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IGNORED

Wie differenziert die Justiz Kriminelle und LWB sieht!


TheodorKörner

Empfohlene Beiträge

Erschreckend fand ich die neue Ausgabe der BMI-Zeitschrift "Innenpolitik" - bejubelt man doch dort die Einführung des Waffenregisters.

Der Stein des Anstoßes: Zur Illustration dient eine Frontalaufnahme eines "Kriminellen" (wilde Frisur, Kapuzensweater) mit einer auf die Linse des Fotografen gerichteten Soft-Air-Modells (könnte auch ein KK sein... so what).

Vollidioten!

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... Hier gab es einen Post über einen Rentner, der beim Waffenreinigen die Tür aufgemacht hat und seine Waffen los war. Könnte das nicht auch einigen von uns passieren?

SJ

Noe. Egal, ob beim Waffenreinigen, beim Wichsen, beim Schwarzgeldzaehlen... "DU KUMMST HIER NIT REIN!!!!!!! wird der Schnueffler von nun an hoeren, wenn er ohne richterlichen Beschluss an unserer Tuer steht.

Nehmen wir dieses Urteil doch endlich als das, was es ist: Eine Staerkung des GGs und eine Absage an die ungebremste staatliche Schnueffelwut.

P.S. Jeder, der einen Schnueffler "freiwillig" reinlaesst, hat es verdient, wenn ihm seine Wummen weggenommen werden.

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"DU KUMMST HIER NIT REIN!!!!!!! wird der Schnueffler von nun an hoeren, wenn er ohne richterlichen Beschluss an unserer Tuer steht.

Du könntest allen interessierten LWBs einen Gefallen erweisen, indem du genau diese Aussage auch ohne konkret anstehende Kontrolle schon am Montag deiner zuständigen Waffenbehörde gegenüber kund tust und diese darum bittest, dir gegenüber konsequent die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen für den Fall einer kategorischen Verweigerung der Kontrolle zu ergreifen.

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Mal vom logischen Standpunkt aus betrachtet:

ca. 10 Millionen Waffen verteilen sich auf 2-3 Millionen legale Waffenbesitzer

ca. 20-30 Millionen Waffen auf den Rest der Bevölkerung. Rechnen wir mal die Waffenbesitzer und Kinder bis zu einem gewissen Alter weg also auf grob geschätzte 60 Millionen Bürger (frei aus dem Bauch raus, wer will kann ja Berufswaffenträger auch noch rausnehmen).

Nur bei ca. 2-3% der Verbrechen in denen eine Schusswaffe involviert war ist diese aus legalem Besitz (frei aus dem Gedächtnis).

Wenn also im Jahr 2007 in 12441 Fällen eine Schusswaffe involviert war sind sind dies ca. 373 Fälle die dem Legalwaffenbesitzer zugerechnet werden können. Demgegenüber stehen 12068 Fälle für die restliche Bevölkerung.

373 Fälle verteilt auf 3 Millionen Waffenbesitzer ergibt also 0,012% der Personengruppe

12068 Fälle verteilt auf 60 Millionen Bürger ergibt 0,019% der Personengruppe

Sollten wir, der Logik folgend, nicht zu allererst die Gruppe mit dem größeren Gefahrenpotenzial mit unangekündigten Kontrollen beglücken? Immerhin scheint die Gruppe der "Nichtwaffenbesitzer" das größere Problem in Deutschland darzustellen.

Und da es ja darum geht größtmögliche Sicherheit zu bieten wird sich wohl kein "Nichtwaffenbesitzer" solchen Maßnahmen in den Weg stellen wollen. Immerhin ist er, statistisch gesehen, risikobehafteter als ich.

Gruß,

Thomas

nach 23 Uhr und 2 Bier ist die Wahrscheinlichkeit groß das sich Rechenfehler eingeschlichen haben....... B)

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Interessant, wie sehr die Freiheit für manche hier bedrohlich wirkt.

Trenck

Freiheit? Diese stark verallgemeinerte Forderung schließt bspw. verurteilte Gewaltverbrecher mit ein. Das ist dann eine Personengruppe der ich selbstverständlich kein Recht auf Waffenbesitz einräume.

Interessant finde ich, dass einige das hier anders sehen wollen.

