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IGNORED

Rechtsprechung


R0nny

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Seinen Angaben nach hatte er die Waffen von einem

verstorbenen Vereinskollegen geerbt oder

"unterm Tisch" bei Waffenausstellungen erworben." :angry2::angry2:

Geschrieben

Auch wenn die Bestrafung auf den ersten Blick relativ hoch erscheint, muss man auch bedenken, dass er Granaten in seiner Wohnung gelagert hat und so eine Gefährdung für die Nachbarn bestanden haben könnte!

Geschrieben

Verglichen mit anderen Straftaten, deren Strafmaß und deren ergangenen Srafen ist das Urteil alles andere als gerecht!

Bloße Lagerung, kaum Fremdgefährdung, niemand (außer die Gerechtigkeit) wurde geschädigt. Dafür gibts 2,5 Jahre? Entweder der Bericht verchweigt entscheidendes oder das Urteil ist viel zu hart -und bevor mir jetzt jemand die Rübe abhacken will, soll er sich noch einmal meinen ersten Satz durchlesen.

Geschrieben

Ein Verstoß gegen das KWKG ist kein Kavaliersdelikt. Hier muss in jedem Fall hart und schnell geurteilt werden. Ich stelle mir grad die Diskussion vor, wenn der Granatenfund in Zusammenhang mit Migrationshintergrund stattgefunden hätte.

Geschrieben

Eine HAFTstrafe ist ultima ratio des Strafrechts. Ich bemerke immer wieder, dass einige sich nicht vorstellen können wie hart ein Freiheitsentzug ist und welche Zwecke das Strafrecht erfüllen soll. Ich bin auch für eine harte Bestrafung aber sie muss der Tat (und allen Tatumständen) angemessen sein. Wenn es "nur" um das ging, was der Artikel berichtet, dann hätte m.E. auch eine Bewährungsstrafe ausgereicht. Aber ich gehe dabei auch von keinen Vorstrafen etc. aus.

Nebenbei: Wenn ich mir das KrWaffKontrG so ansehe....Haftstrafe für die Herstellung einer Atomwaffe: 1-5 Jahre (§19)

Geschrieben

hmm, da steht nichts davon ob der Angeklagte Revision eingelegt hat oder wie die Waffen und Munition gelagert waren. Habe ein wenig gegoogelt aber man findet leider immer nur die gleiche Agenturmeldung. Gibt's denn keine Gerichtsreporter mehr?!

Hier ist das Urteil auch noch nicht zu finden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-b...mp;query=5.2009

Das Urteil erscheint mir, auch wenn er von den 2,5 Jahren nur einen Bruchteil (ca 6-10 Monate) tatsächlich absitzen müsste und der Rest auf Bewährung ausgesetzt werden würde für einen Ersttäter zu hart. OK es waren auch einige Kriegswaffen darunter aber dann ist die Mindeststrafe 2 Jahre und die könnten dann komplett zur Bewährung ausgesetzt werden. Er hat schliesslich nicht mit den Waffen bzw der Munition gehandelt und ich gehe auch mal davon aus das er als Ex-Schütze die Waffen nicht einfach an der Wohnzimmerwand hängen hatte und daneben die Munition stapelte...

Der Mann ist 64 und ansonsten anscheinend unbescholten, den muss man doch nicht in den Knast stecken, da reicht eine Bewährungsstrafe und das seine Sammlung futsch ist.

Wenn sein Anwalt was taugt geht er in Revision. Ein Fall für die Grundsicherung ist der ehmalige Dachdeckermeister wohl schon nach den aktuell anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, da sind dann die Kosten für das Revisionsverfahren 'nur noch peanuts'.

