wahrsager Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?do...&from=HP.10 Auszug: Keine Allgemeinverfügung bei subjektiv bestimmter VerbotseigenschaftDer angefochtene Feststellungsbescheid war laut BVerwG rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt habe seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. 5 WaffG könne zur Regelung konkret-gegenstandsbezogener Sachverhalte ergehen, wie sie sich aus den meisten tatbestandlichen Umschreibungen in der Anlage 2 zum Waffengesetz ergäben. Er sei jedoch unzulässig, so das BVerwG, wenn sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem jeweiligen Gegenstand selbst, sondern erst aus seinem vom Verwender bestimmten Zweck, also einer bestimmten Verwendungsabsicht ergibt. Was könnte das z.B. für die Waffendefinition im WaffG und das "Waffenverbot" in Hamburg bedeuten? Auch dort gilt ein Besenstiel als "Waffe" und ist verboten, nur weil er als Waffe eingesetzt werden könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Nimm das Urteil mit, falls Du eine derartige Lampe hast, ich kenne hier keinen , der dies so kennt! Versuche dies gerade mit unseren Sachverständigen abzuklären, wird aber heute nichts mehr! Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 26, 2009 Author Share Posted June 26, 2009 Nimm das Urteil mit, falls Du eine derartige Lampe hast, ich kenne hier keinen , der dies so kennt!Versuche dies gerade mit unseren Sachverständigen abzuklären, wird aber heute nichts mehr! Das Urteil ist auch erst zwei Tage alt! Und ich habe keine derartige Lampe. Finde aber die Begründung interessant (wie bereits erwähnt). Es gibt ja den §1 Abs 2b im Waffengesetz, der wird dadurch meiner Meinung nach in Frage gestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DVC Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Das Urteil ist auch erst zwei Tage alt!Und ich habe keine derartige Lampe. Finde aber die Begründung interessant (wie bereits erwähnt). Es gibt ja den §1 Abs 2b im Waffengesetz, der wird dadurch meiner Meinung nach in Frage gestellt. gilt die pica-rail auch als universalhalterung? Man kann ja schließlich überall ne schiene hinmachen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 26, 2009 Author Share Posted June 26, 2009 gilt die pica-rail auch als universalhalterung? Man kann ja schließlich überall ne schiene hinmachen. Als was wird sie denn hergestellt bzw verkauft? Link to comment Share on other sites More sharing options...
troubador Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Das mit der Universalhalterung = Picatinnyrail wäre schon interessant. Es gäbe da einen interessanten Verwendungszweck > ein Rotpunktvisier am Verfolgerscheinwerfer im Theater macht nämlich wirklich Sinn: Spot an und der Darsteller ist mitten im Licht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Also sind die 750 EUR eines Mitforisti sinnlos ausgegeben worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arne Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Womit der Besitz einer Xiphos von Night-Ops nun legal sein könnte. (kann man an alle möglichen Universalschienen klemmen) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Womit der Besitz einer Xiphos von Night-Ops nun legal sein könnte. (kann man an alle möglichen Universalschienen klemmen) Lesen bildet. Der Knackpunkt ist:Night-Ops Xiphos NT Weapon Mounted Light. Hier der Verwendungszweck ganz deutlich bestimmt. Bei der Night-Ops Xiphos NT Bike Mounted Light. nicht. Bucki Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 ... Verwendungszweck ganz deutlich bestimmt.... Wie immer im Waffenrecht kommt es bei derartigen Betrachtungen auf die Zweckbestimmung an. Ist diese eindeutig durch die Bestimmung zur Montage an Schusswaffen vorgegeben, ist die Sache klar... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 26, 2009 Author Share Posted June 26, 2009 Wie immer im Waffenrecht kommt es bei derartigen Betrachtungen auf die Zweckbestimmung an.Ist diese eindeutig durch die Bestimmung zur Montage an Schusswaffen vorgegeben, ist die Sache klar... eben. genau darum gehts in dem urteil ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted June 26, 2009 Share Posted June 26, 2009 Wie immer im Waffenrecht kommt es bei derartigen Betrachtungen auf die Zweckbestimmung an.Ist diese eindeutig durch die Bestimmung zur Montage an Schusswaffen vorgegeben, ist die Sache klar... So einfach schein es doch nicht zu sein, siehe Urteil: Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich. Sie bot unter anderem als «Jagdlampen» bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Robert