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In der Tat. Sehr guter Hinweis. Evtl. stößt der Autor der folgenden Zeilen

dann z.B. auf § 78 Nds.SOG (KLICK) bzw. die inhaltsgleichen Vorschriften der anderen Bundesländer. Seit Jahrzehnten geltendes Recht und dennoch bislang keine Massenerschießungen. Wie kann das nur sein ... :rolleyes:

Naja, zumindest bleibt der Unterhaltungsfaktor der kontext- und kenntnisbefreiten Zitate und Beiträge anwesender google-Juristen gewahrt...

Gloeckner, in welchem deutschen Gesetz findest du so weitreichende Befugnis?

Karl Albrecht Schachtschneider: "Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen...Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen."

Naja, zumindest bleibt der Unterhaltungsfaktor der kontext- und kenntnisbefreiten Zitate und Beiträge anwesender google-Juristen gewahrt...

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Vorm auf den Tisch hauen nachsehen ob Nägel drin sind ist genau so unmodern wie nachdenken bevor man sich festlegt.

Auf seinem Recht bestehen bedeutet nicht, erstmal und ohne KONKRETEN Anlass um sich zu schlagen.

Drohungen bedeuten, dass der Bedrohte (meist besser als der Drohende) auf die Konfrontation vorbereitet ist.

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Die Aussage der FDP war: Wir haben kein Gesetzesdefizit, wir haben ein Vollzugsdefizit der bestehenden Gesetze. ... Die FDP hat sich gegen die Gesetzesänderung und damit auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrolle ausgesprochen. Statt (dir ist die Bedeutung des Wortes bekannt?) einer Gesetzesänderung plädiert die FDP für den besseren Vollzug des bestehenden alten Gesetzes. Will heißen: Lasst euch doch erstmal Fotos und Kaufbelege von Tresoren vorlegen (Vollzugsdefizit), bevor ihr überhaupt anfangt zu verschärfen (Gesetzesdefizit) und den Leuten in der Bude rumzukrauchen.

Schauen wir uns den Auszug aus Hartfrid Wolffs (FDP) Rede am 18.06.2009 vor dem Deutschen Bundestag an:

Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Das bedarf aber einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der zuständigen Behörden.

Mit anderen Worten: Die FDP will MEHR Kontrollen der Aufbewahrung zuhause, nicht weniger. Und sie will offenbar mehr Staatsdiener einstellen, um Dich zuhause in Zukunft noch öfter kontrollieren zu können. Das war wie gesagt FDP-Haltung vor 8-9 Wochen. Seither habe ich NIRGENDS gelesen, dass die FDP nun WENIGER Hauskontrollen möchte und den geänderten Paragraphen (Passage in §36,3 WaffG) im WaffG wieder streichen möchte. Im Gegenteil: Mir wurden gleich oder ähnlichlautende Aussagen von FDP-Abgeordneten zugefaxt/sandt.

Grüße

Schwarzwälder

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Gloeckner, in welchem deutschen Gesetz findest du so weitreichende Befugnis?

Bevor wir inhaltlich weiterdiskutieren lass bitte durch Prof. Schachtschneider verifizieren, dass diese Aussage

(...) der EU-Vertrag erlaubt der Polizei die gezielte Tötung von Demonstranten und Aufrührern nach eigenem Ermessen. Vermummte Scharfschützen vollziehen die Todesstrafe ohne Richter.

deckungsgleich mit seinen Thesen ist.

Ehrlich- die Chuzpe, mit der (nicht nur in diesem Thread) einige Seiltänzer über hochkomplexe juristische Themen parlieren imponiert mir immer wieder.

Ich werde mich demnächst mal in ein Historikerseminar begeben und dort über die Evolution des Fußpilzes bei den Blackfoot-Indianern und dessen Einfluss auf den Fortgang der US-Geschichte referieren...

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Schauen wir uns den Auszug aus Hartfrid Wolffs (FDP) Rede am 18.06.2009 vor dem Deutschen Bundestag an:

Mit anderen Worten: Die FDP will MEHR Kontrollen der Aufbewahrung zuhause, nicht weniger. Und sie will offenbar mehr Staatsdiener einstellen, um Dich zuhause in Zukunft noch öfter kontrollieren zu können. Das war wie gesagt FDP-Haltung vor 8-9 Wochen. Seither habe ich NIRGENDS gelesen, dass die FDP nun WENIGER Hauskontrollen möchte und den geänderten Paragraphen (Passage in §36,3 WaffG) im WaffG wieder streichen möchte. Im Gegenteil: Mir wurden gleich oder ähnlichlautende Aussagen von FDP-Abgeordneten zugefaxt/sandt.

