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IGNORED

SP und Nitro gleichzeitig auf dem Stand.


Gottfried Tabor

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Gab heute bei uns verschiedene Ansichten im Zusammenhang mit Ausübung der Standaufsicht.

Jemand erklärte, es wäre nicht zulässig, daß auf demselben Stand gleichzeitig mit Vorderladern und (Nitro)Patronenwaffen

geschossen wird.

Konnte dafür außer seiner festen Meinung und einer angeblichen, diesbezüglichen Meinung aus einem Standaufsichtslehrgang, jedoch

keine Fundstelle benennen.

Mir ist eine solche Regelung auch nicht bekannt.

Wer hat Recht :confused:

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Gab heute bei uns verschiedene Ansichten im Zusammenhang mit Ausübung der Standaufsicht.

Jemand erklärte, es wäre nicht zulässig, daß auf demselben Stand gleichzeitig mit Vorderladern und (Nitro)Patronenwaffen

geschossen wird.

Konnte dafür außer seiner festen Meinung und einer angeblichen, diesbezüglichen Meinung aus einem Standaufsichtslehrgang, jedoch

keine Fundstelle benennen.

Mir ist eine solche Regelung auch nicht bekannt.

Wer hat Recht :confused:

Hallo Gottfried,

habe letztens noch an so einer Veranstaltung zur "verantwortlichen Standaufsicht" teilgenommen. Die gilt übrigens für Schießen mit allen Waffen in meinem Verband. (Wollte halt das neue offizielle Paoier haben und es kann nicht schaden. Man geht ja zu Meisterschaften und wird dann auch damit konfrontiert wenn man als Mitarbeiter eingeteilt wird)

Von daher gibt es keine gesetzliche Regelung, die das gleichzeitige Schießen von Perkussions-, Steinschloss-, Kleinkaliber oder Großkalibernitrowaffen verbietet.

Aus dem Sprengstoffrecht kenne ich ebenfalls keine Regelung, die das gelichzeitige Schießen mit Nitrowaffen und Schwarzpulverwaffen auf dem Stand verbietet. Bei mir in der Umgebung gibt es drei halboffene Schießstände auf denen Schwarzpulverwaffen neben Nitrowaffen geschossen werden.

Es kann wegen dem Scheibenwechsel abhängig vom Schießstand allerdings Sinn machen, möglichst nur Nitro oder nur SP-Waffen zu schießen. Von wegen dem gelichmäßigen Rythmus und dem Pulverampf der SP-Waffen, wenn die Nitroschützen mit SP nix am Hut haben. Kann dann schon mal gut zudampfen. Geht aber auch mit Nitro, wenn genug Schützen Duellserien schießen.

Wegen dem Mündungsfeuer , Trommelspaltlichtblitz einer hart geladenen .44 Magnum ist das auch kein Grund. Eine Steinschlosspistole mit gut gefüllter Pfanne und moderater Ladung spuckt auch Feuer und Rauch. (Angesegnte Augenbrauen und Bärte habe ich schon gesehen.)

Für SP-Waffen dürfen die Ladungen ja schon lange nur noch abgefüllt pro Schuss auf den Schießstand mitgebracht werden. Ablegen der Pulverflasche für das Zündkraut (200 grain) undd er Zündhüthcen sind auch geregelt. Laden erfolgt auf der Ablage hinter dem Schützenstand, nicht vorne, etc.

Mit ein bißchen gutem Willen und Rücksichtnahme sollte das Scheibenwechseln kein Problem sein. Bei einem Schießstand mit Scheibenzuganlage ist selbst das kein Problem.

Manchmal hat der eien oder andere einen dicken Schädel und will es nicht akzeptieren. Ich hoffe, Ihr löst Euer Problem in gutem gegenseitigem Verständnis.

MfG

AE

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o.k. Jungs, es geht wirklich nicht um persönliche Abneigungen.

