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IGNORED

Verbot noch nicht vom Tisch


Ingo Baumann

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"Aufgenommen werden soll auch eine aus den USA kommende Sportart. Nach den Regeln der 1976 gegründeten International Practical Shooting Confederation (IPSC) wird mit Kurzwaffen in schneller Folge auch auf bewegliche Ziele geschossen. Ein Verbot dieser Spiele könnte im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt werden."

N-TV

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...Damit steht fest, hier reden sozusagen Blinde von der Farbe... und entscheiden leider auch darüber.

Das ist zwar in so weit richtig eingeschätzt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es langsam aber sicher richtig ans Eingemachte geht.

Denn wenn ich den Text richtig interpretiere, ist ein mögliches IPSC-Verbot nicht nur "noch nicht vom Tisch" sondern wird wohl eher kommen. Oder wie sonst ist die geplante Aufnahme von IPSC in das OWiG zu interpretieren?

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Das wäre ja eine ganz verquere Sache.

IPSC bliebe demnach als Schießsport "erlaubt", die Ausübung wäre aber ein bußgeldbewehrter Tatbestand?

Das passt doch nicht zusammen.

Bald wissen wir hoffentlich Konkreteres (auf das man reagieren kann).

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...IPSC bliebe demnach als Schießsport "erlaubt", die Ausübung wäre aber ein bußgeldbewehrter Tatbestand?

Das passt doch nicht zusammen...

Doch, nach deren Ansicht offenbar schon. Denn so, da ja nicht straight verboten, sondern lediglich mit OWiG belegt, entgeht man möglichen Entschädigungsklagen und hat sogar die Chance, noch ein paar Euro in die Kassen zu spülen.

Klingt perfide? Richtig erkannt, denn es ist perfide.

Ist in etwa vergleichbar mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Es ist nicht grundsätzlich verboten, zu schnell zu fahren. Aber wenn du erwischt wirst, musst du halt mit den Konsequenzen leben. Damit liegt der schwarze Peter der Prioritätenabwägung bei dir selbst. Man überlässt es also deiner Entscheidungsgewalt, wieviel persönliche Freiheit du dir nehmen möchtest. Wenn es dir zu teuer ist, ständig OWiG'r zu zahlen, lässt du es irgendwann. Und damit haben sie ihr Ziel erreicht. Ist halt eine andere Form des uralten Grundsatzes: "Wenn du etwas nicht verbieten kannst, belege es mit einer möglichst hohen Steuer, dann wird es sich über kurz oder lang von selbst erledigen."

Ich habe es schon so oft gesagt:

Unsere Gegner sind nicht annähernd so blöde, wie es manch einer von uns gern darstellt. Die wissen sehr genau was sie tun!!! Und das macht sie so gefährlich.

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Tja, das war jetzt ein Schlag in die Magengrube. Mal überlegen, habe ich was falsch verstanden? IPSC und Paintball werden zur Ordnungswidrigkeit degradiert?

Was ist dann mit den Bedürfnissen? Bleiben die dann bestehen?

Wir könnten ja schließlich noch im Ausland IPSC schiessen........, mal nicht so schwarz sehen, ich hoffe mal das CDU und FDP sich dem Antrag verweigern!

Gruß Earl

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...Was ist dann mit den Bedürfnissen? Bleiben die dann bestehen?...

Da ja, zumindest vorerst, kein striktes IPSC-Verbot kommen wird, IPSC als Disziplin somit (wiederum vorerst) weiterhin bestehen bleiben wird, sollten auch die Bedürfnisse weiterhin bestehen bleiben.

Fraglich ist jedoch aus meiner Sicht, wie lange sich IPSC zumindest auf nationaler Ebene dann noch als Disziplin halten lässt. Denn wenn man bedenkt, dass die Aktiven dann für jede IPSC-Veranstaltung, an der sie teilnehmen, vorsorglich schonmal OWiG'r mit einplanen und ggf auch zahlen müssen, wird sich die Teinehmerzahl über kurz oder lang reduzieren.

Zwar steht noch nicht fest, mit welcher Höhe an OWiG wir dann rechnen müssen, aber mit 10 Euro je "Verstoß" wird es da sicher nicht getan sein. Rechnet man das nun mal hoch, dürfte, übers Jahr verteilt, auf den durchschnittlichen IPSC-Schützen da schon eine deftige Summe an OWiG'n zukommen, wobei sicher auch die Veranstalter ebenfalls ein Stück vom OWiG-Kuchen abbekommen werden, da sie als Veranstalter ja ebenfalls einen "Verstoß" begehen.

