", da § 14 Abs. 4 und somit andere "Baustelle") sehe ich aus dem Gesetzestext keine Betroffenheit.

Wie da die Auslegungsvorschriften aussehen werden, wird man sehen.

Geschrieben
Wieso ist das Blödsinn?

Mit welcher Begründung hast Du denn Deine Waffen (ich meine jede einzelne) erwerben dürfen?

Dafür hat bislang die Begründung "wird für weitere Disziplinen benötigt" ausgereicht. Nicht zwingend zum Ausüben des Wettkampfes in diesen Disziplinen.

Geschrieben
Im neuen WaffG stehen ausdrücklich überregionale Wettkämpfe, also nix mit Vereinsmeisterschaft. Es wird wohl auf Bezirksebene als Minimalanforderung herauslaufen. Genaueres weiß man aber erst, wenn die Behörden vor Ort die Katze aus dem Sack lassen, bzw. die einzelnen IMs der Länder die "Spielregeln verkünden". Dann soll ja auch irgendwann einmal eine Verwaltungsvorschrift erscheinen ... aber das sollte sie 2003 auch.

Aber was soll denn "Bezirksebene" bedeuten? Das ist doch wohl eine Stufe höher als die Kreismeisterschaften anzusiedeln, oder? Müßten da die Verbände nicht zwischen Kreismeisterschaft und Landesmeisterschaft noch einen Wettkampf einschieben, die Bezirksmeisterschaft??

Geschrieben

Ich nehme an, dass die Anzahl der teilnehmenden Schützen bei den Meisterschaften nach oben schnellen wird. Das ist ein durchaus positiver Effekt, denke ich, denn man kann so auch nach aussen zeigen, dass Sportschiessen in der Gesellschaft verwurzelt ist.

Ich jedenfalls werde bei der jetzt laufenden DSB-VM sowie den kommenden DSB-Kreismeisterschaften alle meine Waffen schiessen, einschliesslich der Luftgewehrdisziplinen. Und dann beim BDS noch mal. Und ich freue mich darauf! Hoffentlich sind die Schießstände schön voll!

Geschrieben
Müßten da die Verbände nicht zwischen Kreismeisterschaft und Landesmeisterschaft noch einen Wettkampf einschieben, die Bezirksmeisterschaft??

Nö.

Im BDMP gibt es weder Kreis- noch Bezirksmeisterschaften.

Da fängt es ab LM an, oder wenn man so will offene Cups.

Ich persönlich war noch nie im DSB und kann nicht mal zwischen Kreis und Bezirk unterscheiden.

Geschrieben
Ich nehme an, dass die Anzahl der teilnehmenden Schützen bei den Meisterschaften nach oben schnellen wird. Das ist ein durchaus positiver Effekt, denke ich, denn man kann so auch nach aussen zeigen, dass Sportschiessen in der Gesellschaft verwurzelt ist.

Tja, schön gesagt:

ich finde es auch immer doof wenn man hunderte von Kilometern fährt um an einem Wettkampf teilzunehmen und dann sind 27 Starter (oder bedeutend weniger) dort. Alles schon gehabt.

Was mich mal interessieren würde: wieviele Waffen sind auf Sportschützen ausgestellt, und wieviele Wettkämpfe werden dann damit bestritten? Ganz DE über alle Verbände.

Oder anders: könnte es sein das wir demnächst an unsere logistischen Grenzen stoßen wenn plötzlich alle an Wettkämpfen teilnehmen möchten/müssen?

Man sieht es beim IPSC: es gibt Matche die sind innerhalb 12 Std ausgebucht.

Geschrieben
Nö.

Im BDMP gibt es weder Kreis- noch Bezirksmeisterschaften.

Da fängt es ab LM an, oder wenn man so will offene Cups.

Ich persönlich war noch nie im DSB und kann nicht mal zwischen Kreis und Bezirk unterscheiden.

Ich bin im DSB und BDS. Ich dachte immer, dass man sich beim DSB bei den Kreismeisterschaften für die LM qualifiziert. Was also ist denn dann die "unterste Bezirksebene, die jedem Sportschützen offen steht"? Verflixte Bürokratensprache!!

Geschrieben
Ich bin im DSB und BDS. Ich dachte immer, dass man sich beim DSB bei den Kreismeisterschaften für die LM qualifiziert. Was also ist denn dann die "unterste Bezirksebene, die jedem Sportschützen offen steht"? Verflixte Bürokratensprache!!

Ich habe bisher alle meine Waffen über den DSB befürwortet bekommen, bis jetzt ohne jegliche Probleme.

Für die LM mußt Du Dich nur anmelden, oder auch anmelden lassen, je nachdem, wie eng Dein Verein die Meldevorschriften sieht.

Mit der "untersten Bezirksebene" hätte ich ein Auslegungsproblem, mein Verein ist in einer kreisfreien Stadt angesiedelt, also schieße ich Vereinsmeisterschaften und Kreismeisterschaften, die meistens am gleichen Tag ausgetragen und gewertet werden.

Zu den LM melde ich mich an, wenn ich es zeitlich einrichten kann, geht eigentlich ohne Probleme.

Wo bleiben bei uns die "Bezirks-Meisterschaften", wenn es keinen "Bezirk" als solche polit-geographische Einteilung gibt ???

Nur mal so zum Nachdenken.

mfg

Harry

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