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IGNORED

HEIDENHEIM !


Gast

Empfohlene Beiträge

Danke oh Gottheit !

:icon14:

P.S.:

Falls Ihr Betroffene kennt, weißt diese bitte dringend hierauf hin !

Mir wurde das Schreiben lediglich "zugespielt".

Ich habe keine Kenntniss davon wer der Betroffene ist und ob und wieviel weitere es evtl. gibt.

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Schießbuch;-muß nicht;---aber mir hat es schon in so manchem Fall geholfen.

GK-Revolver:-schön jedes Schießen eingetragen, auch Vereins und Kreismeisterschaften.

und----dem Erwerb des 686 nach Winnenden konnte keine Macht der Welt mehr verhindern.

Pulverschein,- nach Vorlage des Buches konnte ich genüßlich zusehen, wie der SB aus 10 20Kg machte und das kostenlos.

Wie gesagt;-muß nicht;-aber danach ist man auf der Atombombensicheren und Wasserdichten Seite

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Schießbuch;-muß nicht;---aber mir hat es schon in so manchem Fall geholfen.

GK-Revolver:-schön jedes Schießen eingetragen, auch Vereins und Kreismeisterschaften.

und----dem Erwerb des 686 nach Winnenden konnte keine Macht der Welt mehr verhindern.

Pulverschein,- nach Vorlage des Buches konnte ich genüßlich zusehen, wie der SB aus 10 20Kg machte und das kostenlos.

Wie gesagt;-muß nicht;-aber danach ist man auf der Atombombensicheren und Wasserdichten Seite

Hi,pirat52 :-)

Ich habs auch geführt;

ist nie verkehrt...

Gruß, kriegerlein

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soviel zu : bombensichere Seite:

Siehe Waffengesetzt § 9

Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die

öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um

Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder

Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit

Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und

ergänzt werden.

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  • 8 Monate später...
  • 6 Monate später...
Sehr geehrte Foristi,

ich bitte um Beachtung !

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=386977

Kurzum, ein Nachtrag:

"Wir möchten Sie bitten, uns bis zum .... (Anm.: 14 Tage nach Datum des Schreibens) detailliert für jede Waffe und jedes Wechselsystem nachzuweisen, welche Schießdisziplinen Sie damit schießen, an welchen Schießwettbewerben Sie teilgenommen haben (genaue Angabe des Wettbewerbs) und die Art des Wettbewerbs (Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften usw.) jeweils zu benennen. Bitte geben Sie uns die genannten Daten für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis jetzt an."

Irgendwann reichen Vereins- und Kreismeisterschaften nicht als Bedürfnis aus. Bereits heute schießen wir keine 18x, noch einmal im Monat auf der KK-Anlage, da diese eine Schönwetteraußenanlage ist. Außerdem gehören viele Jahre Übung dazu, sich über die Kreisklasse hinaus zu qualifizieren. Eigenes, gutes Material muss einfach am Start sein! Um dies zu bekommen, könnte es aber sein, dass man erst Landesliga schießen muss... Ein Teufelskreis.

Wenn ein Verein noch keine Mehrschüssige Waffe besitzt, wie soll Praxis und Bedarf aufgrund Meisterschaften nachgewiesen werden? Der Einstieg kann so unmöglich gemacht werden.

(Bei uns: KK- Sportpistole).

Ich weiß: Das ist alles schon länger so und wird NOCH ganz ruhig gehandhabt. Aber es steht auch:

Waffengesetzt § 9, (2) ... können Auflagen NACHTRÄGLICH GEÄNDERT WERDEN...

Da sollten wir unbedingt ein Auge drauf haben, wenn wir es schon nicht beeinflussen können.

/Marksman.

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  • 7 Monate später...
Kurzum, ein Nachtrag:

"Wir möchten Sie bitten, uns bis zum .... (Anm.: 14 Tage nach Datum des Schreibens) detailliert für jede Waffe und jedes Wechselsystem nachzuweisen, welche Schießdisziplinen Sie damit schießen, an welchen Schießwettbewerben Sie teilgenommen haben (genaue Angabe des Wettbewerbs) und die Art des Wettbewerbs (Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften usw.) jeweils zu benennen. Bitte geben Sie uns die genannten Daten für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis jetzt an."

Irgendwann reichen Vereins- und Kreismeisterschaften nicht als Bedürfnis aus. Bereits heute schießen wir keine 18x, noch einmal im Monat auf der KK-Anlage, da diese eine Schönwetteraußenanlage ist. Außerdem gehören viele Jahre Übung dazu, sich über die Kreisklasse hinaus zu qualifizieren. Eigenes, gutes Material muss einfach am Start sein! Um dies zu bekommen, könnte es aber sein, dass man erst Landesliga schießen muss... Ein Teufelskreis.

