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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen wird es nicht geben


El Marinero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Unser Grundgesetz und unsere Grundrechte sollen ja verhindern, dass ein Staat seine Bürger so totalitär kontrollieren kann, dass künftigen Tyrannen die Installation eine Millionen Menschenleben gefärdende Diktatur erleichtert wird.

Und dafür steht eine Partei - selbst für mich überraschend kämpferisch. Die Message ist sehr deutlich. http://bit.ly/gENiD

Geschrieben
Aufstehen, geladene Waffe in den Hosenbund (er ist ja Waffenscheininhaber), Kontrolleure empfangen, wieder kein Problem.

Das macht auf die Behörde sicherlich einen ziemlich "schrägen" Eindruck...

Ich würde es aus "Stimmungs"gründen niemandem empfehlen.

NUR - rein formal betrachtet braucht man dazu noch nicht mal WaffenSCHEINinhaber zu sein.

Geschrieben

Das die Kontrollen, was die Sicehrheit angeht so rein gar nix bringen, wissen wir alle und haben das auch schon von Anfang an gesagt. Darum geht es aber auch nicht.

Meine Frage an Dr. Schäuble zielte eher darauf hin ab, ihn ein wenig aus der Reserve zu locken und mal, mehr oder minder deutlich, zu sagen was Sache ist.

Nur nochmal zur Erinnerung, er war derjenige, der zu Anfang der Forderungen nach schärferen Gesetzen gesagt hatte, dass das Waffenrecht restriktiv genug ist und erstmal zu prüfen ist, ob was gemacht werden sollte oder nicht.

Letztlich mußte er dem Druck seiner Partei und den anderen nachgeben.

Ich denke mal, er hat in seiner Antwort auf meine Frage, relativ viel zu den Kontrollen und deren Ablauf gesagt.

Geschrieben
Das macht auf die Behörde sicherlich einen ziemlich "schrägen" Eindruck...

Ich würde es aus "Stimmungs"gründen niemandem empfehlen.

NUR - rein formal betrachtet braucht man dazu noch nicht mal WaffenSCHEINinhaber zu sein.

Oder (wie mit Karlyman am mittwoch besprochen)

SO (ab 2.10)die Tür öffnen und die Herrschaften herein bitten.

Rechtlich einwandfrei...

Geschrieben
Das macht auf die Behörde sicherlich einen ziemlich "schrägen" Eindruck...

Ich würde es aus "Stimmungs"gründen niemandem empfehlen.

NUR - rein formal betrachtet braucht man dazu noch nicht mal WaffenSCHEINinhaber zu sein.

Klar, aus Stimmungsgründen nicht unbedingt empfehlenswert. Nur, wenn man das OHNE Waffenschein (Bedürfnis Selbstschutz) macht, wird es eng. Das Hantieren mit geladenen(!) Waffen zuhause könnte durchaus Fragen nach der Zuverlässigkeit/Geeignetheit der Person aufwerfen, wenn man dann nicht einen sehr triftigen Grund parat hat.

@wahrsager: Die Redepassage von Guido W. ist wirklich klasse. Wobei das "hat nix zu verbergen" ja nicht nur von Konservativen, sondern auch von SPD-Kreisen mitgetragen wir:

Wir haben nichts zu verbergen, deswegen darf es auch nicht so aussehen, als wenn wir etwas zu verbergen hätten
.Dr. Dieter Wiefelspütz, SPD

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Oder (wie mit Karlyman am mittwoch besprochen)

So die Tür öffnen und die Herrschaften herein bitten.

Rechtlich einwandfrei...

Höflich sein, herein Bitten und die Kontrolle erfolgen lassen.

Alles andere, es sei denn man hat wirklich einen Grund die Kontrolle abzulehnen, würde sich nur negativ auswirken.

Ich bin nunmal der Meinung, und das hat aus meiner Sicht nichts mit Gutmenschtum oder ähnliches zu tun, wer Wind säht, wird Sturm ernten. Trete ich den Kontrolleuren schon aggressiv gegenüber und drohe mit rechtlichen Schritten, kann sich das schon negativ, im medialen Sinn, für die LWB`s auswirken.

Ich meine jeder soll tun und lasse, was er/sie für richtig hält, aber diese Einstellung von vorne herein, nach dem Motto: "Du mkommst hier net rein!", kann sich durchaus negativ auswirken.