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Eine HAFTstrafe ist ultima ratio des Strafrechts. Ich bemerke immer wieder, dass einige sich nicht vorstellen können wie hart ein Freiheitsentzug ist und welche Zwecke das Strafrecht erfüllen soll. Ich bin auch für eine harte Bestrafung aber sie muss der Tat (und allen Tatumständen) angemessen sein. Wenn es "nur" um das ging, was der Artikel berichtet, dann hätte m.E. auch eine Bewährungsstrafe ausgereicht. Aber ich gehe dabei auch von keinen Vorstrafen etc. aus.

Nebenbei: Wenn ich mir das KrWaffKontrG so ansehe....Haftstrafe für die Herstellung einer Atomwaffe: 1-5 Jahre (§19)

Wenn er vorbestraft gewesen wäre, hätte man hier sicher nicht nur die frühere Vereinsmitgliedschaft erwähnt.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist in der Urteilsbegründung auch nicht erwähnt, wohl weil es für dieses besondere Strafmass nicht genügend hergibt. In schweren Fällen (Atomwaffen) 1 bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen 1 bis 10 Jahre. In minder schweren Fällen Haft ohne Mindestdauer oder Geldstrafe.

http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/__22a.html

Stattdessen stützt sich die Urteilsbegründung auf den aktuellen Anlaß, der da gerade mal dazwischengekommen ist. Vor allem aber hat es offensichtlich nicht die geringste Rolle gespielt, um welche Waffen es sich handelt. Waffen eben. Und bei "Waffen" sei eben "nicht auszuschließen", daß "Unbefugte" in deren Besitz kommen KÖNNTEN". Und weil man aus aktuellem Anlaß weiss, dass mit "Waffen" etwas passieren KÖNNTE, sind eben auch 2 1/2 Jahre ohne Bewährung gerechtfertigt.

Wieso dort überhaupt eine Durchsuchung gemacht wurde, nachdem von keiner anderen Straftat oder einem Tatverdacht die Rede ist, ist im Nebel. Vermutlich allein aufgrund der früheren Vereinsmitgliedschaft.

Geschrieben
Wenn er vorbestraft gewesen wäre, hätte man hier sicher nicht nur die frühere Vereinsmitgliedschaft erwähnt.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist in der Urteilsbegründung auch nicht erwähnt, wohl weil es für dieses besondere Strafmass nicht genügend hergibt. In schweren Fällen (Atomwaffen) 1 bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen 1 bis 10 Jahre. In minder schweren Fällen Haft ohne Mindestdauer oder Geldstrafe.

http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/__22a.html

Stattdessen stützt sich die Urteilsbegründung auf den aktuellen Anlaß, ...

Danke für den Link zum KWKG, ich korrigiere also das mit der Mindeststrafe auf 1 Jahr. Nach § 22a Abs 3-4

wäre auch eine Geldstrafe möglich gewesen. DH jeder halbwegs fähige Anwalt rät bei so einem Urteil in Revision zu gehen. Über das Urteil beim OLG werden die Medien dann aber wohl kaum berichten...

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Auch wenn die Bestrafung auf den ersten Blick relativ hoch erscheint, muss man auch bedenken, dass er Granaten in seiner Wohnung gelagert hat und so eine Gefährdung für die Nachbarn bestanden haben könnte!

Also bei granaten,sprengstoff und AK47 hört der Spass auch bei mir auf.

Wohin gegen man allerdings den bloßen Besitz einer Taschenpistole wie etwa einer TPH von Walther Kal.6,35mm

nicht bestrafen sondern freigeben sollte.(Verhältnismäßigkeit der Mittel)

Gast God of Hellfire
Geschrieben
(Verhältnismäßigkeit der Mittel)

Was meinst Du damit?

Geschrieben
Also bei granaten,sprengstoff und AK47 hört der Spass auch bei mir auf.

