Zum Inhalt springen
IGNORED

Abgeordnetenwatch: Dr. Schäuble und der Mord im Gerichtssaal


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
(...)

Es werden keine Waffenscheine an Waffenhändler mehr ausgestellt, das sind Anweisungen von der Regierung (Bayern), kommt ganz von oben, egal welche Begründung eingereicht wird. Die sehen das jetzt anders als vor 9 Jahren. (...)

Benzin

Selbst vor drei Jahren waren die Vorgaben in Bayern andere. Im Rahmen einer Veranstaltung zum Waffenrecht sagte eine Vertreterin des LKA HH, dass dort keine Waffenscheine ohne Auflagen und nur sehr sehr begrenzt bewilligt werden. Ein netter Herr aus dem IM in Bayern sagte darauf, dass in Bayern dieses strenge Ermessen so nicht angewandt wird, wenn natürlich alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wieder ein Anzeichen, dass die Schlinge enger wird.

Geschrieben
gibt es dafür eigentlich beweiskräftige Quellen oder ist das nur einer der Alltagsirrtümer?

Ich habe vor langer Zeit mal mit einem darüber gesprochen, der im BMI arbeitet => Alltagsirrtum

bye knight

Geschrieben

Jaja, keine Waffen ins Volk, aber gleichzeitig kann man sich die Waffen im Rathaus um die Ecke ganz einfach "abholen". Habt ihr wirklich geglaubt das von Schäuble was positives rüberkommt? Schließlich hat ihn einer mit einer Waffe fast umgelegt. Und was juckt ihn das Waffengesetz, wenn er eine Waffe will bekommt er sie auch ohne Bedürfnis, zudem dürfte er wohl diplomatische Immunität haben. Und für was braucht ihr Waffenscheine? Kauft euch doche eine super sichere bombenfeste Luxuslimosine :confused:

Geschrieben
Mittlerweile muss man davon ausgehen, dass auch Herr Dr. Schäuble das falsche Parteibuch hat. Schließlich sind seine Zeilen altes SPD-Gedankengut oder wieder einmal vergammelte und festgefressene Auffassungen uralteingessener Ministerialbeamte die schon zu Zeiten von SPD-Innenministern diese völlig am realen Leben vorbeigehende These entwicklet hatten!

Unser geliebter IM hat ja schon bei der Islam-Konferenz gezeigt wie wichtig ihm unsere innere Sicherheit ist. Außer Kuschelkurs mit den Moslems nix gewesen. Statt sich um Migrantengewalt und Islamisierung zu kümmern, nehmen unsere "Staatsdiener" lieber den gesetztestreuen Bürger auf´s Korn, der ist schließlich das weichere Ziel.

Geschrieben

Mich hat die Antwort von Onkel Schäuble nicht wirklich überrascht. Es war genau das Politiker-Bla-Bla, was ich auch erwartet habe, einschließlich des Anti-Waffen-Geschwätzes. Deshalb war ich an einer Antwort auch nicht WIRKLICH interessiert sondern habe mich nur in die Liste "wartet auf Antwort" eingetragen um den Zähler zu puschen und damit der Chopperfahrer sieht, das sich viele Leute für dieses Thema interessieren!

Geschrieben

Was habt ihr denn erwartet? Mich wundert dass er überhaupt geantwortet hat, und jetzt mal wirklich neutral betrachtet,

sehr gut pariert. Das ist kein Politiker BlaBla, sondern eine Argumenationskette, die sich schwer aufhebeln lässt.

Bis auf das "..wenig Waffen im Volk", das nach über 40 Jahren immer noch als ständige Rechtssprechung verkauft wird, als hätte das jemals in einem Urteil gestanden.

Das ist die Art von Rhetorik auf die wir uns, besonders die Verbandsvertreter, einstellen müssen nach der Wahl. Polemik hilft nicht, wir brauchen schlüssig nachvollziehbare Argumente.

Geschrieben
Was habt ihr denn erwartet? Mich wundert dass er überhaupt geantwortet hat, und jetzt mal wirklich neutral betrachtet,

sehr gut pariert. Das ist kein Politiker BlaBla, sondern eine Argumenationskette, die sich schwer aufhebeln lässt.

Bis auf das "..wenig Waffen im Volk", das nach über 40 Jahren immer noch als ständige Rechtssprechung verkauft wird, als hätte das jemals in einem Urteil gestanden.

Das ist die Art von Rhetorik auf die wir uns, besonders die Verbandsvertreter, einstellen müssen nach der Wahl. Polemik hilft nicht, wir brauchen schlüssig nachvollziehbare Argumente.

Falsch.

Das lässt sich ganz einfach aushebeln.

