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IGNORED

Waffengesetzverschärfung - Wegfall §8 Abs. 2


Profire01

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Geschrieben

Na ja, wenn du dich etwas auskennst, wirst du wissen, dass es Mittel und Wege gbt, es genau so einfach zu machen. Eben wegen der vorgegebenen Daten und Meßßmethoden. Und der gerichtlichen Instanzen. Und der vd. Gutachter der vd. Behörden/Privat. Und ist das mit dem Lärm vorbei (Einschränkungen wird es immer geben), findet sich eine Kröte, die im Standbereich den Weg kreuzt und dabei eine seltene Blume bewundert. Oder dei Nachbarn haben "Angst" wegen der ganzen "schwer bewaffneten" und "dunkel gekleideten" Gestalten die da kommen und gehen. - "Warte warte noch ein Weilchen, dann komm ich , hacke hacke....

Geschrieben

Klar, verwaltungsrechtlich (insbesondere Immissionsschutz- und Naturschutzrecht, korrekt) kann man einem

Schießstandbetreiber das Leben schon schwer machen. Ich behaupte trotzdem: wenn man - etwa gegen "mißgünstige

Nachbarn" - einen einigermaßen langen Atem, die richtige rechtliche und fachliche Beratung hat (da gibt's leider

auch Negativ-Beispiele...), und die Fakten nicht gerade grob gegen einen stehen, kann man so eine Sache

erfolgreich durchstehen.

Geschrieben

Für alle diejenigen, die es immer noch nicht verstanden haben: DER BESTANDSSCHUTZ ( sollte es so etwas womöglich je gegeben haben... ) IST SOMIT WEGGEFALLEN!!!

Geschrieben

Genau das ist der Punkt. Bestandsschutz bei angeschafften Waffen, deren Bedürfnis nicht mehr vorliegt.

Und dann stehen nur noch Art. 14 und Art. 3 zwischen den Altbesitzern und den Waffenbehörden ... wenn es um das Behaltendürfen geht, siehe mein Beitrag oben.

Und das ist aus meiner Sicht die wirkliche Änderung. Aber die meisten haben sich ja lieber über die Unverletztlichkeit ihrer Wohnung in Bezug auf nen Besuch der Waffenbehörde aufgeregt, der nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit und der öffentlichen Stellenfinanzierung doch eher unwahrscheinlich ist.

Wenn es dagegen um die Neubeantragung geht, sehe ich derzeit gar keine einschneidende neue Regelung. Die längst gültige Paxis der Verbände im Hinblick auf Bedürfnisbescheinigungen insbesondere der grünen WBK) lautet doch bereits so, wie es die jetzt einzuführende gesetzliche Regelung machen will

z.B. hier:

http://www.bdslv4.de/waffenrecht/Befuerwor...5%2006%2005.doc

Was im Übrigen aus der Sicht der Verbände auch sehr folgerichtig ist, wenn man nicht binnen kurzem mit dem Vorwurf der "Waffenbeschaffung" konfrontiert werden will. Also musste es aus Sicht der Verbände bereits jetzt schon zumindest Regeln zur Transparenz der Handhabung des Bedürfnisprinzips geben, sonst hätte man die gesetzliche Regelung ad absurdum geführt. Der WSB (link oben) war aus meiner Sicht allerdings schon immer ein Verband, zu Überregulierungen neigte.

Also: Who cares ? Seht nur zu, dass ihr im Verein seid, ab und zu schiesst und wenn ihr was Neues haben wollt, die Meisterschaften aufsucht. Ihr müsst ja keine Blumentöpfe gewinnen.

Und freut Euch darauf, dass viele, die ihre Waffen mehr als "must have" betrachten, in Zukunft eher dazu neigen werden, sie abzugeben oder zu verkaufen, bevor die Waffenbehörde kommt. Waffen werden billiger werden in den nächsten Jahren. Das hat das Aktionsbündnis sicher nicht gewollt ...

Bißchen runterscrollen zum Videobeitrag. Sehr interessant auch die Stellungnahme von Herrn Streitberger, der dort für den verband der Hersteller auftritt.

http://www.tagesschau.de/inland/waffen120.html

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
jede waffe 18x schiessen ? das zu verlangen ist doch eine absolute frechheit !

und wie ihr auch schon angesprochen habt: was ist mit auslandseinsatz ? montage ? krankheit ? oder andere familiäre probleme ?

diese wortverdreher regen mich auf ! gut, fahr ich halt mit allen plempen zum stand dann, und mach trocken training !

