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IGNORED

Verboten oder nicht?


Der Bastler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich war bisher der meinung zu wissen das Präzisionsschleudern ( Steinschleudern) mit Armstütze oder einer vorbereiteten Montage für eine solche

laut WaffG verboten seien.

Jedoch bin ich beim stöbern bei eBay.de über mehere Angebote für solche Schleudern gestollpert

z.b.: http://cgi.ebay.de/JAGT-Steinschleuder-Zwi...%3A1%7C294%3A50

oder : http://cgi.ebay.de/Steinschleuder-Futtersc...%3A1%7C294%3A50

Jetzt stellt sich mir die Frage: Verbotenergegenstand im Handel oder falsche Gesetzesauslegung meinerseits?

Wäre für eine Fachkundige Erklärung sehr dankbar.

Gruß derBastler

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wäre für eine Fachkundige Erklärung sehr dankbar.

Gruß derBastler

Lt. Anbieter ist die Armstütze nicht montiert.

Lt. den Nachpostern trotzdem verboten.

Geschrieben

WaffG

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Verbotene Waffen

1.3.7

Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;

Wenn ich den Text richtig verstehe ist die Armstütze somit bereits im nicht montierten Zustand verboten.

Geschrieben

Die Anbieter bei Ebay sind aber auch aus Großbritannien und Österreich, dort gelten andere Gesetze, in Deutschland gilt

Präzisionsschleudern mit Armstützen und unabhängig ihrer Energie (!!!) sind nach dem neuen WaffG verboten, also auch die unterhalb von 23 Joule.

(also kurz gesagt: alle Schleudern mit Armstütze)

siehe auch hier,...........

nach dem früheren Waffenrecht (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 der 1. WaffV) waren u.a.

verbotene Gegenstände:

Präzisionsschleudern, dafür bestimmte Armstützen und vergleichbare

Vorrichtungen sowie sonstige tragbare Schleudern und wesentliche Teile für

diese Geräte, sofern bei den Schleudern das halbe Produkt aus Auszugskraft

und -länge einen Wert von 23 J übersteigt.

Nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung

mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3) sind u.a. verbotene

Waffen:

Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine

Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche

Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und

vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

Wie Sie aus dem Textvergleich entnehmen können, fehlt im neuen Waffenrecht

das Merkmal 23 J. Bei einer Präzisionsschleuder im Sinne der Legaldefinition

kommt es auf den Wert von 23 J nicht an.

Geschrieben
Müssen ja wahnsinnig gefährliche Dinge sein ... diese Schleudern.

:o

Früher wurden diese Schleudern gerne von Demonstranten mitgeführt und gerne auch mit Stahlkugeln betrieben auf Polizisten abgeschossen. Ich wollte kein Polizist auf einer Demo sein, und schon garnicht von einer Stahlkugel aus so einer Schleuder getroffen werden.

Geschrieben
Früher wurden diese Schleudern gerne von Demonstranten mitgeführt und gerne auch mit Stahlkugeln betrieben auf Polizisten abgeschossen. Ich wollte kein Polizist auf einer Demo sein, und schon garnicht von einer Stahlkugel aus so einer Schleuder getroffen werden.

Kugellager-Kugeln aus den Schleudern sin tödliche Geschosse!

Geschrieben
Müssen ja wahnsinnig gefährliche Dinge sein ... diese Schleudern.

:o

Ich habe mir in den frühen Morgenstunden des 2. Mai '87 eine 12er-Mutter aus einer Zwille eingefangen. Der Abdruck der Mutter war noch gut drei Wochen erkennbar, das darunterliegende Schlüsselbein war angebrochen (die sogenannte Schlagschutzausrüstung gab es erst später). Das aus einer Entfernung von ca. 100m. Die Kerben in meinem Einsatzhelm waren auch gut...

PS.: Den Schutzhelm den wir von 1968 bis etwa 1982 hatten, konnte man mit einer Zwille aus einer Entfernung von 50m mit einer Lagerkugel durchdringen... die zweite Schutzhelmgeneration aus etwa 10-20m...

Geschrieben

Der Anbieter ist aus Österreich. Da scheinen diese Schleudern nicht verboten zu sein.

Er versendet allerdings nach Europe, deshalb gehe ich mal davon aus, dass er sich mit den gesetzlichen Regelungen anderer Länder nicht wirklich auseinandergesetzt hat...

orig. Jagt-Steinschleuder der Russischen-Armee

wie jetzt!?

Geschrieben
Der Anbieter ist aus Österreich. Da scheinen diese Schleudern nicht verboten zu sein.

Er versendet allerdings nach Europe, deshalb gehe ich mal davon aus, dass er sich mit den gesetzlichen Regelungen anderer Länder nicht wirklich auseinandergesetzt hat...

wie jetzt!?

Muß er ja nicht, denn der Erwerber/Besitzer hat ja dann hier das alleinige Problem!

Geschrieben

Stimmt, aber der Verkauf von Präzisionsschleudern ist auch bei Ebay in Österreich verboten

Es ist verboten, Waffen und Waffenzubehör bei eBay anzubieten.

(...)

Sonstige gefährliche Gegenstände, die als Waffen einzustufen sind, wie z.B.

