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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ins Forum,

mein erster Beitrag im Forum von allgemeinem Interesse.

Habe heute Post vom Kreis Offenbach am Main erhalten, wegen des Besitzes von sechs Schusswaffen sowie zwei Waffenbesitzkarten.

Fakten: Jägerprüfung 1985; danach mehrere Jagdscheine gelöst aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

Momentan also keinerlei Aktivitäten oder eine Mitgliedschaft im Schützen oder Jagdverein.

Möchte eventuell nächstes Jahr wieder einen Jagdschein lösen, die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist kein Problem.

Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

Es wird eine Begründung zum Besitz der Schusswaffen verlangt und mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten gedroht.

Bitte mal Tips im Forum zur weiteren Vorgehensweise, das Thema dürfte viele im Forum betreffen die nicht mehr aktiv sind.

Danke für Tips im Forum.

Gruß Andreas

Geschrieben

Moin und willkommen,

daß, was Du hier geschrieben hast, ist doch eine gute Grundlage,

die Du auch der Behörde so mitteilen kannst.

Dein Bedürfnis zum Besitz der Waffen könnte nach

Ansicht der Behörde vorübergehend entfallen sein.

Nun teilst Du ihnen mit, daß Du Dich demnächst wieder

der Jagd und dem Schießsport widmen wirst.

Das sollte kein Problem darstellen, wenn es denn nicht in allzu ferner

Zukunft liegt.

Falls die Behörde Dir keinen bestimmten Zeitpunkt nennt oder nicht

darauf eingehen möchte, müßtest Du im schlimmsten Fall eben sofort einen

neuen JJS lösen und gut ist.

Geschrieben
Hallo ins Forum,

mein erster Beitrag im Forum von allgemeinem Interesse.

Habe heute Post vom Kreis Offenbach am Main erhalten, wegen des Besitzes von sechs Schusswaffen sowie zwei Waffenbesitzkarten.

Fakten: Jägerprüfung 1985; danach mehrere Jagdscheine gelöst aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

Momentan also keinerlei Aktivitäten oder eine Mitgliedschaft im Schützen oder Jagdverein.

Möchte eventuell nächstes Jahr wieder einen Jagdschein lösen, die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist kein Problem.

Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

Es wird eine Begründung zum Besitz der Schusswaffen verlangt und mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten gedroht.

Bitte mal Tips im Forum zur weiteren Vorgehensweise, das Thema dürfte viele im Forum betreffen die nicht mehr aktiv sind.

Danke für Tips im Forum.

Gruß Andreas

Ich sag es ja nicht gerne, aber die Behörde hat Recht!

Dein Bedürfnis liegt normalerweise im Jagdschein. Da Du länger keinen gelöst hast, wird das Bedürfnis in Frage gestellt. Mich wundert es nur, dass es so lange gedauert hat und spiegelt die bisherige Desinteresse der Behörden wieder, weswegen wir so in der Schei..e sitzen.

Da Du auch kein Mitglied in einem Schützenverein mehr bist, hast Du dafü ralso auch kein Bedürfnis mehr.

In den Augen der Behörde hast Du seit einigen Jahren die Waffe quasi "Jut for Fun", ohne ein Bedürfnis zu haben, ausser dem "Haben wollen".

Ob es noch was hilft oder eher noch mehr Mißtrauen bei der Behörde wecken wird, weis ich nicht, aber erstmal einen Schein lösen, damit ein Bedürfnis vorhanden ist.

Ich will den Jägern hier nicht zu nahe treten, aber das sind ein wenig die Waffenbesitzer, die ich nicht verstehen kann.

Jeder kennt das Gesetz und weis das es Bedürfnisabhängig ist. Das gilt auch für Jäger.

Einen Jagdschein zu lösen kostet auch nicht die Welt, oder?

Wenn ein Jäger solange keinen mehr gelöst hat, hat er in meinen Augen auch kein Bedürfnis mehr und sollte die Waffen abgeben. Genauso wie ich dafür bin, dass Jäger ein Schießbuch führen sollten, in dem aufgeführt wird, dass sie wie die Sportschützen auch, Regelmässig ihre Schießfertigkeiten trainieren.

Ich weis die meisten machen das auch. Aber auch hier gibt es schwarze Schafe.

Geschrieben

§ 8 WaffG

Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Meinse Erachtens entweder einen Jagdschein lösen, in einen nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband eintreten und dort den Schießsport ausüben oder besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen geltend machen.

