Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontrolle der Waffenlagerung zuhause


Bionaut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Alles klar und richtig. Herr Regierungsdirektor Welsch fordert aber seine Angestellten dazu auf, ohne begründete Zweifel unangemeldete Kontrollen in den Wohnungen der Bürger durchzuführen und das ist durch nichts gedeckt.

Gedeckt nicht - das wird allerdings imho dadurch geheilt, dass er für diese Stichproben das Einverständnis der Betreffenden voraussetzt und deutlich macht, dass die Verweigerung der Zustimmung keinen Verdacht auf nichtordnungsgemäße Verwahrung begründen kann.

Gast Nightingale
Geschrieben
Gedeckt nicht - das wird allerdings imho dadurch geheilt, dass er für diese Stichproben das Einverständnis der Betreffenden voraussetzt und deutlich macht, dass die Verweigerung der Zustimmung keinen Verdacht auf nichtordnungsgemäße Verwahrung begründen kann.

Das änder nichts daran , dass es keine gesetzliche Basis für solche Kontrollen gibt. Das Waffengesetz schreibt lediglich vor die Maßnahmen zur Aufbewahrung, sprich das Vorhandensein geeigneter Tresore, zu überprüfen. Es sieht keine Kontrollen der Waffenlagerung selbst vor in der Art, dass der Erlaubnisinhaber dem Ordnungsamt in seiner Wohnung die Waffen vorzählen muss.

Geschrieben
Das änder nichts daran , dass es keine gesetzliche Basis für solche Kontrollen gibt. Das Waffengesetz schreibt lediglich vor die Maßnahmen zur Aufbewahrung, sprich das Vorhandensein geeigneter Tresore, zu überprüfen. Es sieht keine Kontrollen der Waffenlagerung selbst vor in der Art, dass der Erlaubnisinhaber dem Ordnungsamt in seiner Wohnung die Waffen vorzählen muss.

......... auf Verlangen nachzuweisen!

Geschrieben

Moin,

bislang läuft das ganze doch so ab:

Waffenbehörde schreibt die Legalwaffenebsitzer an und Verlangt einen Nachweis über die ordnungsgemäße Unterbringung der Waffen binnen einer bestimmten Frist zu erbringen.

Wird diesem nicht nachgekommen, wozu aber der Waffenbesitzer doch verpflichtet ist, dann muss er mit einer Kontrolle vor Ort rechnen.

Somit liegt es doch in der Hand des Waffenbesitzers, wie das ganze abläuft.

Reicht er einen Kaufbeleg und/oder Bildmaterial der Waffenaufbewahrung ein, dann ist der Fall erstmal erledigt. Kommt er der Aufforderung nicht nach, könnten begründete Zweifel, da der Waffenbesitzer seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, eingeräumt werden und man muss den SB reinlassen.

Das wäre dann auch keine unangemeldete Kontrolle, da sie ja im Ursprungsschreiben bei einem nicht nachkommen der Nachweispflicht angekündigt wurde.

Geschrieben
Moin,

bislang läuft das ganze doch so ab:

Waffenbehörde schreibt die Legalwaffenebsitzer an und Verlangt einen Nachweis über die ordnungsgemäße Unterbringung der Waffen binnen einer bestimmten Frist zu erbringen.

Wird diesem nicht nachgekommen, wozu aber der Waffenbesitzer doch verpflichtet ist, dann muss er mit einer Kontrolle vor Ort rechnen.

Noch, aber ich denke es wird daran "gebastelt"!

Somit liegt es doch in der Hand des Waffenbesitzers, wie das ganze abläuft.

Reicht er einen Kaufbeleg und/oder Bildmaterial der Waffenaufbewahrung ein, dann ist der Fall erstmal erledigt. Kommt er der Aufforderung nicht nach, könnten begründete Zweifel, da der Waffenbesitzer seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist, eingeräumt werden und man muss den SB reinlassen.

Nö, muß ich nicht!

Das wäre dann auch keine unangemeldete Kontrolle, da sie ja im Ursprungsschreiben bei einem nicht nachkommen der Nachweispflicht angekündigt wurde.

Geschrieben
Das änder nichts daran , dass es keine gesetzliche Basis für solche Kontrollen gibt.