*Wurfsterne

*Stahlruten, Schlagringe aller Art und Form

*Asiatische Würgehölzer (Nunchaku)

*Versteckte / getarnte Waffen, wie z.B. Schießkugelschreiber oder Schießstöcke, Spazierstöcke mit integriertem Degen sowie alle Waffen die auf den ersten Blick nicht eindeutig als Waffen zu erkennen sind

*Präzisionsschleudern

Aus den Handelsgrundsätzen von Ebay

Geschrieben
Stimmt, aber der Verkauf von Präzisionsschleudern ist auch bei Ebay in Österreich verboten

Aus den Handelsgrundsätzen von Ebay

Das erste Angebot tatsächlich eine Präzisionsschleuder, da man ja vorsichtigerweise die Schulterstütze separat liefert, will man tatsächlichen versuchen das Verbotsmerkmal zum umgehen.

Bei 2. Angebot handelt es sich auch um eine verbotene Präzisionsschleuder, aber aus Großbritannien!

Wie die Rechtslage dort ist, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall handelt es sich dann um einen Verstoß gegen die ebay-Regeln!

(hatte meine Brille nicht auf)

Geschrieben

Die Käufer in Deutschland dürfen sich dann ja wohl mal schon auf einen Besuch der Polizei freuen, vielleicht ja sogar mit Durchsuchungsanordnung.

Aber zeigt mal wieder, dass ebay keine Ahnung hat. Ich wollte da neulich ein vollkommen erwerbsfreiesTeil für meinen .30 carbine kaufen, ging nicht wegen "Waffeneigenschaft".

Aber tödliche Waffen zulassen, ich fass es nicht :peinlich: . Ich meld das jetzt mal ...

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Der schlimmste Feind in diesem Land ist und bleibt der Denunziant :peinlich:

Jemanden der eine Straftat anzeigt als Denunzianten zu bezeichen ist in der Tat peinlich, wenn nicht sogar beleidigend.

Geschrieben

Der Sechschüsser wird es bei EBay melden - die sehen das so vor. Sie nehmen dann die Artikel aus dem Angebot. Muss ja nicht gleich ein Strafanzeige sein, nur weil jemand etwas dümmer als wir ist.

Geschrieben
Ich habe mir in den frühen Morgenstunden des 2. Mai '87 eine 12er-Mutter aus einer Zwille eingefangen. Der Abdruck der Mutter war noch gut drei Wochen erkennbar, das darunterliegende Schlüsselbein war angebrochen (die sogenannte Schlagschutzausrüstung gab es erst später). Das aus einer Entfernung von ca. 100m. Die Kerben in meinem Einsatzhelm waren auch gut...

PS.: Den Schutzhelm den wir von 1968 bis etwa 1982 hatten, konnte man mit einer Zwille aus einer Entfernung von 50m mit einer Lagerkugel durchdringen... die zweite Schutzhelmgeneration aus etwa 10-20m...

Was mich mal interessieren würde gehen die auch durch ein Schutzschild

(die bei Demonstrationen verwendet werden, nicht die vom SEK mit Schutzklasse IV oder so)

Es ist nämlich so es gab mal 1990 einen Fall in der Wendezeit da wurde ein Schutzschild von einem

normalen Stein getroffen und ein richtiges großes Teil war herausgebrochen wie kann das sein.?

Geschrieben
Was mich mal interessieren würde gehen die auch durch ein Schutzschild

(die bei Demonstrationen verwendet werden, nicht die vom SEK mit Schutzklasse IV oder so)

Es ist nämlich so es gab mal 1990 einen Fall in der Wendezeit da wurde ein Schutzschild von einem

normalen Stein getroffen und ein richtiges großes Teil war herausgebrochen wie kann das sein.?

Eine Stahlkugel mit einer Präzisionsschleuder verschossen, geht bei günstigen Bedigungen sogar durch Autotüren und Lexanscheiben (Kunststoffscheiben bei Polizeifahrzeugen). Daher kann ich mir das bei einem Schild auch gut vorstellen.

Ich finde solche Schleudern mordsgefährlich. Es ist gut, dass diese verboten sind.

Geschrieben
Was mich mal interessieren würde gehen die auch durch ein Schutzschild

...

Lässt sich pauschal nicht beantworten. Da gibt verschiedene Hersteller, die Dinger können verschieden alt und damit versprödet sein, keiner weiß ob das Schild schon verschiedene Zwillengeschosse oder Steine abgefangen hat oder ob da jemand dran herum gebogen hat.

Die aktuelle "Norm" kannst du hier nachlesen: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-int..._05-96.pdf.html

Geschrieben

So richtig rausgelesen habe ich es immer noch nicht. Ist eine Schleuder ohne Armstütze jetzt ein verbotener Gegenstand oder nicht?

Ich habe jemanden beim Angeln gesehen, der die Köder, um sie an der richtigen Stelle zu plazieren, sie mit der Schleuder rausschießt.

Geschrieben
So richtig rausgelesen habe ich es immer noch nicht. Ist eine Schleuder ohne Armstütze jetzt ein verbotener Gegenstand oder nicht?

Eine Schleuder ohne Armstütze ist eine normale Schleuder und wird erst mit Armstütze zur Präzisionsschleuder!

Schleudern sind tragbare Gegenstände, bei denen feste Körper (z.B. Kugeln) durch Muskelkraft angetrieben werden.

Sie sind von den Bestimmungen des WaffG ausgenommen

(Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG)

Präzisionsschleudern besitzen zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung. Zu ihnen zählen auch Schleudern, die zur Aufnahme solcher Gegenstände eingerichtet sind.

Beachte:

Präzisionsschleudern sind verbotene Waffen!

§ 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG

§ 2 Abs. 3 WaffG

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 zum WaffG

Verboten sind weiterhin Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände

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