Der Kamerad der dieser offensichtlich falschen Meinung ist, schießt Nitro und SP.

Er hat eben irgendwoher diese Meinung bekommen.

Aber, MIST, er wollte eigentlich um einen Kasten Bier wetten - und wir haben das wieder zerredet,

bevor es per Handschlasg besiegelt war.

UNVERANTWORTLICH finde ich das :D:D

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Gab heute bei uns verschiedene Ansichten im Zusammenhang mit Ausübung der Standaufsicht.

Jemand erklärte, es wäre nicht zulässig, daß auf demselben Stand gleichzeitig mit Vorderladern und (Nitro)Patronenwaffen

geschossen wird.

Konnte dafür außer seiner festen Meinung und einer angeblichen, diesbezüglichen Meinung aus einem Standaufsichtslehrgang, jedoch

keine Fundstelle benennen.

Mir ist eine solche Regelung auch nicht bekannt.

Wer hat Recht :confused:

BDS oder DSB ?

EDIT: Richtet sich nach der Standzulassung und dem Lehrgang. I.d.R. darf (sollte) eigentlich nur jemand mit §27 Erlaubnis in diesem Falle Aufsicht ausüben.

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BDS oder DSB ?

EDIT: Richtet sich nach der Standzulassung und dem Lehrgang. I.d.R. darf (sollte) eigentlich nur jemand mit §27 Erlaubnis in diesem Falle Aufsicht ausüben.

DSB Training kein Problem.

Meisterschaften auf dem gleichen Stand zu schießen mit SP und Nitro macht klar keinen Sinn. Dafür sind die Regeln und Schießzeiten zu unterschiedlich.

Das ist aber ein Frage der praktischen Durchführung und nicht der gesetzlichen Regelung und nach der hatte Gottfried ja gefragt. In der Sprotordnung des DSB kenne ich keine Vorschrift, die im Trainig das gleichzeitige Schießen von SP und Nitro untersagt. Selbst Wettkampf wäre therotisch möglich, nur praktisch eben nicht zu empfehlen. (Der Stand muss für das Schießen mit SP zugelassen sein; und das ist nicht jeder Stand)

MfG

AE

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Hallo AndreB

ich hatte schon angefangen, bevor Du den Edit eingefügt hast und ich das gemerkt habe.

Aufsicht sollte dann nach meienr Meinung Schein nach §27 haben.

Es gibt bei in der weiteren Nachbarschaft einen halbkommerziellen Stand mit gestellter Standaufsicht. Die haben teilweise keinen §27 Schein, aber es gibt dort immer genug SP-Schützen mit Schein.

Aber das muss ich doch mal prüfen, ob er eien Erlaubnis haben muss. Der Schütze geht mitSP- Pulver um, nicht die Standaufsicht. Aber ich she da den Punkt, wo die Aufsicht eingreift und dann dei diversen Fragen auftreten.

Wir haben eigentlich kein Problem, da bei uns die die schießen alle den Schein für Nitro und SP haben.

MfG

AE

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Jemand erklärte, es wäre nicht zulässig, daß auf demselben Stand gleichzeitig mit Vorderladern und (Nitro)Patronenwaffen

geschossen wird.

Konnte dafür außer seiner festen Meinung und einer angeblichen, diesbezüglichen Meinung aus einem Standaufsichtslehrgang, jedoch

keine Fundstelle benennen.

die (insb. deutsche) rechtslage kenne ich nicht, allerdings kann es durchaus sein, dass es sich dabei um eine regel handelt, die der hausherr (standbetreiber) erlassen hat, und in dem fall nicht unbedingt eine allzu dumme.

die Nitro-Fraktion hinterlässt ja so einiges an unverbranntem pulver vor sich am boden und die SP fraktion steuert kräftige funken bei - das kann ein hübsches kleines bodenfeuerwerk ergeben.

wenn das ein outdoor-stand ist, bei dem der regen allfällige reste regelmäßig wegspült, dürfte die gefahr nahe null sein, aber je nach örtlichen gegebenheiten kann so eine trennung schon sinn machen. wobei es dabei natürlich nicht auf die gleichzeitigkeit ankommt.

die gleichzeitigkeit zu verbieten könnte wirklich nur dem langfristigen frieden zwischen den beiden gruppen dienen. nicht jeder findet es gleich nett, mit schwefelwölkchen eingenebelt zu werden.

lg

martin

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Leute, bitte philosophiert nicht über jedes nur denk- und vorstellbare "wenn und aber".

