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IGNORED

So gehen Behörden mit Waffen um!


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Quelle HAZ.de

Gemeinde Isernhagen gibt Pistole an Sammler weiter

Die Gemeinde Isernhagen hat eine Pistole, die auf ausdrücklichen Wunsch der Besitzerin vernichtet werden sollte, heimlich an einen Waffensammler weitergegeben.

(...)

Hier geht's zum Artikel.

:peinlich:

Mit besten Grüpen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben

Kulturgut wurde ( zunächst ) erhalten, gar nicht schlecht.

Sie hätte mal gleich ( als verkaufsberechtiger Erbe ) inserieren sollen ...

Geschrieben
Kulturgut wurde ( zunächst ) erhalten, gar nicht schlecht.

Sie hätte mal gleich ( als verkaufsberechtiger Erbe ) inserieren sollen ...

Aber sie will doch möglichst wenig Waffen im Volk. Ihr geht es ja nicht darum, dass da möglicherweise ein Beamter sich was dazuverdient hat, sondern darum, dass die Waffe nicht getötet wurde.

Geschrieben
...Wir wollten etwas Schriftliches über den Verbleib der Waffe in den Händen haben...

Was ist denn mit dem Austrag aus der WBK ?

Hatten die Erben etwa keine ?

Da stinkt doch wohl einiges. Fragen wir doch mal Herrn Mochner, den Autor, oder ?

Edit: Habe gerade einen entsprechenden Kommentar abgelassen.

Geschrieben
Aber sie will doch möglichst wenig Waffen im Volk. Ihr geht es ja nicht darum, dass da möglicherweise ein Beamter sich was dazuverdient hat, sondern darum, dass die Waffe nicht getötet wurde.

Du hast mich schon verstanden, kicher.

Geschrieben
Was ist denn mit dem Austrag aus der WBK ?

Hatten die Erben etwa keine ?

Da stinkt doch wohl einiges. Fragen wir doch mal Herrn Mochner, den Autor, oder ?

Edit: Habe gerade einen entsprechenden Kommentar abgelassen.

Wieso austragen? Es wurde doch allerorten eine Amnesty für illegal besessene Waffen ausgerufen.

Geschrieben
...Amnesty für illegal besessene Waffen ...

Das wäre aber ein starkes Stück, von der Behörde zu verlangen, was sie mit einer illegal besessenen Waffe anfängt.

Edit:

Ja hallo. Jetzt haben sie meinen Kommentar wieder gelöscht. Das ist ja ein starkes Stück. Das war er:

Wieso erhält man bei einer Waffenabgabe keinen Beleg ? Für geerbte Waffen ist durch die Behörde dem Erben eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Wechselt der Besitzer, so wird diese Waffe ausgetragen. Also hat man einen Beleg in Form der WBK, wo der neue Erwerber, in diesem Fall die Gemeinde, eingetragen ist.

Aber Moment mal. Hatte die Erbin etwa nach dem Erbfall den Erwerb der Waffe eigentlich angemeldet ? Wenn nicht, war das ein eindeutiger Verstoß gegen das Waffengesetz.

Liebe HAZ, recherchieren Sie doch bitte mal in dieser Richtung.

Geschrieben
Kulturgut wurde ( zunächst ) erhalten, gar nicht schlecht.

...

Hm,

als besorgter Bürger sollte man sich überlegen, ob man da tätig werden und eine Anzeige machen sollte. :huh:

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche

Denkmale.

(2) Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher

Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen

oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

(3) ...

(5) Bewegliche Denkmale sind bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen

oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben

und die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Bodendenkmale

sind.

§ 34 Zerstörung eines Kulturdenkmals

(1) Wer ohne die nach § 10 erforderliche Genehmigung und ohne Vorliegen der Voraussetzungen des

§ 7 ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

10

(2) Reste eines Kulturdenkmals, das durch eine Tat nach Absatz 1 zerstört worden ist, können eingezogen

werden.

Gibt es in Niedersachsen On-Line-Wachen? Schließlich will hier möglicherweise jemand einen zur Begehung einer Straftat nötigen. :shok:

Geschrieben

Quelle: HAZ.de :

"...Seit Dienstag ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft auch in einem anderen Waffenfall. Ein Mann aus Burgdorf steht im Verdacht, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Am Abend durchsuchten Beamte seine Privaträume. Der Verdächtige hatte in der Zeitung inseriert. „Waffen gehören nicht in die Wohnung. Abholung und fachgerechte Entsorgung durch Fachpersonal“, so lautete der Text einer Kleinanzeige. Wer die angegebene Handynummer wählte, erfuhr, dass bei der Vernichtung einer Schusswaffe nicht unbedingt der offizielle Weg über das Ordnungsamt eingeschaltet werden muss. „Wir kommen vorbei, nehmen die Waffe mit und vernichten sie. Aber sie bekommen keine Quittung“, teilte Herr G. mit. Die Kosten für den Service seien sehr gering. „Im Stadtgebiet berechnen wir nur 10 Euro“, hieß es. Bestehe man allerdings auf einem Beleg über die Abgabe der Waffe, müsse man die Sache eben offiziell über die Stadt regeln. „Aber da füllen Sie erst mal fünf Anträge aus. Das ist ganz kompliziert“, so der angebliche Waffenfachmann."