Schuhbauer-Struck Posted June 27, 2009 Share Posted June 27, 2009 So einfach schein es doch nicht zu sein, siehe Urteil:Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich. Sie bot unter anderem als «Jagdlampen» bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden. "Jagdlampe" heist nicht sofort "Waffenlampe", oder? Mit der "Unversalklammer" könnte man die Lampe mit Kabelschalter ja auch als Kanzelbeleuchtung verwenden. Natürlich ist die Bezeichnung mit wenig Bedacht gewählt und deshalb geeignet, das Auge der Obrigkeit auf sich zu ziehen...... Wieder mal ein Beispiel, das es besser wäre zuerst zu denken und dann an die Öffentlichkeit zu gehen; was leider auch in WO ein größes Problem ist. Grüße Robert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted June 27, 2009 Share Posted June 27, 2009 Das Urteil ist an sich interessant. Es ist bereits mindestens die zweite Sache, wo Feststellungsbescheide des BKA einkassiert werden. Man denke auch an die 0,5 Joule Grenze für Softair. Da hat das BKA eines auf die Mütze bekommen, weil es keine Regelungen des WaffG übergehen darf. Das zeigt schön, dass das BKA nicht allmächtig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 27, 2009 Share Posted June 27, 2009 Das stimmt und ist auch gut so. Aber glaub mir, ohne das BKA und seine eigentlich realistischen Einschätzungen wären noch viel mehr Dinge auf dem Index. Überprüf mal die vergangenen Jahre. Nicht alles was das BKA von sich gibt, gefällt einigen Damen und Herren verschiedener PArteien. Einfach, weil es wohl begründet ist. In unserem Sinne. Nicht immer, aber doch öfters. Und an den z.T. gar greußlichen gesetzlichen Vorgaben können sie auch nichts ändern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DVC Posted June 28, 2009 Share Posted June 28, 2009 Als was wird sie denn hergestellt bzw verkauft? man kann ne picatinny rail z.B. auch an einen Helm dran machen. Wie sieht denn diese universalhalterung aus, die nun als zulässig gilt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
lorbas Posted August 22, 2009 Share Posted August 22, 2009 Wie sieht denn diese universalhalterung aus, die nun als zulässig gilt? IMO wäre eine Lösung wie bei den Inforce Lampen eine sinnvolle Möglichkeit wenn diese nicht an eine Picatinny rail passen würden, sondern z.b über eine Senkbohrung am Helm, Fahrrad oder sonswto befestigt wäre. Inforce weapon mount Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted August 23, 2009 Share Posted August 23, 2009 Das Ganze ist sowieso ein riesiger Graubereich. Siehe zahlreiche Lampen mit NICHT ZWECKBESTIMMTER Universalhalterung; ein Schmökern im entsprechenden Angebotsbereich von Elektro- und Elektronikversendern genügt. Starke, kompakte LED-Lampen mit Klemmhalterungen, die praktisch überall drauf- und dranpassen, machen das "Waffenlampen"-Thema m.E. zunehmend zur Geisterdiskussion. Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted August 23, 2009 Share Posted August 23, 2009 Das Verbot von Lampen und Lasern aus Angst vor den bösen Wilderern ist eine der dümmsten Regelungen im WaffG. Abgesehen von der nicht nachweisbaren Gefahr, die davon ausgehen soll führt das Verbot nur zur Verfolgung Unschuldiger und lässt sich praktisch nicht durchsetzen. Eine Rolle Klebeband und ein Laserpointer oder eine Mini-Taschenlampe und schon hat man so ein verbotenes Ding. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffen Tom Posted August 23, 2009 Share Posted August 23, 2009 Jop, eine Wasserwaage und zwei Picatinnys, einmal mit 0°, einmal mit 2°, ein 10€ Polenlaser vom Trödel, schon hat man ein wunderbares Werkzeug zum Hausbau/ Kanalrohrverlegung. Alles nat in zargtrün gehalten... Greetz, tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 23, 2009 Share Posted August 23, 2009 Wieso in grün? Mit sowas in der Art überprüfe ich Sicherheitswinkel bei Schießständen. Und? Geht hervorragend. Und für Bauarbeiten nutze ich einen Laser, ebenso wie für Entfernungsmessungen. Also: Alles kompletter Quatsch. Wer was verbotenes tun will, macht es auch, wenn bestimmte, für alle möglichen Tätigkeiten sinnvolle Einrichtungen verboten werden weil man angeblich eventuell vielleicht mal können wollen könnte - rein auf Verdacht. Der Blödsinn wird bald ein Ende haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffen Tom Posted August 24, 2009 Share Posted August 24, 2009 ähhhh... ... ich meinte ja auch die Wasserwaage... Höhö, Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
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