Guest Posted September 11, 2009 Share Posted September 11, 2009 Sehr geehrte Foristi, ich bitte um Beachtung ! http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=386977 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted September 11, 2009 Share Posted September 11, 2009 BRAVO!! Das wurde auch Zeit! Als ich 1995 anfing, war ein Schießbuch ohnehin, auch während der ersten 3 Jahre, keine Pflicht! Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aton Posted September 11, 2009 Share Posted September 11, 2009 Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Angelegenheit binde ich dieses Thema hier im Fachforum zum schnellen Zugriff ganz oben an. Es sei an dieser Stelle auch auf das Ursprungsthema unter Heidenheim: Bedürfnisüberprüfung, Nachweis für ALLE Waffen gefordert, ebefalls hier im Fachforum Waffenrecht, hingewiesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 11, 2009 Share Posted September 11, 2009 Danke oh Gottheit ! P.S.: Falls Ihr Betroffene kennt, weißt diese bitte dringend hierauf hin ! Mir wurde das Schreiben lediglich "zugespielt". Ich habe keine Kenntniss davon wer der Betroffene ist und ob und wieviel weitere es evtl. gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pirat52 Posted September 11, 2009 Share Posted September 11, 2009 Schießbuch;-muß nicht;---aber mir hat es schon in so manchem Fall geholfen. GK-Revolver:-schön jedes Schießen eingetragen, auch Vereins und Kreismeisterschaften. und----dem Erwerb des 686 nach Winnenden konnte keine Macht der Welt mehr verhindern. Pulverschein,- nach Vorlage des Buches konnte ich genüßlich zusehen, wie der SB aus 10 20Kg machte und das kostenlos. Wie gesagt;-muß nicht;-aber danach ist man auf der Atombombensicheren und Wasserdichten Seite Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted September 12, 2009 Share Posted September 12, 2009 Schießbuch;-muß nicht;---aber mir hat es schon in so manchem Fall geholfen.GK-Revolver:-schön jedes Schießen eingetragen, auch Vereins und Kreismeisterschaften. und----dem Erwerb des 686 nach Winnenden konnte keine Macht der Welt mehr verhindern. Pulverschein,- nach Vorlage des Buches konnte ich genüßlich zusehen, wie der SB aus 10 20Kg machte und das kostenlos. Wie gesagt;-muß nicht;-aber danach ist man auf der Atombombensicheren und Wasserdichten Seite Hi,pirat52 :-) Ich habs auch geführt; ist nie verkehrt... Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
pirat52 Posted September 12, 2009 Share Posted September 12, 2009 Siehst du Kriegerlein, es hilft;--und dann noch bei Frau Kowalewitcs schön lieb und artig sein:--schon geht alles! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ralf Künne Posted September 12, 2009 Share Posted September 12, 2009 Sagt mal Leute, müsst ihr eigentlich jeden Thread mit Belanglosigkeiten zutexten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
PaleRider Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 soviel zu : bombensichere Seite: Siehe Waffengesetzt § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen. (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 Das wäre aber dann zu begründen ! Vor allem, weil nachträgliche Änderungen immer im Zusammenhang mit dem Absatz 1 stehen müssen. (Abwehr von Gefahren) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mutter Posted May 30, 2010 Share Posted May 30, 2010 Ist nach all der Aufregung mal irgendwas in der Angelegenheit passiert? greetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 30, 2010 Share Posted May 30, 2010 Jede Menge und die Angelegenheit ist noch nicht beendet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
marksman74 Posted December 2, 2010 Share Posted December 2, 2010 Sehr geehrte Foristi,ich bitte um Beachtung ! http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=386977 Kurzum, ein Nachtrag: "Wir möchten Sie bitten, uns bis zum .... (Anm.: 14 Tage nach Datum des Schreibens) detailliert für jede Waffe und jedes Wechselsystem nachzuweisen, welche Schießdisziplinen Sie damit schießen, an welchen Schießwettbewerben Sie teilgenommen haben (genaue Angabe des Wettbewerbs) und die Art des Wettbewerbs (Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften usw.) jeweils zu benennen. Bitte geben Sie uns die genannten Daten für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis jetzt an." Irgendwann reichen Vereins- und Kreismeisterschaften nicht als Bedürfnis aus. Bereits heute schießen wir keine 18x, noch einmal im Monat auf der KK-Anlage, da diese eine Schönwetteraußenanlage ist. Außerdem gehören viele Jahre Übung dazu, sich über die Kreisklasse hinaus zu qualifizieren. Eigenes, gutes Material muss einfach am Start sein! Um dies zu bekommen, könnte es aber sein, dass man erst Landesliga schießen muss... Ein Teufelskreis. Wenn ein Verein noch keine Mehrschüssige Waffe besitzt, wie soll Praxis und Bedarf aufgrund Meisterschaften nachgewiesen werden? Der Einstieg kann so unmöglich gemacht werden. (Bei uns: KK- Sportpistole). Ich weiß: Das ist alles schon länger so und wird NOCH ganz ruhig gehandhabt. Aber es steht auch: Waffengesetzt § 9, (2) ... können Auflagen NACHTRÄGLICH GEÄNDERT WERDEN... Da sollten wir unbedingt ein Auge drauf haben, wenn wir es schon nicht beeinflussen können. /Marksman. Link to comment Share on other sites More sharing options...