Sinvoll ist auch ein Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in. Hier kannst Du nachhacken, was er/sie als Bedürfnis haben möchte bzw. ob es eine "Schonfrist" bis zum Lösen des JJ gibt, oder eben ein Bedürfnis nach § 8 Abs. 1 ,1 bereits ( noch ) besteht.

Inst200

Geschrieben
Wenn ein Jäger solange keinen mehr gelöst hat, hat er in meinen Augen auch kein Bedürfnis mehr und sollte die Waffen abgeben. Genauso wie ich dafür bin, dass Jäger ein Schießbuch führen sollten, in dem aufgeführt wird, dass sie wie die Sportschützen auch, Regelmässig ihre Schießfertigkeiten trainieren.

Ja klar! Das ist genau das was wir in Deutschland am dringensten brauchen! NOCH MEHR SINNLOSE VORDERUNGEN! Kaum ist die letzte Gesetzesverschärfung durch den Bundestag gegangen, da fangen wieder die Grabenkämpfe an. Das jemand der einen Jagdschein besitzt auch vernünftig schießen können muss steht außer Frage, aber jetzt gleich daraus die Vorderung nach einem Schießbuch abzuleiten kann ja wohl nicht angehen. Ich würde das eher auch für die Sportschützen abschaffen. Was ist so schlimm daran, wenn man "Just for Fun" schießen geht? Darf schießen jetzt keinen Spaß mehr machen? Ist schon schlimm genug, dass der Spaß an einer Sache in Deutschland kein Genehmigungsgrund ist. Mal abgesehen davon hat der Besitz eines gültigen Jagdscheins wohl keinen Einfluss auf die Zuverlässigkeit und die sichere Verwahrung von Waffen. Außerdem braucht man für einen Jagdschein auch noch eine Jagdhaftpflicht und die Ausstellung für drei Jahre kostet auch schnell mal an die 300 Euro von der Pacht ganz zu schweigen. Da kann ich mir schon vorstellen, dass jemand der gerade keine Jagdgelegenheit hat und sich vielleicht noch um die Erziehung seiner Kinder kümmern muss den Jagdschein mal nicht verlängert.

Die ganze Sache mit dem Bedürfnis ist in diesem Falle sowieso Blödsinn, denn der Jagdschein bleibt ja weiter bestehen. Also jetzt schön die Waffen in den Schredder schmeißen und beim nächsten lösen des Jagdscheins wieder neue kaufen. Als ob sowas nichts kosten würde. Da haben die Ämter wieder eine schöne Möglichkeit bekommen den Leuten hier Probleme zu verschaffen. Hauptsache man schafft es irgendwie die Anzahl der LWB zu senken.

@33689: Ich will Dir auch nicht an die Karre fahren, aber ich denke es ist Zeit mit den gegenseitigen Vorderungen aufzuhören. Der Staat und seine Beamte nehmen uns diese Rolle nur all zu gerne ab.

Geschrieben

tritt in einen verein ein dann dürfte das erledigt sein

Geschrieben

Das wird lokal nicht immer gleich geregelt. In Deinem Fall wäre, da die Waffenabgabe für nicht Hütchenspieler eine gewisse Härte darstellt, diese vermutlich das letzte Mittel, weil Du jederzeit Jagdscheine holen kannst. Falls nicht, wären die Waffen ein erheblicher Wert, den Du dann vermutlich sowieso verkaufen würdest, um Deine wirtschaftlichen Ziele zu ereichen, vorrausgesetzt, Du arbeitest zum Beispiel an Geldmärkten, hast was mit Immobilien zu tun usw.

Einem Sportschützen wird im Normalfall auch nicht unbedingt die Waffe abgenommen, wenn er aus dem Verein austritt, er kann die oft wie eine LuPi zum nächsten Schützenverein bringen, sich dort wieder anmelden. Was hier allerings relativ kurzfristig passiert, das ist der Wiederruf der Munitionserwerbsberechtigung. Kein Verein, keine Kekse. Mittlerweile kann sich das allerdings dramatisiert haben, weil der Bürger nicht nur beim Hobby, vielmehr in allen Bereichen, einer Sache viel Aufmerksamkeit widmen muss, man betrachte sich die Sportausführungen der Automobile, da ist man mit 350 PS locker dabei.

Geschrieben

Hallo,

danke erst mal ins Forum für die Antworten.

Das Lösen eines Jagdscheines wäre kein Problem.

