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IGNORED

unangemeldete Kontrollen


Der Reservist

Empfohlene Beiträge

In anderen Ländern (u.a. Schweiz) bleibt es den Waffenbesitzern überlassen, wie sie die Waffen aufbewahren,

solange kein Nichtberechtigter daran gelangt. Klappt wunderbar!

Das ändert zwar nichts an unserer Gesetzeslage; aber es ist in der Tat richtig,

ab und zu mal darauf hinzuweisen!

Die Schweiz und auch Österreich haben - bei vergleichsweise deutlich leichteren Aufbewahrungs-

und (z.T. )auch Erwerbs-Vorschriften für Schusswaffen - nicht derartige, sogenannte Schul"amokläufe"!

Mit dem Tatwerkzeug Waffe haben diese nämlich kausal ziemlich wenig zu tun. Siehe oben.

Gruß,

karlyman

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Mittlerweile ist ja fast alle strafbar. Da braucht beispielsweise nur eine Spindel mit Rohlingen rumliegen (Anfangsverdacht einer Straftat nach § 106 UrHG).

Und das könnte noch ausgedehnt werden:

Kontrolle: "Sie haben da eine Wochenendpackung Pariser rumlegen- da besteht der Anfangsverdacht einer Vergewaltigung!"

Antwort: "Aber ich habe doch nicht...!"

Wieder Antwort: "Aber sie haben die Vorkehrungen dazu getroffen!"

MfG!

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Garnicht schlecht der Beitrag. Der Fall der älteren Dame hat betroffen gemacht. Das kurze Gespräch zu Waffen war weiblich entkrampft.

Es ist fast schon schade, dass die alte Dame so ein harmloses Gewehrle hat(te). :closedeyes:

Denn so wäre es strafrechtlich nur ein "Vergehen" wenn sie der Aufforderung, die Waffe zur Vernichtung bei der Polizei abzugeben, nachkommt. :mad1:

(zur Erklärung: Sie besitzt die Waffe offenbar gem. § 20 WaffG ohne dass sie dazu nach Abs. 3 S. 1 auch ein Bedürfnis nach §§ 8 und 13 ff. hätte. Damit ist ihr ein erlaubnisfreies Führen nach § 12 Abs. 3 Ziffer 2. zur Abgabe bei der Polizei nicht möglich. Wenn sie es dennoch täte, wäre das Strafmaß zu ihrer Straftat des unerlaubten Führens wegen der Harmlosigkeit des Gewehrles zu gering, um nach § 12 StGB ein "Verbrechen" zu sein. Es wäre nur ein "Vergehen". Nach § 30 StGB ist die Anstiftung zu einem Verbrechen strafbar. Aber nicht die zu einem Vergehen. :hi:Da hat der Nachschauer vom Amt noch mal mehr Glück als waffenrechtliche Beratungskompetenz gehabt. :unsure: )

Einfach nur :bad:

Euer

Mausebaer

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mausebaer;-der Dame wurde von den SBs der Weg aufgezeigt;-was zu tun währe,-damit Sie das Gewehrchen weiterhin nach den derzeit geltenden Gesetzen "legal"behalten könnte.

Das das auch Geldausgaben bedeuten könnte war Ihr dann offentsichtlich zu viel.

Danach wurde Ihr eine Abgabe nahegelegt;-was Sie wieder nicht wollte ( Opas Erbstück )

Der Ausgang ?-bis jetzt ungewiss.

Meiner Meinung nach;-haben sich die Kontrollkräfte mehr als kolegial verhalten;-man hätte auch ? ? ?!-wer weis was kommt ?

Dem Alter der Dame wurde höchster Respekt bezeugt ! !

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...

Dem Alter der Dame wurde höchster Respekt bezeugt ! !

Pirat,

es ging in meinem Post nicht um Respekbezeugungen sondern um (hoffentlich nur fehlender) waffenrechtlicher Kompetenz der Behördenvertreter.

Die alte Dame "Frau Martin" besitzt das Gewehr offensichtlich als Erbin ohne zusätzliches waffenrechtliches Bedürfnis nach den §§ 8 und 13 ff. WaffG. Damit darf sie die Waffe auch nicht erlaubnisfrei nach § 12 Abs. 3 Ziffer 2. WaffG zur Polizei "transportieren". Täte sie dieses, wozu sie von dem "Mathias Hoffmann" als Vertreter der Waffenrechtbehörde der Stadt Wolfenbüttel in der Szene aufgefordert wurde, führte sie das Gewehr auf dem Weg zur Polizei unerlaubt (denn einen WS gem. §10 Abs. 4 WaffG wird sie für das Gewehr ja wohl kaum besitzen). Das unerlaubte Führen dieses harmlosen Gewehrchen wäre eine Straftat nach § 52 WaffG. Das Mindeststrafmaß nach § 52 WaffG qualifizierte diese Straftat aber nur als ein Vergehen nach § 12 StGB.