WUT ! :mad:

vielleicht stellen sie bald noch jemaden ab, der kontrolliert ob ich überhaupt treffe ???

oder vielleicht ist es als sportschütze bald besser, wenn man schlecht schießt, denn dann gilt man als weniger gefährlich :heuldoch:

Wenn man ganz blöde denkt kommen zu dem 18x Schießen pro waffe auch noch die Meisterschaften dazu.... Bis Bezirk oder Land...

Geschrieben
...

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

Gruß

Crest

Jetzt hole ich diese ominöse "18" noch mal hoch, unabhängig von einigen anderen Beiträgen steht in den Schießnachweisen des DSB vorgedruckt "Gewehr", "Pistole" und "Kaliber".

Wenn ich jetzt am Wochenende trainieren fahre und dazu die 357mag, 45acp und die Marlin in 30-30 einpacke, kann ich mich doch garnicht dagegen wehren, daß mir DREI Termine im Schießbuch bestätigt werden, oder ?... :00000733:

Darüber hat sich seit Jahren bei mir niemand beklagt, mein Trainings-Soll habe ich damit immer erfüllt, selbst wenn ich zwischendurch mal im Urlaub war.

Es ist bis jetzt niemals die Rede gewesen von "mindestens 18 Terminen pro besessener Waffe", im Gegenteil, die Regelungen für den Erwerb sind in den letzten Jahren sogar gelockert worden.

mfg

Ralf

Geschrieben
....Es ist bis jetzt niemals die Rede gewesen von "mindestens 18 Terminen pro besessener Waffe", im Gegenteil, die Regelungen für den Erwerb sind in den letzten Jahren sogar gelockert worden.

Du warst länger Zeit im Urlaub? Die Regelungen sind 2003 erheblich verschärft worden, an eine Lockerung kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Irgendwie haben manche ein kurzes Gedächtnis. Die jetzige Verschärfung wird uns noch erheblich Treffen, Wetten?

Die ständige Überprüfung und die damit Verbunden Kosten werden ein Übriges tun, den vor allem älteren Schützen den Garaus zu machen. Nachwuchs gibt es ohnehin nicht mehr. Jeden den es nun in der nächsten Zeit betreffen wird, sollte man deshalb daran Erinnern. Das es die etablierten Volksparteien waren, die das Ganze letzendlich beschlossen haben.

Geschrieben

da hat ein schützenkollege einen vorteil seine gebrauchspistolen sind 2stück 9mm

und seine drei halbautomaten sind laute .223

ich mit meinen 4 unterschiedlichen kalibern bin da wieder im nachteil ist das gerecht ??

Geschrieben
... Die Regelungen sind 2003 erheblich verschärft worden, an eine Lockerung kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Irgendwie haben manche ein kurzes Gedächtnis. Die jetzige Verschärfung wird uns noch erheblich Treffen, Wetten?

...

So, lassen wir mal ganz sachlich jegliches DSB-Bashing außen vor:

Mein erstes waffenrechtliches Bedürfnis habe ich mir mit meinem eigenen 357er Revolver zusammengeschossen, über ein Jahr lang. Der lag bezahlt beim Händler, konnte von mir unter Begleitung eines sachkundigen Sportfreunds abgeholt, geschossen und zurückgebracht werden.

Das nächste, einige Jahre später beantragte Bedürfnis für eine 45er Auto endete mit einem Jahr "Ausleih-Orgie", einer 1911er in 45acp, ich durfte ja besitzen und schießen, Bedürfnis nur nach mindestens einem Jahr schießen mit der zu beantragenden Waffe im entsprechenden Kaliber. Habe ich auch überstanden.

Seitdem hasse ich Griffstücksicherungen und habe mir eine H&K gekauft ...

Meinen 44mag habe ich mir auf Grund "regelmäßiger schießsportlicher Betätigung" geholt, denn irgendwann 2007 oder 2008 wurden dann die Bedürfnisanträge des DSB dahingehend geändert, daß die regelmäßige Betätigung als Sportschütze (Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen) ausreicht.

Also alles in allem eine Erleichterung, oder ???

mfg

Ralf

Ach ja, ganz vergessen, ist Dein zweiter Vorname "Klaus" ?