ALLE am Gespräch Beteiligten schießen VL und Nitro,

ALLE haben den 27er Schein,

ALLE sind Mitglied im BDS und DSB

der Stand hat Zulassungen für Beides und

es gibt diesbezüglich KEINE "Hausherrenregelungen"

Standnutzer sind DSB und BDS und BDMP und Jäger.

Es wird dort in der Praxis auch friedlich, freundschaftlich und einvernehmlich und gleichzeitig SP und Nitro geschossen

und niemand beschwert sich darüber.

Es ging einzig und allein um die Frage, ob es eine GESETZLICHE Bestimmung gibt, die das verbietet.

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Mal so ganz grob als Denkansatz:

Bei SP ist der Reinigungsaufwand höher (Schußpflaster...) und an die Lüftungsanlage im Schützenstandbereich werden höhere Anforderungen gestellt.

Eine spezielle Abnahme für SP gibt es m.E. nicht (evtl. Lüftung?).

Wenn vorgeladene SP-Patronen verwendet werden, gibt es keine Probleme.

Muß aber am Stand geladen werden (das betrifft die "klassischen" SP-Disziplinen, dürfen nur §27-Inhaber am Wettkampf und am Training teilnehmen. Da "vermute" ich jetzt mal, daß auch nur §27-Inhaber Aufsicht führen dürfen (alles andere würde ja keinen Sinn machen...).

Gemischte Wettkämpfe kann es, zumindest nach den SPOs, und letzendlich, auch nach den notwendigen Abläufen, natürlich nicht geben (Ausnahme: vorgeladene SP-Patronen).

Gruß von

André

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Es ging einzig und allein um die Frage, ob es eine GESETZLICHE Bestimmung gibt, die das verbietet.

Ich kenne einen Indoor-Stand, da ist das Teil der Standgenehmigung: Nitro ODER SP, dazwischen kehren.

Der Hausherr hätte es eventuell gern anders, aber das ist aufgrund der behördlichen Genehmigung irrelevant.

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Hallöle,

ich sehe - sofern die Aufsicht die entsprechende Pappe hat - nur in einem Punkt ein Problem:

Nach meinem Wissensstand müssen SP-Schützen einen Seitenschutz tragen. Das müssen Nitroschützen nicht.

Bei SP-Wettkämpfen wird das Tragen der Schutzbrille mit Seitenschutz überprüft.

Wenn nun beide "Spezies" von Schützen auf einem Stand gemeinsam schießen, könnte ich mir rechtliche Probleme dann vorstellen, wenn es zu einem Unfall kommt.

Szenario: SP-Schütze mit Schutzbrille und Seitenschutz schießt eine VL-Pistole mit Steinschloss.

Daneben steht ein Nitroschütze - ohne Seitenschutz - und dessen Auge bekommt einen Teil des Funkenregens ab......

Selber schuld?

Jeder, der schon mal eine Steinschlosspistole bei der "Arbeit" gesehen hat, weiß, was ich meine.

Natürlich könnte man einwenden, dass dann alle auf dem Stand Schutzbrillen mit Seitenschutz tragen müssen......

