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IGNORED

Wie differenziert die Justiz Kriminelle und LWB sieht!


TheodorKörner

Empfohlene Beiträge

Nach meiner Meinung könnten (...)

Wann leitet ein Jurist vom Schlage eines Hochschulprofessors seine Aussage derart ein ? Wenn ihm (leider nicht den Lesern) bewusst ist, dass er mit seiner "Meinung" in der Wissenschaftslandschaft allein auf weiter Flur steht.

Im Übrigen- und dies ist ja völlig unerhört und ein weithin unbeachteter Skandal: Das geltende Polizeirecht lässt schon seit Jahrzehnten als Ultima ratio in bestimmten Ausnahmekonstellationen doch tatsächlich den Schusswaffengebrauch gegen eine Menschenmenge zu. Wirklich unglaublich, dass marodierende Banden und bewaffnete Rechts- bzw. Linksextreme oder andere Aufrührer im Extremfall durch die Staatsgewalt mittels Schusswaffengebrauch gestoppt werden dürfen. Diktatorischer gehts nicht.

Und nun - selbstverständlich - ist der Schusswaffengebrauch ohne weitere Einschränkung gegen jede unfriedlich verlaufende Versammlung zulässig und niemand hats mitgekriegt.

Und was das ganze auf die Spitze treibt: Selbst Angehörigen der Bundeswehr ist der Schusswaffengebrauch gegen eine Menschenmenge (wiederum als Ultima ratio in Ausnahmekonstellationen) im Inland gestattet. Wer hätte das gedacht ? Jaja, das UZwGBw. Noch so eine neue Geheimregelung die ihrer Entdeckung durch einen Staatsrechtslehrer harrt.

Dagegen ist die EMRK sowie deren Einbindung in die Grundrechtscharta ja das reinste pazifistische Manifest.

Die (ihm jeweils genehme) Schriftfarbe mag sich jeder Leser dazudenken.

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Im Krieg sind wir, seit unsere Soldaten fallen und nicht mehr als bewaffnete Beamte an Altersschwäche sterben. Oder bist du auch der Meinung, wir verteidigen am Hindukusch das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes? Wir sind dort und schießen, weil die USA es so wollten. Und selbst wenn: Verteidigung, Angriff und hinhaltender Kampf sind die Gefechtsarten des Krieges.

Schachtschneider ist ein weltweit bekannter und anerkannter Staatsrechtler, der den Reformvertrag gelesen hat. Du, nehme ich an, hast ihn nicht gelesen, verfügst aber offensichtlich über bessere Kenntnisse und nennst Schachtschneiders Bedenken deshalb "billige Demagogie".

Bitte bereichere uns und teile uns mit, was du besser als Schachtschneider weißt und woher du das weißt.

Ich habe die Webadresse eingegeben, damit du selbst lesen kannst, was Schatzschneider über das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Ein bißchen Mühe sollte man sich schon geben.

Ich mach es mir viel einfacher: Schachtschneider kennt die Definition von Krieg, ich kenne sie und du offensichtlich nicht. Wer bereits diesbezüglich eine ausweichend falsche Antwort liefert, ist zumindest bei mir garnicht mehr anerkannt. Bei den Möglichkeiten des Reformvertrages blendet Herr Schachtschneider wiederum die Einschränkungen des BVG aus. Er betreibt also Demagogie. Ich wüsste nicht, wie ich es sonst nennen sollte, wenn jemand dreist versucht auf Grund falscher Behauptungen Meinungsmache zu betreiben. Immer mit der Einschränkung, das er das tatsächlich so gesagt hat.

Der Rest des ersten Absatzes lässt auch dich für mich als ernstzunehmenden Diskutanten ausscheiden. Ich denke es hat auch keinen Sinn, da sich sowieso keine Diskussion entwickeln könnte.

Gruß

P.S.: Im Übrigen ermöglichen zahlreiche Eingriffsrechte seit Jahren die genannten unglaublichen Horrorvorstellungen. Schon was passiert?

2. Nachtrag

Nach dem Lesen des Interviews in deinem Link gehe ich sogar noch weiter und halte Herrn Schachtschneider für äußerst unseriös. Immer unter der Annahme, dass dieses Interview die Tatsachen wiedergibt. Wer im Amtsblatt der EU direkt die ERLÄUTERUNGEN (*) ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE

(2007/C 303/02) liest, findet nicht viel unterschiedliches, als in unserer Gesetzgebung verankert ist. DIe Möglicht, dass ein Staat die Todesstrafe verhängen kann, bedeutet nicht, dass dies ins nationale Recht aufgenommen werden muss. Ist ja bisher auch nicht geschehen und dafür hätte man nicht extra die EU gebraucht.

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@Theodor Körner:

Sorry wenn mein Beitrag (143-koenig) Dir sauer aufgestossen ist. War nicht meine Absicht. Mir ging es da eher um Panikmacher wie meinen Vorposter Damokles, der sich nicht nur hier, sondern jetzt auch an anderer Stelle mit wildmachenden Bemerkungen hervortut.