:confused:

Geschrieben
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Nach neuem Gesetz heißt das doch:

Absatz 2 entfällt = Reduzierung des bestehenden Waffenbestandes (für die Zukunft, also noch zu beantragende, sowieso)

Gilt dann für gelbe WBK und grüne WBK!!!!!!!

Es wird interessant was hierzu die sog. "Ausführungsbestimmungen" bringen werden (so diese denn jemals kommen). Wenn ich nach der aktuellen Zeitschrift "Caliber" gehe, heißt das nichts anderes als daß man für jede Waffe die Regelmäßigkeit des Sports nachweisen muß! (Fortdauerndes Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses)

Im Moment ist ja noch spekulativ was "regelmäßig" heißt, aber erahnen läßt sich schon, daß hier das Maß hoch angesetzt wird. (18 x schießen p. a. ??? pro Waffe???)

Wie gesagt, hier hat man uns ein ganz schönes Ei gelegt - mindestens so schlimm wie die Kontrollen!

Wie denkt ihr darüber??

Hallo liebe Pappscheibenmarkierer,

Ich denke der blanke Aktionismus und die Kollektivstrafe, die daraus entsteht spricht für sich.

Ich empfinde auch Trauer und Leid, wenn es um Kranke, Verletzte oder gar Todesopfer geht.

Aber...

Ein ...Mensch verzieht seinen Hund --- Hund beißt. Folge diese Hunderasse wird in D ausgerottet.

Ein ...Waffenbesitzer hält sich nicht an geltendes Gesetz..... Folge ....

Ein ...Kraftfahrer fährt in eine Menschenmenge.... Folge...nichts!!!

Dennoch werde ich meine Gedanken über weitere Detailmöglichkeiten oder Verschärfungsscenarien nicht kundtun.

Daraus können Waffengegner nur weiter an der Schraube drehen. Aber die Lesen dieses Forum ja nicht!!!!!

Das ist aber alles keine wirkliche Lösung für das Vereinsamungsproblem einiger weniger Mitmenschen.

Ob jung oder alt, man kann sie nicht erkennen, denn sie suchen ja nicht direkt nach Gemeinschaft, sondern bleiben für sich. "In ihrer Mupfel"

Insofern sind Vereine, und da meine ich auch schießsportliche oder ähnliche sogar sehr wichtig.

Diese Vereine bewahren die Jugendarbeit, welche von Staat, Kirche und Komune wegrationalisiert wurden.

Wo sind sie denn, die Jugendtreffs?

Randaletreffs kenne ich reichlich.

Waffen sind nicht das Problem, ohne Autos hätten wir viel weniger Verkehrstote und Verletzte.

Und was die Statistik betrifft:

Was hält Euch davon ab an einem Trainingstag 4-6 Waffen zu bewegen. Sind doch nur 4-6 Schuss. :rolleyes:

Ist doch ein günstiges Hobby! :icon14:

Gruß

Juppi

Geschrieben
Ist das amtlich, daß der Abs. 2 wegfällt?

würde mich auch interessieren ... also profire01 ...

Geschrieben
Und freut Euch darauf, dass viele, die ihre Waffen mehr als "must have" betrachten, in Zukunft eher dazu neigen werden, sie abzugeben oder zu verkaufen, bevor die Waffenbehörde kommt. Waffen werden billiger werden in den nächsten Jahren....

Gut, dass du die entsprechende Passage in Grün geschrieben hast.

Selbst, wenn es "nur" um die "must have" oder "nice to have"-Waffenbesitzer geht (seltsam, z.B. in unserem Nachbarland CH sind die überhaupt kein Problem!) - unsere zahlenmäßige Basis als Schützen wird kleiner. Ich halte allein dies für eine tendenziell negative Entwicklung.

Geschrieben
Also alles in allem eine Erleichterung, oder ???

Hast Du meinen Post gelesen? :confused: Natürlich keinesfalls eine Erleichterung. Meine erste GK Waffe, habe ich mit einer Genehmigung vom Verein erstanden, auf den Import aus den USA musste ich fast 1 Jahr warten. Meine letzter Antrag umfasst so ca. 10 Seiten mit Schiessbuch, Begründung u.s.w.. Noch Fragen?

Das man jetzt gezwungen wird Schiesstermine nachzuweisen, ist eine Frechheit. Von den anderen Sachen ganz zu schweigen.