Das ist zweifelsohne richtig. Was die gesetzliche Grundlage angeht bin ich auch ganz bei Dir. Wenn der Waffenbesitzer aber auf Anfrage der "freiwilligen Nachschau" zustimmt, ist diese auch nicht erforderlich. Dass er das nicht muß ist richtig, und dass dadurch kein Verstoß unterstellt werden kann geht aus dem Anschreiben auch hervor.

--

Ich bin im Moment etwas hin und her gerissen. Einerseits bin ich ein großer Freund von Grundrechten und gegen eine weitere Einschränkung als die, die ich als Schütze (und noch eingeschränkter) Wiederlader bereits erdulden muß; andererseits bin ich als Jäger und Schütze sehr daran interessiert, meine Hobbies auch in zwanzig Jahren noch ausüben zu dürfen und (bei entsprechendem Interesse) irgendwann meine Waffen an meine Tochter zu vererben.

Das wird aber nur in einem gewissen gesellschaftlichen Kontext möglich sein, in dem berechtigter Weise gefordert wird, dass Dritte davor geschützt werden, dass Waffen in unberechtigte Hände gelangen. Da ich nicht nur Waffenbesitzer sondern auch Vater bin, habe ich darüber hinaus natürlich auch immer Sorge um meine Tochter und möchte, dass auch Sie vor möglichen Tätern bestmöglich geschützt wird. (Meine Meinung wie das am besten geschehen könnte will ich jetzt nicht lange hier ausführen, aber die Konzepte der Israelis halte ich vom Grundsatz für besser geeignet als die Konzepte der Grünen.)

Ich halte es für blauäugig zu vermuten, dass die Beretta aus Winnenden die einzige nichtordnungsgemäß verwahrte Wafe in Deutschland war, und wenn Strafandrohung und damit verbunden Kontrolle das einzig mögliche Werkzeug ist, um die sorgfältige Aufbewahrung sicherzustellen, dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Soeine Kontrolle vorher anzumelden wäre einfach Blödsinn, dann kann man sie auch ganz lassen.

Geschrieben
Ich halte es für blauäugig zu vermuten, dass die Beretta aus Winnenden die einzige nichtordnungsgemäß verwahrte Wafe in Deutschland war, und wenn Strafandrohung und damit verbunden Kontrolle das einzig mögliche Werkzeug ist, um die sorgfältige Aufbewahrung sicherzustellen, dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Soeine Kontrolle vorher anzumelden wäre einfach Blödsinn, dann kann man sie auch ganz lassen.

Das kann man aber nur feststellen, wenn der Waffenbesitzer nicht vor Ort ist. Wenn er vor Ort ist kann die Waffe liegen wo sie gerade liegt, wenn kein Unberechtigter mit anwesend ist.

Ob nun angemeldet oder nicht, das ist doch egal.

Kommt er unangemeldet, lasse ich ihn warten bis ich aufgeräumt habe, muß ihn ja nicht sofort einlassen, wenn überhaupt!

Geschrieben
dass sich aus seinem Handeln ev. Folgen ergeben können, nicht müssen.

im Klaren sein, dass er ein Privileg zum Waffenbesitz hat

Wenn ich z. B. weiß, dass ich in naher Zukunft eine neue Waffe benötige, würde ich den Sachbearbeiter nicht unbedingt verärgern, denn er kann mir den Erwerb dann ganz schön erschweren.

Hallo uwewittenburg

zuerst: das ich Waffen besitze ist mein Recht und kein Privileg.

Wieso wird hier über etwas so hart diskutiert, was ein SB ohne gestzliche Grundlage in nächster Zeit machen wird? Wenn das OA ohne Recht, nur auf freiwilliger Basis, meine Waffenaufbewahrung kontrollieren will, gehört das rigoros unterbunden. Wehred der Anfänge. Wenn das mal "gängige Praxis" ist, kann der ganze Haushalt , freiwillig natürlich, auf alles Mögliche Kontrolliert werden.

Das gerade du, als praktizierender SB, davor warnst, daß das Abweisen einer freiwilligen Kontrolle Folgen haben kann/wird, macht mich doch etwas betroffen. Ein Beamter sollte sich soweit im Griff haben, auf eine legale Abweisung keine Represalien folgen zu lassen. Sonst hat er auf dem Posten nichts zu suchen.