Ich denke, jeder ist willkommen, der ernsthafte Ansätze zur Diskussion stellt. Und keinem von uns gefallen die Verschärfungen. Ich halte es aber für kontraproduktiv, die Kontrolle

- mit einer Durchsuchung auf eine Stufe zu stellen, das ist sie nicht !

- die jetzige Gesetzeslage bewusst unterlaufen zu wollen.

Lasst sie doch jetzt kontrollieren. Das Beste, was uns passieren kann, ist doch, dass in zwei oder drei Jahren eine Statistik herauskommt, die besagt, dass auch bei verstärkten Kontrollen die Zahl der Verstöße nicht gestiegen ist.

Erst dann kann man die Initiative starten: Zurück mit den Verschärfungen. Worauf wir bestehen müssen, ist eine tatsächliche Auswertung dessen, was diese Verschärfungen gebracht haben. Bis dahin ist es müssig, die schon gelegten Eier wieder ins Huhn zurückstopfen zu wollen.

Gruß,

143-koenig (coltfan)

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Worauf wir bestehen müssen, ist eine tatsächliche Auswertung dessen, was diese Verschärfungen gebracht haben. Bis dahin ist es müssig, die schon gelegten Eier wieder ins Huhn zurückstopfen zu wollen.

Gruß,

143-koenig (coltfan)

Das ist exakt der Weg. Jetzt können alle nochmal nachdenken, welche Partei gefordert hat, das zuerst eine Auswertung der bisherigen Gesetzesinhalte erforderlich ist, um das Recht überhaupt zielführend anpassen zu können.

Diese dümmliche "der Faschismus steht vor der Tür" Gejaule ist unerträglich. Aufpassen ist immer angesagt. Hysterie hat aber auch nie weitergeholfen.

Es gibt ausreichend Verbesserungsbedarf. Unsachliche Hysterie bringt diese aber nicht, sondern disqualifiziert bestenfalls als Gesprächspartner.

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Coltfan, Du traeumst.

Wenn wir uns den GG-Feinden fuegen, wird die naechste Keule GARANTIERT bald kommen.

Wenn wir aber jetzt geschlosen NEIN sagen, "Du kummst hier nit rein!", bis Karlsruhe, wenns sein muss, DANN wird dieser Irrsinn vielleicht gekippt.

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Coltfan, Du traeumst.

Wenn wir uns den GG-Feinden fuegen, wird die naechste Keule GARANTIERT bald kommen.

Wenn wir aber jetzt geschlosen NEIN sagen, "Du kummst hier nit rein!", bis Karlsruhe, wenns sein muss, DANN wird dieser Irrsinn vielleicht gekippt.

Die Frage ist halt, welches Risko jeder einzelne LWB eingehen möchte.

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Schauen wir uns den Auszug aus Hartfrid Wolffs (FDP) Rede am 18.06.2009 vor dem Deutschen Bundestag an:

Mit anderen Worten: Die FDP will MEHR Kontrollen der Aufbewahrung zuhause, nicht weniger. Und sie will offenbar mehr Staatsdiener einstellen, um Dich zuhause in Zukunft noch öfter kontrollieren zu können. Das war wie gesagt FDP-Haltung vor 8-9 Wochen. Seither habe ich NIRGENDS gelesen, dass die FDP nun WENIGER Hauskontrollen möchte und den geänderten Paragraphen (Passage in §36,3 WaffG) im WaffG wieder streichen möchte. Im Gegenteil: Mir wurden gleich oder ähnlichlautende Aussagen von FDP-Abgeordneten zugefaxt/sandt.

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Scwarzwälder,

da reißen sich Funktioner aller Schützenverbände deutschlandweit den Allerwertesten auf, um das "Aus" für uns LWB

durch die anstehende Wahl noch zu verhindern und Du setzt bei jeder Gelegenheit die Giftspritze an. :diablo:

Was soll das??? :gaga:

K.Lemke

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Hallo Scwarzwälder,

da reißen sich Funktioner aller Schützenverbände deutschlandweit den Allerwertesten auf, um das "Aus" für uns LWB

durch die anstehende Wahl noch zu verhindern und Du setzt bei jeder Gelegenheit die Giftspritze an. :diablo:

Was soll das??? :gaga:

K.Lemke

Ideologische Verblendung. Das tragische ist die bewusste Manipulation. Wir werden wohl erst nach der Wahl wieder versuchen können diesen engagierten LWB wieder ins Boot zu holen.

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Und? Die Kontrolle per se ist doch bereits verankert gewesen. Sie haben ja NICHT!! von UNANGEKÜNDIGT gesprochen!!

Also mein Problem ist nicht nur, dass die Kontrolleure "unangekündigt" kommen, sondern dass sie überhaupt kommen, in mein Schlafzimmer stiefeln und meinen Waffen- und Munischrank durchwühlen.