Habe ich hingegen wirklich keine Zeit für die Kontrolle oder bin an Berechtigte Person im Sinne des Waffengesetzes nicht zu Hause, hat der Gesetzgeber uns dafür auch eine Hintertür gelassen. Dann findet die Kontrolle eben nicht statt und der Kontrolleur muss mit mir einen Termin vereinbaren. Punkt aus fertig.

Wir stehen als LWB`s bereits seit Jahren schon genug in der Negativpresse, obwohl wir nichts dafür können.

Deshalb finde ich, sollten wir nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen, indem wir jetzt anfangen die SB`s zu gängeln und mit Rechtsmitteln zu bedrohen.

Geschrieben
......

@Hunter375:

Eine Unzahl Deiner Posts beschäftigt sich damit, Leute, die gegen Waffenrechtsauswüchse/Grundrechtsbeschneidungen etc. klagen wollen, dabei zu entmutigen. Dabei verweist Du gerne auf die angeblich hohen Kosten. Nur zur Info: Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde kostet NIX.

Grüße

Schwarzwälder

:rolleyes: Na dann frage ich mich aber warum du dich mit der Unzahl meiner entmutigenden Posts beschäftigst und nicht einfach eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde einreichst?

Aber das ist bei WO ja der Standard.. die Wahrheit will keiner lesen.. dafür schreien alle "Klagen.. Klagen" nur wo bleiben die Klagen??

Also lieber Schwarzwälder, du soltest nun anstatt täglich Seitenweise bei WO zu posten Nägel mit Köpfen machen und den Herrschaften in der Regierung zeigen was Ihre §§ wert sind... mit deinen Worten "KLAGEN"

Ich und viele andere hier warten schon gespannt auf deine Erfahrungsberichte und die Ergebnisse.... aber ich befürchte das wird wie mit den letzten groß angekündigten Klagewellen enden (Verbot von diversen Langwaffen) .... da hat man auch nie wieder was gelesen :rolleyes:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Auf alle Fälle darf man die Rechtsanwaltskosten vorfinanzieren und Recht haben und Recht bekommen sind im Verfahren offen. Wer hat als Normalverdiener einen fünfstelligen Eurobetrag pro Streitfall?

Geschrieben
Aber das ist bei WO ja der Standard.. die Wahrheit will keiner lesen..

Ich und viele andere hier warten schon gespannt auf deine Erfahrungsberichte und die Ergebnisse....

Wenn "die Wahrheit" keiner hören will, heißt das - und das möchtest Du ja auch ständig rüberbringen - doch wohl nur, dass Klagen völlig sinnlos, chancenlos, nutzlos sind, weil "die Wahrheit" eben die ist, dass das WaffG und die hieraus sich entwickelnden Behördenaktionen in allen Punkten unangreifbar GG-konform sind.

Ich frage mich nur, warum Du dann noch "gespannt auf Ergebnisse" bist - wo doch "die Wahrheit" Deiner Meinung nach so offenkundig ist??

Was das Klagen anbelangt:

Bei den Waffenverboten letztes Jahr hätte ich gerne geklagt - ich hatte aber keine PSM oder Repetierflinte o.ä. was von den Verboten damals betroffen war. Im Gegensatz zu Dir, natürlich.

Bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde überlege ich es mir ständig sehr - aber aussichtsreicher wäre es, wenn ein weit erheblich mehr Betroffener (z.B. einer, der aufgrund seines grundgesetzkonformen "Du kummst hier nit rein" dann seine berufliche Existenz / Arbeitsplatz etc. von der Behörde entzogen bekommt) klagen würde. Bekanntlich muss man persönlich betroffen sein - da ist jemand, der als Büma, Sicherheitsdienstler oder Berufsjäger bei Wahrnehmung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung weit mehr betroffen als ich - und der hat dann u.U. weit bessere Chancen auf Gewährung selbst eines vorbeugenden Rechtsschutzes durch das BVerfG oder überhaupt auf Klageannahme als ich. Leute wie Du bringen aber selbst solche extrem Betroffenen, die sich vielleicht eine Klage überlegen, von diesem Weg zuverlässig ab - bitte teile mir mal mit: Ist es das was Du wirklich willst? ALLE durch Deine vermeintliche "Wahrheit, die keiner hören will" von vorneherein entmutigen?

Grüße

Schwarzwälder

@reini:

Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG kostet Dich nicht mehr als ein bißchen Porto. DU brauchst dazu keinen Anwalt. Klageschriften, die Du als Muster verwenden kannst, gibt es im Internet. Es entstehen normalerweise auch keine Gerichtskosten für Dich.