Hinzu kommt, dass bei "Häufungen" an OWiG'n (5 Teilnahmen im Jahr => 5mal erwischt => 5mal OWiG) ein SB ewtl darauf kommen könnte, § 5 Abs. 1 Nr.2 WaffG anzuwenden (Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,...bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie...).

Wer jetzt glaubt, das sei an den sprichwörtlichen Haaren herbei gezogen, sei darauf verwiesen, dass dieser Passus im WaffG gewissermaßen eine Art Persilschein für Entzugsverfahren ist, deren Zulässigkeit im Einzelfall erst durch endlos lange Gerichtsverfahren zu klären wäre.

Also Leute:

da rollt jetzt etwas auf uns zu, was sich vielleicht viele von uns selbst in ihren kühnsten Träumen nicht vorstellen können bzw bisher nicht vorstellen konnten. Einige haben genau vor solchen Entwicklungen gewarnt und wurden oftmals mit der Aussage: "Nun hört doch endlich mal auf zu unken..." als Schwarzmaler abgetan. Aber noch hege ich Hoffnung, dass die Gutgläubigen endlich mal aufwachen und begreifen, dass es für uns ALLE nunmehr wirklich und endgültig um die nackte Existenz geht.

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Dürfen die überhaupt eine vom BVA genehmigte Disziplin, mit was auch immer für Strafen belegen? Oder müsste das dann erst widerrufen werden?

Die werden eher nicht IPSC direkt mit OWiG belegen, sondern definieren, welche Merkmale bei der Durchführung des Schießens eine OWiG darstellen.

Und da es ja in Deutschland für nahezu jedes Gesetz eine Durchführungsverordnung und Inhaltsdefinition gibt, wird darin irgendwo definiert werden, wann bzw dass IPSC eines oder mehrere dieser OWiG-Merkmale erfüllt.

Und wenn sie es ganz wasserdicht machen wollen, wird es wohl werden wie beim beliebten Anscheins-Anscheinsparagrafen (§6 AWaffV): erfüllt eine Schießdisziplin EINES der definierten Merkmale, gilt der OWiG-Tatbestand als erfüllt und schon gibt es ein "Knöllchen".

Das ist die eigentliche Gefahr, dann braucht's auch keine Gesetzesänderung mehr.

Ich würde es eher als Novum der deutschen Gesetzgebung bezeichnen:

Ein Sache ist nicht nur rechtlich nicht verboten, sondern durch eine amtlich genehmigte Durchführungsordnug klar legitimiert, wird aber über ein anderes Gesetz dennoch zur OWiG, ist also sozusagen ein Zwitter.

Zwar müsste nun wahrscheinlich das BKA die Genehmigung der SpO widerrufen, allerdings dürfte der Widerruf rechtlich gesehen auf tönernen Füßen stehen, da IPSC als Solches ja nicht verboten wird. Wahrscheinlicher als ein strikter Widerruf wird wohl eher die Forderung sein, die SpO den neuen rechtlichen Gegebenheiten azupassen, indem die mit OWiG belegten Bestandteile der Disziplin gestrichen werden.

Dass dies dann dennoch das Ende des IPSC-Sports wäre, steht allerings ebenfalls außer Frage. Denn wenn man eine Disziplin ihrer essentiellen Bestandteile beraubt, kann man sie auch gleich einstampfen.

Und damit hätten die Antiwaffenfaschos dann ganz "elegant" durch die Hintertür ihr gewünschtes IPSC-Verbot dann doch noch durchgesetzt und stünden dennoch mit reiner Weste da, da man ja nicht verboten sondern "lediglich" die Spielregeln neu definiert hat. Wenn der IPSC-Schütze mit den neuen Spielregeln nicht mehr mitspielen möchte, ist das dann schließlich eine Sache seiner persönlichen Entfaltung und nicht Sache der Politik.

Auch wenn mich das anko***t, weil es wahrlich übel und perfide ist, so muss ich dennoch sagen: "taktisch und strategisch perfekt gelöst".

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Aber, und das stimmt, wir haben genehmigte Sportordnungen! Nehme ich diese zurück ist das ein Verbot (nach meiner Definition)!

Genehmige ich eine Sportordnung und belege die Sportart dann mit Bußgeldern (wegen Owi), dann ist das ein Wiederspruch in sich. Ich kann doch nicht das eine erlauben und dann über diese anscheinend geplante Hintertür verbieten?

Das ist alles Quatsch! Was präsentiert der Herr Bosbach denn der Presse oder sind die alle besoffen?