Eine Jagdhaftpflich habe ich seit Jahren abgeschlossen damit unser Rauhaardackel als Jagdhund versichert ist.

Die Jagdhaftpflicht habe ich als Alternative zu einer normalen Tierhaftpflicht abgeschlossen.

Würde es ausreichen wenn ich erst zum April 2010 einen vollen Jahresjagdschein lösen würde?????

Ich habe seit fast 20 Jahren keine Jagd mehr ausgeübt und habe momentan auch keine jagdlichen Kontakte mehr.

Die Waffen sind teilweise Erbstücke von meinem Großvater und bald 90 Jahre alt.

Man kann mich doch nicht schlechter als normale Erben stellen, die im Erbfall ja auch Waffen ohne aktuelles Bedürfnis besitzen können.

Zusätzlich wird wegen meiner Walter GSP 22lfb angefragt ob ich Mitglied in einem Schützenverein bin. Für jagdliche Zwecke ist die Kurzwaffe nicht brauchbar.

Möchte mich erstmal über das Forum sachkundig machen, bevor ich bei der Behörde anrufe.

Danke für weitere Antworten.

Gruß Andreas

Geschrieben
@33689: Ich will Dir auch nicht an die Karre fahren, aber ich denke es ist Zeit mit den gegenseitigen Vorderungen aufzuhören. Der Staat und seine Beamte nehmen uns diese Rolle nur all zu gerne ab.

Das war keine Forderung, sondern eine Feststellung.

Ich will den Jägern nichts böses. Um Gottes Willen.

Wenn aber ein Jäger seit 20 Jahren keine Jagd mehr ausgeführt hat, besteht seit 20 Jahren eigentlich kein Bedürfnis.

Da die Waffen, wie sich ja nun herausstellt, aber Erbstücke sind, kann man sie ja als Erbstücke deklarieren. Sperre rein und fertig.

Geschrieben
Hallo ins Forum,

mein erster Beitrag im Forum von allgemeinem Interesse.

Habe heute Post vom Kreis Offenbach am Main erhalten, wegen des Besitzes von sechs Schusswaffen sowie zwei Waffenbesitzkarten.

Fakten: Jägerprüfung 1985; danach mehrere Jagdscheine gelöst aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

Momentan also keinerlei Aktivitäten oder eine Mitgliedschaft im Schützen oder Jagdverein.

Möchte eventuell nächstes Jahr wieder einen Jagdschein lösen, die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist kein Problem.

Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

Es wird eine Begründung zum Besitz der Schusswaffen verlangt und mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten gedroht.

Bitte mal Tips im Forum zur weiteren Vorgehensweise, das Thema dürfte viele im Forum betreffen die nicht mehr aktiv sind.

Danke für Tips im Forum.

Gruß Andreas

Das Problem hatte ich genau bei der 1.Überprüfung nach 3 Jahren..

Gerade da war ich mal kurze Zeit in keinem Verein:

Man gab mir 4 Wochen Zeit, in einen Verein einzutreten,

ansonsten würde man die WBK/Waffen einziehen...

Trete einem Schützenverein bei; löse einen Jagdschein, gehe

Schiessen, alle 3 Wochen!

kriegerlein

Geschrieben
Würde es ausreichen wenn ich erst zum April 2010 einen vollen Jahresjagdschein lösen würde?????

Das kann Dir nur Deine Behörde beantworten; mit der Begründung des vollen JJS

könnten die das evtl. nachvollziehen..

Für jagdliche Zwecke ist die Kurzwaffe nicht brauchbar.

Naja, vielleicht etwas unglücklich, aber nicht unbrauchbar...

Jagdliches Übungsschießen zusätzlich ja auch noch...

"Möchte mich erstmal über das Forum sachkundig machen,

bevor ich bei der Behörde anrufe." :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Wenn aber ein Jäger seit 20 Jahren keine Jagd mehr ausgeführt hat,

besteht seit 20 Jahren eigentlich kein Bedürfnis.

Nein, erst seit 2003, denn da wurde das WaffG dahingehend geändert.

Da die Waffen, wie sich ja nun herausstellt, aber Erbstücke sind,

kann man sie ja als Erbstücke deklarieren. Sperre rein und fertig.

Nee, nicht einknicken, sondern sein Recht einfordern!