NOCH haben wir in Deutschland eine Vielzahl guter rechtsstaatlicher Mittel, die die Schafherde der LWBs nicht einsetzt. Deshalb wird auch immer ungenierter seitens der Politik weitergemacht. In anderen Interessensverbänden wird hingegen viel rigoroser vorgegangen: Pendlerpauschale, EU-Vertrag usw. - die Politik muss doch ständig nachbessern. Müßte sie dies einmal, NUR einmal, auch beim WaffG, dann gäbe es das nächste Mal weitaus größere Vorsicht bezügl. "Anlassgesetzgebung" nach einem weiteren Amoklauf. Es könnten hunderte, ja tausende Waffenbesitzer eine KLage erheben; hier bei WO könnte es Hilfestellungen und Formulierungshilfen geben, im Idealfall könnten wir wie viele andere Bürgerrechtsorganisationen auch eine Sammelklage einreichen - dann mit anwaltlicher Unterstützung, deren Kosten bei einer entsprechenden Klägerzahl leicht zu schultern wären.

Trauriger Fakt ist: Es geschieht NICHTS. Es wird entmutigt, abblockiert und bei Aussagen von (m.E. aber nicht sehr neutral agierender) Profis werden genau die Punkte rausgepickt, die die vermeintliche Wahrheit, "klagen bringt nix" nur verstärken. Lest mal Glöckners Posts GENAU. NIRGENDS schreibt er, dass eine Klage vor dem BVerfG völlig chancenlos wäre oder dass das neue WaffG problemlos und völlig mit dem GG vereinbar ist.

Geschrieben
...

Ich frage mich nur, warum Du dann noch "gespannt auf Ergebnisse" bist - wo doch "die Wahrheit" Deiner Meinung nach so offenkundig ist??

...

Was das Klagen anbelangt:

Bei den Waffenverboten letztes Jahr hätte ich gerne geklagt - ich hatte aber keine PSM oder Repetierflinte o.ä. was von den Verboten damals betroffen war. Im Gegensatz zu Dir, natürlich.

Grüße

Schwarzwälder

:rolleyes: Weil ich mich gerne eines Besseren belehren lassen würde..

Und was die Verbote von Repetierflinten usw. betrifft, wie du erkannt hast war ich da live dabei... ich hätte also im Gegensatz zu dir wie viele andere auch die Möglichkeit zum klagen gehabt.. nur warum habe ich und die vielen andern darauf verzichtet?

Dazu zitiere ich die Aussage meiner Rechtsverdreher.... Versauf das Geld lieber, dann hast du am anderen Tag wenigstens einen Brummschädel!

Noch Fragen :rolleyes:

Und da mir keine Fälle von erfolgreichen Klagen bekannt sind wird die Aussage der §§-Beherschenden Zunft wohl nicht ganz daneben gelegen haben..

PS: wenn ich mich nicht irre hast du doch seit einiger Zeit den Jagdschein.. sollte ich richtig liegen hättest du für ein paar Euro eine zu kurze Flinte erwerben und die Sache durchziehen können.. das wäre die Chance gewesen....

Gruß

Hunter

Geschrieben
Mit anderen Worten: Sicherheitstechnisch bringen die Kontrollen nix bis gar nix. Durch die Grundgesetzaufweichung werden hingegen langfristig Menschenleben gefährdet.

Satz 1: Besser: Garnichts bis überhaupt nichts.

Satz 2: Die Folgen sieht man (glotzenmäßig)- ein Mensch mit Zivilcourage wird ermordet, weil dieser (unterstellt) die Gesetze befolgt und noch nicht mal ein besch... (verboten!) Einhandmesser bei sich hatte.

Er war also (wie gesetzlich erwünscht) unbewaffnet und als Folge ist er gestorben.

Noch mal- was wäre, WENN er (mit was auch immer) "bewaffnet" gewesen wäre?

Möglicherweise wäre diese Konfrontation anders verlaufen.

-Nur hätten es die Richter im Nachhinein anders gesehen: Sie waren nicht dabei und wissen bei der Verhandlung selbstverständlich, wie "man" eine Gefahrensituation doch hätte anders "lösen" können.

Und davor graut es mir, sollte ich selber mal in eine Situation kommen und Zivilcourage beweisen zu müssen.

Ich kann es KEINEM verdenken, daß er sich in so einem Fall verpi....oder mindest sein Handy benutzt- was ja auch nicht eine Lösung ist.

Wie heißt es in den USA:

"Dial 911 and die!"