Die FDP will diese Kontrollen intensivieren - sonst würden sie ja nicht mehr Personal und Sachmittel (KFZ?) für die Kontrolleure einfordern. Orange73 zitiert seinen eigenen Link falsch - die FDP will einfach mehr Kontrollen, fertig.

Ich bin der Meinung, dass die Sicherheit sich weder durch unangekündigte, noch durch angekündigte Kontrollen nennenswert verbessern lässt - und vor allem sehe ich nicht ein, wieso 6-8 Mio. Legalwaffenbesitzer (ihre Familienangehörigen mal eingeschlossen) auf ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verzichten sollten. Die Fälle, in denen bisher keine Schränke angeschafft wurden, hätte man leicht durch frühere Vorlage von Nachweise (Kaufbelege) machen können, dazu braucht man keine Hauskontrollen.

@Klaus Lemke: Wenn ausgerechnet in diesem Punkt die FDP KEIN noch so kleines Entgegenkommen zeigt, trotz unserer nun schon etliche Wochen anhaltenden Kampagnen - dann verfliegt der Optimismus allmählich. WOanders schrieb ich schon, dass die FDP bei der Europawahl 330.000 SPD-Wähler für sich gewinnen konnte - vielleicht ist das der Grund für die Zurückhaltung der FDP, uns mehr und offener entgegenzukommen. Man will ja keine Ex-SPDler verschrecken. Bitte bedenkt auch, wie das in den Vereinen mal wirkt, wenn ihr bisherige Nicht-FDP-Wähler jetzt massiv zur FDP-Wahl treibt, diese dann aber nach der Wahl wenig bis gar nix für uns tut. Dann wird es in den Vereinsheimen brodeln und im schlimmsten Fall wird unsere Lobby dann ganz kollabieren. Deshalb wäre - und das habe ich schon letztes Jahr bei WO immer wieder gesagt - der richtigere Schritt der gewesen, ERST ein Unterstützungsangebot an die FDP zu machen mit gleichzeitig klar umrissener Gegenleistung der FDP (was tut die FDP dann für uns) - d.h. Klärung der Leistung und Gegenleistung VOR der Wahl. Das ist leider verpasst worden.

Grüße

Schwarzwälder

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Also mein Problem ist nicht nur, dass die Kontrolleure "unangekündigt" kommen, sondern dass sie überhaupt kommen, in mein Schlafzimmer stiefeln und meinen Waffen- und Munischrank durchwühlen.

Die FDP will diese Kontrollen intensivieren - sonst würden sie ja nicht mehr Personal und Sachmittel (KFZ?) für die Kontrolleure einfordern. Orange73 zitiert seinen eigenen Link falsch - die FDP will einfach mehr Kontrollen, fertig.

Ich bin der Meinung, dass die Sicherheit sich weder durch unangekündigte, noch durch angekündigte Kontrollen nennenswert verbessern lässt - und vor allem sehe ich nicht ein, wieso 6-8 Mio. Legalwaffenbesitzer (ihre Familienangehörigen mal eingeschlossen) auf ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verzichten sollten. Die Fälle, in denen bisher keine Schränke angeschafft wurden, hätte man leicht durch frühere Vorlage von Nachweise (Kaufbelege) machen können, dazu braucht man keine Hauskontrollen.

@Klaus Lemke: Wenn ausgerechnet in diesem Punkt die FDP KEIN noch so kleines Entgegenkommen zeigt, trotz unserer nun schon etliche Wochen anhaltenden Kampagnen - dann verfliegt der Optimismus allmählich. WOanders schrieb ich schon, dass die FDP bei der Europawahl 330.000 SPD-Wähler für sich gewinnen konnte - vielleicht ist das der Grund für die Zurückhaltung der FDP, uns mehr und offener entgegenzukommen. Man will ja keine Ex-SPDler verschrecken. Bitte bedenkt auch, wie das in den Vereinen mal wirkt, wenn ihr bisherige Nicht-FDP-Wähler jetzt massiv zur FDP-Wahl treibt, diese dann aber nach der Wahl wenig bis gar nix für uns tut. Dann wird es in den Vereinsheimen brodeln und im schlimmsten Fall wird unsere Lobby dann ganz kollabieren. Deshalb wäre - und das habe ich schon letztes Jahr bei WO immer wieder gesagt - der richtigere Schritt der gewesen, ERST ein Unterstützungsangebot an die FDP zu machen mit gleichzeitig klar umrissener Gegenleistung der FDP (was tut die FDP dann für uns) - d.h. Klärung der Leistung und Gegenleistung VOR der Wahl. Das ist leider verpasst worden.

