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IGNORED

Lampen mit "Universalhalterung" NICHT verboten


wahrsager

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http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?do...&from=HP.10

Auszug:

Keine Allgemeinverfügung bei subjektiv bestimmter Verbotseigenschaft

Der angefochtene Feststellungsbescheid war laut BVerwG rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt habe seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. 5 WaffG könne zur Regelung konkret-gegenstandsbezogener Sachverhalte ergehen, wie sie sich aus den meisten tatbestandlichen Umschreibungen in der Anlage 2 zum Waffengesetz ergäben. Er sei jedoch unzulässig, so das BVerwG, wenn sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem jeweiligen Gegenstand selbst, sondern erst aus seinem vom Verwender bestimmten Zweck, also einer bestimmten Verwendungsabsicht ergibt.

Was könnte das z.B. für die Waffendefinition im WaffG und das "Waffenverbot" in Hamburg bedeuten? Auch dort gilt ein Besenstiel als "Waffe" und ist verboten, nur weil er als Waffe eingesetzt werden könnte.

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Nimm das Urteil mit, falls Du eine derartige Lampe hast, ich kenne hier keinen , der dies so kennt!

Versuche dies gerade mit unseren Sachverständigen abzuklären, wird aber heute nichts mehr!

Das Urteil ist auch erst zwei Tage alt!

Und ich habe keine derartige Lampe.

Finde aber die Begründung interessant (wie bereits erwähnt). Es gibt ja den §1 Abs 2b im Waffengesetz, der wird dadurch meiner Meinung nach in Frage gestellt.

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Das Urteil ist auch erst zwei Tage alt!

Und ich habe keine derartige Lampe.

Finde aber die Begründung interessant (wie bereits erwähnt). Es gibt ja den §1 Abs 2b im Waffengesetz, der wird dadurch meiner Meinung nach in Frage gestellt.

gilt die pica-rail auch als universalhalterung? Man kann ja schließlich überall ne schiene hinmachen.

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Das mit der Universalhalterung = Picatinnyrail wäre schon interessant. Es gäbe da einen interessanten Verwendungszweck > ein Rotpunktvisier am Verfolgerscheinwerfer im Theater macht nämlich wirklich Sinn: Spot an und der Darsteller ist mitten im Licht...

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Womit der Besitz einer Xiphos von Night-Ops nun legal sein könnte. (kann man an alle möglichen Universalschienen klemmen)

Lesen bildet.

Der Knackpunkt ist:Night-Ops Xiphos NT Weapon Mounted Light.

Hier der Verwendungszweck ganz deutlich bestimmt.

Bei der

Night-Ops Xiphos NT Bike Mounted Light.

nicht.

Bucki :s75:

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:icon14: Wie immer im Waffenrecht kommt es bei derartigen Betrachtungen auf die Zweckbestimmung an.

Ist diese eindeutig durch die Bestimmung zur Montage an Schusswaffen vorgegeben, ist die Sache klar...

So einfach schein es doch nicht zu sein, siehe Urteil:

Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich. Sie bot unter anderem als «Jagdlampen» bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden.

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So einfach schein es doch nicht zu sein, siehe Urteil:

Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich. Sie bot unter anderem als «Jagdlampen» bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden.

"Jagdlampe" heist nicht sofort "Waffenlampe", oder?

Mit der "Unversalklammer" könnte man die Lampe mit Kabelschalter ja auch als Kanzelbeleuchtung verwenden.

Natürlich ist die Bezeichnung mit wenig Bedacht gewählt und deshalb geeignet, das Auge der Obrigkeit auf sich zu ziehen......

Wieder mal ein Beispiel, das es besser wäre zuerst zu denken und dann an die Öffentlichkeit zu gehen; was leider auch in WO ein größes Problem ist.

Grüße

Robert

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Das Urteil ist an sich interessant. Es ist bereits mindestens die zweite Sache, wo Feststellungsbescheide des BKA einkassiert werden. Man denke auch an die 0,5 Joule Grenze für Softair. Da hat das BKA eines auf die Mütze bekommen, weil es keine Regelungen des WaffG übergehen darf.

Das zeigt schön, dass das BKA nicht allmächtig ist.

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Das stimmt und ist auch gut so. Aber glaub mir, ohne das BKA und seine eigentlich realistischen Einschätzungen wären noch viel mehr Dinge auf dem Index. Überprüf mal die vergangenen Jahre. Nicht alles was das BKA von sich gibt, gefällt einigen Damen und Herren verschiedener PArteien. Einfach, weil es wohl begründet ist. In unserem Sinne. Nicht immer, aber doch öfters.

Und an den z.T. gar greußlichen gesetzlichen Vorgaben können sie auch nichts ändern.

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  • 1 Monat später...

Das Ganze ist sowieso ein riesiger Graubereich.

Siehe zahlreiche Lampen mit NICHT ZWECKBESTIMMTER Universalhalterung;

ein Schmökern im entsprechenden Angebotsbereich von Elektro- und Elektronikversendern genügt.

Starke, kompakte LED-Lampen mit Klemmhalterungen, die praktisch überall drauf- und dranpassen,

machen das "Waffenlampen"-Thema m.E. zunehmend zur Geisterdiskussion.

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Das Verbot von Lampen und Lasern aus Angst vor den bösen Wilderern ist eine der dümmsten Regelungen im WaffG. Abgesehen von der nicht nachweisbaren Gefahr, die davon ausgehen soll führt das Verbot nur zur Verfolgung Unschuldiger und lässt sich praktisch nicht durchsetzen. Eine Rolle Klebeband und ein Laserpointer oder eine Mini-Taschenlampe und schon hat man so ein verbotenes Ding.

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Wieso in grün? Mit sowas in der Art überprüfe ich Sicherheitswinkel bei Schießständen. Und? Geht hervorragend. Und für Bauarbeiten nutze ich einen Laser, ebenso wie für Entfernungsmessungen. Also: Alles kompletter Quatsch. Wer was verbotenes tun will, macht es auch, wenn bestimmte, für alle möglichen Tätigkeiten sinnvolle Einrichtungen verboten werden weil man angeblich eventuell vielleicht mal können wollen könnte - rein auf Verdacht.

Der Blödsinn wird bald ein Ende haben.

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