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IGNORED

Einhandmesser bei der Feuerwehr


Commerzgandalf

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Geschrieben

Hallo ich war heute bei der Feuerwehrausbildung wo der Ausbilder gesagt hat es ist immergut im Einsatz ein Messer bei sich zu haben.

Dann zeigte er sein Messer. "Einhandmesser mit spitzer Klinge"

Und sagte dieses Messer ist nicht mehr erlaubt das fällt unters Waffengesetz dafür haben wir ein Schreiben vom Innenminister SA bekommen.

Ich dächte eigentlich das in dem Gesetzt zum Führen von Messern ausnahmen drinne stehen. Jäger, Wandern, oder halt auch Feuerwehr.

Leider finde ich die entsprechende Passage nicht ich finde nur alle möglichen Klingenformen die Verboten sind.

Kann da jemand weiterhelfen?

Geschrieben

Link: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P42a

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten 

1. Anscheinswaffen, 

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Geschrieben

beim bund habe ich im dienst auch mein einhandmesser !

im diest stört es aber keinen ! ... dort gelten für mich beim bund andere bestimmungen!

ich kann mir nicht vorstellen , dass es bei euch (bei der feuerwehr) anders aussieht als bei mir wenn ich im dienst bin!

auf dem weg von und zur dienststelle sieht es leider anders aus ... da liegt mein messer im rücksack!

Geschrieben

Das schließt du aus dem Standardeinhandmesser?

@andreas

musst es doch nicht verstecken;). Solange der Rucksack nicht VERschlossen ist, zählt es genauso, als ob du es am Gürtel trägst.

Geschrieben

@Commerzgandalf:

frag Deinen Ausbilder ob er anstossen kann das eines dienstlich beschafft wird! Das bleibt dann immer im Nomex und fertig!

Bei der Berliner Feuerwehr ist ein Einhandmesser dienstlich geliefert,habe noch nicht gehört das es mit dem Probleme gab.

Geschrieben

Als Feuerwehrmann würde ich mir auch Sorgen machen um die Äxte.

Nach einem BKA-Feststellungsbescheid vom 19.06.2006 zur Einstufung einer Böker Pro-Thrower Axe (Az. SO 11 5164.01-Z-38) kann eine Axt eine Waffe sein und darf somit nicht ohne "legal reason" geführt werden.

Zweckbestimmung ist laut Hersteller das Werfen oder der "normale Einsatz". Unter Berufung auf Wikipedia (ohne Artikelangabe) würden Äxte neben Pfeil und Bogen (schlechtes Beispiel, da diese vom WaffG ausgenommen sind und diese Betrachtung somit nicht deckungsgleich mit der des Gesetzgebers ist) zu den ältesten Waffen der Menschheit gehören. Eine Axt sei dann eine Waffe und kein Werkzeug, wenn sie aufgrund ihrer Verarbeitung und Qualität von den herkömmlichen, als Werkzeug verwendeten Äxten abweicht.

Geschrieben
Als Feuerwehrmann würde ich mir auch Sorgen machen um die Äxte.

Nach einem BKA-Feststellungsbescheid vom 19.06.2006 zur Einstufung einer Böker Pro-Thrower Axe (Az. SO 11 5164.01-Z-38) kann eine Axt eine Waffe sein und darf somit nicht ohne "legal reason" geführt werden.

Zweckbestimmung ist laut Hersteller das Werfen oder der "normale Einsatz". Unter Berufung auf Wikipedia (ohne Artikelangabe) würden Äxte neben Pfeil und Bogen (schlechtes Beispiel, da diese vom WaffG ausgenommen sind und diese Betrachtung somit nicht deckungsgleich mit der des Gesetzgebers ist) zu den ältesten Waffen der Menschheit gehören. Eine Axt sei dann eine Waffe und kein Werkzeug, wenn sie aufgrund ihrer Verarbeitung und Qualität von den herkömmlichen, als Werkzeug verwendeten Äxten abweicht.

Was soll das denn jetzt? Ein Feuerwehrmann wirft seine Axt nicht auf Leute! Eine Feuerwehraxt ist ganz klar ein WERKZEUG. *Kopfschüttel*

Geschrieben

Die Zugehörigkeit zur FFW ist kein Freibrief!

Wenn Du also spät abends im angedüdelten Zustand durch die Stadt läufst, und mit dem Einhandmesser rumfuchtelst,

kannst Du Dich nicht auf Deine Zugehörigkeit zur FFW berufen.