Grüße

Schwarzwälder

Du amüsierst mich. Auch wenn es eine Wiedergängerdebatte ist. Hier lohnt der Einstieg in die "Diskussion". Wiederholt behauptest du die FDP möchte unangekündigte, anlasslose Kontrollen intensivieren. Du unterstellst mir ein "Falschzitat". Bitte belege dies! Der Videobeweis der Rede dürfte eindeutig und unwiderlegbar sein (schau einfach mal um Minute 4 rein). Auf deine jetzige Beweisführung freue ich mich schon wie ein kleiner Junge an Weihnachten. Es verspricht spaßig zu werden. Ich befürchte allerdings, dass du die Atwort zum wiederholten Male schuldig bleibst (ist ja auch blöd, wenn man schon wieder beim Lügen ertappt wurde).

Widmen wir uns nun der nächsten Abscheulichkeit:

" Wenn ausgerechnet in diesem Punkt die FDP KEIN noch so kleines Entgegenkommen zeigt,"

Was soll die FDP denn noch machen? Ich verweise auf das genannte Zitat, auf die Debatten, die Beschlüsse, die Abstimmung, die vielen Antwortbriefe und die jüngste Unterstützung bei der Initiative seitens der FvLW e.V.

Deutlicher kann man sich eigentlich nicht mehr positionieren.

Du kannst natürlich die Antwort auf die Frage: Wer bekennt sich denn mehr als die FDP zu uns? weiterhin schuldig bleiben. Ist ja auch doof, wenn es keine Antwort gibt. Du darfst aber auch gerne PP sagen, dann piss ich mir gleich vor Lachen ein. Ehrlich!

Mit belustigtem Gruß und in freudvoller Erwartung deines nächsten Bocks

Deine Orange

P.S.: Mit einem hast du allerdings recht: Es ist einiges verpasst worden. Das lässt sich jetzt aber nicht ändern und schmollen bringt auch nichts. Man muss die Situation nun nehmen, wie sie eben ist!

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ERST ein Unterstützungsangebot an die FDP zu machen mit gleichzeitig klar umrissener Gegenleistung der FDP (was tut die FDP dann für uns) - d.h. Klärung der Leistung und Gegenleistung VOR der Wahl. Das ist leider verpasst worden.

Dann hätten - und jetzt ist es imho viel zu spät - beide Seiten mit Offen Karten ( dem Kernproblem der Waffengeschichte schlechthin ) spielen müssen nochmals etwas genauer :

- Eure Seite ( angesprochen die gefühlten 99,8 % WO =FDP -Menschen ) wie ist der Einsatz und wieviele Stimmen kommen

- und die FDP was tut sie

wenn kein weiterer Massenmord kommt und im Falle eines weitern Massenmordes:

weiter einschränken - Position halten - Einschränkungen zurückfahren bitte mit einzelnen prüfbaren Wegmarken.

( Qualitätssicherung in der Lobby statt Hörensagen, Ungenauigkeiten und Selbstbetrug - mal was ganz Neues.)

Wie gesagt, so werden die FDPler hier in den nächsten längstens knappen vier Jahren erfolgreich auf folgende Erklärungen zurückziehen, um das Gesicht zu wahren falls der Deal sich als schlecht herausstellen sollte, sich die eventuellen machtpolitischen eigenen wenigen Möglichkeiten nicht eingestehen zu müssen und es nächstes Mal dann exakt wieder so zu versuchen wie dieses Mal usw.:

1. die Nicht FDP Wähler sind alles schuld ( das ist ja wohl mal klar )

2. und das dann folgende WO-Dogma "wenn wir die FDP Nicht gewesen wäre, würden wir alleine mit der CDU und anderen jetzt Dosenwerfen statt vereinseigene zentral gelagerte Langwaffen -KK- Einzellader zu schießen . " ( in grün oder nicht grün ) .

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Dann hätten - und jetzt ist es imho viel zu spät - beide Seiten mit Offen Karten ( dem Kernproblem der Waffengeschichte schlechthin ) spielen müssen nochmals etwas genauer :

- Eure Seite ( angesprochen die gefühlten 99,8 % WO =FDP -Menschen ) wie ist der Einsatz und wieviele Stimmen kommen

- und die FDP was tut sie

wenn kein weiterer Massenmord kommt und im Falle eines weitern Massenmordes:

weiter einschränken - Position halten - Einschränkungen zurückfahren bitte mit einzelnen prüfbaren Wegmarken.

( Qualitätssicherung in der Lobby statt Hörensagen, Ungenauigkeiten und Selbstbetrug - mal was ganz neues.

Wie gesagt, so werden die FDPler hier in den nächsten längstens knappen vier Jahren erfolgreich auf folgende Erklärungen zurückziehen, um das Gesicht zu wahren, sich die eigenen (Un-)Möglichkeiten nicht eingestehen zu müssen und es nächstes Mal dann exakt wieder so zu versuchen wie dieses Mal usw.:

1. die Nicht FDP Wähler sind alles schuld ( das ist ja wohl mal klar )

2. und das dann folgende WO-Dogma "wenn wir die FDP Nicht gewesen wäre, würden wir alleine mit der CDU und anderen jetzt Dosenwerfen statt KK-vereinseigene zentral gelagerte Langwaffen - Einzellader zu schießen . " ( in grün oder nicht grün ) .