Geschrieben
Und was die Statistik betrifft:

Was hält Euch davon ab an einem Trainingstag 4-6 Waffen zu bewegen. Sind doch nur 4-6 Schuss. :rolleyes:

Ist doch ein günstiges Hobby! :icon14:

Gruß

Juppi

:eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Genau so!

Geschrieben
Und was die Statistik betrifft:

Was hält Euch davon ab an einem Trainingstag 4-6 Waffen zu bewegen. Sind doch nur 4-6 Schuss. :rolleyes:

Ist doch ein günstiges Hobby!

:nea:

Wer verschwendet denn für so was Sprit für die Fahrt zum Schießstand,

bzw. macht die Waffen dreckig...

Geschrieben

1.

Zwei Dinge werden hier oft durcheinander geworfen:

Der Wegfall des § 8 II betrifft das Behaltendürfen, wenn das Bedürfnis nur noch auf der Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung beruht.

Ob und wie die Behörde dies umsetzt, steht auf einem zweiten Blatt. Jetzt und hier wieder die alte Klageleier mit sich selbst verstärkenden Beiträgen zu bringen, ist überflüssig.

Statt dessen sind Szenarien gefragt, was man tun kann, wenn die Fälle 1 - n eintreten.

Das hab ich oben mal versucht und besonders darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsrechtsschutz des Widerspruchsverfahrens in einigen Bundesländern (von der breiten Öffentlichkeit durchaus fast unbemerkt) abgeschafft wurde.

Die semantisch arg verzerrende Bezeichnung dafür: Bürokratieabbaugesetz II. Übrigens auch mit einer auf 5 Jahre befristeten Regelung !

Daher ist heutzutage gegen fast alle Verwaltungsakte die sofortige Klage erforderlich, wenn man Zustände nicht zementieren will. Eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung, besser gesagt, eine Rechtsschutzversicherung, die auch Verwaltungsrechtsschutz umfasst, tut also not ! Hier hat sich Anfang 2008 in den Bestimmungen der Versicherungsgesetze einiges (durchaus zum Positiven für den Verbraucher) geändert. Man überprüfe also, ob der Verwaltungsrechtsschutz besteht, oder ob er ev. überarbeitungsbedürftig ist. Dies gilt zunächst für inaktive Sportschützen, die weder trainieren, noch Wettkämpfe bestreiten.

In dieser Hinsicht habe ich sogar überlegt, ob ich das "freudig" weiter oben nicht doch ernst meine.

Die von solchen (potentiellen) Maßnahmen (potentiell) betroffenen "Kollegen" sind ja wohl diejenigen, die an dieser Debatte (von kleinen panischen Einzelfällen abgesehen) keinen Anteil haben, nicht in den Vereinen erscheinen und deren Mitgliedsstatus möglicherweise auch fraglich sein könnte.

Nicht falsch verstehen: Ich will hier nicht die Meinung vertreten, dass diese Kollegen "entwaffnet" werden müssten. Aber waffenrechtlich gesehen, liegt hier kein Sportschiessen, sondern Arsenalbildung vor und die Frage lautet schlicht: Behaltendürfen ? Auf welcher Rechtsgrundlage ?

Bevor hier nicht aktiv seitens der Waffenbehörden entsprechende Nachweise gefordert werden, halte ich diese Diskussion zunächst für heisse Luft. Die Argumente der zu geringen Stellenkapazitäten bei den Waffenbehörden greifen doch auch hier: Wer von tausenden Erlaubnisinhabern pro Verwaltungsbezirk der unteren Waffenbehörde

Überlegenswert ist mE jetzt vor allem eins: Die Waffenbehörden haben in der Regel nur die Erlaubnisinhaber als Ansprechpartner, können also nur dort die Nachweise verlangen; da die Rechtslage insoweit neu ist mE auch nicht rückwirkend, da es bisher ja nicht nötig war.

Also soll gefälligst jeder überlegen, ob er mal wieder zum Schiessen kommt, oder nicht. Vielleicht hat das ja auch mal wieder einen positiven Einfluss auf die Vereine und Schießstände. Als Verein würde ich diese Regelung ganz sicher auch im positiven Sinne nutzen und meine untätigen Mitglieder freundlich darauf hinweisen, dass es sich lohnen könnte, mal wieder zu kommen.

