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IGNORED

Wie differenziert die Justiz Kriminelle und LWB sieht!


TheodorKörner

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen! Ich hoffe der Artikel steht an der richtigen Stelle im Forum. Bin noch Anfänger. Hier mal ein Beispiel, wie schwer es der Justiz fällt bei Kriminellen "verdachtsunabhängige Kontrollen" durchzuführen. Bei uns LWB war ein entsprechende Gesetz, das unsere Grundrechte einschränkt, in 4 Monaten möglich.

Auf einmal fallen Worte (immerhin in Verbindung mit Straftaten), die wir uns als LWB vor der Gesetzesverschärfung gewünscht hätten:

„Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre ein“!

http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz/20...624/detail.html

P.s.: Schreibt entsprechende Kommentare. Meiner ist schon drin!

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Noch einmal zum Mitschreiben, auch wenn mir die Aktion ebenfalls nicht gefällt:

Es geht im neuen Gesetzestext NICHT um eine Durchsuchung!!!

Also hört endlich auf, solchen Unsinn zu schreiben.

Das ändert an der Unverschämtheit der Angelegenheit nichts, aber es ist nun einmal ein himmelweiter Unterschied zwischen Kontrolle und Durchsuchung.

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Ist der Grundrechteingriff nicht der gleiche? Dann wird eben eine Schublade "kontrolliert", ob da nicht ein mehr an Treibladungspulver zu finden ist, das nicht ordentlich aufbewahrt wird. Sonst wird die "durchsucht". Durchsuchung heißt ja nur, dass alles auf den Kopf gestellt wird, bei einer Kontrolle wahrscheinlich nur, was mit den Waffen zu tun hat.

Schön, wenn wir einen Richter für Kriminelle brauchen (was ja in der Gewaltenteilung und Demokratie eigentlich ein Muss ist) und ein Verwaltungsangestellten für ausgewiesen gesetzestreue Bürger...

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„Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre ein“!

http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz/20...624/detail.html

Ja und?

Hier in Berlin wird schon lange so verfahren, jeder Funkwagen hat ein Diensthandy und dort sind die Rufnummern des Bereitsschaftsdienstes eingespeichert und die Beschlüsse können so eingeholt werden, sei es zur Blutentnahme. oder zur Wohnungsdurchsuchung! (gab auch schon Ablehnungen)

Ich verweise noch einmal auf die Aussage von Lobo-s, es handelt sich bei der Waffenkontrolle um keine Durchsuchung im Sinne der StPO!

Da werden auch keine Schubladen geöffnet, um nach irgendwelchen Pülverchen zu schauen, es sei denn, Ihr macht sie selbst auf!

Um wieder das Schornsteinfeger-Beispiel zu bringen, der schaut auch nicht in Schubladen, sondern nur auf alles was mit der Heizung und dem Schornstein zu tun hat!

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Meiner Meinung nach ist das mit der Nachschau anstelle einer Durchsuchung nur ein billiger Juristen-Trick um den Richtervorbehalt zu umgehen. Genauso verhält es sich auch mit Regelung, dass das WaffG angeblich nur den Umgang mit Waffen regelt und nicht das Eigentum, so dass der Staat nie eine Entschädigung wegen Enteignung zahlen muss.

Soschinka hat in der NVwZ 2009, S. 993-998 einen Aufsatz zu den Verschärfungen im Waffenrecht 2009 geschrieben und dabei zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Nachschau schnell in eine Durchsuchung umschwingen kann.

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Eben. In jeder Schublade kann ja auch was illegales sein.

- Langwaffenschrank?

- nö habe ich nicht, das Gewehr auf der Gelben ist verkauft, was vorgestern, muss ich noch melden. Also alles im Rahmen.

- Ach was, vorgeschobene Ausrede, das steht bestimmt noch im Kleiderschrank, das gibt doch nur so einen Gefälligkeitskauf von nem Freund, wenn ich hier aus dem Haus bin, sagt der Kontrolleur, ich schaue alles nach, Weigerung gleich Einzug der Waffen... DAS WOLLEN WIR DOCH BEIDE NICHT, ODER?