Ich sehe, das auch hier einiges durcheinander gebracht wird. Die FDP hat eine klare Position. Sie hat ihre freiheitlichen Werteordnung ohne jede Absprache oder gar Druckmittel seitens der LWB ebenfalls auf das Waffenrecht angewandt. Es ist in der Partei verinnerlicht, weil es der liberalen Werteordnung entspricht, so zu reagieren.

Leider ist die Behauptung 99,8% WO=FDP-Menschen falsch. Vieles wäre dann leichter.

Bitte, bitte liebe FDP Basher: Nennt nur einmal eine Alternative!

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Ich mach es mir viel einfacher: Schachtschneider kennt die Definition von Krieg, ich kenne sie und du offensichtlich nicht. Wer bereits diesbezüglich eine ausweichend falsche Antwort liefert, ist zumindest bei mir garnicht mehr anerkannt. Bei den Möglichkeiten des Reformvertrages blendet Herr Schachtschneider wiederum die Einschränkungen des BVG aus. Er betreibt also Demagogie. Ich wüsste nicht, wie ich es sonst nennen sollte, wenn jemand dreist versucht auf Grund falscher Behauptungen Meinungsmache zu betreiben. Immer mit der Einschränkung, das er das tatsächlich so gesagt hat.

Der Rest des ersten Absatzes lässt auch dich für mich als ernstzunehmenden Diskutanten ausscheiden. Ich denke es hat auch keinen Sinn, da sich sowieso keine Diskussion entwickeln könnte.

Gruß

P.S.: Im Übrigen ermöglichen zahlreiche Eingriffsrechte seit Jahren die genannten unglaublichen Horrorvorstellungen. Schon was passiert?

2. Nachtrag

Nach dem Lesen des Interviews in deinem Link gehe ich sogar noch weiter und halte Herrn Schachtschneider für äußerst unseriös. Immer unter der Annahme, dass dieses Interview die Tatsachen wiedergibt. Wer im Amtsblatt der EU direkt die ERLÄUTERUNGEN (*) ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE

(2007/C 303/02) liest, findet nicht viel unterschiedliches, als in unserer Gesetzgebung verankert ist. Die Möglichkeit, dass ein Staat die Todesstrafe verhängen kann, bedeutet nicht, dass dies ins nationale Recht aufgenommen werden muss. Ist ja bisher auch nicht geschehen und dafür hätte man nicht extra die EU gebraucht.

Ich freue mich, hier einen so renommierten Staatsrechtler wie dich anzutreffen. Ich brauche dringend deine gewiß in großer Auflage erhältlichen und in jeder Studierstube ausliegenden richtungsweisenden Gesetzeskommentare. Sollte es die nicht geben, dann trete bitte etwas kürzer. Es wirkt albern, wenn ein Anonymus-Popanz sich über anerkannte Staatsrechtler erhebt.

Du kennst die heute angewandte Definition von Krieg? Glückwunsch! Andere Staatsrechtler sind darin noch nicht einig, denn die klassische Kriegserklärung, die noch im 2. WK gebräuchlich war, macht heute niemand mehr. Damals hat man noch zwischen Krieg und Polizeieinsatz unterscheiden können. Lord Londonderry hat dies bei den Genfer Tagungen 1934 zum Art. 34 der Genfer Konventionen sehr schön erklärt. Aber das weißt du sicherlich auch, und natürlich besser als ich.

Du schreibst: "Die Möglichkeit, dass ein Staat die Todesstrafe verhängen kann, bedeutet nicht, dass dies ins nationale Recht aufgenommen werden muss. Ist ja bisher auch nicht geschehen und dafür hätte man nicht extra die EU gebraucht." Nein, muß jetzt noch nicht ins nationale Recht aufgenommen werden. Der Reformvertrag ist ja auch noch nicht in Kraft getreten, und so lange verbietet dies noch das Grundgesetz. Aber mit einem in Kraft getretenen Reform-Vertrag, der EU-Recht über nationales Recht stellt, wird es die Todesstrafe auch bei uns geben. Niemand ist so blind wie die Leute, die nicht sehen wollen.

Sei so gut und erfülle die kleine Bitte aus meiner letzten Post: Bitte bereichere uns und teile uns mit, was du besser als Schachtschneider weißt und woher du das weißt. Der alles überragende Gloeckner wird bestimmt auch deine letzten Lücken füllen, sollte es die tatsächlich geben.

Glaubst du wirklich, man erwartete von uns, daß wir in Afghanistan nur Brunnen bohren und Brücken bauen? Das sind nur "Kollateralaufgaben".

Zu dem, was du Horrorvorstellungen nennst, hier nur ein passiertes Beispiel von vielen: www.youtube.com/watch?v=pnXrdRiS5dk. Ich kann mich nicht erinnern, solche Gewaltauftritte von Beamten, die wie Banditen verkleidet sind und auch so handeln, vor der EU-Zeit erlebt zu haben.

