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IGNORED

Verbot des (Air) Tasers


John Kahn

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Die Taser die mittels kleiner Pfeile (Elektroden) und hauchdünnen Drähten versehen den

"Strom" in den potentiellen Angreifer "schicken" zählen ja nun offizell wohl auch zu den

verbotenden Gegenständen??

Wie sieht es denn bei den Tasern aus die nach Abnahme der Kartusche die Pfeile und Drähte

enthält als reiner E-Schocker funktionieren, zB. überhaupt keine Kartuschen mehr vorhanden

sind,dann ist doch das Teil eigentlich kein Air-Taser mehr?

Wie wurde denn überhaubt das Verbot begründet?

Missbrauch hatte es gegeben das will ich nicht bestreiten aber doch wohl eher von Behörden

und Beamten (weniger in Deutschland, eher in US-Gefängnissen) Missbrauch von Privatpersonen

wie oft war das einmal pro halben Jahr, wenn überhaupt?

Zudem waren doch die Kartuschen mit kleinen Plättchen ausgestattet anhand dieser sollte

ja wohl der Besitzer zu identifizieren sein ein Hauptkriterium als Mitte der 90iger die Taser

für Privatpersonen erhältlich wurden.

Eher sind mir Fälle von Missbrauch von Behörden, in Gefängnissen oder auf Flughäfen

(meistens leider in den USA) bekantgeworden, aus Bequemlichkeit wurden die Dinger

dort oft genommen um Personen zu "disziplinieren" und bestrafen, oder einfach mundtot

zu machen wie bei dem einen Beispiel als ein Fluggast sich laut beschwerte da ihm

Personal den Zugang zu seinem Diabetikermedikamenten verwehrt hatte die er dringend benötigte

um haaresbreite wäre der Mann gestorben, Zeugen hatten beobachtet das mehrere!!!

Flughafenbeamte ihn mit Stromstössen aus Tasern malträtierten als er bereits am Boden

lag,daß er heute noch lebt ist ein Wunder.

Fälle wo so Privatpersonen agiert haben sind mir eher nicht zu Ohren gekommen.

Die meisten die sich einen trotz des recht hohen Preises angeschaft haben dürften es

in den meisten Fällen eher für die wirkliche Selbstverteidigung getan haben.

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Ich glaube es gab damals einen Missbrauchsfall durch Behörden (nicht in Deutschland) der durch die Presse geisterte. Die Politiker waren dann alle so betroffen, dass sie die Taser unbedingt verbieten mussten.

Aber in den Ländern wo der mißbraucht wird, wird er auch noch benutzt....

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Aber in den Ländern wo der mißbraucht wird, wird er auch noch benutzt....

Das ist die deutsche Doppelmoral: Im Inland sind selbst Taser verboten aber im Ausland haben wir nichts dagegen, dass HK vollautomatische Kriegswaffen an afrikanische Kindersoldaten liefert die sich damit gegenseitig umbringen.

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Das ist die deutsche Doppelmoral: Im Inland sind selbst Taser verboten aber im Ausland haben wir nichts dagegen, dass HK vollautomatische Kriegswaffen an afrikanische Kindersoldaten liefert die sich damit gegenseitig umbringen.

Toll gequakt, aber irgendwelche Belege dafür?

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Richtigt, der Taser ist seit dem 0.04.2008 eine verbotene Waffe!

Ein Verstoß ist jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit.

Genau, ausnahmsweise war der Gesetzgeber mal gnädig und es ist nur eine OWi (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 WaffG). Normalerweise ist der Besitz einer verbotenen Waffe ja eine Straftat.

Das Verbot gilt auch für gewöhnliche Elektroschocker, die kein amtliches Prüfzeichen tragen.

BPOLD-B: Elektroschocker sichergestellt

Berlin (ots) - Einen 18-jährigen Berliner hielten Bundespolizisten am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr auf der BAB 11 an. Bei der Kontrolle nahe der Anschlussstelle Schmölln fanden die Beamten im Mercedes des jungen Mannes ein Elektroimpulsgerät. Da der Elektroschocker kein amtliches Prüfzeichen hatte, lag ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Gegen den jungen Mann wurde eine Anzeige erstattet und der Elektroschocker sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurde dem 18-Jährigen die Weiterreise nach Polen gestattet.

Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...irektion_berlin

EDIT: Laut Wikipedia hat das BKA für Elektroschocker eine generelle befristete Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2010 erteilt (Bundesanzeiger Nr. 236 vom 18. Dezember 2007, Seite 8289). Nur dumm, dass die Polizei davon nichts weiß. Da bekommt man dann trotzdem erstmal Ärger.

Eine Prüfung von Tasern ist leider nicht vorgesehen. Die bleiben verboten.

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Das Verbot gilt auch für gewöhnliche Elektroschocker, die kein amtliches Prüfzeichen tragen.

EDIT: Laut Wikipedia hat das BKA für Elektroschocker eine generelle befristete Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2010 erteilt (Bundesanzeiger Nr. 236 vom 18. Dezember 2007, Seite 8289).

Nur dumm, dass die Polizei davon nichts weiß. Da bekommt man dann trotzdem erstmal Ärger.

Die fälschlicherweise eingeleiteten Verfahren werden als keine Straftat an die StA abgeschlossen und die Geräte werden wieder an die zuständigen Dienststellen (mit entsprechendem Hinweis) zur Aushändigung zurückgesandt.

Kommt leider manchmal vor, läßt sich aber nicht verhindern.

Der Beamte "Allwissend" ist noch nicht erfunden und wie im obigen Beispiel fällt auch die Presse darauf rein.

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Genau, ausnahmsweise war der Gesetzgeber mal gnädig und es ist nur eine OWi (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 WaffG). Normalerweise ist der Besitz einer verbotenen Waffe ja eine Straftat.

Das Verbot gilt auch für gewöhnliche Elektroschocker, die kein amtliches Prüfzeichen tragen.

Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...irektion_berlin

EDIT: Laut Wikipedia hat das BKA für Elektroschocker eine generelle befristete Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2010 erteilt (Bundesanzeiger Nr. 236 vom 18. Dezember 2007, Seite 8289). Nur dumm, dass die Polizei davon nichts weiß. Da bekommt man dann trotzdem erstmal Ärger.

Eine Prüfung von Tasern ist leider nicht vorgesehen. Die bleiben verboten.

Ja gibt es bereits dieses Prüfzeichen für Elektroschocker schon?

Und sind die momentan angebotenen E-Schocker schon mit diesen versehen?

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Ja gibt es bereits dieses Prüfzeichen für Elektroschocker schon?

Und sind die momentan angebotenen E-Schocker schon mit diesen versehen?

Für die Prüfung zuständige Behörde ist gem. § 20 Abs. 3 BeschG die PTB.

Die Prüfung von Elektroimpulsgeräten im Rahmen der Zulassung werden von der PTB Arbeitsgruppe 2.31 - Messwandler und Hochspannung durchgeführt.

Laut Wikipedia gibt es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

EDIT: Ist leider falsch. So viel zu Wikipedia.

Hier das Prüfzeichen:

j14741_0390.jpg

§ 15 Abs. 5 BeschussV:

Die Anforderungen an Elektroimpulsgeräte sind in Anlage V geregelt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt prüft nach den anerkannten Methoden der Messtechnik an dem übersandten Muster, ob die in Anlage V festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, wird der Antragsteller darüber unterrichtet, dass er das Prüfzeichen nach Anlage II Abbildung 12 auf die Elektroimpulsgeräte aufbringen darf. Ohne dieses Prüfzeichen dürfen keine Elektroimpulsgeräte überlassen werden. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt kann mit der Durchführung von Teilen der Prüfung auf Kosten des Antragstellers andere Fachinstitute beauftragen.
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Dann ist es sicher nicht verkehrt, beim Kauf per Versand den Händler vorher zu fragen

ob der E-Schocker damit versehen ist.

