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Änderung des Waffengesetzes


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Gast We are Borg
Das ist schlecht, wenn die SPD-Bundesländer dafür stimmen, weil die Gegenstimmen der FDP somit fehlen.

Wieso schlecht?

Ohne den Widerstand der FDP in BaWü gäbe es noch 6 Stimmen mehr für die Antis!

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Übrigens, Herr Goll hatte auf mich in der Vergangenheit aufgrund vieler Äußerungen und angesprochener politischer Themen

einen guten Eindruck gemacht.

Seine Haltung speziell zum Waffenrecht (die m.E. mit liberaler Grundauffassung nicht viel zu tun hat, sondern weitgehend das wiedergibt,

was der "Mainstream" z.Zt. so vorbetet) hat mich leider bitter enttäuscht.

Gleiches hier.

Carcano

Was leider nichts anderes bedeutet, als dass ein gewichtiges Bundesland mit FDP-Regierungsbeteiligung 6 Stimmen vergibt.

Das ist schlecht, wenn die SPD-Bundesländer dafür stimmen, weil die Gegenstimmen der FDP somit fehlen.

Ich weiß nicht, ob es nach der BR-Geschäftsordnung zulässig wäre, im Plenum noch einen Antrag zurückzuziehen, wenn der BR-Innenausschuß schon darüber beraten und empfohlen hat. Werde ich ggü. der FDP/DVP-Fraktion mal anregen.

Carcano

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Welche Gegenstimmen? BaWü hätte ja wohl für den eigenen Vorschlag gestimmt, und damit für diesen Antrag.

Die 6 Stimmen werden en block abgegeben, dafür, dagen oder enthalten.

Richtig.

Es ist aber nunmal so, dass die FDP als einzige Partei nicht wie die Lämminge hinter dem AB herlaufen und als Gegenstimmen denkbar wären.

Enthält sich nun das Bundesland, zählen alle Stimmen des Bundeslandes als Enthaltung - also auch etwa theoretisch denkbare anteilige der Regierungsverteilung der FDP...

Wieso schlecht?

Ohne den Widerstand der FDP in BaWü gäbe es noch 6 Stimmen mehr für die Antis!

... Insofern muss befürchtet werden, dass sich alle FDP-Regierungsbeteiligten Länder enthalten - und so keine Gegenstimmen gegen diesen Antrag ergehen - sondern nur Ja-Stimmen und Enthaltungen.

Deswegen schlecht - aber mehr kann die FDP leider nicht tun.

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Wissen wir auch nicht, ist ja derzeit ein Antrag.

Im Auschuß für Innere Angelegenheiten fand der Antrag BW eine deutliche Mehrheit der anwesenden Ministerialbeamten, daher wurde da ja aus der von Robert geposteten baden-württembergischen Vorlage die textgleiche BR-Drs 577/1/09, über die nun am 10. Juli 2009 das Plenum abstimmen wird. Es wäre nur eine Entschließung, kein Gesetz, und bindet somit niemanden. Dennoch ist der Inhalt eine Unverschämtheit. Teile sind zudem glatt rechtswidrig.

Carcano

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Ein Skandal, das Geschrei wollte ich hören, wenn sich die Herren mal von der "Waffenlobby" so die Hand führen ließen.

Eine "Waffenlobby" war bisher nicht in der Lage, fertig ausformulierte und übernahmefähige Vorschläge zu machen. Da lag ihre Hauptschwäche. Auch schon 2002.

Es gab gute und sachbezogene Kritik, großen und aufopferungsvollen Einsatz von Gepperth, Kohlheim, Keusgen (Einsatz den man zumeist ja nicht sieht), minimalen Einsatz des DJV (*schnarrrrchh*), viel hinter den Kulissen geleistete Arbeit, aber keinen Gegenvorschlag für eine andere Fassung der gegenständlichen Normen.

Carcano

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Es hat mich bereits vor einiger Zeit der Verdacht beschlichen, daß sich die sogenannte Lobby von den Politikeraussagen " Du darfst so bleiben, wie Du bist... " haben einlullen lassen und dann auf den falschen Fuß erwischt wurden...