Gruß Habakuk

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Hallo,

bei der Schießleiterausbildung (BDMP) gelernt:

- möglichts Abstand (eine Bahn )zwischen VL-Schützen und Nitro-Schützen

- Aufsicht nur mit §27 SP Ausbildung (es muss eventuell eingegriffen werden, hier ist Sachkunde notwendig sowie die Regeln im Umgang mit SP

sollten bekannt sein

Im Gesetz ist das aber nicht verankert, denke ich.

Gruss

Steffen

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Kein gesetzliches Verbot, Nitro und SP nebeneinander zu schießen..

Insofern kann Nitro mit SP prinzipiell parallel geschossen werden.

Allerdings sollten gewisse Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Wenn die Standaufsicht eingreifen muß und mit Pulver umgeht, muß sie im Besitz eiens Scheins nach §27 sein und der muß sich dann auch auf SP erstrecken. Weil nur mit Nitro in Schein, kein Umgang mit SP. Aber das ist kein Problem, da Gottfried sagt, alle haben Pappe für beides.

Mit dem Seitenschutz hat Habakuk absolut recht. Neben Steinschloss fliegen auch bei einem Perkussionsrevolver oder Perkussionspistole schon mal die Zündhütchen als Splitter durch die Gegend. Wenn sie durch die Haut gehen, mekrt man das, zumal die Splitter schön warm sind. Entweder da ist zwischen den Bahnen ein entsprechneder Schutz aufgehängt, oder direkt benachbarten Nitroschützen trgaen Seitenschutz.

Besser its, zwischen nitroabteilung und SP einen entsprechenden Schutz an der Bahn aufzuhängen oder aufzustellen. Hängt vom Stand ab. Kenne beide Lösungen.

MfG

AE

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- möglichts Abstand (eine Bahn )zwischen VL-Schützen und Nitro-Schützen

- Aufsicht nur mit §27 SP Ausbildung (es muss eventuell eingegriffen werden, hier ist Sachkunde notwendig sowie die Regeln im Umgang mit SP

sollten bekannt sein

Vernünftige Regelung ! Ein Mitdenken der Aufsicht ist in solchem Falle leichter, wenn er/sie 27er Inhaber ist.

Im Gesetz ist das aber nicht verankert, denke ich.

Sehe ich auch so !

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Dazu gibt es keine gesetzliche oder sportliche Regel.

Aaaaaber:

Bei Raumschießanlagen mit glatten Böden und schallschluckenden Wandverkleidungen ist Vorsicht geboten.

Bein VL-schießen oder beim Schießen mit SP-Patronenwaffen kommt es zum Ausstoß von Funken, teilweise fallen auch die Pflaster noch glimmend zu Boden. Das kann am Boden liegendes NC-Restpulver entzünden und möglicherweise auf die offenporige Schallschutzverkleidung der Wände übergreifen. :o

Ich empfehle auf Raumschießständen, auf denen überwiegend NC-geschossen wird, dringend die Wände 1m hinter bis 12m vor der Feuerlinie mit Materialien der Brandschutzklassen A1 oder A2 abzudecken, vor dem Schießen die Wände und den Boden von Restpulver zu reinigen und in Raumschießanlagen mit Sandböden ganz auf VL-zu verzichten.

Nicht zuletzt sollte der Schießstandsachverständige zu Rate gezogen werden.

Das dient alles nur der Sicherheit der beteiligten Schützen und den Zusachauern. Mit dererlei Dingen ist nicht zu spaßen!!! Durch solche Sachen hat es bereits mehrfach Brände und Explosionen mit etlichen Toten und Schwerstverletzten in Raumschießanlagen gegeben.

Bei uns auf dem Stand lasse ich aus vorgenannten Gründen keinen Mischbetrieb aus SP und NC zu.

Ausnahmen: keine

Gruß

Frank

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Dazu gibt es keine gesetzliche oder sportliche Regel.

Du hast Recht

und auch Deine weiteren Ausführungen klingen logisch :icon14:

SP in Raumanlagen ist sowieso die PEST !