Wenn du deinen Kinderglauben an die allgemeine Gerechtigkeit und Güte des Staates einbüßen möchtest, google ein bißchen nach Polizei, Krüppel, polizeiliche Gewalt usw. Wenn du deinen Kinderglauben behalten willst, dann mache weiter die Augen zu und denke dir die Welt schön. Es muß wunderbar sein, so arglos durchs Leben zu gehen.

Nein, mein Lieber, du hast kein Argument gebracht, sondern deine Meinung gesagt. Das darfst du natürlich auch, und darfst du um so mehr, solange du regierungskonform phrasierst. Belege wären aber besser gewesen, und mit Fakten hättest du mich überzeugen können. Schachtschneiders Bedenken entkräftest du aber nicht durch beleidigende Unterstellungen à la "Demagogie" oder "dreiste Meinungsmache".

Meinen Nick Histor habe ich aus guten Gründen gewählt. Man muß die Vergangenheit kennen, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft ahnen zu können. In 4000 Jahren geschriebener Menschheitsgeschichte ist keine Regierung gefunden worden, die es mit dem Volke gut gemeint hat. Es gibt keinen Grund, dies von unserer Regierung zu erwarten.

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Die Fälle, in denen bisher keine Schränke angeschafft wurden, hätte man leicht durch frühere Vorlage von Nachweise (Kaufbelege) machen können, dazu braucht man keine Hauskontrollen.

Selbst das wird ja von einnige LWB als "vorauseilender Gehorsam" angesehen. Und ich denke, daß derjenige, der diese (jetzt ja auch gesetzlich festgelegt) Unterlagen beigebracht hat, weniger Angst bezüglich einer "plötzlichen Kontrolle" haben muß.

Und diejenige, die immer noch keine Schränke haben, tja........

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ZITAT GEKÜRZT

Ich freue mich, hier einen so renommierten Staatsrechtler wie dich anzutreffen. Ich brauche dringend deine gewiß in großer Auflage erhältlichen und in jeder Studierstube ausliegenden richtungsweisenden Gesetzeskommentare. Sollte es die nicht geben, dann trete bitte etwas kürzer. Es wirkt albern, wenn ein Anonymus-Popanz sich über anerkannte Staatsrechtler erhebt.

Zu dem, was du Horrorvorstellungen nennst, hier nur ein passiertes Beispiel von vielen: www.youtube.com/watch?v=pnXrdRiS5dk. Ich kann mich nicht erinnern, solche Gewaltauftritte von Beamten, die wie Banditen verkleidet sind und auch so handeln, vor der EU-Zeit erlebt zu haben.

Wenn du deinen Kinderglauben an die allgemeine Gerechtigkeit und Güte des Staates einbüßen möchtest, google ein bißchen nach Polizei, Krüppel, polizeiliche Gewalt usw. Wenn du deinen Kinderglauben behalten willst, dann mache weiter die Augen zu und denke dir die Welt schön. Es muß wunderbar sein, so arglos durchs Leben zu gehen.

Meinen Nick Histor habe ich aus guten Gründen gewählt. Man muß die Vergangenheit kennen, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft ahnen zu können. In 4000 Jahren geschriebener Menschheitsgeschichte ist keine Regierung gefunden worden, die es mit dem Volke gut gemeint hat. Es gibt keinen Grund, dies von unserer Regierung zu erwarten.

Also: die anderen, die lesen können, eine Schule besucht, einen Beruf erlernt haben und sich auch Gedanken machen haben natürlich - wie man an deinen Äußerungen erkennen kann, vor den Augen des Meisters keine Gnade gefunden.

Erstens denke ich, dass deine Schlussfolgerungen als freie Meinung zulässig,

Zweitens mir ebenso am Gluteus Maximus vorbeihuschend (bei den "Tastsachen" können sie leider keinen bleibenderen Eindruck hinterlassen) feststellbar sind,

Drittens deine sehr überhebliche Art mir zu deinem Glück nicht im richtigen Leben begegnet und du

Viertens eigentlich auswandern willst, weil du diesen "Polizeistaat" nicht gut findest sowie

Fünftens Reaktionen des Staates auf geänderte Lagen mit angepassten Mitteln an der EU liegen.

Alles in allem: einige durchaus im Ansatz richtige Überlegungen die zum erheblich überwiegenden Teil (den Rest traue ich mich nicht zu werten mangels Einblick) mit leicht paranoid anmutenden Beimengungen eine zukünftig zu erwartende Diktatur als Gemengelage mehr als wahrscheinlich darstellen.

Mahlzeit!

Ich sehe (als solcher verrufener Realist) MEIN Leben auch in der Zukunft in diesem Staat etwas anders. Strick du ruhig weiter an den enger werdenden Maschen. Mir passt dein Pullover nicht.