Das die Praxis anders aussieht, habe ich selbst erlebt: OA wollte mich ohne rechtliche Grundlage (seine Begründung war: "Kraft meines Amtes") durchsuchen. Ich habe mich gewehrt, wurde festgenommen und ohne Durchsuchung laufen lassen. Beim Vorgesetzten angerufen und Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt. Wurde mit Represalien bedroht, sobald die DA kommt. Zum Schluss wurde lt. OA weder eine Durchsuchung angeordnet, noch wurde ich festgenommen und mit Represalien schon gar nicht bedroht. Es wurde gelogen, angegebene Zeugen vertuscht und Gesetzesverstöße vom OA gegen das WaffG vom StA nicht zur Kenntnis genommen. Soweit sind wir schon wieder.

Steven

Geschrieben
...

zuerst: das ich Waffen besitze ist mein Recht und kein Privileg.

...

richtig.

genau DAS scheinen aber viele staatsdiener zu übersehen.

...

Soweit sind wir schon wieder.

...

auch richtig.

genau DAS macht mir auch sorgen.

Geschrieben
Ich halte es für blauäugig zu vermuten, dass die Beretta aus Winnenden die einzige nichtordnungsgemäß verwahrte Wafe in Deutschland war, und wenn Strafandrohung und damit verbunden Kontrolle das einzig mögliche Werkzeug ist, um die sorgfältige Aufbewahrung sicherzustellen, dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Soeine Kontrolle vorher anzumelden wäre einfach Blödsinn, dann kann man sie auch ganz lassen.

Irgendwelche Vorfälle per Gesetz unmöglich machen zu wollen, die alle 3 Jahre stattfinden und im Schnitt 5 Tote p.a. fordern, DAS ist Blödsinn.

Ich schrieb es schon einem anderen Vater: Es gibt genug Sachen, vor denen Du Angst haben solltest. Und dann kommt lange nix, und dann kommen irgendwann Waffen. Ganz unten auf der Liste.

Geschrieben

@ Uwe & Co.

Bitte werdet Euch endlich einmal darüber klar,

dass ein gewöhnlicher richterlicher Durchsuchungsbescheid und

eine Kontrolle nach dem WaffG zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind!

:angry2:

Geschrieben
Aber die machen doch nur ihren Job...

In der Annahme das du diese Aussage nicht ironisch gemeint hast, muss ich dir leider widersprechen. Ich habe zwar selbst noch keine WBK (arbeite dran), aber das Thema wird mich früher oder später auch tangieren (wobei ich glücklicherweise in Bayern zu Hause bin und hier erfahrungsgemäß noch ziemlich liberal mit Vorschriften umgegangen wird, besonders wenn es keine Bundesvorschriften sind).

Es wurde weiter oben schon gesagt, dass ein gutes Verhältnis zum zuständigen SB sicher nicht schadet. Sie sind wahrscheinlich auch Jäger/Sportschützen etc. Trotzdem alledem heißt die Bundesrepublik "Rechtsstaat" und ein wesentlicher Kerngedanke so eines Rechtsstaates ist der Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür. Also im großen und ganzen gegen sowas:

Wenn das mal "gängige Praxis" ist, kann der ganze Haushalt , freiwillig natürlich, auf alles Mögliche Kontrolliert werden.

Und wenn es mal soweit ist, dass ein anonymer Anruf (wie z.B. in Israel) ausreicht um den Nachbarn zu denunzieren weil er mal wieder seinen Wagen vor meiner Einfahrt geparkt hat, dann können wir den Laden hier dicht machen und in irgendein Land auswandern, wo nur das Recht des Stärkeren zählt und der Schwache nach Darwinscher Theorie bereits verloren hat.

Geschrieben
@ Uwe & Co.

Bitte werdet Euch endlich einmal darüber klar,

dass ein gewöhnlicher richterlicher Durchsuchungsbescheid und

eine Kontrolle nach dem WaffG zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind!

:angry2:

Habe nie etwas Gegenteiliges behauptet!

Geschrieben
Hallo uwewittenburg

zuerst: das ich Waffen besitze ist mein Recht und kein Privileg.

Steven

Aha!

Warum kannst Du und jeder andere Bürger dann nicht einfach in ein Waffengeschäft gehen und Dir jede x-beliebige Waffe kaufen?

Überlege doch einmal, wieviel Hürden ein angehender "Neuwaffenbesitzer" überwinden muß, um sein Recht wahrzunehmen!

Wie leicht kann dieses Recht abgesprochen werden, indem Dein Bedürfnis, oder Deine Zuverlässigkeit aberkannt wird?

Ich sehe mich daher gegenüber meinen Kollegen und Nachbarn eben als privigelierter Waffenbesitzer an!