A71 Posted August 1, 2011 Share Posted August 1, 2011 Kurzum, ein Nachtrag: "Wir möchten Sie bitten, uns bis zum .... (Anm.: 14 Tage nach Datum des Schreibens) detailliert für jede Waffe und jedes Wechselsystem nachzuweisen, welche Schießdisziplinen Sie damit schießen, an welchen Schießwettbewerben Sie teilgenommen haben (genaue Angabe des Wettbewerbs) und die Art des Wettbewerbs (Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften usw.) jeweils zu benennen. Bitte geben Sie uns die genannten Daten für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis jetzt an." Irgendwann reichen Vereins- und Kreismeisterschaften nicht als Bedürfnis aus. Bereits heute schießen wir keine 18x, noch einmal im Monat auf der KK-Anlage, da diese eine Schönwetteraußenanlage ist. Außerdem gehören viele Jahre Übung dazu, sich über die Kreisklasse hinaus zu qualifizieren. Eigenes, gutes Material muss einfach am Start sein! Um dies zu bekommen, könnte es aber sein, dass man erst Landesliga schießen muss... Ein Teufelskreis. Wenn ein Verein noch keine Mehrschüssige Waffe besitzt, wie soll Praxis und Bedarf aufgrund Meisterschaften nachgewiesen werden? Der Einstieg kann so unmöglich gemacht werden. (Bei uns: KK- Sportpistole). Ich weiß: Das ist alles schon länger so und wird NOCH ganz ruhig gehandhabt. Aber es steht auch: Waffengesetzt § 9, (2) ... können Auflagen NACHTRÄGLICH GEÄNDERT WERDEN... Da sollten wir unbedingt ein Auge drauf haben, wenn wir es schon nicht beeinflussen können. /Marksman. Kurze Frage: Reden wir hier über Waffen über das Grundkontingent von 2 KW und 3 HA-LW oder überhaupt über Waffen die auf die grüne WBK gehören und die Niemand im Verein schießt? Denn das Eingangsthema war ja das persönliche Schießbuch. Das führt sogar meine Tochter (22) die noch nicht im Verein ist. Sicher ist Sicher! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt S. Posted August 15, 2011 Share Posted August 15, 2011 Hallo A71, das Amt als solches meint wirklich sämtliche Waffen, egal ob auf der "Gelben" oder "Grünen" WBK, egal ob Kontingent oder darüber! Übrigens, mein persönliches Schießbuch als solches wird als Nachweis nicht anerkannt, man besteht auch weiterhin auf die Forderung des Nachweises über die Verwendung sämtlicher Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften! Makaber als solches ist es, daß die Tätigkeit als Sportschütze von Seiten des Amt´s unumstritten ist, aber dennoch stehen die Forderungen an, sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen! Übrigens, so ganz am Rande bemerkt, ich bin incl. Wettbewerbe, Trainig und dienstliches Schießen jedes Jahr zwischen 30 und 40 mal auf dem Schießstand, dieses zählt ebenso wenig wie die Bescheinigung des Verbandes das ich schießsportlich aktiv bin und somit das Bedürfnis weiterhin gegeben ist! Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit! Die Sache wurde allerdings inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft aus gutem Grund eingestellt! Gruß Colt S. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted August 18, 2011 Share Posted August 18, 2011 Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit! Super, dann hast du hoffentlich einige Lang und Kurzwaffen für Sachkundelehrgänge beantragt. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
FloTheBrain Posted August 29, 2011 Share Posted August 29, 2011 Hallo A71,das Amt als solches meint wirklich sämtliche Waffen, egal ob auf der "Gelben" oder "Grünen" WBK, egal ob Kontingent oder darüber! Übrigens, mein persönliches Schießbuch als solches wird als Nachweis nicht anerkannt, man besteht auch weiterhin auf die Forderung des Nachweises über die Verwendung sämtlicher Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften! Makaber als solches ist es, daß die Tätigkeit als Sportschütze von Seiten des Amt´s unumstritten ist, aber dennoch stehen die Forderungen an, sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen! Übrigens, so ganz am Rande bemerkt, ich bin incl. Wettbewerbe, Trainig und dienstliches Schießen jedes Jahr zwischen 30 und 40 mal auf dem Schießstand, dieses zählt ebenso wenig wie die Bescheinigung des Verbandes das ich schießsportlich aktiv bin und somit das Bedürfnis weiterhin gegeben ist! Eine weitere "Krönung" durch das Amt fand vor kurzem statt, das Amt hatte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gestartet, Vorwurf, mißbräuchliche Verwendung der Sportwaffen für Sachkundelehrgänge im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit! Die Sache wurde allerdings inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft aus gutem Grund eingestellt! Gruß Colt S. Das kann doch überhaupt nicht haltbar sein! Solches Handeln ist doch durch kein einziges Gesetz gedeckt! Es können doch nicht alle Schützen an allen Meisterschaften teilnehmen. Hat schon jemand geklagt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt S. Posted August 29, 2011 Share Posted August 29, 2011 Das kann doch überhaupt nicht haltbar sein! Solches Handeln ist doch durch kein einziges Gesetz gedeckt! Es können doch nicht alle Schützen an allen Meisterschaften teilnehmen.Hat schon jemand geklagt? Hallo, sicherlich ist dieses Vorgehen von Seiten der Behörde nicht durch das Gesetz als solches gedeckt, der Entwurf der Waffenverwaltungsvorschrift, welche durch den Bundestag bereits abgesegnet wurde, steht im absoluten Widerspruch zu dem Ansinnen der Behörde! Es ist leider so daß der "kleine Herrgott" vom Amt hier Kraft seiner Hosenträger sich versucht auf meine Kosten zu profilieren um schneller seine Beförderung noch vor seinem Ruhestand durch zu setzen! Hier hat er allerdings leider die "Rechnung ohne den Wirt gemacht"! Gruß Colt S. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted August 29, 2011 Share Posted August 29, 2011 Nur, dass die Rechnung schon fast zwei Jahre alt ist und schon laufen kann. Unglaublich, was die Behörde da abzieht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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