Aber es bleibt lt. Gesetz dabei:

Jeder sozial adäquate Gebrauch von Einhandmessern ist erlaubt!

Wenn ich als Feuerwehrmann jederzeit zu einem Einsatz geholt werden kann, - darf ich das Messer dabei haben!

Wenn ich als Bundeswehrsoldat auf dem Weg in die Kaserne bin, na dann mache ich doch auch unterwegs Brotzeit und dann, - darf ich das Messer dabei haben!

Oder ich bin schon in Uniform und habe das Messer dabei - ist es im Zusammenhang mit der Berufsausübung!

Ich hatte letzte Woche noch eine Diskussion, bei der auch zwei Polizisten dabei waren.

Die sagten beide: "Wenn das ein ganz normaler Bürger ist, der sagt, das ist mein Brotzeitmesser, ist alles OK!"

Zugegeben, die Rechtslage ist unsicher.

Aber ich würde nicht im voreilenden Gehorsam generell das Einhandmesser zu Hause lassen.

Vielmehr vorher überlegen: "Habe ich einen Grund?"

Allgemein anerkannter Grund ein Messer zu benutzen. Und dann darf es auch ein Einhandmesser sein!

Dann darf ich es auch führen, und nicht nur im Rucksack transportieren.

Wenn ich z. B. in die Pilze gehe, (für Norddeutsche wenn ich in den Wald fahre um Pilze zu sammeln.) oder von dort zurück komme,

darf ich das Messer schon führen wenn ich aus dem Haus gehe und natürlich auch auf dem Rückweg.

Ich muß es nicht zum Ort des Geschehens und danach zurück im verschlossenen Behältnis transportieren.

Aber so ist der Deutsche!

Es könnte ja verboten sein. Und dann machen wir es lieber nicht.

Wenn die da oben so windige §§§ machen, dann nutze ich doch die Windigkeit dieser §§§ aus!

Ich würde jedem Polizisten, der mir trotz guter Begründung mein Einhandmesser konfiszieren will, eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen.

Geht natürlich nicht mehr, wenn man nach einer durchzechten Nacht das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde nicht mehr fehlerfrei rausbringt.

Rainer

Geschrieben

Als Inhaber waffenrechtl. Erlaubnisse würde ich es nicht unbedingt auf eine OWi wegen Verstoßes gegen das WaffG ankommen lassen, da dann die Zuverlässigkeit in Gefahr ist. Otto Normalbürger kann dagegen gerne testen, wie weit er gehen kann.

Geschrieben
Als Inhaber waffenrechtl. Erlaubnisse würde ich es nicht unbedingt auf eine OWi wegen Verstoßes gegen das WaffG ankommen lassen, da dann die Zuverlässigkeit in Gefahr ist. Otto Normalbürger kann dagegen gerne testen, wie weit er gehen kann.

Kann ich einerseits verstehen!

Andererseits:

Aber so ist der Deutsche!

Es könnte ja verboten sein. Und dann machen wir es lieber nicht.

Geschrieben
beim bund habe ich im dienst auch mein einhandmesser !

im diest stört es aber keinen ! ... dort gelten für mich beim bund andere bestimmungen!

ich kann mir nicht vorstellen , dass es bei euch (bei der feuerwehr) anders aussieht als bei mir wenn ich im dienst bin!

auf dem weg von und zur dienststelle sieht es leider anders aus ... da liegt mein messer im rücksack!

Bei der Bundeswehr darfst Du zur Ausübung Deines Dienstes jede dienstlich gelieferte Waffe benutzen. Die werden Dir dann schon zur Verfügung gestellt und Du brauchst Dir darüber nicht Dein Köpfchen zerbrechen. Wer bei der Feuerwehr ist, dem rate ich zu speziell zu diesem Zweck hergestellten Messern z.B. von Böker. Die entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, sind robust, gammeln nicht und man kommt damit niemals in Erklärungsnotstand. Ansonsten hab ich in meinem Bordwerkzeug vom Auto ein robustes Glock Militärmesser, da wird wohl auch Keiner was sagen, sollte ich bei einem Unfall helfen müssen, kann man damit schon mal einen Gurt zerschneiden, das Massekabel von der Batterie abzwicken oder ein Loch in die Scheibe machen für die Rettungsschere bevor die Feuerwehr da ist. Ansonsten rate ich dazu, den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Wer, wie ich, gern ein Taschenmesser dabeihat, der sollte sich ein Schönes, Handliches, Wertvolles zulegen und das nicht zu irgenwelchen Lokalitäten oder Volksfesten mitnehmen, dann wirds Einem auch nicht abgenommen.