Wenn ein Verein noch keine Mehrschüssige Waffe besitzt, wie soll Praxis und Bedarf aufgrund Meisterschaften nachgewiesen werden? Der Einstieg kann so unmöglich gemacht werden.

(Bei uns: KK- Sportpistole).

Ich weiß: Das ist alles schon länger so und wird NOCH ganz ruhig gehandhabt. Aber es steht auch:

Waffengesetzt § 9, (2) ... können Auflagen NACHTRÄGLICH GEÄNDERT WERDEN...

Da sollten wir unbedingt ein Auge drauf haben, wenn wir es schon nicht beeinflussen können.

/Marksman.

Kurze Frage: Reden wir hier über Waffen über das Grundkontingent von 2 KW und 3 HA-LW oder überhaupt über Waffen die auf die grüne WBK gehören und die Niemand im Verein schießt?

Denn das Eingangsthema war ja das persönliche Schießbuch. Das führt sogar meine Tochter (22) die noch nicht im Verein ist. Sicher ist Sicher!

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  • 2 Wochen später...

Hallo A71,

das Amt als solches meint wirklich sämtliche Waffen, egal ob auf der "Gelben" oder "Grünen" WBK, egal ob Kontingent oder darüber!

Übrigens, mein persönliches Schießbuch als solches wird als Nachweis nicht anerkannt, man besteht auch weiterhin auf die Forderung des Nachweises über die Verwendung sämtlicher Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften!

Makaber als solches ist es, daß die Tätigkeit als Sportschütze von Seiten des Amt´s unumstritten ist, aber dennoch stehen die Forderungen an, sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen!

Übrigens, so ganz am Rande bemerkt, ich bin incl. Wettbewerbe, Trainig und dienstliches Schießen jedes Jahr zwischen 30 und 40 mal auf dem Schießstand, dieses zählt ebenso wenig wie die Bescheinigung des Verbandes das ich schießsportlich aktiv bin und somit das Bedürfnis weiterhin gegeben ist!

Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Die Sache wurde allerdings inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft aus gutem Grund eingestellt!

Gruß Colt S.

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Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Super, dann hast du hoffentlich einige Lang und Kurzwaffen für Sachkundelehrgänge beantragt.

Schnuffi

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  • 2 Wochen später...
Hallo A71,

das Amt als solches meint wirklich sämtliche Waffen, egal ob auf der "Gelben" oder "Grünen" WBK, egal ob Kontingent oder darüber!

Übrigens, mein persönliches Schießbuch als solches wird als Nachweis nicht anerkannt, man besteht auch weiterhin auf die Forderung des Nachweises über die Verwendung sämtlicher Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften!

Makaber als solches ist es, daß die Tätigkeit als Sportschütze von Seiten des Amt´s unumstritten ist, aber dennoch stehen die Forderungen an, sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen!

Übrigens, so ganz am Rande bemerkt, ich bin incl. Wettbewerbe, Trainig und dienstliches Schießen jedes Jahr zwischen 30 und 40 mal auf dem Schießstand, dieses zählt ebenso wenig wie die Bescheinigung des Verbandes das ich schießsportlich aktiv bin und somit das Bedürfnis weiterhin gegeben ist!

Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Die Sache wurde allerdings inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft aus gutem Grund eingestellt!

Gruß Colt S.

Das kann doch überhaupt nicht haltbar sein! Solches Handeln ist doch durch kein einziges Gesetz gedeckt! Es können doch nicht alle Schützen an allen Meisterschaften teilnehmen.

Hat schon jemand geklagt?

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Das kann doch überhaupt nicht haltbar sein! Solches Handeln ist doch durch kein einziges Gesetz gedeckt! Es können doch nicht alle Schützen an allen Meisterschaften teilnehmen.

Hat schon jemand geklagt?

Hallo,

sicherlich ist dieses Vorgehen von Seiten der Behörde nicht durch das Gesetz als solches gedeckt, der Entwurf der Waffenverwaltungsvorschrift, welche durch den Bundestag bereits abgesegnet wurde, steht im absoluten Widerspruch zu dem Ansinnen der Behörde!

Es ist leider so daß der "kleine Herrgott" vom Amt hier Kraft seiner Hosenträger sich versucht auf meine Kosten zu profilieren um schneller seine Beförderung noch vor seinem Ruhestand durch zu setzen!

Hier hat er allerdings leider die "Rechnung ohne den Wirt gemacht"!

Gruß Colt S.

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