Die sind dann nur noch mit der Feuerklatsche hinterhergerannt... Der Vorsprung war einfach zu groß!

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Es hat mich bereits vor einiger Zeit der Verdacht beschlichen, daß sich die sogenannte Lobby von den Politikeraussagen " Du darfst so bleiben, wie Du bist... " haben einlullen lassen und dann auf den falschen Fuß erwischt wurden...

Die sind dann nur noch mit der Feuerklatsche hinterhergerannt... Der Vorsprung war einfach zu groß!

Genau das ist der Punkt. Lull und lall.

Beispiel aus der eigenen Erfahrung: bei der Neuregelung der Bedürfnisprüfung in § 4 Abs. 4 WaffG ließ man sich anno 2002 auf Verbandsseite beruhigen durch Zusicherungen, damit sei natürlich nur eine einmalige Überprüfung "gemeint" (drei Finger hinter dem Rücken zeigten dabei nach altbairischer Art nach unten), und außerdem werde man als douceur (schwäbisch: "Gutsle") noch an den § 8 WaffG einen Absatz 2 hinzuklatschen. Letzteres geschah tatsächlich und das Ergebnis wurde (zu Recht!) im Kommentar von Apel/Bushart als praktisch unbrauchbare und unanwendbare Norm eingestuft, die man am besten ignoriere.

Und was sehen wir jetzt? § 8 Abs. 2 wird im Handumdrehen gestrichen, und § 4 Abs. 4 gleich mit geändert.

Dass konkrete und begründete Änderungsvorschlage umgekehrt "unter der Hand" Erfolg haben können, zeigt eine Zöllnerin aus Freiburg (nachzulesen in DWJ). Deren Geschick und deren Kenntnis haben die Verbände aber i.d.R. nicht (bei allem hohen Respekt für Kohlheim, aber der kann auch keine ausformulierten Gegen-Gesetzesentwürfe machen, wenn er nicht ausdrücklich beauftragt wird, genausowenig wie ich).

Carcano

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Es wird nicht viel nützen - aber ich habe gerade das unten an Guido Westerwelle geschickt:

Wie glaubwürdig ist die FDP?

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

warum stelle ich diese Frage?

Als engagierter langjähriger Sportschütze habe ich mich angesichts der nach dem schrecklichen Vorfall in Winnenden von vielen Seiten losgetretenen Hetzkampagne über die Haltung der FDP in Sachen Waffenrecht gefreut. Ihre Partei ist die einzige, die mit dem nötigen Augenmaß und Sachverstand reagiert hat und nicht aus rein populistischen Gründen den Aktionismus in Richtung Verschärfung des Waffenrechts ohne nachzudenken unterstützt hat.

Leider konnten Sie sich mit Ihrem Gesetzentwurf gegen die Mehrheit der großen Koalition im Bundestag nicht durchsetzen. Trotzdem hat Ihre Position in der Sache bei meinem Wahlverhalten bei der danach anstehenden Europawahl den Ausschlag gegeben, Ihre Partei zu wählen.

Umso mehr bin ich nun entsetzt und befremdet, dass jetzt das Land Baden-Württemberg im Bundesrat eine Verschärfung des eilig im Bundestag durchgepaukten und in vielen Punkten unstimmigen und unsinnigen Gesetzentwurfs fordert! Dies in einer Regierung mit einer CDU/FDP-Koalition, getrieben vom Justizminister, Ihrem Parteifreund Dr. Goll! Der Vorschlag ist wiederum von großer Sachunkenntnis in Bezug auf das sportliche Schießen und, wie auch die im Bundestag durchgewunkene Gesetzesvorlage nicht dazu geeignet, das Risiko von Amokläufen auch nur ansatzweise zu verhindern.

Deshalb muss ich annehmen, dass auch dieser Gesetzesantrag nur aus aktionistischen und populistischen Motiven heraus gestellt wird, und das mit FDP-Beteiligung oder sogar durch FDP-Initiative.

Deshalb stelle ich meine oben ausgeführte Frage nach der Glaubwürdigkeit der FDP.

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle um Ihre Stellungnahme hierzu und weiter noch, um Einflussnahme auf Ihren Parteifreund Dr. Goll, damit dieser Antrag des Landes BW zurückgezogen wird.