Geschrieben

löse sofort einen Jagdschein!!!!!

und trete zb. als Einzelmitglied dem BDS bei!!!

alles andere ist Quatsch und hoffe das die Behörde das anerkennt.

aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

damit hast Du kein Bedürfnis mehr!!!!!

für Erbenwaffen gibt es normalerweise keinen MES, deshalb ist das mit dem

"schlechter gestellt als Erben" ebenso quatsch!!!

es geht alleine um das Bedürfnis und das ist für die GSP seit 1990 und für

die Jagdwaffen seit 2005 defacto nicht mehr vorhanden.

@alle anderen

kommt jetzt bitte nicht mit:

- es gibt keinen Verbandszwang

- für Jäger sieht das anders aus

usw.....

das hilft Ihm nicht weiter, er muss jetzt schnell reagieren,mit dem Schein und dem Beitritt

erspart er sich evt. viel Ärger mit der Behörde.

wenn die Behörde nachsichtig ist.........

als BDS-Gruppensprecher (quasi Vereinsfürst) habe ich solche Sachen öfter vorliegen die ich bisher

immer mit den zuständigen SB's einvernehmlich und in den meisten Fällen zum Wohle des Schützen klären konnte.

aber wenn es blöd läuft, wie schon geschehen, sind die Waffen weg und es gibt noch ein Verfahren obendrein........

just my 2 Cents bzw meine Meinung, die muss niemand teilen.

Geschrieben
Das war keine Forderung, sondern eine Feststellung.

Ich will den Jägern nichts böses. Um Gottes Willen.

Wenn aber ein Jäger seit 20 Jahren keine Jagd mehr ausgeführt hat, besteht seit 20 Jahren eigentlich kein Bedürfnis.

Da die Waffen, wie sich ja nun herausstellt, aber Erbstücke sind, kann man sie ja als Erbstücke deklarieren. Sperre rein und fertig.

Wollte ich Dir auch nicht ernsthaft unterstellen. Nur ärgert es mich halt immer, wenn ich höre, dass die Behörde jetzt Menschen ihr Eigentum nehmen will, um die Gesellschaft vermeintlich sicherer zu machen. Gerade weil es teilweise Jäger und sicher auch Sportschützen gibt die über 50 Jahre lang gejagd bzw. geschossen haben und immer eine weiße Weste hatten. Ich denke mal denen könnte man ihre Waffen auch lassen, wenn sie nicht mehr zu Jagd oder auf Wettkämpfe gehen und diese sicher verwahren. Da hängen ja schließlich auch Erinnerungen dran und die Leute haben ihre ungefährlichkeit für die Gesellschaft schließlich bewiesen.

Also nix für ungut!

:s75:

Geschrieben
Wollte ich Dir auch nicht ernsthaft unterstellen. Nur ärgert es mich halt immer, wenn ich höre, dass die Behörde jetzt Menschen ihr Eigentum nehmen will, um die Gesellschaft vermeintlich sicherer zu machen. Gerade weil es teilweise Jäger und sicher auch Sportschützen gibt die über 50 Jahre lang gejagd bzw. geschossen haben und immer eine weiße Weste hatten. Ich denke mal denen könnte man ihre Waffen auch lassen, wenn sie nicht mehr zu Jagd oder auf Wettkämpfe gehen und diese sicher verwahren. Da hängen ja schließlich auch Erinnerungen dran und die Leute haben ihre ungefährlichkeit für die Gesellschaft schließlich bewiesen.

Also nix für ungut!

:s75:

Da stimme ich Dir auch zu. Aber dann sollte man sich eine Regelung einfallen lassen. Z.B. dass diese Jäger a.D. ihre Waffen wie Erben schussunfähig machen müssen oder ähnliches.

Nur was nicht sein kann, ist dass sie anders gestellt werden, als alle anderen Waffenebsitzer.

Am Ende ist es doch fast genauso wie mit der unangekündigten Kontrolle. Wir sagen wir werden schelchter gestellt als Kriminelle.

Hier würde nun ein Jäger a.D. besser gestellt werden, als alle anderen, wenn er weder ein Bedürfnis nachweisen noch die Waffen sichern müsste.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Das war keine Forderung, sondern eine Feststellung.

Ich will den Jägern nichts böses. Um Gottes Willen.

Wenn aber ein Jäger seit 20 Jahren keine Jagd mehr ausgeführt hat, besteht seit 20 Jahren eigentlich kein Bedürfnis.

Da die Waffen, wie sich ja nun herausstellt, aber Erbstücke sind, kann man sie ja als Erbstücke deklarieren. Sperre rein und fertig.