Gut das die Frau die Waffe zumindest bei der zuständigen Behörde abgegeben und nicht bei diesem "Fachmann" ein paar Orte weiter entsorgt hat.

Auf die Idee werden in der nächsten Zeit sicherlich noch einige "Experten" kommen.

Die ersten falschen Hausbesuche zur Kontrolle der Aufbewahrung wurden aus Teilen der Republik ja auch schon vor einiger Zeit gemeldet.

Geschrieben
Die Waffe war eingetragen (Erbwaffe). Sonst könnte das Amt ja nicht nach der vorschriftsgemäßen Lagerung fragen.

Richtig. Aber da sie die Anfrage -zur der sicheren Aufbewahrung- zum Anlass genommen hat, die Waffe abzugeben,

schließe ich daraus, dass die Waffe bis zu diesem Zeitpunkt wohl nicht im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnis

"N" bzw. "B" gelagert wurde. Zumindest wäre hier wohl der Anfangsverdacht gegeben, den man mit einer Haussurchsuchung (nach

einem Tresor mindestens der Stufe "B") sicherlich (zu ihrem eigenen Wohle) schnell aus der Welt schaffen könnte.

Geschrieben

Wenn unsere Waffenbehörden etwas flexibler wären, und nicht nur dem Spruch „Weniger Waffen ins Volk“ Folge leisten würden, könnten sie schon beim Aufruf zur freiwilligen Rückgabe der Waffen auf andere Möglichkeiten hinweisen bzw. für andere Möglichkeiten sorgen.

So könnten Abgebende an Waffenhändler, Kreisjägerschaften, Hegeringe oder Schießsportvereine verwiesen werden, die Waffen aufkaufen oder evtl. an Jungjäger oder andere Interessierte (natürlich mit EWB) vermitteln.

Es könnten ja auch im Rahmen einer Pfandversteigerung die zurückgegebenen Waffen versteigert werden, wenn dann der erzielte Betrag aufgeteilt wird, z. B. 60% für den Abgebenden, 40% für die Kreiskasse und den Versteigerer (z. B. Gerichtsvollzieher), hätten alle Beteiligten einen Wert- bzw. Kostenausgleich.

Es wird sich sicher in den Kreis- oder Landratsämtern jemand finden, der abschätzen kann, was die Waffen in etwa Wert sind, etwa durch einen Vergleich bei egun. So könnten bestimmt interessante Einzelstücke oder historisch Wertvolle der Vernichtung entgehen.

Dann würden auch solche Vorwürfe wie die aus Isernhagen erst gar nicht entstehen.

Aber soweit wird es sicher nicht kommen, denn praktisches Denken ist in unseren Amtsstuben nur selten vorhanden.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
..... und nicht nur dem Spruch „Weniger Waffen ins Volk“ Folge leisten würden,.....

So könnten Abgebende an Waffenhändler, Kreisjägerschaften, Hegeringe oder Schießsportvereine verwiesen werden, die Waffen aufkaufen oder evtl. an Jungjäger oder andere Interessierte (natürlich mit EWB) vermitteln.

Aber soweit wird es sicher nicht kommen, denn praktisches Denken ist in unseren Amtsstuben nur selten vorhanden.

Das "praktische Denken" soll ja gerade zu "weniger Waffen ins Volk" führen. Da wäre ein Weiterleiten an ..... ja kontraproduktiv.

Geschrieben
Es wird sich sicher in den Kreis- oder Landratsämtern jemand finden, der abschätzen kann, was die Waffen in etwa Wert sind, etwa durch einen Vergleich bei egun. So könnten bestimmt interessante Einzelstücke oder historisch Wertvolle der Vernichtung entgehen.

Michael

Die meisten abgegebenen Waffen sind so um die Null € wert...

Geschrieben
Die meisten abgegebenen Waffen sind so um die Null € wert...

Können dann ja auch noch entsorgt werden, bei uns in der KPB waren auf den Jagdwaffen sogar noch ZF drauf, die, wenn noch in Ordnung, könnten auch noch Geld bringen.

Es ist eben nicht alles Gold, was glänzt, aber eine Möglichkeit wäre ein Verkauf oder eine Versteigerung jedenfalls.

Michael

Geschrieben
Quelle: HAZ.de :

Die ersten falschen Hausbesuche zur Kontrolle der Aufbewahrung wurden aus Teilen der Republik ja auch schon vor einiger Zeit gemeldet.

Wann und wo ? Gibt es "Erlebnisberichte" ?

Geschrieben

Dazu fällt mir nur ein: Falscher Mitarbeiter am falschen Arbeitsplatz!

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