Ach ja - wer deine und meine Interessen gegenüber mit unserem von uns allen ausgerichtetem Rechtssystem kollidierenden Straftätern der etwas extremeren Sorte vertritt wird von dir in einen Topf mit "Banditen" geworfen. Dem kann ich mich nicht nur nicht anschließen - es ist definitiv falsch. Lerne solche Leute kennen und du wirst staunen. Nicht immer, aber sehr oft.

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@ histor:

Ursprünglich wollte ich es bei meinem Beitrag #77 belassen. Die (juristische) Diskussion der Thesen Schachtschneiders ist hier mehr als OT und ohne Grundkenntnisse des Europarechts und der Rechtsprechung des BVerfGs für niemanden nachvollziehbar. Einen Hinweis möchte ich aber dennoch anbringen. Evtl. lassen sich einige Aussagen Schachtschneiders dann auch ohne tiefergehende juristische Auseinandersetzung als demagogische und rechtlich unhaltbare Äußerung identifizieren.

Du zitierst aus dem Interview mit Focus Money. Ich ebenfalls:

Money: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?

Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.

Doch, hat es. Und zwar indem es zu wesentlichen Aspekten bereits die Zulässigkeit der Vefassungsbeschwerde verneint:

(2) Soweit der Beschwerdeführer zu III. darüber hinaus geltend macht, dass die deutschen Staatsorgane im Anwendungsbereich der nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EUV-Lissabon rechtsverbindlichen Grundrechtecharta weitgehend von der Verpflichtung zur Beachtung der Grundrechte des Grundgesetzes entbunden werden, trägt er ebenfalls nicht hinreichend substantiiert vor, dass eine Verletzung seiner Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte möglich ist.
, Rd.-Nr. 190
1) Mit ihrer Behauptung, die Menschenwürde werde durch die nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EUV-Lissabon rechtsverbindliche Grundrechtecharta zu einem abwägbaren Rechtsgut, legen die Beschwerdeführer zu III. und V. nicht hinreichend substantiiert dar, dass eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG möglich ist.
, Rd.-Nr. 188

Weiter in Focus-Money:

Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.

Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.

Das BVerfG zu dem dahinter stehenden Kernargument:

Die allgemeine Schrankenregelung des Art. 52 Abs. 1 GRCh kann allenfalls die in Art. 1 GRCh garantierte Menschenwürde einschränken, nicht aber Art. 1 Abs. 1 GG. Denn zwischen der europäischen und der nationalen Grundrechtsebene ist zu unterscheiden. Bereits an einem hinreichend zwischen den Grundrechtsebenen differenzierenden Vortrag der Beschwerdeführer fehlt es. Hinzu kommt, dass Art. 52 Abs. 1 GRCh für die nationale Grundrechtsebene von vornherein nur insoweit relevant sein könnte, als dadurch ein dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr gewährleistet wäre. Derartige Defizite lassen sich dem Vorbringen der Beschwerdeführer nicht entnehmen. Die von ihnen behauptete generelle Relativierung der Menschenwürde folgt weder ohne weiteres aus der Grundrechtecharta noch aus der von ihnen herangezogenen Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften.
Unabhängig von der Reichweite des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta nach Art. 51 GRCh gehören die Grundrechte des Grundgesetzes zu den Verfassungskerngehalten, die die Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Europäische Union begrenzen (vgl.BVerfGE 37, 271 <279 f.>; 73, 339 <376> ). Das Bundesverfassungsgericht übt seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von sekundärem Unionsrecht und sonstigem Handeln der Europäischen Union, das die Rechtsgrundlage für ein Handeln deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland ist, lediglich solange nicht mehr aus, wie die Europäische Union eine Grundrechtsgeltung gewährleistet, die nach Inhalt und Wirksamkeit dem Grundrechtsschutz, wie er nach dem Grundgesetz unabdingbar ist, im Wesentlichen gleichkommt (vgl.BVerfGE 73, 339 <376, 387>; 102, 147 <164>).

Der von S. bemühte EuGH interessiert daher in letzter Konsequenz gar nicht.

BVerfGzuLissabon

Und zu guter Letzt:

Zwar ist das Verbot der Todesstrafe in Art. 102 GG "kein Grundrecht". Insoweit liegt Schachtschneider mal richtig. Er wäre aber nicht Schachtschneider, wenn er den entscheidenden Punkt nicht unterschlüge:

Eine Einführung der Todesstrafe wäre nämlich auch bei einer (vermeintlichen) Außerkraftsetzung des Art. 102 GG durch Anwendungsvorrang des Europarechts an Art. 1 I GG zu messen. Und was stellt Art. 1 I GG dar ? Richtig, ein Grundrecht . Und wer behält sich vor, über dessen Verletzung durch europäische Rechtsakte zu befinden ? Das BVerfG, siehe oben.

Wird auch als "Solange-Rechtsprechung" des BVerfGs bezeichnet. Inhalt eines jeden Grundkurses Europarecht.

So, und ich gehe jetzt zum Frühschoppen und werde mit einem Schulfreund (seines Zeichens Physiker) mal die Quantenphysik erörtern. Überhaupt kein Problem für mich, schließlich hatte ich mal Mathe-Grundkurs in der Schule sowie google und Wikipedia zur Verfügung.