Grüße

Schwarzwälder

Und? Die Kontrolle per se ist doch bereits verankert gewesen. Sie haben ja NICHT!! von UNANGEKÜNDIGT gesprochen!! Wenn die Behörden ihrem auch bisher schon bestehenden Auftrag nachkommen würden, dann hat die FDP Recht. Auch bisher konnten die vorgesehenen ( verschiedenen Möglichkeiten) der Kontrolle nicht umgesetzt werden, weil es an Personal und Fahrzeugen (manche Sachen sind wirklich simpel) fehlt. Daran hat sich nichts geändert, jetzt hat man nur die Verdachtsunabhängigkeit (leider) reingebracht.

Dies hat meines Wissens die FDP nicht mitgetragen. Das sie mehr Kontrollen will - was ist daran neu? Das wollte der Gesetzgeber schon vor JAhren. Es ist nur gescheitert. Jetzt setzt (bzw. versucht es) man es mit dem Brecheisen um.

Ich halte das ganze für einen untauglichen Versuch am überwiegend untauglichen Objekt mit sehr untauglichen Mitteln.

Edith meint: Und das weißt DU ganz genau! Also lass es doch, die sowieso nicht gerade sehr Gesetzeskundigen noch mehr zu verunsichern. Dies halte ich für unfair und kontraproduktiv. Gerade du wärst in der Lage, wenn du die politischen Spielchen mal ausläßt,

einigen hier sehr zu helfen, den jetzt für sie wichtigen Kram zu erfassen. Wenn ich hier einige Beiträge lese, wäre deine Hilfe hierbei sehr vonnöten.

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Schauen wir uns den Auszug aus Hartfrid Wolffs (FDP) Rede am 18.06.2009 vor dem Deutschen Bundestag an:

Mit anderen Worten: Die FDP will MEHR Kontrollen der Aufbewahrung zuhause, nicht weniger. Und sie will offenbar mehr Staatsdiener einstellen, um Dich zuhause in Zukunft noch öfter kontrollieren zu können. Das war wie gesagt FDP-Haltung vor 8-9 Wochen. Seither habe ich NIRGENDS gelesen, dass die FDP nun WENIGER Hauskontrollen möchte und den geänderten Paragraphen (Passage in §36,3 WaffG) im WaffG wieder streichen möchte. Im Gegenteil: Mir wurden gleich oder ähnlichlautende Aussagen von FDP-Abgeordneten zugefaxt/sandt.

Grüße

Schwarzwälder

Du solltest dich dringend bei Oskar Lafontaine melden. Man sucht dort dringend noch einen weiteren Lügenbaron. Du entreisst eine Textstelle aus dem Kontext und ordnest sie dann absichtlich falsch zu. Wohlwissend lässt du die unmittelbar folgenden Sätze weg: "...anlasslose, unangemeldete Kontrollen... Dies ist aus Sicht der FDP nicht hinnehmbar!" oder fehlte bei dir diese Textstelle? Ich empfehle die Rede in Gänze zu betrachten. Ich hänge sie als Video an, da ich dir mittlerweile sogar zutraue die Schriftform abzuändern.

Die Rede Hartfrid Wolffs (FDP) als Video

Das Statement der FDP Fraktion vom selben Tag: Drucksache Seite 118.

Desweiteren gilt genau das, was ich bereits im letzten Beitrag zu diesem Thema sagte (Beitrag 13), egal welche Lügen du weiterhin verbreitest.

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Freiheit? Diese stark verallgemeinerte Forderung schließt bspw. verurteilte Gewaltverbrecher mit ein. Das ist dann eine Personengruppe der ich selbstverständlich kein Recht auf Waffenbesitz einräume.

Interessant finde ich, dass einige das hier anders sehen wollen.

Der Vorwurf geht ins Leere. Es gibt auch ein Grundrecht auf Freiheit, das aber im Falle von Gewaltverbrechern (Gefängnisstrafe) selbstverständlich nicht zur Anwendung kommt. Aber wenn es Dich beruhigt: der Waffenbesitz sollte frei sein für alle geistig gesunden, unbescholtenen Erwachsenen. Das würde genügen.

Trenck

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Der Vorwurf geht ins Leere. Es gibt auch ein Grundrecht auf Freiheit, das aber im Falle von Gewaltverbrechern (Gefängnisstrafe) selbstverständlich nicht zur Anwendung kommt. Aber wenn es Dich beruhigt: der Waffenbesitz sollte frei sein für alle geistig gesunden, unbescholtenen Erwachsenen. Das würde genügen.