Konstruiert ist immer schnell was... Pulverschein, VL Meisterschaften und kein Krümel SP im Haus, da gibt es doch noch ein zweites Lager, die 1,3 kg NC sind doch nicht alles? Schon wird wieder gesucht...

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Es stimmt natürlich, daß es sich bei der "verdachtsunabhängigen" Kontrolle um keine Durchsuchung handelt und rechtliche Unterschiede bestehen. Mit solchen Spitzfindigkeiten hat man auch in der ehemaligen DDR die Bürger beruhigt und immer weiter in die Unfreiheit kontrolliert! Die Akten die bei solchen "Kontrollen" und Überwachungen geschrieben wurden haben schlußendlich ganze Gebäude gefüllt.

Der wichtige Punkt ist, daß solche Eingriffe in die Grundrechte anderer Personengruppen undenkbar wären.

Deshalb der Link zu besagtem Beispiel. Andere Personengruppen werden durch die Justiz geschützt, LWB nicht!

Die "verdachtsunabhängige" Kontrolle muß aufgehoben werden, denn keine Personengruppe verdient Kontrollen ohne sich strafbar gemacht zu haben und ohne daß überhaupt ein Verdacht besteht!!!!!

Zudem ist der "gefühlte" Vorgang einer Kontrolle mit Begehung meiner Privaträume, ohne daß ich mich strafbar gemacht habe, für mich kein anderer als der einer Durchsuchung.

Deshalb betrachte ich meine Gedanken nicht als "Unsinn". Wie schnell kann aus einer "verdachtsunabhängigen" Kontrolle eine Durchsuchung werden, wenn die unkundigen Beamten einen Verstoß vermuten und die Polizei zu Hilfe rufen, um Gegenstände sicherzustellen???

Bevor mein Anwalt da ist und die rechtlichen Bedingungen geprüft hat ist es wohl zu spät, oder?

Wehret Den Anfängen!

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Es geht im neuen Gesetzestext NICHT um eine Durchsuchung!!!

Also hört endlich auf, solchen Unsinn zu schreiben.

Das ändert an der Unverschämtheit der Angelegenheit nichts, aber es ist nun einmal ein himmelweiter Unterschied zwischen Kontrolle und Durchsuchung.

Wie weiter oben auch schon geschrieben, besteht der gefühlte Unterschied nurnoch aus nicht aktivem Suchen. Mir wäre es auch extrem unangenehm sowas erdulden zu müssen im wissen das man nichts böses getan hat.

In der Vergangenheit sind Dinge schon oft umbenannt worden um ihre wahre Bedeutung zu verschleiern oder den bekannten negativen Begriff los zu werden (Kriegsministerium, Sozialhilfe, Hauptschule (in Arbeit), TCPA, ...)

Wir sollten aufpassen das in "Neusprech" Kontolle nicht Durchsuchung bedeuten wird.

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Zudem ist der "gefühlte" Vorgang einer Kontrolle mit Begehung meiner Privaträume, ohne daß ich mich strafbar gemacht habe, für mich kein anderer als der einer Durchsuchung.

Naja, ob jetzt bei einer Nachschau in meinen Waffenschrank geschaut wird oder ob im Rahmen einer Durchsuchung die Fotoalben mit "Aktfotos" der Angetrauten gesichtet werden, macht für mich schon einen sehr großen Unterschied.

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Naja, ob jetzt bei einer Nachschau in meinen Waffenschrank geschaut wird oder ob im Rahmen einer Durchsuchung die Fotoalben mit "Aktfotos" der Angetrauten gesichtet werden, macht für mich schon einen sehr großen Unterschied.

Ja, der Unterschied ist schon klar! Deswegen auch der Begriff "gefühlt"!

