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IGNORED

2/6-Rergelung und Kauf-/Eintragedatum


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Joah, die anderen Fälle sind diejenigen, die sich nicht auf Sportschützen beziehen oder Ausnahmen... :chrisgrinst:

... oder auch das vorübergehende Erwerben, was ja nun nicht gerade eine Ausnahme ist. :closedeyes:

Geschrieben
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Fällt dir was auf? ;)

edit: verdammt, ich bin immer zu langsam...

Geschrieben

Für den Erwerb einer Waffe gilt immer das Überlassungsdatum auf der WBK!

Es wird in Monaten, nicht in Tagen gerechnet!

Die 14 Tage Frist ist nur die Zeit, die nach dem Erwerb/Überlassen zur Anmeldung gesetzt ist.

Hat also keine Auswirkung auf einen neuen Erwerb innerhalb der 2/6 Regelung.

Eine Überlassung auf Leihschein ist vorher aber durchaus möglich.

Geschrieben
Bei Waffen, die der 2/6 Regelung unterliegen ist doch wohl ein Voreintrag nötig. Und den gibts zumindest bei uns erst nach Ablauf der 6 Monate.

Servus !

Ist bei uns nicht so...wird anscheinend auch gehandhabt wie jeder SB will...

Geschrieben

Das mit den Voreinträgen hab ich jetzt mal bei meiner Behörde (Dortmund)abgefragt. Bin mal gespannt, wie die das handhaben.

Theoretisch könnte man das Ganze ja ein bisschen verkürzen, indem man sich die Waffe vom Händler bereits auf Leihschein 1 Monat früher geben lässt und dann zum Ende der Leihzeit kauft und eintragen lässt.

Dies liesse sich behördlicherseits auch nicht verhindern, es entspräche ja auch durchaus der Rechtslage.

Da die Vorschrift 2/6 aber weder straf- noch bußgeldbewehrt ist, kann die Behörde die Verhinderung des zu frühen Erwerbs nur durch Nichterteilung des Voreintrags bewirken. Also kann es den Voreintrag erst mit Fristablauf geben.

Wäre interessant zu erfahren, ob einige das anders umsetzen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Meine 2/6 er Frist läuft (in beiden Erwerbsfällen) Ende Dezember ab, sie liegen nur ein paar Tage auseinander.

Dortmund sagt:

Voreintrag in Grüne WBK gibts jetzt schon; gelbe WBK gibts auch schon, nur der Erwerb darf erst zu den Terminen im Dezember erfolgen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
2/6 gilt auch für die gelbe WBK.

Jep, ich musste bei der Behörde extra ein Formular unterschreiben, dass ich von der 2/6 Regelung für alle (auch gelbe) erlaubnispflichtigen Waffen Kenntnis habe.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Wohl wahr, aber was hilfts ?

Wenn ich Amok laufen will, warte ich bestimmt nicht, bis ich mir die nächste Waffe kaufen kann, da müsste ich mir ja einen dritten Arm wachsen lassen ... meine bisherigen reichen dafür auch ...

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Naja, ein waffenhortender sportschiessender, sachkundiger auf Zuverlässigkeit geprüfter und gesunder, nicht drogenabhängiger Legalwaffenbesitzer ist nunmal um ein vielfaches gefährlicher als der ordinäre Gangter, der sich soviele illegale Waffen kauft wie er will.

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