tiger2b Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Wie ein Doktorand das Alkoholverbot kippte (Spiegel online) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Klagt nicht, KLAGT!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Svens Sparta Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Wie ein Doktorand das Alkoholverbot kippte (Spiegel online) Warum das nicht geht, mit dem Waffenrecht? Weil das eine ein Gesetz vom Bundestag ist und das andere eine Verordnung einer Stadt? *grübel* Hmm, aber auch gegen Gesetze kann man was machen, selbst wenn sie vom Bundestag beschlossen wurden. Daran kann es also nicht liegen *weitergrübel* Es ist wohl hauptsächlich deswegen gegangen, weil der Kläge getan hat, was er für richtig hielt und nicht wartete, dass jemand anderes es tat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Da steht im Prinzip alles drin was wir brauchen. Hoffentlich läßt sich das im Bedarfsfall auch erwirken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Fragt ihn, ob er bei uns mitmacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Wenn er kein LWB ist ist er nicht betroffen und darf nicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
tiger2b Posted July 28, 2009 Author Share Posted July 28, 2009 Die VGH-Richter gaben Thurn recht: Eine selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch eine Verordnung sei nur erlaubt, "wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht". Eigentlich ist damit alles gesagt ... bin nur leider kein Jurist! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Klagt nicht, KLAGT!!! Erst denken, dann klagen. Bei den besagten Vorschriften handelt es sich um Verordnungen nach Polizeirecht, welche einem Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO zugänglich sind. Das WaffG nicht. Einfach mal § 47 VwGO lesen, das reicht schon. Mehr muss man für diese Erkenntnis nicht können... Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Es wird sich doch wohl irgendwo ein jagender Amtsrichter finden ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 Das "Klagt nicht, KLAGT" hatte ich auch eher allgemein gemeint. Ich hätte auch sagen können "Jammert nicht rum, WEHRT EUCH!". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted July 28, 2009 Share Posted July 28, 2009 In Freiburg darf also wieder getrunken werden ... Ja... wir Badener waren und sind schon immer ein streitbares und siegreiches Völkchen gewesen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Knieper Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 aus n-tv: Nicht alle Alkohol-Trinker werden gewalttätigNach Auffassung des Gerichts wäre ein Verbot jedoch nur dann zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass alle Besucher des Viertels, die auf den Freiflächen Alkohol trinken, regelmäßig gewalttätig würden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Das läßt sich doch auf auf den LWB übertragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Das läßt sich doch auf auf den LWB übertragen. Nein. Lest die Entscheidung mal im Original, nicht nur in Sekundärquellen: PressemitteilungVGH Soll schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden Ohne ins Detail zu gehen- die Entscheidung ist den Besonderheiten einer "Polizeiverordnung" geschuldet. Durch Parlamentsgesetz wäre ein entsprechendes Verbot möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kingklops Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 aus n-tv:Da liegt der Hase im Pfeffer. Das läßt sich doch auf auf den LWB übertragen. genau so ist es in meinen augen auch, als ich es im fernsehn gesehen habe habe ich gedacht " seht ihr, seht ihr, die alkis werden geschützt indem man sagt es seinen ja nicht alle gewesen" und bei uns hauen sie mit nem knüppel drauf und wir werden alle samt kriminalisiert..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Warum das nicht geht, mit dem Waffenrecht?Weil das eine ein Gesetz vom Bundestag ist und das andere eine Verordnung einer Stadt? *grübel* Die Einschränkung war zu allgemein gehalten. In anderen Städten wurde das Trinkverbot nur an bestimmten Plätzen verhängt, die besonders häufig Schauplatz von alkoholbegünstigten Gewalttaten wurden. Diese Verbote gelten derzeit weiter! Nur das allgemeine Verbot wurde gekippt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tiger2b Posted July 29, 2009 Author Share Posted July 29, 2009 Ohne ins Detail zu gehen- die Entscheidung ist den Besonderheiten einer "Polizeiverordnung" geschuldet. Durch Parlamentsgesetz wäre ein entsprechendes Verbot möglich. Wenn man sich dann mal näher damit beschäftigt, scheint das schon genauso zu sein. Als Nichtjurist war mir das aber erstmal nicht so klar. Trotzdem schade! Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Nicht alle Alkohol-Trinker werden gewalttätigNach Auffassung des Gerichts wäre ein Verbot jedoch nur dann zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass alle Besucher des Viertels, die auf den Freiflächen Alkohol trinken, regelmäßig gewalttätig würden. Das läßt sich doch auf auf den LWB übertragen. Ja, wäre aber nicht zielführend, da zwischenzeitlich durch eine höchstrichterliche Instanz festgestellt wurde, dass "... von privatem Schusswaffenbesitz per se eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit im Allgemeinen ausgeht." CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Eigentlich ist damit alles gesagt ... Stimmt. Aber das ist genau der Satz, den der 1. Senat nicht gelten läßt, wenn es ums Waffenrecht geht. Da wird jede behördliche Maßnahme abgesegnet, und der Bürger bekommt aus Prinzip Unrecht. Ist schon ein Problem beim VGH. Übrigens halte ich die Alkoholkonsum-Entscheidung auch für problematisch. Ob die Stadt dagegen vorgehen kann, überlege ich gerade. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
daybreak619 Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Leute, Leute! Ihr zerbrecht Euch den Kopf, warum das Urteil so ausgefallen ist, wie's ist und warum das bei uns Waffenbesitzern nicht funktioniert?? Ganz einfach: Weil in Deutschland erheblich mehr Leute saufen ... 'tschuldigung ... Alkohol konsumieren, als es Waffenbesitzer gibt. Von solchen Verboten - vor allem, wenn sie Schule machen würden - wären erheblich mehr Leute betroffen. Das, was mit uns geschieht, interessiert doch keine S... Jedes Wochenende nimmt der Staat es in Kauf, dass Fans bei Fußballspielen der Bundesliga teilweise ganze Straßenzüge auseinander nehmen und schwerste Straftaten begehen. Aber da kann man halt nix machen - ist ja Breitensport!! Also, liebe Politiker: wenn ihr Deutschland wirklich sicherer machen wollt - verbietet Fußball!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted July 29, 2009 Share Posted July 29, 2009 Also, liebe Politiker: wenn ihr Deutschland wirklich sicherer machen wollt - verbietet Fußball!! Den Teufel werden sie tun! Wenn sie Fußball verbieten, könnten sich die Leute ja als Ausgleich/Ersatz für Politik interessieren. Und DAS wollen sie nun wirklich NICHT riskieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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