Was mich an der ganzen Sache weiterhin stört ist die Akzeptanz, die dieser Vorgang schon bekommen hat und das ohne daß die Sache schon richtig ins Laufen gekommen ist!!!! Hier ein paar Antworten, die ich schon bekommen habe:

- alles nicht so schlimm

- ist ja keine echte Durchsuchung

- ich habe nichts zu verbergen

- das verbessert unser Bild in der Öffentlichkeit

- wir als Verein unterstützen die Sache, denn sie dient der Sicherheit

Aber was passiert bei der Kontrolle? Protokolle werden erstellt und irgendjemand wird sie auswerten. Anhand dieser Auswertungen können neue Richtlinien zu Verschärfungen erstellt werden. Schon der angebliche Mehrverkauf von Tresoren und die freiwilligen Abgaben von Waffen werden in dem Sinne ausgelegt, daß die Kontrollen sinnvoll (da ja niemand einen Tresor hatte) und Kontingentsbeschränkungen auch sinnvoll sind, da die Abgaben ja zeigen, daß die LWB zuviele Waffen haben!!

Ich weiß, diese Thematik wurde schon öfter angesprochen. Für mich beginnt sich aber eine Spirale der Entwaffnungswut zu drehen, die nicht mehr zu stoppen ist.

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Naja, bei aller gefühlten (und streckenweise auch wirklichen) Benachteiligung der LWBs sollten wir nicht vergessen, daß in wahrscheinlich mehr als 3/4 der Fälle (alleine schon aus Personalmangel) die "Kontrolle" so aussehen wird, dass der LWB aufgefordert wird, die Aufbewahrung per Foto, Kaufbeleg und-oder Beschreibung und Erklärung nachzuweisen.

Da das aber (auch bei uns) bereits seit jeher sowieso bei der Beantragung von WGKs, Voreinträgen etc. auch vorgesehen war, ist es kein großer Unterschied.

Wenn sie bei mir wirklich vorbeikommen (und da gibt es einen Haufen Zeugs zu kontrollieren), bekommen sie freundlich einen Tass'kaff', kriegen das handliche Stahlmobiliar samt Inhalt gezeigt, und bekommen anschließend wieder den Hinweis wo sich die Türe befindet, mit besten Wünschen für einen schönen Tag.

Sollten da wirklich einer querschießen und meinen, daß ihn irgendetwas Anderes wie meine dreckige Socken oder die Latexwäschesammlung meiner Süßen interessieren müssten, wird's halt amtlich, und es gibt kräftig was auf die Finger; aber mal ehrlich, so recht dran glauben mag ich nicht...

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Ist der Grundrechteingriff nicht der gleiche? Dann wird eben eine Schublade "kontrolliert", ob da nicht ein mehr an Treibladungspulver zu finden ist, das nicht ordentlich aufbewahrt wird. Sonst wird die "durchsucht". Durchsuchung heißt ja nur, dass alles auf den Kopf gestellt wird, bei einer Kontrolle wahrscheinlich nur, was mit den Waffen zu tun hat.

Käse.

Das Rechtsgut das eingeschränkt wird ist das gleiche - die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Bei einer Durchsuchung schaut die Sache ganz anders aus als bei dem Waffenrechts-Schmarrn den wir jetzt haben.

Er kann Dich fragen wo Du was hast und sich zeigen lassen. Ende. Nix mit: Schaun wir da und dort doch mal rein ob da noch eine Waffe oder Munition drin ist.

Immer diese Horrorvorstellungen...

Wenn Du deinen Tresor in die Waschküche oder die Garage stellst würde den Kontrolleur nicht mal zustehen die Wohnung überhaupt zu betreten. - Nette Vorstellung: Zeitungsartikel "Schützen lagern wegen neuem Waffenrecht ihre Waffen jetzt in der Garage!" :lol:

Die Lagerung von Pulver ist übrigens nach Sprengstoffrecht - wer kommt um nach Waffenrecht zu überprüfen den geht das Pulver zunächst auch mal nix an.

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Tja liebe Fachjuristen!

Wer mal einem Hütchenspieler zugeschaut hat erkennt den Trick auch nicht gleich und wundert sich vielleicht um des verlorenen Geldes.