Indem man z.B. den Taser wieder legalisiert und per kleinen Waffenschein führen lässt.

Wenn das gut pariert ist bin ich ein Donat.(Und habe genauso gut pariert.)

Geschrieben
Was habt ihr denn erwartet? Mich wundert dass er überhaupt geantwortet hat, u...

Falsch!

Politiker arbeiten schließlich FÜR den Bürger!

Und werden vom Bürger bezahlt.

Geschrieben
Bis auf das "..wenig Waffen im Volk", das nach über 40 Jahren immer noch als ständige Rechtssprechung verkauft wird, als hätte das jemals in einem Urteil gestanden.

Es hat.

Und zwar in unterschiedlichem Kontex sowohl in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesverfassungsgerichts.

Zum Beispiel:

Klick1 , Randnummer 12.

Auch das BVerfG erkennt den Grundsatz " So wenig Waffen wie möglich im Volk " als legitimes gesetzgeberisches Ziel an:

Klick2 , Randziffer 13.

Geschrieben

Er liess schreiben:

dem persönlichen Interesse an der Verbesserung der Sicherheit des Einzelnen durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass "so wenig Waffen wie möglich ins Volk kommen" - so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Das ist also nicht zwangsläufig SEINE Meinung dazu ...

wo der Besitz einer Schusswaffe zur Verteidigung insbesondere bei Überraschungsangriffen vielfach nichts nutzt ...

Das würde ich mir gerne mal KONKRET erklären lassen - bei un in der Firma nennen wir sowas: virtuelles Gelaber ...

Es gibt KEINE Überraschungsangriffe ... wenn man überraschend angegriffen wird, hat man VORHER immer was falsch gemacht!

.

Geschrieben
Es gibt KEINE Überraschungsangriffe ... wenn man überraschend angegriffen wird, hat man VORHER immer was falsch gemacht!

:confused:

Also die Frau hat vorher falsch gemacht, dass sie in den Gerichtssaal ging?

Und der Mann aus Freiburg, dass er nachts auf die Straße ging?

Geschrieben

Die Entführung von Arbeitgeberpräsident Schleyer durch die RAF erfolgte überraschend.

Das Ergebnis: Fahrer und drei Personenschützer wurden erschossen.

Aber ....

Zwei Personenschützer konnten mehrfach zurückschießen, haben aber leider niemanden getroffen.

Das "Treffen" ist ja nun schwieriger - aber mehrfach ! zurückschießen konnten sie.

Soviel zum "Märchen" daß Schußwaffen bei Überraschungsangriffen nix nutzen würden.

Also: Dummes Gelaber, weil das als Pseudo-Argument dafür herangezogen werden soll, was man eigentlich will ...

Geschrieben
Auch das BVerfG erkennt den Grundsatz " So wenig Waffen wie möglich im Volk " als legitimes gesetzgeberisches Ziel an:

Das ist für mich der springende Punkt in der Diskussion. Letztlich ist der Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich..." eine politische Entscheidung, die dem Bundestag zusteht. Die Gerichte entscheiden dann unter Berücksichtigung des Leitsatzes. Wenn jetzt ein Politiker diesen Leitsatz damit begründet, dass die Gerichte das fordern, weiß er entweder nicht , worüber er redet, oder er lügt aus rhetorischen Gründen, damit der böse Peter bei jemand anderem liegt.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass Schäuble diese Antwort selbst geschrieben hat, sondern eher ein Ghostwriter.

bye knight

Geschrieben
Das ist also nicht zwangsläufig SEINE Meinung dazu ...

Naja, der Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung dient in erster Linie zum Beleg dafür, dass dieser vom Gesetzgeber (nicht dem Gericht) aufgestellte Grundsatz von der Rechtsprechung als legitimes Ziel akzeptiert wird.

Und indem er besagte Entscheidungen anführt, macht er sie sich inhaltlich auch zu Eigen.

Geschrieben

Der Beschluss des BVerfG liest sich sehr böse, insbesondere Randziffer 14:

Die Verwendung von Waffen dient in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat.

Das erinnert mich an das berüchtigte Zitat vom ehemaligen Referatsleiter Waffenrecht im Bundesinnenministerium, Herrn Ministerialrat a.D. Jürgen Brenneke:

Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letzlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.