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Offizielle Begründung für das Verbot war, dass es eine Distanzwaffe ist und daher die Hemmschwelle zur Anwendung gering sei, außerdem wäre er ja doch gefährlich und damals durfte man ihn auch schon nicht führen, also war die Konsequenz natürlich Verbieten, Verbieten, Verbieten (aber nicht für Behörden) ...

Dabei war die Deliktrelevanz wohl == Null, nur die öffentliche Wahrnehmung suboptimal aufgrund einiger Folterfälle durch Staatsdiener im Ausland.

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Offizielle Begründung für das Verbot war, dass es eine Distanzwaffe ist und daher die Hemmschwelle zur Anwendung gering sei, außerdem wäre er ja doch gefährlich und damals durfte man ihn auch schon nicht führen, also war die Konsequenz natürlich Verbieten, Verbieten, Verbieten (aber nicht für Behörden) ...

Dabei war die Deliktrelevanz wohl == Null, nur die öffentliche Wahrnehmung suboptimal aufgrund einiger Folterfälle durch Staatsdiener im Ausland.

Genau das was ich auch meinte, zumindest zur "disziplinierung" wurde er angewendet.

Der besonders tragische Fall war der auf dem Flughafen der Passagier hatte wirklich nichts

gemacht er wurde nur laut (da hätten sich alle so verhalten) als man ihn den Zugang zu

seinen Medikamenten verwehren wollte.

Es war aber völlig überzogen den Taser für Privatpersonen verbieten zu wollen.

Die paar (das dürften echt wenige gewesen sein) die den sich angeschafft hatten, hatten dies

wohl in 99% der Fälle für den Notwehrfall getan.

Käufer sollen vor allem Geschäftsleute gewesen sein die halt lieber den Taser als einen Gaser

sich angeschafft haben.

Die Benutzung war schon vorher stark reglementiert, daß Gerät durfte wie du richtig geschrieben hast nicht einmal geführt werden-zudem waren die Kartuschen mit kleinen

Identifizierungsplättchen (an dem man den halter ausmachen konnte) versehen.

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Der Beamte "Allwissend" ist noch nicht erfunden und wie im obigen Beispiel fällt auch die Presse darauf rein.

Ja, genau.

Der Beamte "ich nehme einfach mal fest und Beschlagnahme was das Zeug hält, obwohl ich ins Waffegesetz gucke wie ein Schwein ins Uhrwerk" ist allerdings schon ewig erfunden.

Für mich keine Rechtfertigung.

Entweder ich will Leute drangsalieren, dann muß ich auch die Rechtdgrundlage aus dem FF können oder ich lass es bleiben,

ODER ich lande gerechterweise auf der Anklagebank(*träum*)

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Die "Quellen" hab ich wohl gesehen, nur enthalten diese ebenso keine Belege, (Zitat)"dass HK vollautomatische Kriegswaffen an afrikanische Kindersoldaten liefert". Eine derartige Unterstellung kann üble Folgen haben. Deine Quelle Nr. 3 negiert dies sogar und spricht von illegalen Wegen. Ich zitiere: "Sie werden von Dritten aufgekauft und illegal in Krisenländer verkauft, also nicht von den Hersteller-Fabriken selbst"

Ich empfehle dir die Löschung, da deine Behauptung ungeahnte Rechtsfolgen für dich und das Forum haben kann.

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Die "Quellen" hab ich wohl gesehen, nur enthalten diese ebenso keine Belege, (Zitat)"dass HK vollautomatische Kriegswaffen an afrikanische Kindersoldaten liefert". Eine derartige Unterstellung kann üble Folgen haben. Deine Quelle Nr. 3 negiert dies sogar und spricht von illegalen Wegen. Ich zitiere: "Sie werden von Dritten aufgekauft und illegal in Krisenländer verkauft, also nicht von den Hersteller-Fabriken selbst"

Ich empfehle dir die Löschung, da deine Behauptung ungeahnte Rechtsfolgen für dich und das Forum haben kann.

Och da müssten doch Sendungen wie Monitor,Panorama und Frontal 21 (alles Staatsfernsehen)

schon lange dicht gemacht worden sein wenn man bedenkt was die erst alles über die pöööse

Rüstungslobby behauptet haben :rolleyes:

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