So ist das auch mit der Wortspielerei: Anstatt Durchsuchung erfindet man Kontrolle - hört sich ja nicht so dramatisch an, der Effekt ist aber, dass die Staatsmacht in der Bude steht. Sollte dann zufällig auch nur eine falsche Patrone gefunden werden, dann Gnade der Zuverlässigkeit usw.

Das ist das Damokles-Schwert der "freiwilligen Nachschau". Macht zunächst für die "Kontrolleure" die wenigste Arbeit, bringt manchmal die schönsten (polizeilichen) Erfolge (aus der Praxis für die Praxis).

Der Knackpunkt ist aber das geschützte Grundrechtsgut der unverletzlickeit der Wohnung...! Das kann wohl eingeschränkt werden aber?

Alle Gesetze dieser Republik lassen sich aus dem Net herunterladen. In manchen, z.B. StPO, PolGes, Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (die Abkürzung verstehen eh nur Insider) ist dann nachzulesen wie und wo die Grenzen der Eingriffsrechte gesteckt sind, von der Anordnung bis zur Durchführung.

Passage aus dem Märchen der Demokratie

und Grüße aus dem Wilden Westen

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Gast 143-Koenig@fvlw.de

Dem Beitrag von Lobo-s ist nichts hinzuzufügen. Und wer den "gefühlten" Unterschied zwischen einer Kontrolle und einer Durchsuchung nicht kennt (oder erkennen will), ... tscha, dem können auch die "Fachjuristen" nicht helfen.

Und Du Damokles, wer bist Du und was willst du ? Ich habe das Gefühl, dass sich hier mittlerweile eine Menge Leute herumtreiben, die mit uns nichts zu tun haben, aber hier gerne die Forentrolle spielen.

Coltfan

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Tja liebe Fachjuristen!

Wer mal einem Hütchenspieler zugeschaut hat erkennt den Trick auch nicht gleich und wundert sich vielleicht um des verlorenen Geldes.

So ist das auch mit der Wortspielerei: Anstatt Durchsuchung erfindet man Kontrolle - hört sich ja nicht so dramatisch an, der Effekt ist aber, dass die Staatsmacht in der Bude steht. Sollte dann zufällig auch nur eine falsche Patrone gefunden werden, dann Gnade der Zuverlässigkeit usw.

Das ist das Damokles-Schwert der "freiwilligen Nachschau". Macht zunächst für die "Kontrolleure" die wenigste Arbeit, bringt manchmal die schönsten (polizeilichen) Erfolge (aus der Praxis für die Praxis).

Der Knackpunkt ist aber das geschützte Grundrechtsgut der unverletzlickeit der Wohnung...! Das kann wohl eingeschränkt werden aber?

Alle Gesetze dieser Republik lassen sich aus dem Net herunterladen. In manchen, z.B. StPO, PolGes, Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (die Abkürzung verstehen eh nur Insider) ist dann nachzulesen wie und wo die Grenzen der Eingriffsrechte gesteckt sind, von der Anordnung bis zur Durchführung.

Passage aus dem Märchen der Demokratie

und Grüße aus dem Wilden Westen

Na endlich mal wieder ein neuer Verschwöhrungstheoretiker hier. wo warst Du denn so lange. Deine Verwandtschaft ist schon lange hier.....

:rotfl2:

Aber mal Spaß beiseite, wie meinst Du denn das genau was Du hier so verallgemeinert beschrieben hast?

Gruß

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Dem Beitrag von Lobo-s ist nichts hinzuzufügen. Und wer den "gefühlten" Unterschied zwischen einer Kontrolle und einer Durchsuchung nicht kennt (oder erkennen will), ... tscha, dem können auch die "Fachjuristen" nicht helfen.

Und Du Damokles, wer bist Du und was willst du ? Ich habe das Gefühl, dass sich hier mittlerweile eine Menge Leute herumtreiben, die mit uns nichts zu tun haben, aber hier gerne die Forentrolle spielen.