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Liebe Leute,

für alle die etwas bewegen wollen : Engagiert Euch doch z.B . in der FvLW,- dann bräuchte es nicht ellelange Threads wie diesen hier.

Für alle die schon etwas tun ausser nur darüber zu reden was man machen könnte: Danke ! Wir werden immer mehr!

Gruß Andre :rolleyes:

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Weißt du was? Ich schieb dich einfach ins ignore. Aber ich zitier für dich noch einmal von Jakob Arjouni: Das Problem mit Idioten ist, das sie zu idiotisch sind, um ihre Idiotie einzusehen.

P.S.: Dein 1984 Zitat ist übrigends falsch.

Die Fülle deiner Argumente hat mich überzeugt! Du hast Schachtschneider glänzend widerlegt! Danke!

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Ach ja - wer deine und meine Interessen gegenüber mit unserem von uns allen ausgerichtetem Rechtssystem kollidierenden Straftätern der etwas extremeren Sorte vertritt wird von dir in einen Topf mit "Banditen" geworfen. Dem kann ich mich nicht nur nicht anschließen - es ist definitiv falsch. Lerne solche Leute kennen und du wirst staunen. Nicht immer, aber sehr oft.

Der Fall Hoss liegt denn doch etwas anders. Hier hat kein mit dem Strafrecht kollidierender Straftäter sein wohlverdientes Ende gefunden, hier haben 16 Polizeibeamte einen Unschuldigen aufgrund eines Telefonanrufs zusammengeschlagen. Von solcher Polizei möchte ich nicht geschützt werden.

Kennenlernen muß ich die nicht, denn ich kenne "solche Leute" beruflich seit Jahrzehnten. Mein Staunen gilt mehr den Veränderungen, die dieser Apparat in dieser Zeit gemacht hat. Es geht hier auch nicht darum, daß solche Ausfälle immer wieder mal vorkamen, sondern darum, daß diese Gewalt von einem Berufungsgericht für rechtens erklärt wurde.

Und auswandern will ich auch nicht. Ich will, daß meine Regierungen nach dem Grundgesetz handeln und nicht nach ihren politischen Absichten, mehr nicht.

Der spekulative Rest deiner Post zeigt, wie Recht Churchill hatte: "Jeder stolpert einmal im Leben über die Wahrheit. Die meisten Menschen stehen dann auf, klopfen sich den Staub von den Kleidern und eilen weiter, als sei nichts geschehen."

Es muß wunderbar sein, so arglos durchs Leben zu gehen. (Agatha Christie)

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Ursprünglich wollte ich es bei meinem Beitrag #77 belassen. Die (juristische) Diskussion der Thesen Schachtschneiders ist hier mehr als OT und ohne Grundkenntnisse des Europarechts und der Rechtsprechung des BVerfGs für niemanden nachvollziehbar. Einen Hinweis möchte ich aber dennoch anbringen. Evtl. lassen sich einige Aussagen Schachtschneiders dann auch ohne tiefergehende juristische Auseinandersetzung als demagogische und rechtlich unhaltbare Äußerung identifizieren.

Ich freue mich, hier einen so renommierten Staatsrechtler wie dich anzutreffen, der Schachtschneider weit in den Schatten stellt. Ich brauche dringend deine gewiß in großer Auflage erhältlichen und in jeder Studierstube ausliegenden richtungsweisenden Gesetzeskommentare.

Sollte es die nicht geben, dann trete bitte etwas kürzer. Es wirkt albern, wenn ein Anonymus-Popanz sich über anerkannte Staatsrechtler erhebt.

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1. Es geht hier um die Frage: wie stabil ist die wie auch immer geartete Unterstützung durch die FDP

wie ich oben schon schrieb quasi in Tabellenform ganz logisch und klar:

und die FDP was tut sie

a . wenn kein weiterer Massenmord kommt und

b. im Falle eines weitern Massenmordes:

weiter einschränken - Position halten - Einschränkungen zurückfahren

bitte mit einzelnen prüfbaren Wegmarken = Punkten im Gesetz

schriftlich natürlich von der obersten Gruppe abgezeichnet.

2. Wenn man die FDP wählt was erwartet mich durch diese Wahl im Bezug auf für mich wesentlichere Dinge.

Zusammengefasst mal hier :

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1290936

Jeder muß für sich entscheiden:

Wieviel sind mir die Waffen wert

wie belastbar ist der Deal mit der FDP s. o. und mein Post weiter oben

was sind die weiteren Preise die zu zahlen sind , und sind diese mir zu hoch oder nicht

und zwar im Bezug auf Freiheit, Geld, Lebensqualität, Fortschritt, EU Verfassung, Kriege, Gesellschaftsentwicklung

Das es höchste Zeit ist für eine weitere und vor allem neue Partei, von der klar ist wie sie positioniert sein könnte / müsste,

ist eine weitere Sache.

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