Hallo

beim Abzug der russischen Streitkräfte aus Ostdeutschland wurden einige Hundertausen Kalaschnikows und erheblich mehr Makarovs samt Munition an Deutsche für ganz kleines Geld verkauft. Handgranaten, verschiedene Sprengmittel usw. in nicht geschätzen Mengen gingen ebenfalls über den Tisch. Die russischen Armeeangehörigen brauchten Geld und Westmark war ein starkes Argument. Da hat der Ein oder Andere zugegriffen und jetzt das Ding auf dem Küchenschrank, im Speicher oder sonstwo gelagert und denkt gar nicht mehr daran. Die Waffe, die dem KWKG unterliegt, wurde nur deswegen angeschafft, weil die Gelegenheit gerade günstig war. Wenn jeder, der soetwas gekauft hat, für 2,5 Jahre hinter Gittern kommt, benötigen wir aber noch sehr viel Unterbringungsmöglichkeiten.

Zäunt schon mal Helgoland ein.

Steven

Geschrieben
Wir sind uns aber schon noch einig, dass illegaler Waffenbesitz bestraft gehört?

Hallo

jede Art von illegalem Tun gehört bestraft. Es sollte aber ein illegales Tun, das keinem irgendeinen Schaden zugefügt hat, außer dem Nichtbeachten eines Gesetzes, erheblich unter dem Strafmaß für Totschlag, Vergewaltigung oder nur Betrug liegen.

Steven

Geschrieben

Dies ist befolgt worden. Betrug kann bspw. mit 5 Jahren, Totschlag mit 5 - 15 Jahren, Vergewaltigung mit 2 - 15 in versch. Abstufungen bestraft werden. Hier haben wir keinen leichten verstoß gegen das WaffG. Wir reden vom KWKG, en detail Granaten, Aufschlagzünder etc.

Der Staat muss ein ganz klares Signal setzen. Das Alter des Täters ist mir egal. Das (bislang) nichts passiert ist, dürfte hinreichend gewürdigt worden sein (keine Anklage wegen Sachbeschädigung, KV, schw KV, fahrlässige Tötung, Totschlag), was allein bei einem Unfall möglich gewesen wäre. Hier bestand ein sehr großes Gefahrenpotenzial. Ich möchte derlei Dinge nicht bei meinem Nachbarn vermuten.

Ansonsten können wir Igor seine AK, Mehmet seine Handgranaten oder Paul seine MP40 für ihre Geschäfte lassen. Ist ja schließlich noch nichts passiert.

Geschrieben
Verglichen mit anderen Straftaten, deren Strafmaß und deren ergangenen Srafen ist das Urteil alles andere als gerecht!

[..]oder das Urteil ist viel zu hart -und bevor mir jetzt jemand die Rübe abhacken will, soll er sich noch einmal meinen ersten Satz durchlesen.

oder die anderen strafen sind zu mild...

Geschrieben
Aber Waffen hätten nichts in Wohnungen zu suchen, sagte der Richter.

Falls der Richter dies tatsächlich so geäußert hatte, empfinde ich dies als sehr bedenklich.

Freilich haben legale Waffen in Wohnungen - den Vorschriften entsprechend aufbewahrt - etwas zu suchen.

Aber wer weiß schon, ob nicht der Redakteur ihm diese Worte so in den Mund gelegt oder verfälscht bzw. verzerrt wiedergegeben hat.

Das steht ja lustiger Weise auch nicht unter Strafe...

Geschrieben
oder die anderen strafen sind zu mild...

:) Oder so! Auf jeden Fall ist es SO außer Verhältnis. Aber Freiheitsentzug ist nunmal eine heftige Strafe. Aber scheinbar wissen die wenigsten hier ihre Freiheit zu schätzen um das zu begreifen.

Zum Vergleich: Wenn ich betrunken (aber im Rahmen der Schuldfähigkeit) mit einem 40-Tonner auf der A1 in falscher Richtung fahre und 20 voll besetzte Schulbusse weichen mir aus, ein Auto kommt dabei von der Spur ab, verunfallt und der Fahrer verliert sein Bein, bekomme ich ganz sicher keine 2,5 Jahre Haft obwohl die konkrete Gefährdung und der Schaden größer war.

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