Coltfan

Tja, wie schon erwähnt die Akzeptanz für solche Kontrollen ist schon sehr groß. Überall!

Ich schließe meinen Ansatz hier jetzt, denn scheinbar teilt nicht jeder meine Meinung, was bei einer "freiheitlich demokratischen Grundordnung" in einem Rechsstaat erlaubt sein darf. Zudem stimme ich dieser Verharmlosung der Kontrolle nicht zu. Ich hatte in der Vergangenheit als Sammler zweimal Besichtigungen (abgesprochene Termine) vom Ordnungsamt. Gut und schön aber aufzwingen lassen will ich mir solche Dinge nicht. Übrigens warum so viel Aggressivität gegenüber der Einstellung anderer?

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Es kommt doch wohl nicht darauf an das es nicht genug Beamte zur flächendeckenden Kontrolle der LWB gibt und wir das Alles aus diesem Grund „nicht so eng“ sehen sollen.

Hier wird eine gesetzliche Infrastruktur geschaffen die es möglich macht das Staatsbedienstete ohne Verdacht in meine Wohnung dürfen, ohne dass ich etwas dagegen machen kann!

Es kommt nicht darauf an dass sie „nur“ die Aufbewahrung kontrollieren dürfen. Die Personen, die diese Kontrolle durchführen machen sich ein Bild der Gesamtsituation in meiner Wohnung. Wie dieses Bild aussieht ist abhängig von der persönlichen Sicht des Kontrolleurs.

Und was ist wenn dann doch mal genug „Beamte“ vorhanden sind? Dann könnten Die monatlich auftauchen. Zumindest haben sie den gesetzlichen Rahmen dazu.

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Übrigens warum so viel Aggressivität gegenüber der Einstellung anderer?
Das ist mir auch schon mehrfach negativ aufgefallen hier. Von Waffenbesitzer wird eigentlich eine hohe Frustrationstoleranz erwartet, so dass sie in jeder Situation besonnen reagieren. Der Bayrische VGH hat mit Urteil vom 27.07.2006 (Az. 21 ZB 06.902) entschieden, dass auch üble Nachrede (§ 186 StGB) den Widerruf der WBK rechtfertigt. Da wir ja bereits die verdachtsunabhängige Voratsdatenspeicherung haben sollte man lieber etwas vorsichtiger sein. Straftaten im Internet sind leichter zu verfolgen als im RL.
Es kommt doch wohl nicht darauf an das es nicht genug Beamte zur flächendeckenden Kontrolle der LWB gibt und wir das Alles aus diesem Grund „nicht so eng“ sehen sollen.

Hier wird eine gesetzliche Infrastruktur geschaffen die es möglich macht das Staatsbedienstete ohne Verdacht in meine Wohnung dürfen, ohne dass ich etwas dagegen machen kann!

Du hast es erfasst! Das ist wie bei der Websperre für KiPo: "Ist ja alles nicht so schlimm, ich bevorzuge ohnehin erwachsene Darsteller" usw. ...

Aber dieser Einstieg in die Zensur ist nur der Anfang, sozusagen ein Türöffner, womit wir wieder beim Thema Nachschau sind. Wenn die Befugnisse erst richtig ausgereizt werden steht uns noch viel mehr bevor. Auch die BMI-Ermächtigung wurde hier im Forum ja schon relativiert. Wir dürfen den Tag nicht vor dem Abend loben und müssen die Dinge immer mit der nötigen Vorsicht bewerten.

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Übrigens warum so viel Aggressivität gegenüber der Einstellung anderer?

Der Einstellung? Nette Auslegung.

Seinen Ängsten freien Lauf zu lassen statt sich die Fakten anzusehen - und sei es nur auf dem Weg dass es hier genug Leute gibt die sich die Mühe machen zu erklären - ist eine Einstellung?

Generation Doof nennt man das. Nix wissen. Nur Halbwahrheiten zusammenspinnen.