Trenck

Du willst doch wohl nicht etwa diese amerikanische Verhältnisse ;)

Ein paar Einschränkungen sind eben doch sinnvoll.

Gruß

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Nachtrag, insbesondere @ histor:

Die Sache mit der EU-Grundrechtscharta ist noch weitaus schlimmer als hier bislang dargestellt. Gut, dass es google gibt:

(...) die Herrschenden wollten also still und heimlich sich das Rech zu killen zusprechen.

Das geht sogar über das amerikanische Gesetz der Todesstrafe hinaus, indem es sogar den Vollstreckungsbeamten die Vollmacht gibt, Dich auf der Flucht zu erschießen. Die Polizei kann jede Demo zu einem Aufstand erklären und da voll hineinballern. (...)

Quelle

EDIT Hier die sprachlich etwas elaboriertere und verharmlosende Darstellung auf WO:

(...) der EU-Vertrag erlaubt der Polizei die gezielte Tötung von Demonstranten und Aufrührern nach eigenem Ermessen. Vermummte Scharfschützen vollziehen die Todesstrafe ohne Richter.

Wird schon so stimmen, schließlich berufen sich beide Autoren auf Prof. Schachtschneider... EDIT

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Immer noch nicht begriffen. Da hilft nur eins - vielleicht: Einfach mal den Gesetzestext Wort für Wort lesen. Dort ist genau beschrieben was zulässig ist und was nicht.

Was hier wohl viele nicht wahrhaben wollen - lest euch die für euer Land geltenden Sicherheits- und Ordnungsgesetze mal durch. Da werden euch die Augen aufgehen. Wenn man das genau nimmt, wird den Verfechtern von Sicherheit und Ordnung durch diesen Passus im neuen WaffG sogar ein Zügel angelegt. Wenn sie gleiches mit einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung begründen, dürfen sie nahezu alles. Aber was schreibe ich - macht, was ihr für richtig haltet und bockt euch weiter auf statt an wichtigeren Dingen für die Zukunft, u.a. die Rücknahme dieser unsinnigen Bestimmung, zu arbeiten.

Hier eine realistische Sicht der Dinge einzufordern bringt nichts daher lasse ich es.

Edith fargt: was hat eigendlich SP mit dem WaffG zu tun bzw. der Aufbewahrung von Waffen und MUNITION?

Ich habe mir extra einwenig Zeit zur Beantwortung gelassen, damit es nicht aussieht, als hätte ich es nicht begriffen, wie Duu das so schön ausgedrückt hast. Das es das gestzt gibt, habe ich sehr wohl begriffen, nur sehe ich das aus einem anderen Blickwinkel als Du.

Nur weil es ein Gesetzt gibt muß es nicht zwangsweise gut und richtig sein.

Ich bin in der DDR aufgewachsen und habe daher ein etwas anderes Verhältnis zum Staat und seinen Gesetzen, wie Du, was jedoch automatisch dazu führt, das ich die Gesetze breche. Ich hinterfrage Gestze nur immer etwas genauer und habe auch dafür meine Gründe und eigentlich sollte wir alle hier und überall unsere Gesetze mehr hinterfragen, als diese einfach wirken zu lassen.

Auch, oder besonders weil wir eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung sind, die nun vom Staat strenger kontrolliert und deren Grundrechte laut Verfassung nun mehr eingeschränkt wurde.

Die Gruppe die ich meine außer uns sind HarztIV- und Sozialhilfeempfänger, die ja in der Öffentlichkeit, genau wie wir keine Lobby haben.

Schon haben wir zwei Gruppen. Nun frage ich mich, wann der Gesetzgeber die Freiheit weiterer Teile unserer Gesellschaft weiter einschränkt. Und ich frage mich ob, grade wir Deutschen, nichts aus der Einschränkung von der Rechte bestimmter Bevolkerungsgruppen nichts gelernt haben?? Ich möchte nicht erleben müssen, das eines Tages sich Teile unserer Bevolkerung mit einem Koffer von 5kg wieder auf einem Bahnhof treffen müssen, nur weil ein Gesetzgeber und seine Beamten das so wollen. Und bestimmt würde ich nie freiwillig zum Bahnhof gehen.

Gruss Knollo68

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Ich habe mir extra einwenig Zeit zur Beantwortung gelassen, damit es nicht aussieht, als hätte ich es nicht begriffen, wie Duu das so schön ausgedrückt hast. Das es das gestzt gibt, habe ich sehr wohl begriffen, nur sehe ich das aus einem anderen Blickwinkel als Du.