Echte deutsche Schützenvereinspräsidenten nehmen dazu natürlich die Formulierung: ... weisen wir darauf hin, dass ab sofort Schießbücher geführt werden müssen, die zu jedem Trainingstermin nur von der proklamierten Standaufsicht gegengezeichnet werden müssen. Einheitlliche Schießbücher mit Vereinssiegel sind für 12 Euro beim Schriftführer zu erwerben !" Das ist natürlich reine Ironie ...

Progressive Vereinspräsidenten bevorzugen positivere Formulierungen zur Vermeidung von Unlustgefühlen beim Mitglied !

Vielleicht: Da sich die Regelungen des Waffengesetzes ... wie folgt ... geändert haben, empfehlen wir unseren Mitgliedern vorsorglich die regelmässige Teilnahme am geselligen Vereinsschiessen und der neuen jährlichen Vereinsmeisterschaft, die wir heuer mit der Zusatzdisziplin "Kommunalpolitiker schiessen auch mal Großkaliber" ausrichten ..., mit anschliessender Schützendisco im Schützenkeller des Schützenhauses, Schützenstrasse 88, in 66688 Schützendorf. Es spielen die Free Shooters mit ihren No.1-Hits "Ich sehe grün", "Silke wohnt jetzt in Feuerland", "Die schöne Claudia" und "Ein Schütze sitzt im Bundestag".

2.

Die Neuregelung bezgl. des Bedürfnisses für weitere Waffen über dem gesetzlich formulierten Regelkontingent entspricht der bereits jetzt gehandhabten Verbandspraxis bei DSB und BDS, stellt also zwar eine gesetzliche Verschärfung dar, die aber mE in der Praxis keine "Verschärfung" bewirkt, weil das von den Verbänden längst so gehandhabt wird.

Wer mehr will, kriegts also nach den gleichen Regeln wie bisher; oder gibts da auch andere Meinungen ?

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

zählen wir nur mal die gängigen (dsb) auf:

.357 / 9mm / .44 / .45acp / spopi .22 und .32 / Zentralfeuer .30 / vl-revolver /

Ordonnanzgewehr / unterhebelrepetierer / freigewehr 300m / englisch match /

dann haben wir schon 216 schießnachweise - dann haben wir kein schießbuch mehr sondern ein telefonbuch der größe bochum

überlegt mal: das jahr hat nur 365 tage. dann bleiben noch 149 tage (krank werden darf man nicht und auf montage ist auch keine entschuldigung - bundis im auslandseinsatz könen dann ihre schießen mit mg, mp, pistole, grapi, handflamm etc gleich mit ins schießbuch eintragen lassen :s82: ).

diese benötigen wir dann für disziplinen des bds und bdmp. aber das ist dann nicht mehr so schlimm. die frau reicht die scheidung ein - die kinder fragen wer der onkel ist der da kommt und das haus ist dann auch futsch - aber egal - mit der schießanzahl können wir unser (feld)bett gleich im schützenhaus aufschlagen. dann ist dies wenigstens rund um die ihr besetzt wenn sich noch einer findet der in der gegenschicht ist.

frei nach asterix: die spinnen die römer!

gruß NN

Tolll,

da spielst Du unseren "Gegnern" super Argumente zu!!!

Klaus Lemke

Geschrieben
Stellen wir uns mal vor ein Bundeswehrsoldat wird für einen längeren Zeitraum in einen Auslandseinsatz geschickt. Jetzt fehlen im ev. 6 Monate "regelmäßiges Schießen". § 8 (2) erhielt ihm sein bedürfnis, da er Sportschütze ist. Damit ist nun Essig. Im dämlichsten Fall droht nun bei Auslandseinsatz Verlust des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Ausnahmen wurden nirgends formuliert und manch SB...

Soviel zum überflüssigen §8 (2).

Ein Bundeswehrsoldat hat während seiner aktiven Dienstzeit keinen Umgang mit Waffen? Wirft er nur mit Wattebällchen?

Na gut ev. an der Gulaschkanone nicht!

Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich der Bundeswehrsoldat, oder auch derjenige, der sich auf einen längerfristigen Auslandsaufenthalt begibt, sich bei seinem Sb abmeldet und sozusagen seine Trainingzeiten aussetzt bzw. ruhen läßt und wen er sich dann zurückmeldet und sein Training und die Teilnahme an Wettkämpfen fortsetzt, dürfte alles i. O. sein!

Das wird in der Akte vermerkt und dürfte meiner Meinung nach berücksichtigung finden.