Das Rechtsgut ist die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ist das eingeschränkt heißt das: jemand darf ins Haus. Verschiedene Gesetze erlauben diese Einschränkung - nun auch das Waffenrecht

Was dann da gemacht wird und werden darf ist nicht immer das Gleiche!!! Ist das denn sooooo schwer zu überreißen? :fool:

Bei jemand was habe gehabt Durchsuchung: Viele Spaße bei Aufräume!

Wer habe gehabt Kontrolle von Waffenbehördiges Verwaltungsmensch: Hatte gemachte Türe von Haus 1x auf und zu. Tresore-Türe auch 1x auf und wiedere zu. Nix aufräume.

Habe fertig. :angry2:

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Es kommt doch wohl nicht darauf an das es nicht genug Beamte zur flächendeckenden Kontrolle der LWB gibt und wir das Alles aus diesem Grund „nicht so eng“ sehen sollen.

Hier wird eine gesetzliche Infrastruktur geschaffen die es möglich macht das Staatsbedienstete ohne Verdacht in meine Wohnung dürfen, ohne dass ich etwas dagegen machen kann!

Es kommt nicht darauf an dass sie „nur“ die Aufbewahrung kontrollieren dürfen. Die Personen, die diese Kontrolle durchführen machen sich ein Bild der Gesamtsituation in meiner Wohnung. Wie dieses Bild aussieht ist abhängig von der persönlichen Sicht des Kontrolleurs.

Und was ist wenn dann doch mal genug „Beamte“ vorhanden sind? Dann könnten Die monatlich auftauchen. Zumindest haben sie den gesetzlichen Rahmen dazu.

Das ist zutreffend - ändert aber an den Tatsachen der Nachschau nichts. Es ist und bleibt eben keine Durchsuchung. Nur darum ging es. Um es nochmal zu sagen: Ich halte es auch für Blödsinn - aber es ist noch ein sehr weiter Schritt von der Nachschau bis zu Durchsuchung. Und so eng, wie es hier dargestelt wird, ist der Rahmen des Haus-/Wohnungsbesitzers nicht. Erst, wenn mehrere Versuche der Nachschau gescheitert sind, kann die Behörde Zweifel an der Zuverlässigkeit anmelden. Dann müssen diese geprüft werden, gegen das Ergebnis kann man Widerspruch einlegen. Wenn es auch nur in 1 % der Fälle zu so einem Ablauf kommt, haben einige wirklich etwas falsch gemacht. Und nicht erst seit gestern. Sowohl auf Seiten der LWB als auch der Behörden.

Nur weil ich den Clown schwarz anmale, wird nicht automatisch Gevatter Sensemann aus ihm. Gerade LWB sollten sich rechtlich etwas um Aufklärung bemühen. Sonst müssen sie sich auch sonst allen Sch..ß von jeden, besonders den Behörden, erzählen lassen und ihn glauben.

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Der Einstellung? Nette Auslegung.

Seinen Ängsten freien Lauf zu lassen statt sich die Fakten anzusehen - und sei es nur auf dem Weg dass es hier genug Leute gibt die sich die Mühe machen zu erklären - ist eine Einstellung?

Generation Doof nennt man das. Nix wissen. Nur Halbwahrheiten zusammenspinnen.

Das Rechtsgut ist die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ist das eingeschränkt heißt das: jemand darf ins Haus. Verschiedene Gesetze erlauben diese Einschränkung - nun auch das Waffenrecht

Was dann da gemacht wird und werden darf ist nicht immer das Gleiche!!! Ist das denn sooooo schwer zu überreißen? :fool:

Bei jemand was habe gehabt Durchsuchung: Viele Spaße bei Aufräume!

Wer habe gehabt Kontrolle von Waffenbehördiges Verwaltungsmensch: Hatte gemachte Türe von Haus 1x auf und zu. Tresore-Türe auch 1x auf und wiedere zu. Nix aufräume.

Habe fertig. :angry2:

Vielen Dank für die freundliche Erklärung!