Mit mindestens 12 Fragezeichen,

Earl! :confused::confused::confused::confused:

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Hallo Leute,

also ich glaube nach dem Schrieb auf NTV das hier etwas komplett aus dem Zusammenhang zitiert wird.... Ipsc ist kein Spiel.... und vom Bay. Innenministerium genehmigt worden.... Also weiterkämpfen und vor allem nicht in sinnlose Panik verfallen...

Gruß

Andreas

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"Und damit hätten die Antiwaffenfaschos dann ganz "elegant" durch die Hintertür ihr gewünschtes IPSC-Verbot dann doch noch durchgesetzt und stünden dennoch mit reiner Weste da, da man ja nicht verboten sondern "lediglich" die Spielregeln neu definiert hat. Wenn der IPSC-Schütze mit den neuen Spielregeln nicht mehr mitspielen möchte, ist das dann schließlich eine Sache seiner persönlichen Entfaltung und nicht Sache der Politik.

Auch wenn mich das anko***t, weil es wahrlich übel und perfide ist, so muss ich dennoch sagen: "taktisch und strategisch perfekt gelöst".

"

Unser Regelwerk wurde ja nicht zum ersten mal verstümmelt. Stellt sich die Frage wie sich die Herrschaften das vorstellen. Theoretisch müßte dann das Regelwerk überarbeitet und neu genehmigt werden. Ich fange langsam an mich zu fragen mit welcher Begründung?

Wir erlauben euch weiterhin IPSC zu schiessen, wollen aber nicht das ihr dies und das tut!

Was?

VS ist es definitiv nicht!!! Sämtliche Lügen der Frau Fograscher wurden wiederlegt. Ein Verbot muß oder sollte begründet werden. Und der damit zusammen stehende Verwaltungsakt genauso.

Das was jetzt gerade kursiert hört sich für mich nach genau so einem Schnellschuss, wie das Paintball- Verbot an. Ich zweifel ernsthaft an dem Verstand unserer Politiker, wenn das so abgesegnet werden sollte.

Mit Hals, Earl!!! :pissed::pissed::pissed:

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Ist es auch.

Richtig. Und weil die Verbote über eine "Verordnungsermächtigung" vom BMI ohne Anhörung von Experten, ohne Beratung im Parlament, ohne irgendeinen erkennbaren Grund einfach so beschlossen werden können, wird es keine Diskussionen mehr über Verbote geben, sie werden einfach beschlossen.

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...Wir erlauben euch weiterhin IPSC zu schiessen, wollen aber nicht das ihr dies und das tut! Deshalb konstruieren wir erst ein paar mit OWiG belegte Merkmale, legen danach willkürlich fest, wo und wie IPSC diese Merkmale erfüllt und verstümmeln abschließend eure genehmigte Sportordnung, in der Hoffnung, dass ihr möglichst schnell den Spaß an IPSC verliert...

Ich habe das von dir geschrieben mal etwas nachgebessert und in den zutreffenden Kontext gerückt ;)

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Ich bin ja kein IPSC-ler, aber warum gebt Ihr hier öffentlich Tipps für unsere Herren Politiker, wie sie es so richtig wasserdicht machen können?

Weil sie DIESE Tips nicht brauchen. Du scheinst offenbar den selben Fehler zu machen, den so einige hier auch machen: ihr unterschätzt unsere Gegner. Das, was hier geschrieben wird, ist genau das, was unsere Gegner auch ohne irgendwelche Tips aus WO wissen und umzusetzen versuchen.

Da unseren Politikern der Wind aus Richtung Schützenszene schon spürbar ins Gesicht bläst, sind sie mittlerweile dazu übergegangen, nicht mehr so deutlich über unsinnige Verbote zu schwadronieren, sondern bedienen sich perfiderer Methoden. Die sind längst nicht so blöde, wie manch einer glaubt.

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Der Weg scheint jetzt, was IPSC angeht (s. auch Antwort von H. Bosbachs Büro in anderem Forum hier) vorgezeichnet:

- Verordnungsermächtigung bezüglich "realitätsnaher" Disziplinen im Schießsport sowie "kampfähnlicher" sonstiger Spiele wie Paintball

- im Detail beim IPSC: Herumschnitzen und -kürzen innerhalb der Schießsportordnung; diese wird im Sinne der Politik noch "weiter entschärft",

sprich, entfernt sich wohl in dem , was in D noch möglich ist, zunehmend weiter vom internationalen Vorbild.

In der Schweiz, in Frankreich, in Tschechien (USA wage ich gar nicht erst zu erwähnen) interessieren keinen diese angeblich so

"gefährlichen" Elemente im IPSC - allein bei uns sollen sie ein Problem sein.

Na dann Mahlzeit...

Gruß,

karlyman

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