Geschrieben
... Wenn Du die Kontrolleure mit Deiner geholsterten SSW zuhause empfängst - wird das der Kontrollatmosphäre zwar nicht förderlich sein, aber das ist Dein Recht. ...

Grüße

Schwarzwälder

Naja, um so schneller sind wie wieder weg, wenn ihnen das "dukummsthiernitrein" entgegenschallt. :wub:

Nochmal: Es ist auch (noch) unser Recht, das Schnuefflergesindel einfach abzuweisen.

Und da komme mir keiner mit Spruechen wie "nichts zu verbergen" oder "die machen auch nur ihren job"....

Das hatten wir im letzten Jahrhundert schon mal und beide Male gabs dadurch weit mehr Opfer, als jeder S. und K. auch nur annaehernd je erreichen kann. Es hatte einen Grund, warum sowas durch unser GG verboten wurde.

Keinen Fussbreit den Verfassungsfeinden, Schnuefflern und Stasimoechtegernen.

Geschrieben
:rolleyes: man kann nur hoffen das es zu keinem solchen Verhalten (extreme Anfeindungen.. was das auch immer sein mag) kommen wird.

Mit einem solchen Verhalten würden sich LWB in der Öffentlichkeit genau so präsentieren wie es von den Waffengegnern erwartet und erhofft wird......

Als Narren die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen!

Gruß

Hunter

Genau, wieso sollte ich die Schnueffler anfeinden? Sie kommen nicht rein, fertig.

Das kann man gaaanz hoeflich machen.

Wichtig ist nur, das sie nicht reinkommen.

BTW, ich habe die Aufbewahrung schon vor Jahren bei WBK- Ausstellung schriftlich nachgewiesen, werde also wohl noch lange auf ungebetenen Besuch warten muessen.

Geschrieben
...

Ich gehe mal stark davon aus, so wie es auch Dr. Schäuble in seiner Antwort geschrieben hat, dass die verdachtsunabhängigen Kontrollen auch der Abschreckung dienen. Wenn jeder LWB damit rechnen muß, dass der SB plötzlich vor der Tür seht, wird er sich evtl. zweimal überlegen die Waffe im Nachttisch zu verwahren.

Mit GENAU DIESER Einstellung hat man vor ein paar Jahrzehnten die Macht der Gestapo begruendet.

Es ist unertraeglich, dass Leute wie Schaeuble oder der ausgemachte Verfassungsfeind Jung (Schiessbefehlminister) in hoechsten Staatsaemtern herumlungern duerfen, anstatt in einer gemuetlichen Zelle.

Es wird wirklich Zeit, diesem Irrsinn durch zivilen Ungehorsam und das ausnutzen des Rechtswegs zu begegnen, sonst fragen UNS unsere ENKEL in den Ruinen, wie es dazu kommen konnte und warum es WIEDER dazu kommen konnte.

Geschrieben
NOCH haben wir in Deutschland eine Vielzahl guter rechtsstaatlicher Mittel, die die Schafherde der LWBs nicht einsetzt. Deshalb wird auch immer ungenierter seitens der Politik weitergemacht. In anderen Interessensverbänden wird hingegen viel rigoroser vorgegangen: Pendlerpauschale, EU-Vertrag usw. - die Politik muss doch ständig nachbessern. Müßte sie dies einmal, NUR einmal, auch beim WaffG, dann gäbe es das nächste Mal weitaus größere Vorsicht bezügl. "Anlassgesetzgebung" nach einem weiteren Amoklauf. Es könnten hunderte, ja tausende Waffenbesitzer eine KLage erheben; hier bei WO könnte es Hilfestellungen und Formulierungshilfen geben, im Idealfall könnten wir wie viele andere Bürgerrechtsorganisationen auch eine Sammelklage einreichen - dann mit anwaltlicher Unterstützung, deren Kosten bei einer entsprechenden Klägerzahl leicht zu schultern wären.

:appl::appl:

Das kann ich nur unterstützen bzw. unterstreichen.

Für mich ist sicher wie das Amen in der Kirche:

Kommt es seitens des Gesetzgebers zum Versuch

- den privaten Waffenbesitz oder den privaten Besitz sämtlicher GK-Waffen abzuschaffen

(ist seit heute abend zumindest für die kommenden vier Jahre weniger wahrscheinlich..)

- jedem Waffenbesitzer so teure "Sicherungssysteme" aufzudrücken, dass viele in die Nähe des Ruins gelangen

und ihren Waffenbesitz so aufzugeben

dann kommt es zu einer ganz gewaltigen Klagewelle.