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Ursprünglich war ja der Grund meines Posts, daß die Justiz nicht alle Personengruppen gleich behandelt und nicht der Unterschied zwischen Kontrolle und Durchsuchung. Wenn ich mir jetzt die teilweise wirklich sehr unfreundlichen Antworten ansehe wird mir klar, warum sich der Personenkreis der LWB nie einig sein wird. Wenn schon aus so nichtigem Anlaß so aggressiv und unsachlich geantwortet wird, dann ist mir alles klar. Ich bemühe mich schon seit Jahren für ein liberales Waffenrecht, diskutiere und streite mit Politikern auf Kreis- und Bundesebene (nachweisbar). Ich muß sagen die Antworten, die ich hier erhalte, machen mich sehr nachdenklich, ob das nicht vergeudete Zeit war. Wenn ich jetzt noch berücksichtige, daß dies einer meiner ersten Posts war. Na ja, da kann sich jeder seinen Teil dazudenken.

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Vielen Dank für die freundliche Erklärung!

Sorry! Und eigentlich warst Du ja gar nicht gemeint!!!

Aber wenn es schon Leute wie Lobo-s gibt die immer wieder(!) freundlich und geduldig erklären was sie mehr an Wissen haben.

Und alles was dann an Postings hinterherkommt ist nur wieder das gleiche "die Grundzüge gar nicht erklärt haben wollen sondern nur Horrorszenarien konstruiern wollen"

Dann platzt mir irgendwann der Kragen.

Du als Threadstarter bist da eher nicht gemeint. Ich habe nur Dich zitiert weil es der Satz auf den Punkt bringt. Juristische Fakten und deren Unterschiede immer wieder zu ignorieren ist keine Einstellung, das ist was Anderes.

Wenn Lobo das Fenster aufmachen würde und sein Wissen in den Wald rausschreien... käme bei Manchen hier genauso viel geistig an wie wenn ers im Forum niederschreibt.

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Ursprünglich war ja der Grund meines Posts, daß die Justiz nicht alle Personengruppen gleich behandelt und nicht der Unterschied zwischen Kontrolle und Durchsuchung. Wenn ich mir jetzt die teilweise wirklich sehr unfreundlichen Antworten ansehe wird mir klar, warum sich der Personenkreis der LWB nie einig sein wird. Wenn schon aus so nichtigem Anlaß so aggressiv und unsachlich geantwortet wird, dann ist mir alles klar. Ich bemühe mich schon seit Jahren für ein liberales Waffenrecht, diskutiere und streite mit Politikern auf Kreis- und Bundesebene (nachweisbar). Ich muß sagen die Antworten, die ich hier erhalte, machen mich sehr nachdenklich, ob das nicht vergeudete Zeit war. Wenn ich jetzt noch berücksichtige, daß dies einer meiner ersten Posts war. Na ja, da kann sich jeder seinen Teil dazudenken.

Tja, TheodorKörner, willkommen in der Welt der selbstgerechten Spießer wie gletscherpis und den ähnlich superklugen Vordenkern. Es lohnt sich wirklich nicht, sich für solche intellektuellen Tanzbären die Beine auszureißen. Die haben weder Freiheit noch Demokratie im Blut. Vom Grundsatz "Keine Waffen im Volk" haben die noch nichts gehört.

Natürlich hast du Recht mit deiner Ablehnung des verdachtsunabhängigen Kontroll-Besuches. Es geht um den voranschreitenden Abbau von Grundrechten. Der von einigen schlichten Geistern hier immer wieder bemühte Vergleich mit dem Schornsteinfeger geht schon deshalb leer, weil der eine Dienstleistung bringt und zu uns kommt, weil er nach Fehlern und nicht nach Verfehlungen sucht. (Sollten gletscherpris und Konsorten diese schlichte Wortspielerei für Fünftkläßler nicht verstehen, bitte ich um PN. Ich erkläre es dann für alle Erstkläßler).

Und das "Wehret den Anfängen" ist immer richtig. Frag doch mal die Indianer, ob man allzu viele Fremde ins Land lassen sollte...

Mach' weiter so!

Gruß

Histor

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