Dazu seinerzeit RA Reinhard Becker (S. 17):

Schließlich ist der zitierte Satz nicht etwa eine konsequente Verfechtung des staatlichen Gewaltmonopols. Er ist vielmehr die Offenbarung einer obrigkeitsstaatlichen Vorstellungswelt, wie sie obszöner kaum denkbar ist. Die Befolgung der Gesetze wird vom Staat nicht durch gegen Bürger gerichtete Waffengewalt durchgesetzt. Ein solches Verhalten kennzeichnet totalitäre Systeme. Die Befolgung der Gesetze ist im demokratischen und pluralistischen Gemeinwesen vielmehr einzig dem grundlegenden Wertekonsens der Bürger zu verdanken. Ohne diesen Konsens und die freiwillige Befolgung und Anerkennung der Gesetze als legitimes Ordnungsinstrument wäre unser Gemeinwesen zum Scheitern verurteilt. Die Ausübung unmittelbaren Zwangs hingegen ist von allen Formen staatlicher Gewaltausübung die krasse Ausnahme; erst recht gilt dies für den Schußwaffeneinsatz durch die Exekutive. Zudem erfährt das staatliche Gewaltmonopol gerade im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Zwang, beziehungsweise physischer Gewalt die meisten Durchbrechungen, namentlich durch Notwehr, Notstand und dem Festnahmerecht. Dies hat seinen Grund darin, daß der sofortige und grundlegendste Schutz des Einzelnen gegen rechtswidrige Angriffe auf sein Eigentum und seine körperliche Integrität von den staatliche Behörden nicht gewährleistet werden kann. Die staatlichen Behörden werden bei einem überraschend geführten Angriff in aller Regel erst nach dessen Beendigung repressiv eingreifen können. Einzig der Angegriffene selbst und möglicherweise noch präsente Nothelfer können den notwendigen sofortigen Schutz durch Notwehr und Nothilfe schaffen. Demzufolge dient auch die Notwehr der Bewährung der Rechtsordnung, denn sie dient der Durchsetzung des Rechts gegen das Unrecht. Hiernach könnte man sagen, Waffen seien „demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind“, vom Angegriffenen zur Verteidigung gegen Angreifer eingesetzt zu werden.

Es tut schon sehr weh, dass so etwas ausgerechnet vom Bundesverfassungsgericht, dem Hüter der Rechtstaatlichkeit, unreflektiert übernommen wird.

Geschrieben

Wenn Schusswaffen gegen Überraschungsangriffe nicht taugen sollen, laut meinem obersten Dienstherren, dann Frage ich mich warum ich und 30000 meiner Kollegen überhaupt eine Schusswaffe führen zusätzlich zu Pfefferspray und Einsatzstock?

Da mißt doch einer mit zweierlei Maß oder hat keine Ahnung!

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
Wenn Schusswaffen gegen Überraschungsangriffe nicht taugen sollen, laut meinem obersten Dienstherren, dann Frage ich mich warum ich und 30000 meiner Kollegen überhaupt eine Schusswaffe führen zusätzlich zu Pfefferspray und Einsatzstock?

Da mißt doch einer mit zweierlei Maß oder hat keine Ahnung!

Gruss

Kirrmeister

Jo, die Personenschützer der hohen Damen und Herren können ihre Kniften dann ja auch abgeben, wenn sie gegen einen Überraschungsangriff nicht taugen. Einem Angriff der nicht überraschend kommt, von dem also Ort, Zeit und vielleicht sogar Art der Durchführung vorher bekannt sind kann man ja ausweichen.

Geschrieben

So lange wir diese Generation Politiker an der Macht haben, wird sich leider an dem Obrigkeitsdenken nichts ändern.

Exklusive Rechte sind auch in vielen Hinsichten für die Exekutive und Judikative in Ordnung. Das heißt aber nicht, dass man sich ähnlich wie in GB nicht mehr gegen eine Straftat wehren darf, auch wenn es die Judikative nicht gerne sieht.

Ansonsten und das schreibe ich hier bewußt für alle mitlesenden Politiker: Art 20 Abs I GG: "Alle Gewalt geht vom Volke aus!" und nicht vom Staate oder einer sonstigen Obrigkeit! Das haben die Väter und die drei Mütter des GG nach den furchtbaren Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 bewusst so niedergeschrieben und auch festzementiert!

Es bleibt zu hoffen, dass nach der Wahl es auch zu einer Kabinettsliste kommt, wo der jetzige Innenminister mit seinem Sicherheitswahn keine Rolle mehr spielt. Mit anderen Worten es dürfen keine Bürgerrechte mehr zu Gunsten einer vermeintlichen Sicherheit geopfert werden. Da ist Dr. Schäuble nicht mehr der geeignete Mann.