Das steht dir zweifelsohne zu!

Nur weil es ein Gesetzt gibt muß es nicht zwangsweise gut und richtig sein.

In der Tat, auch hier Zustimmung

Ich bin in der DDR aufgewachsen und habe daher ein etwas anderes Verhältnis zum Staat und seinen Gesetzen, wie Du, was jedoch automatisch dazu führt, das ich die Gesetze breche.

Ich nehme an, du hast hier das wichtige Wort NICHT vergessen

Ich hinterfrage Gestze nur immer etwas genauer und habe auch dafür meine Gründe und eigentlich sollte wir alle hier und überall unsere Gesetze mehr hinterfragen, als diese einfach wirken zu lassen.

Genau dies tue ich auch, ich habe es sogar mal gerlernt

Auch, oder besonders weil wir eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung sind, die nun vom Staat strenger kontrolliert und deren Grundrechte laut Verfassung nun mehr eingeschränkt wurde.

Die Gruppe die ich meine außer uns sind HarztIV- und Sozialhilfeempfänger, die ja in der Öffentlichkeit, genau wie wir keine Lobby haben.

Schon haben wir zwei Gruppen. Nun frage ich mich, wann der Gesetzgeber die Freiheit weiterer Teile unserer Gesellschaft weiter einschränkt. Und ich frage mich ob, grade wir Deutschen, nichts aus der Einschränkung von der Rechte bestimmter Bevolkerungsgruppen nichts gelernt haben?? Ich möchte nicht erleben müssen, das eines Tages sich Teile unserer Bevolkerung mit einem Koffer von 5kg wieder auf einem Bahnhof treffen müssen, nur weil ein Gesetzgeber und seine Beamten das so wollen. Und bestimmt würde ich nie freiwillig zum Bahnhof gehen. So weit ist es noch sehr lange NICHT! Nur weil uns etwas nicht gefällt, gefährdet es nicht gleich unser gesamtes Rechstsystem oder gar unsere Demokratie. Das solche Dinge geschehen, liegt im Wesen der Demokratie begründet.

Gruss Knollo68

Auch da stimme ich dir zu, jedoch ändert all dies nichts an den Tatsachen, dass die Gesetze vorhanden sind und, ob es uns passt oder nicht, umgesetzt werden.

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Auch da stimme ich dir zu, jedoch ändert all dies nichts an den Tatsachen, dass die Gesetze vorhanden sind und, ob es uns passt oder nicht, umgesetzt werden.

Natürlich werden Gestze durchgeführt, wenn sie Vorhanden sind und das ist gut so, nur ist es auch eine Frage wie man die Durchsetzung betreibt und wie es durch die Kontrollorgane durch geführt wird.

Meine Anspielung auf die Leute die zum Bahnhof gehen mußten, kam jedoch auch aus einem anderen Grund nämlich wir dürfen nie vergessen, das der Gesetzgeber damaliger Zeit auch demokratisch gewählt wurde. Und treue Beamte diese Gesetze umsetzten.

Ich sehe nämlich noch ein anderes Problem. Stell Dir vor und ganz so von der unvorstellbar ist es für mich zu mindenstens nicht, nach den Wahlen, oder auch noch kurz davor würde ein Gesetz geschaffen, das jeglichen Waffenbesitz unter Strafe (z.B. 10 Jahre Gefängnis für jeden Besitzer) stellt, egal ob vorher legal, oder illegal und Du hast für die Durchsetzung dieses Gesetz zu sorgen.

Gruss Knollo68

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Nachtrag, insbesondere @ histor:

Die Sache mit der EU-Grundrechtscharta ist noch weitaus schlimmer als hier bislang dargestellt. Gut, dass es google gibt:

Quelle

EDIT Hier die sprachlich etwas elaboriertere und verharmlosende Darstellung auf WO:

Wird schon so stimmen, schließlich berufen sich beide Autoren auf Prof. Schachtschneider... EDIT

Dann lassen wir Schachtschneider noch einmal selbst sprechen. Money ist der Interviewer. Aber was ist schon der Staatsrechtler Prof Schachtschneider gegen den bedeutenden Juristen Gloeckner...

Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.

Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

Money: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?

Schachtschneider: In Diktaturen schon.

Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.

Wer das ganze Interview lesen will, schaltet auf www.parteidervernunft.de/2009/08/19/eu-todesstrafe/

Gruß

Histor

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Du willst doch wohl nicht etwa diese amerikanische Verhältnisse ;)

Ein paar Einschränkungen sind eben doch sinnvoll.