Wir sollten mal mental von diesem Bedürfnis Blödsinn weggehen.

Manchmal hast Du so dunkle Augenblicke, in denen Du unseren Gegnern in die Arme spielst.

Geschrieben

@ andreas7:

Mir ging es im vergangenen Jahr genau wie dir, allerdings ausschließlich als Sportschütze. Hatte wegen eine längere Pause eingelegt. Fiel der Behörde erst bei der Umstellung auf elektronische Aktenführung auf.

Bin sofort einem Verband beigetreten und habe mir dort das Bedürfnis bestätigen lassen. Dazu hatte man mir eine sehr kurze Frist gesetzt. Jetzt sind alle Beteiligten zufrieden.

Geschrieben
Gerade weil es teilweise Jäger und sicher auch Sportschützen gibt die über 50 Jahre lang gejagd bzw. geschossen haben und immer eine weiße Weste hatten. Ich denke mal denen könnte man ihre Waffen auch lassen...

Das sehe ich genau so, warum soll mein 82 Jahre alter Onkel noch einen Jagdschein lösen, nur damit er seine Erinnerungen an die Waffen behalten darf??

Versetzt dich doch mal in die Lage, du gehtst dein ganzes Leben auf die Jagd (oder zum schiessen), kannst dann irgendwann nicht mehr, aus welchen Gründen auch immer, und dann kommt irgendwann die Behörde und stampft dein Eigentum ein?

Hier sollte nochmal nachgebessert werden.

Geschrieben
Da stimme ich Dir auch zu. Aber dann sollte man sich eine Regelung einfallen lassen. Z.B. dass diese Jäger a.D. ihre Waffen wie Erben schussunfähig machen müssen oder ähnliches.

Nur was nicht sein kann, ist dass sie anders gestellt werden, als alle anderen Waffenebsitzer.

Am Ende ist es doch fast genauso wie mit der unangekündigten Kontrolle. Wir sagen wir werden schelchter gestellt als Kriminelle.

Hier würde nun ein Jäger a.D. besser gestellt werden, als alle anderen, wenn er weder ein Bedürfnis nachweisen noch die Waffen sichern müsste.

Jäger sollen auch nicht besser gestellt werden, als Sportschützen! Ich bin der Meinung, das sowohl Jäger als auch Sportschützen in einer solchen Situation beide Ihre Waffen in funktionsfähigem Zustand behalten dürfen. Wer den Großteil seines Lebens in Deutschland gelebt hat und sich immer ans Gesetzt gehalten hat, dem darf man auch zutrauen das er oder sie es weiterhin tut. Egal ob das Bedürfnis nun noch besteht oder nicht.

Geschrieben

es ist in D nun mal einfach so das Waffenbesitz (egal welcher Art) immer an ein " Bedürfnis gebunden ist.

da beißt die Maus keinen Faden ab!!!!

und da hilft kein Lamentieren oder ähnl., daran müssen wir uns halten.

ob das jemandem gefällt oder nicht ist völlig irrelevant.

@RotwildCC

Wir haben es als "Lobby" ja noch nicht mal geschafft die jetztigen Veränderungen zu verhindern und

da schreist Du nach Nachbesserung an Sachen die seit Jahren bestand haben??????? :peinlich:

Geschrieben
Hallo ins Forum,

mein erster Beitrag im Forum von allgemeinem Interesse.

Habe heute Post vom Kreis Offenbach am Main erhalten, wegen des Besitzes von sechs Schusswaffen sowie zwei Waffenbesitzkarten.

Fakten: Jägerprüfung 1985; danach mehrere Jagdscheine gelöst aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

Momentan also keinerlei Aktivitäten oder eine Mitgliedschaft im Schützen oder Jagdverein.

Möchte eventuell nächstes Jahr wieder einen Jagdschein lösen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist kein Problem.

Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

Es wird eine Begründung zum Besitz der Schusswaffen verlangt und mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten gedroht.

Bitte mal Tipps im Forum zur weiteren Vorgehensweise, das Thema dürfte viele im Forum betreffen die nicht mehr aktiv sind.

Danke für Tipps im Forum.

Gruß Andreas

Lieber andreas7!

Es liegt ganz bestimmt nicht in meiner Absicht dir weh zu tun aber irgendwann solltest du dir über dein Verhalten doch selbst einmal Gedanken machen!