Geschrieben

Schade, es blieb mal wieder bei der vorhersehbaren Bla bla Wischi Waschi Antwort. Außerdem hat er klar gezeigt, was die Intention ist - so wenig Waffen wie möglich im Volk, auch wenn der Staat den Bürger nicht schützen kann. Hast im Falle des Falles halt Pech dann Bürger - wir (als Staat) nehmen dir alle legalen Verteidigungsmittel weg, aber Du kannst ja noch Hunde und andere Tiere abwehren, wie überaus "großzügig". :traurig_16:

Geschrieben
Der Beschluss des BVerfG liest sich sehr böse, insbesondere Randziffer 14:

....

Es tut schon sehr weh, dass so etwas ausgerechnet vom Bundesverfassungsgericht, dem Hüter der Rechtstaatlichkeit, unreflektiert übernommen wird.

Wie kommst Du darauf, das sei unreflektiert erfolgt?

Geschrieben

@Gloeckner

danke für die Links. War etwas unglücklich ausgedrückt mit dem Urteil, Knight drückt es mit seinem Postings richtig aus,

es wird etwas zum Grundsatz erhoben, was niemals einer echten politischen Willensbildung unterlag, und jetzt schieben

sie das hin und her, die einen sagen es wäre eine Forderung der Politik, und diese wiederum redet sich raus, es wäre eine

Vorgabe durch Gerichte.

Edit: Nachtrag

Über diesen Satz "..Waffen im Volk" hat Doc Schiller ja vor Jahren einiges geschrieben.

..so wenig Waffen

Geschrieben
Wird alles abgeklopft im Bezug auf die Gefährdung, am besten wäre ein misslungener Angriff auf meine Person.

Oder es würde ein Händler getötet durch Übergriffe, es ist im Bezug auf Händler schon lange nichts mehr passiert!

Eigentlich wäre es ja sehr positiv, daß gerade in Bezug auf Händler schon lange nichts passiert ist. In Deinem Fall hast Du dahingehend nun aber leider kein Argument.

Ich warte nur noch darauf, daß das Recht auf Notwehr aus dem Gesetz rausgestrichen wird...irgendwie erinnert mich das an die sog. "Gewissensprüfung", die es wohl früher mal für Kriegsdienstverweigerer gegeben haben soll...

Wer unbescholten und tatsächlich gefährdet ist sollte meiner Meinung nach trotzdem nach Möglichkeit einen Waffenschein bekommen.

Aus meinem persönlichen Umfeld weiß ich allerdings, daß es auch Händler gab oder gibt, die zwar einen Waffenschein eben wegen Waffen- und Geldtransporten besaßen, denen aber tatsächlich einer abging, weil sie die Waffe führen durften. Beide prahlten damit rum, einer führte die Waffe geholstert aus den unmöglichsten und sicher nicht gefährdeten Anlässen (vor allem ohne Waffen- oder Geldtransport) aus eben diesem Grund und der andere wanderte später in den Knast, weil er illegal Waffen vertrieben hatte...

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob wirklich alle Händler generell allein durch den Händlerstatus geeignet sind, einen Waffenschein zu haben.

Umgemünzt auf den Sachverhalt, den Saskia W. an Dr. Schäuble in Abgeordnetenwatch geschrieben hat, müßten demnach nämlich tausende anderer Personen noch viel eher das Anrecht auf den Waffenschein haben, da ihre konkrete Gefährdung weit höher und häufiger ist als die eines durchschnittlichen Waffenhändlers.

Geschrieben

Der Waffenschein kann ja auch auf bestimmte Analässe begrenzt werden. Meiner Meinung liegt es im öffentlichen Interesse, gerade nach dem Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk", dass Waffentransporte durch das Führen von Waffen vor Raeubern gesichert druchgeführt werden. Ansonsten bekommen die die Waffen nämlich auf dem Silbertablett serviert.

Mit waffenrechtlichen Erlaubnissen prollen ist aber :peinlich:

Geschrieben
Der Waffenschein kann ja auch auf bestimmte Analässe begrenzt werden. Meiner Meinung liegt es im öffentlichen Interesse, gerade nach dem Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk", dass Waffentransporte durch das Führen von Waffen vor Raeubern gesichert druchgeführt werden.

Eben, genau so sehe ich das auch. Nach deren Logik wäre es damit sogar zwingend, einem Händler einen auf genau diese Fälle beschränkten Waffenschein zuzugestehen.

Aber auch das ist so eine Sache: Erst vor wenigen Jahren kam doch jemand auf den BW-Schießstand und schnappte sich dort die greifbaren Waffen trotz anwesender Soldaten. Ob der bei solchen Anlässen üblicherweise stets eine Kurzwaffe führende Leitende anwesend war, weiß ich leider nicht, der Räuber hätte aber sicherlich mit einer Reaktion durch jemand Bewaffneten rechnen müssen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.