Wäre es ein unerlaubtes Führen nach § 51 WaffG, wäre die Straftat nach § 12 StGB ein Verbrechen. Nach § 30 StGB ist aber auch die Aufforderung zu einem Verbrechen eine Straftat und der Vertreter der Waffenrechtsbehörde wäre dann entsprechend anzuzeigen. So hat dieser "Mathias Hoffmann" nur eine Aufforderung zu einem Vergehen begangen. Das ist keine Straftat und DAS meinte ich mit "Da hat der Nachschauer vom Amt noch mal mehr Glück als waffenrechtliche Beratungskompetenz gehabt." :closedeyes:

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Unangemeldete Kontrollen werden halt auch zur Untermauerung der Präventivwirkung gewünscht. Die Mehrzahl der Kontrollen wird aber wohl angemeldet durchgeführt, da in der Praxis wohl fruchtbarer.

Generell wundern werden sich Waffenbesitzer, die schon x mal im WBK-Antrag angekreuzt haben, welche Tresore sie haben, Auskunftsbogen zur Waffenverwahrung ausgefüllt, Lieferscheine zugeschickt haben etc. und dann trotzdem noch Besuch von der Waffenbehörde bekommen.

Wäre es im allgemeinen nicht sinnvoller, in Haushalten zu kontrollieren, wo niemand als legaler Waffenbesitzer registriert ist ? Nicht ganz ernst gemeint, aber nur mal so zum nachdenken... :rolleyes:

Man sollte die Wirkung von angemeldeten Kontrollen nicht unterschätzen!

Zum einen ist die ganze elektrische Spannung zwischen Waffenbesitzer und Behörde nicht vorhanden, wenn ein Termin abgestimmt wurde, der Waffenbesitzer seine Bude aufräumen und rechtzeitig Kaffee einkaufen konnte.

Zum anderen kann man entspannt rangehen, um über Verbesserungen der Aufbewahrung mit der Behörde zu sprechen, gleichwohl die Vorschriften im WaffG bereits eingehalten werden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand vorsätzlich seine Waffen, kurz nach der Kontrolle, einer anderen Aufbewahrung zuführt!

Und nicht zu vergessen: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufrechterhalten. Ein Termin wird abgestimmt und die ganze Angelegenheit fällt unter die Kategorie: "Besuch".

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Kurz gesagt, egal wie man die Sache auch sieht und handhabt, es bleibt immer die Verschwendung öffentlicher Resourcen mit der Chance der Behördenvertreter, ihr persönliches, waffenrechtliches Unvermögen zur Schau zu stellen. :closedeyes:

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Also meine Tresore befinden sich alle im Schlafzimmer , und es kotzt mich an das ich da wildfremde Menschen reinlassen soll.

Eh sagt mal wie isn das überhaupt, da hat zB. ein Single ne aufblasbare Gummipuppe aufm Bett liegen, wird das irgendwo

notiert gilt der dann als abartig und die WBK wird entzogen?

Es gibt ja mittlerweile alles möglich und unmögliche da hatte früher ein mal ein Sozialhilfeempfänger mal was beantragt

der wohnte alleine durch Zufall sah die Bearbeiterin (Schlafzimmertür stand offen...) ein Doppelbett man wollte ihm

dann unterstellen er lebte in eheähnlicher Gemeinschaft was aber nicht stimmte der Typ hatte nicht mal ne Freundin

zum Glück aber nette Nachbarn die das der Bearbeiterin bestätigten das er alleine wohnt. :peinlich:

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Wäre es im allgemeinen nicht sinnvoller, in Haushalten zu kontrollieren, wo niemand als legaler Waffenbesitzer registriert ist ? Nicht ganz ernst gemeint, aber nur mal so zum nachdenken...

Na klar habe ich in einen anderen Thread auch schon mal geschrieben warum nicht gleich bei Millionen Bundesbürger "prophylaktische" "verdachtsunabhängige" Haus/Wohnungsdurchsuchungen einführen inklusive

umgraben des Gartens (da gabs mal in der DDR einen Witz dazu...).

Wer weis was da neben Schusswaffen aller Art noch so alles verbotenes gefunden werden würde da könnte man

danach Prozesse gegen hundertausende führen die wahrscheinlich Jahre wenn nicht Jahrzehnte dauern würden :eclipsee_gold_cup:

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da werden noch interessante Situationen entstehen, wenn die Waffenbehörde = gleich Polizei ist.

Was passiert z.B., wenn ein kontrollierender Polizeibeamter, der freiwillig eingelassen wurde, auf dem Weg zur Räumlichkeit der Aufbewahrung, sprich Tresor, im Vorbeigehen etwas bemerkt, was eine Straftat darstellen könnte? Was immer das auch sein mag? Er befindet sich im Dienst und muss einschreiten!

Sind das dann Zufallsfunde? Obwohl zunächst gar keine Durchsuchung stattgefunden hat? Wird dann aus einer normalen Kontrolle ganze schnell eine förmliche Durchsuchung? .

Harlekin

Oder wenn der oder die Beamten dann mal so ganz nebenbei ein Drogenpäckchen fallen lassen und es dann selbst finden...

Wurde schon in etlichen Systemen gemacht vor allen bei "politischen" den man sonst nix ans Zeug flicken konnte :angry2:

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