Ihre Antwort darauf ist mir sehr wichtig, ich weiß sonst nicht mehr, welche Partei ich überhaupt wählen soll.

Mit freundlichen Grüßen

und hier die Antwort (von Hartfrid Wolff):

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Zuschrift an Herrn Dr. Westerwelle, der mich gebeten hat Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten. Bei dem von Ihnen kritisierten Antrag handelt es sich um einen vom Innenausschusses des Bundesrates. Dort sind die jeweiligen Fachministerien in ihrer Antragsstellung frei. Der besagte Antrag stammt aus dem Innenministerium Baden-Württemberg, welches unter der Leitung von Heribert Rech, CDU, steht. Inhaltlich ist der Antrag indiskutabel und widerspricht der Position der FDP. Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat die Landesregierung auch einstimmig aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen.

Die FDP kennt, wie jede Partei, ein gewisses Spektrum an Meinungen. Die offizielle Linie der Partei wird aber durch das zuständige Gremium festgelegt. Im Falle der Bundesgesetzgebung – wie etwa im Waffenrecht – ist das die FDP-Bundestagsfraktion. Das Waffenrecht ist Bundesrecht. Auch der Bundesrat hat in diesem Fall leider keine Möglichkeit, das Gesetz zu verhindern, weshalb die FDP auch über die Landesregierungen, an der sie beteiligt ist, das Gesetz nicht ohne Zustimmung der CDU/CSU-SPD-Koalition im Bundestag aufhalten oder verändern kann. Die FDP-Position zum Waffenrecht habe ich für die Fraktion in meinen vergangenen Reden und auch in der Plenarrede vom 18. Juni zu den Waffenrechtsverschärfungen der Koalition aus CDU/CSU und SPD dargelegt. Zudem haben wir uns in einem Entschließungsantrag noch einmal positioniert. Beide Dokumente lege ich Ihnen bei.

Es bleibt dabei: Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort – unter klarer Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden. Unangemeldete Kontrollen sind aus unserer Sicht dazu nicht erforderlich.

Zur Erhöhung der Sicherheit brauchen wir nicht primär waffenrechtliche Retuschen, sondern einen umfassenden gesellschaftlichen Ansatz: In erster Linie benötigen wir eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun.

Ich hoffe, daß ich entstandene Irritationen ausräumen konnte, und hoffe auf Ihre weitere Unterstützung der FDP.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff

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Inhaltlich ist der Antrag indiskutabel und widerspricht der Position der FDP. Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat die Landesregierung auch einstimmig aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen.

Treffend formuliert... :icon14:

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hi zusammen,

angehängtes pdf ist mir soeben zugeflogen.

ich weisst nicht, ob es sich um das selbige wie von Robert Schuhbauer-Struck am 27.06.2009 eingestellt worden ist.

leider kann ich auf selbigen nur eine seite lesen, die 2te ist leer.

kann mir mal einer bescheid stossen? :rolleyes:

oder haben die herren nochmals überarbeitet?! und ich muss mich noch mehr aufregen? :contra:

Gruß

Stoppel

Bundesratsdrucksache_577_1_09_vom_26_06_2009.pdf

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Ganz einfach. GK ist dann z.B. einheitlich .32 S&W long WC oder .38 Spec. WC.

Manfred

---wobei man das "oder" streichen kann. Ich habe vor Jahren versucht, in einem Polizeisportverein Mitglied zu werden, wo tatsächlich GK auf max 38spezial begrenzt wurde.

Die wenigen Mitglieder, die 38spez schossen, wurden systematisch aus dem Verein vergrault.

Danach auch das Pfefferminzkaliber 32"long" (tolle Lachnummer: "Long") und es wurde nur noch KK geschossen: "Man" war endlich unter sich!

Und jetzt kommt meine Häme:

Der polizeieigene Stand hat in der Jetztzeit ALLE bleihhaltige Muni verboten- und die KK-Schützen waren jetzt wirklich unter sich/frustriert/vereinsamt/ohne Stand.

Ausnahmsweise habe ich mir ob dieser Nachricht voller Freude den Bauch gerieben.

MfG!

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