Geschrieben
Ansonsten hab ich in meinem Bordwerkzeug vom Auto ein robustes Glock Militärmesser

Ansonsten rate ich dazu, den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

wirds Einem auch nicht abgenommen.

Hallo r1hp

ist die Schneide des Glockmessers unter 12cm? wenn nicht kommt es in die gleiche Kategorie wie die ach so gefährlichen Einhandmesser.

Steven

Geschrieben

Also die meisten Feuerwehrleute haben ein Messer in ihrer Einsatzkleidung.

Bei Alarm muss man ja sowieso erst mal auf die Wache fahren sich um ziehen und ins Einsatzfahrzeug springen.

Nach dem Einsatz wechselt man ja wieder die Kalmotten und das Messer bleibt im Spint

Geschrieben

Nimm einfach ein Hanodor RM-1. Das ist vom BKA als Werkzeug eingestuft worden. Damit gibts überhaupt keine Probleme. Hab meines seit 2002 und bin äußerst zufrieden. Eins der besten Rettungsmesser überhaupt.

rm1-01.jpg

Hab aber trotzdem in meiner leichten Einsatzhose und Uniformhose immer ein Spyderco Delica 4 eingeklippt (auch auf dem Weg von/zur Wache)

Gruß

Benni

Geschrieben
Also die meisten Feuerwehrleute haben ein Messer in ihrer Einsatzkleidung.

Bei Alarm muss man ja sowieso erst mal auf die Wache fahren sich um ziehen und ins Einsatzfahrzeug springen.

Nach dem Einsatz wechselt man ja wieder die Kalmotten und das Messer bleibt im Spint

Genau.

Mich wundert, warum sich viele hier so "in die Hose machen", was die Verwendung eines Einhandmessers für den Fw-Einsatz angeht.

- ich möchte den sehen, der einen Feuerwehrangehörigen beim Führen eines solchen Werkzeugs im Einsatz wegen "Verstoßes gegen Waffenrecht"

anzeigt, geschweige denn (berechtigter Zweck!) ihm solches nachweisen kann.

- außerhalb der Einsätze bleibt das Messer (wenn ich den Thread richtig verstehe) ohnehin an bzw. in der Einsatzkleidung im Fw-Spind,

sprich, wird dann ohnehin nicht geführt.

Wo also liegt das Problem?

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ein Feuerwehrmann wirft seine Axt nicht auf Leute! Eine Feuerwehraxt ist ganz klar ein WERKZEUG.

Ein Fw-Angehöriger - und die allermeisten Anderen auch - werfen auch ihr Messer nicht auf Leute.

Und die Messer, von denen wir hier reden, sind ebenfalls keine Waffen, sondern Werkzeuge.

Geschrieben
Ich habe eines dabei. Und schon bei einer Kontrolle so glaubhaft machen können...

Die ominöse Kontrolle also...........

Vielleicht sollten wir mal eine Umfrage machen, wer in "freier Wildbahn" (mal von Disko, Konzertveranstalltungen, etc. abgesehen)

schon mal in so eine "Kontrolle" gekommen ist, in der er auch körpernah abgesucht wurde.

Geschrieben
Die ominöse Kontrolle also...........

Vielleicht sollten wir mal eine Umfrage machen, wer in "freier Wildbahn" (mal von Disko, Konzertveranstalltungen, etc. abgesehen)

schon mal in so eine "Kontrolle" gekommen ist, in der er auch körpernah abgesucht wurde.

In meinen letzten 56 Jahren noch nie!

Nicht einmal mein Kofferraum und mein Handschuhfach wurden überprüft.

Meine Waffenaufbewahrung übrigens auch noch nicht!

Geschrieben

Genau...

:teu38: NOCH :teu38: nicht, rate mal wer mitliest... ;)

Ich schleppe mein Rescue-Tool ständig in dem Rot-Neon-gelben case am Hosenbund mir rum. Sogar in GB war das kein Prob, nachdem zum einen die Cops ein fast identisches Teil hatten, zum anderen ich als Monteur/ Servicetechniker immer was zum auspacken/ abisolieren, Reparieren habe.

Das Schönste: (danke nochmal, liebes Visier-Team...) Es steht TOOL und net Killermesser drauf.

Damit sind viele Fragen geklärt, ok, nicht, warum ich das Ding mit 4°/°° mit auf Schalke gegen Bayern nehme.

Mein Glück, dass ich eher 'no Sports' bin.

Greetz, Tom

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