Gruß

Was ist an amerikanischen Verhältnissen so falsch?

Willst Du lieber englische, australische oder japanische?

Wir haben leider nicht nur ein paar einschränkungnen wie die Ami's und es werden immer mehr!

SJ

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Was ist an amerikanischen Verhältnissen so falsch?

Willst Du lieber englische, australische oder japanische?

Wir haben leider nicht nur ein paar einschränkungnen wie die Ami's und es werden immer mehr!

SJ

Dieses GRÜN sagt dir was? Was bringst du mit diesem Symbol ;) in Verbindung?

Ich weiß die Nerven liegen blank, dennoch denke ich ist die Ironie deutlich erkennbar.

Gruß

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Auskunft meiner Waffenrechts-Behörde: Ohne begründeten Verdacht einer unvorschriftsmäßigen Lagerung von Waffen keine Kontrolle. In den nächsten Wochen soll mal ein Schreiben kommen mit der Bitte, durch Fotos oder Belegen die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen.

LG

Tasha

GENAU das ist es, was ich versuche, die ganze Zeit darzulegen. Es können und es tun sind schon mal zwei Seiten einer Medaille, aber das man die Kontrolle bzw. eben den Verdacht der unvorschriftsmäßigen Lagerung jetzt SELBST ausräumen muss und kann durch ein einfaches Schreiben/Bildchen - das wollen viele nicht begreifen. Keiner der SB`s hat Interesse daran, in irgend eine Wohnung zu spazieren, wenn es nicht angeordnet wird. Soweit mir bekannt, wurde bisher immer nur angeordnet, bei LWB`s, deren Lagerung NICHT nachgewiesen wurde, eine Kontrolle anzukündigen.

Also - wo ist das Problem für die Lösung?

Edith meint: Zu dieser "Bitte" ist die Behörde nach der Gesetzesänderung (die ich nach wie vor nicht gut heiße) nicht verpflichtet, es ist SAche des LWB, diesen NAchweis von sich aus zu erbringen. Spätestens bei der nächsten Beantragung wird es nachgefragt.

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Dann lassen wir Schachtschneider noch einmal selbst sprechen. Money ist der Interviewer. Aber was ist schon der Staatsrechtler Prof Schachtschneider gegen den bedeutenden Juristen Gloeckner...

Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.

Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

Money: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?

Schachtschneider: In Diktaturen schon.

Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.

Wer das ganze Interview lesen will, schaltet auf www.parteidervernunft.de/2009/08/19/eu-todesstrafe/

Gruß

Histor

Da reicht mir ja die erste Antwort des Hernn Schachtschneider (wenn diese Interview so stattgefunden hat), um in wegen Ahnungslosigkeit aussortieren zu können oder kannst du mir sagen, seit wann wir im Krieg sind? Warum fragt er nach der Definition von Krieg? Diese sollte ihm doch bekannt sein. Insgesamt blendet er wohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus.

Aber wer bin ich denn schon, mir anzumaßen diese billige Demagogie so einfach entlarven zu können...

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Da reicht mir ja die erste Antwort des Hernn Schachtschneider (wenn diese Interview so stattgefunden hat), um in wegen Ahnungslosigkeit aussortieren zu können oder kannst du mir sagen, seit wann wir im Krieg sind? Warum fragt er nach der Definition von Krieg? Diese sollte ihm doch bekannt sein. Insgesamt blendet er wohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus.

Aber wer bin ich denn schon, mir anzumaßen diese billige Demagogie so einfach entlarven zu können...

Im Krieg sind wir, seit unsere Soldaten fallen und nicht mehr als bewaffnete Beamte an Altersschwäche sterben. Oder bist du auch der Meinung, wir verteidigen am Hindukusch das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes? Wir sind dort und schießen, weil die USA es so wollten. Und selbst wenn: Verteidigung, Angriff und hinhaltender Kampf sind die Gefechtsarten des Krieges.

Schachtschneider ist ein weltweit bekannter und anerkannter Staatsrechtler, der den Reformvertrag gelesen hat. Du, nehme ich an, hast ihn nicht gelesen, verfügst aber offensichtlich über bessere Kenntnisse und nennst Schachtschneiders Bedenken deshalb "billige Demagogie".

Bitte bereichere uns und teile uns mit, was du besser als Schachtschneider weißt und woher du das weißt.

Ich habe die Webadresse eingegeben, damit du selbst lesen kannst, was Schatzschneider über das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Ein bißchen Mühe sollte man sich schon geben.

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