Auch wenn das nirgendwo schriftlich geregelt sein dürfte, aber ein höfliches Gespräch mit dem Sb bringt einen doch weiter, als ein Konfrontationskurs, auch wenn man sich im Recht fühlt.

Geschrieben

Ihr überseht offensichtlich noch ein weiteres Problem:

(dies gilt nur wenn § 8 Abs. 2 WaffG tatsächlich gestrichen werden sollte)

Deer Inhaber einer Erlaubnis nach § 14 Abs.4 WaffG (gelbe WBK) erwirbt rechtmäßig eine der dort beschriebenen Waffen. 2/6 wurde beachtet.

Wer glaubt jetzt noch, dass ihm der SB den Neuerwerb ohne Bedürfnisbestätigung des Verbandes "abstempelt"? Einen "Schweden" neben einem bereits vorhandenen "k 98" kann man dann wohl vergessen.

Was passiert mit der Waffe? Der Händler muß sie nicht zurücknehmen. Behalten darf man sie aber auch nicht.

Und nun?

Manfred

(soviel nur zu "redaktionellen" Änderungen im Waffenrecht. Wie war das noch? § 8 Absatz 2 WaffG läuft ins Leere?)

Geschrieben
Was passiert mit der Waffe? Der Händler muß sie nicht zurücknehmen. Behalten darf man sie aber auch nicht.

Und nun?

Manfred

(soviel nur zu "redaktionellen" Änderungen im Waffenrecht. Wie war das noch? § 8 Absatz 2 WaffG läuft ins Leere?)

Da Vereinskameraden ev. das gleiche Problem haben, wird der private Verkauf auch noch kaum noch möglich sein, da bleibt dann tatsächlich nur noch die freiwillige Abgabe bei der Polizei zur Verschrottung auf dem Sprengplatz.

Ich glaube, dass dies dann auch so angestrebt wurde, denn man will ja nicht, dass die Waffen im Umlauf bleiben!

Geschrieben
würde mich auch interessieren ... also profire01 ...

Amtlich ist es dann wenn es im Bundesanzeiger steht.

So gelesen am 27, Mai unter "rechtslupe.de":

Waf­fen­recht­li­ches Be­dürf­nis für Sport­schüt­zen

Das bis­her ge­setz­lich un­ter­stell­te waf­fen­recht­li­che Be­dürf­nis­ses für Sport­schüt­zen ent­fällt.

Die Vor­schrift des § 8 Abs. 2 WaffG hebt die or­ga­ni­sier­ten Sport­schüt­zen und die In­ha­ber gül­ti­ger Jagd­schei­ne als Re­gel­bei­spie­le eines be­son­ders an­zu­er­ken­nen­den per­sön­li­chen In­ter­es­ses im Sinne des Ab­sat­zes 1 Nr. 1 her­vor, wobei hier­zu Spe­zi­al­re­ge­lun­gen zu den waf­fen­recht­lich an­zu­er­ken­nen­den Be­dürf­nis­sen die­ser Per­so­nen­grup­pen in § 13 WaffG (für Jäger) und in § 14 WaffG (für Sport­schüt­zen) be­ste­hen. Die all­ge­mei­ne Re­ge­lung des § 8 Abs. 2 WaffG soll nun er­satz­los ge­stri­chen wer­den

In der Drucksache (Bundestag) BT 16/12597 vom 18.06.2009 sollte das auch zu finden sein.

Zumindest ist mir nicht bekannt daß das herausgenommen wurde.

Wie gesagt, "Caliber" berichtet hier darüber daß es so ist!

Geschrieben
...

Deer Inhaber einer Erlaubnis nach § 14 Abs.4 WaffG (gelbe WBK) erwirbt rechtmäßig eine der dort beschriebenen Waffen. 2/6 wurde beachtet.

Wer glaubt jetzt noch, dass ihm der SB den Neuerwerb ohne Bedürfnisbestätigung des Verbandes "abstempelt"? Einen "Schweden" neben einem bereits vorhandenen "k 98" kann man dann wohl vergessen.

...

Und mit welcher Begründung sollte der SB die Eintragung ablehnen können?? :confused:

Der § 14 Nr. 4 ist unverändert, und da steht NIX von einem Einzelbedürfnis.

Keine Ahnung, wo Ihr solche Sachen immer wieder rauslesen wollt! <_<

Gruß

Sigges

Archiviert

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