Auch wenn es hart klingt (und ich die diesbezüglichen Verbote eine Unverschämtheit und unwürdig einer

Republik finde): das Verbot von PSM u.ä. und ganz kurzläufigen VRF war faktisch ein kleines Minderheitenthema.

Die oben genannten Verbote werden ein Massenthema sein!

Gerade bezüglich der Aufbewahrungs- und Blockiergeschichte sollten wir uns - sofern es der FDP im

neugewählten Deutschen Bundestag nicht gelingt, diesen Blödsinn zu stoppen oder mindestens

zu entschärfen - auf eine Klage bis "ganz nach oben" einstellen, sie abstimmen und koordinieren.

Und "der Politik" vorab klar machen, dass sie kommen wird!

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Was ist eigentlich aus der Ankündigung des LJV Bayern geworden, gegen die unangemeldeten Kontrollen juristisch vorzugehen?

Warum in Bayern wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: Klick me

Geschrieben
..............

das Verbot von PSM u.ä. und ganz kurzläufigen VRF war faktisch ein kleines Minderheitenthema.

Die oben genannten Verbote werden ein Massenthema sein!

.............

Gruß,

karlyman

:rolleyes: ja.. und weil es ein Minderheitenthema war hat's auch so gut Funktioniert! Ich bin mir nach wie vor sicher das die Verbote von PSM & Kurz-VRF ein Testlauf waren... ein anderer Sinn oder Sicherheitsgewinn ist auf jeden Fall nicht erkennbar..

Ich bin mir auch sicher das es zu keiner Hauruck-Entwaffnung kommen wird.. es geht auch einfacher...

z.B. erst mal zu kurze Selbstladebüchsen/Flinten, das wäre wieder eine Minderheit, würde also wieder funktionieren! Da Sportschützen sowas eh nicht haben dürfen, brauchen es andere auch nicht.. usw.

Dann alle zu kurzen (unter 4" Lauflänge usw., kann man für Sport später auf 6" ausweiten) Kurzwaffen .... ich wette es würde keinen gemeinsamen Aufschrei aller Verbände und LWB geben, würde also auch wieder funktionieren!

:rolleyes: Nun wären schon große Mengen von ungeliebten Sportgeräten ohne Nennenswerten Wiederstand aus dem Verkehr gezogen ...

Jetzt geht's Scheibchenweise mit der Kaliberbegrenzung für Sportschützen weiter.. dies würde auch nur wieder eine Minderheit betreffen... was kümmert es Jäger und Sammler? als die MP5-Klone und 2,5" Revolver eingesammelt wurden hat's ja auch keinen Sportschützen interessiert.. und die Kolegen der Luft und KK-Fraktion halten von dem Teufelszeug sowieso nix.. also wieder eine Minderheit!

Wenn man jetzt noch zwischen den einzelnen Verboten etwas Zeit (4-5 Jahre) verstreichen läst und die Aufbewahrungsvorschriften anzieht geht's noch einfacher... viele haben dann schon aus anderen Gründen das Handtuch geworfen...

Das ist zwar jetzt nur ein Szenario und dank Schwarz/Gelb ist die Gefahr in den nächsten Jahren etwas geringer...... aber genau so würde es funktionieren.

Gruß

Hunter

Geschrieben
Warum in Bayern wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: Klick me
Kommt ein Inhaber einer Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe seiner Nachweispflicht nicht nach, liegen begründete Zweifel an der sicheren

Aufbewahrung gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG vor.

Ich glaube nicht, dass dies einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird.

bye knight

Geschrieben
..Sinn oder Sicherheitsgewinn ist auf jeden Fall nicht erkennbar..

Allein das macht es potenziell verfassungsrechtlich angreifbar.

Einschränkung eines Rechts bzw. der Allgemeinen Handlungsfreiheit ohne konkrete Begründung,

und somit unter fehlender Erfordernis... so ein Gesetz kann bei vehementem Vorgehen dagegen auch kippen.

Das von dir beschriebene "Salamischeibchen-"Szenario ist natürlich nicht von der Hand zu weisen.

Um so wichtiger ist es für uns jetzt, beim nächsten, noch so dünnen Scheibchen gewaltig "Rabatz" zu schlagen.

Und unsere von uns gewählten und favorisierten Volksvertreter an gewisse Aussagen und Grundhaltungen

zu erinnern...

Gruß,

karlyman

Archiviert

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