Insofern es um die Erbwaffen geht wurde dir vermutlich doch eine WBK ausgestellt, oder?

Falls zutreffend hast du diese Erbwaffen nur noch ordentlich zu verfahren und gut ist!

Für diese Waffen brauchst du nämlich kein Bedürfnis!

Nachdem du 1986 in einen Schützenverein eingetreten und nach Waffenerwerb dann schon wieder 4 Jahre später ausgetreten bist, hältst du dich letztendlich doch schon in der Nähe eines Scheinsportschützen auf!

Über 19 Jahre hinweg nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein das heißt für mich ganz offen ausgesprochen, dein Interesse für den Schießsport insgesamt ist mehr als dürftig.

1985 den Jagdschein gemacht, danach - m e h r e r e- Jagdscheine gelöst, also auch nicht durchgehend und jetzt schon wieder über

einen Zeitraum von 4 Jahren keinen Jagdschein gelöst!!!! Das ist nicht überzeugend für dein Interesse an der Jagd!

Weiter schreibst du dann, dass du -e v e n t u e l l - im nächsten Jahr wieder einen Jagdschein lösen willst!

Mein Gott, so richtig Lust hast du darauf doch eigentlich auch nicht!

Sorry, aber Mitleid kann ich für dich ganz bestimmt nicht aufbringen, denn mit dem Schießsport oder der Jagd hat dein Verhalten überhaupt nichts zu tun.

Geschrieben
@ andreas7:

Mir ging es im vergangenen Jahr genau wie dir, allerdings ausschließlich als Sportschütze. Hatte wegen eine längere Pause eingelegt. Fiel der Behörde erst bei der Umstellung auf elektronische Aktenführung auf.

Bin sofort einem Verband beigetreten und habe mir dort das Bedürfnis bestätigen lassen. Dazu hatte man mir eine sehr kurze Frist gesetzt. Jetzt sind alle Beteiligten zufrieden.

Ist doch mein Reden...

Hatte ich bereits geschrieben; aber

doppelt und dreifach hält hier wohl am Besten :-))

Der BDMP nimmt auch Einzelmitglieder auf..

................... :rolleyes:

Geschrieben
Nachdem du 1986 in einen Schützenverein eingetreten und nach Waffenerwerb dann schon wieder 4 Jahre später ausgetreten bist, hältst du dich letztendlich doch schon in der Nähe eines Scheinsportschützen auf!

Neee, zu einen Scheinsportschützen steigt er erst auf, wenn er sich jetzt irgendwo anmeldet und nicht schießen geht. Bislang ist er lediglich Waffenbesitzer, aber ganz bestimmt kein Sportschütze oder Jäger.

Geschrieben
Lieber andreas7!

Es liegt ganz bestimmt nicht in meiner Absicht dir weh zu tun aber irgendwann solltest du dir über dein Verhalten doch selbst einmal Gedanken machen!

Insofern es um die Erbwaffen geht wurde dir vermutlich doch eine WBK ausgestellt, oder?

Falls zutreffend hast du diese Erbwaffen nur noch ordentlich zu verfahren und gut ist!

Für diese Waffen brauchst du nämlich kein Bedürfnis!

Nachdem du 1986 in einen Schützenverein eingetreten und nach Waffenerwerb dann schon wieder 4 Jahre später ausgetreten bist, hältst du dich letztendlich doch schon in der Nähe eines Scheinsportschützen auf!

Über 19 Jahre hinweg nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein das heißt für mich ganz offen ausgesprochen, dein Interesse für den Schießsport insgesamt ist mehr als dürftig.

1985 den Jagdschein gemacht, danach - m e h r e r e- Jagdscheine gelöst, also auch nicht durchgehend und jetzt schon wieder über

einen Zeitraum von 4 Jahren keinen Jagdschein gelöst!!!! Das ist nicht überzeugend für dein Interesse an der Jagd!

Weiter schreibst du dann, dass du -e v e n t u e l l - im nächsten Jahr wieder einen Jagdschein lösen willst!

Mein Gott, so richtig Lust hast du darauf doch eigentlich auch nicht!

Sorry, aber Mitleid kann ich für dich ganz bestimmt nicht aufbringen, denn mit dem Schießsport oder der Jagd hat dein Verhalten überhaupt nichts zu tun.

Wie man sieht die Waffenhasser braucht ihr nicht, das erledigen die Waffenbesitzer schon unter sich, ganz alleine..

Joker

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