Ich bin persönlich ohnehin gegen Raumanlagen,

finde so etwas einfach "unnatürlich" :rolleyes:

für mich gehört zum Schießen der freie Himmel und die frische Luft,

ja, auch im November mit Nebel oder Januar mit Schnee

(das ist jetzt aber nur persönliche Präferenz).

Hatte im Rahmen der RWK Percussion schon gelegentlich die Pflicht, bei Verein mit geschlossenem Raumschießstand antreten zu müssen.

Bei SP gibt es da nur zwei Alternativen :

Entweder ich sehe nichts und huste mich halbtod -

oder

ich komme mir vor wie im Hochleistungswindkanal vom Porsche Versuchszentrum

und steh im Zug, daß ich lieber im Januar im Freien wäre bei minus 10 Grad.

Meine Entscheidung dazu : Steht der Verein wieder als Gegner an, dann habe ich keine Zeit, bin verhindert, muß heiraten, bin krank, bin verreist -

und muß leider "vorschießen" B)

Raumschießanlagen, japanische Golfstadien, arabische Indoorkunstschneebahnen, holländische Center Parks,

Zwöffenderabschüsse im Gatter, Forellenangeln ausm Zuchtteich usw.usw. - wer es mag gerne,

ich mag so was nicht <_<

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Ich bin persönlich ohnehin gegen Raumanlagen,

finde so etwas einfach "unnatürlich" :rolleyes:

für mich gehört zum Schießen der freie Himmel und die frische Luft,

ja, auch im November mit Nebel oder Januar mit Schnee

(das ist jetzt aber nur persönliche Präferenz).

Kann Dich schon verstehen, Du solltest aber die vielen Vereine bedenken, die sich in nächster Nähe zu bebauten Bereichen befinden. Für die gibt es keine Alternative. Dort ist dann eben SP tabu.

Gruß, Ronald

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Kann Dich schon verstehen, Du solltest aber die vielen Vereine bedenken, die sich in nächster Nähe zu bebauten Bereichen befinden. Für die gibt es keine Alternative. Dort ist dann eben SP tabu.

Gruß, Ronald

Mußt Du die richtige Lüftung haben aber ist trotzdem nciht wie ein offener Stand. Irgenwann werden die offenen Stände in den Ballungsgebieten eingekapselt und dann wird es nur wenige geben, wo man noch SP schießen kann.

MfG

AE

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Ja Leute, DAS ist irgendwie auch das Problem, das unserem Sport wirklich das Genick bricht - die Verstädterung der Gesellschaft !

Die Politik beschleunigt nur den Todeskampf,

aber ursächächlich ist m.E. die durch Verstädterung erfolgte Entfremdung der breiten Massen zum Schießsport.

Auf dem Lande gehört der Schießstand im nahegelegenen Steinruch oder Hohlweg oder wo auch immer dazu.

Der "Stand" war eine feste Größe den niemand in Frage stellte.

Auf dem Dorf gehört/gehörte Schießen und Jagen zum Alltagsleben, da gab es weder Vorbehalte noch Ablehnung - das war und ist "normal".

In den Städten wird der Lärmschutz offene Anlagen immer seltener möglich machen.

In einer zwangsbelüfteten Halle bei immer gleichem Neonlicht schießen, die Jahreszeiten und wechselnden Lichtverhältnisse nicht mehr

spüren und berücksichtigen zu dürfen (!) - das ist steril und unpersönlich, meinetwegen etwas für Luftpumpen schießende Olympioniken,

aber nicht für einen echten Schützen :icon14:

Könnt mich gerne als nostalgischen Trottel beschimpfen, aber die Gründe, warum unser Sport und Hobby von ein paar Handvoll aseptischen

Olympioniken abgesehen, als Breitensport sterben wird, sind nicht unsere sinnlos agierenden Politiker,

es ist die Entfremdung einer Gesellschaft von ihren Traditionen und natürlichen Lebensweisen <_<

Mit traurig-resignierendem Gruß

Gottfried

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