Nicht falsch verstehen, ich würde auch lieber in einen Waffenladen gehen, mir eine Waffe aussuchen und kaufen und nicht erst den ganzen Quatsch mit Bedürfnis, Voreintrag, Waffeneintrag, Munitionserwerbserlaubnis usw. zu absolvieren.

Ich wäre dafür, dass in ausgewählten Waffengeschäften ein Mitarbeiter der Waffenbehörde säße, der den Waffenschein vor Ort nach kurzer Prüfung im PC ausstellt und die Waffe gleich einträgt, bzw. der Geschäftsführer diese Befugnis erhält.

Aber das sind Wunschträume, die sich nie mehr verwirklichen lassen!

Das Recht auf Waffenbesitz hat sich meiner Meinung nach zum Privileg gewandelt und irgendwann wird es für Vereinzelte nur noch eine Ehre sein! :traurig_16:

Geschrieben

Wenn ich lese, welche Ansichten hier zum Teil vertreten werden (nach dem Motto "Art. 13 GG, ich lasse keinen rein"; "wenn es klingelt, mache ich nie auf"; "Meine Waffe kann zum Selbstschutz im Nachtschrank liegen"; "bei einer Kontrolle können sie sich den Tresor von außen anschauen und gut is") :peinlich: - dann kann ich nur sagen, genau bei solchen Experten sollte mal seitens der Behörden ordentlich und nachhaltig vollstreckt werden, damit sie eines Besseres belehrt werden.

- Dass sich jemand sein Sport- oder Jagdgerät zweckentfremdend zum vermeintlichen Selbstschutz in den Nachtschrank legen zu müssen meint, ist eine grobe Zweckentfremdung / ein Missbrauch des legalen Waffenbesitzes; denn hierzu hat niemand eine Erlaubnis erteilt. Wenn das Schule wäre unter den Sportschützen, wäre das DAS Argument für ein Verbot des privaten Waffenbesitzes!

- Art. 13 GG gilt keineswegs absolut, sondern kennt wie jedes Grundrecht Grenzen. Ich schließe mich den vernünftigen Stimmen an: wenn freundlich und nicht zur Unzeit Besuch kommt - gerne!

- Die vorschriftsmäßige Aufbewahrung kann mit einer rein äußerlichen Ansicht der Tresore sicherlich nicht kontrolliert werden. Der Nachweis der Aufbewahrung kann bei der Kontrolle nur getroffen werden, wenn der Tresor aufgemacht wird und sich dort die WBK-Waffen finden. Wieso sollte dann jemand im Schlafzimmer rumwühlen?

Abgesehen davon, dass das großspurige Gerede sicherlich auch die mitlesende Politik sehr erfreut! :angry2:

Geschrieben
Abgesehen davon, dass das großspurige Gerede sicherlich auch die mitlesende Politik sehr erfreut! :angry2:

Dein Geschreibsel wird sie sicherlich noch mehr erfreuen :peinlich:

Jürgen

Gast God of Hellfire
Geschrieben
steigerung: ...führen nur befehle aus...

...kommt sicher noch. Ist alles eine Frage der Zeit.

Geschrieben
Wenn ich lese, welche Ansichten hier zum Teil vertreten werden (nach dem Motto "Art. 13 GG, ich lasse keinen rein"; "wenn es klingelt, mache ich nie auf"; "Meine Waffe kann zum Selbstschutz im Nachtschrank liegen"; "bei einer Kontrolle können sie sich den Tresor von außen anschauen und gut is") :peinlich: - dann kann ich nur sagen, genau bei solchen Experten sollte mal seitens der Behörden ordentlich und nachhaltig vollstreckt werden, damit sie eines Besseres belehrt werden. ...

Vergil,

ich weiß nicht ob und wann Du Deine waffenrechtliche Sachkunde gemacht hast. Jedenfalls solltest Du Dir einmal ganz genau zum Thema den § 36 WaffG durchlesen! Denn wer hier :peinlich: ist, ist doch wohl der, der verdeutlicht, dass er/sie nicht einmal den Gesetzestext kennt. :icon13:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ist doch alles in einfachem, verständlichem deutsch geschrieben:

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden

Also ohne meine Erlaubnis dürfen die nur bei Gefahr in Verzug in die Wohnung. Und genau das meint der nachfolgende Teilsatz:

das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

und nichts anderes.

Geschrieben
Also ohne meine Erlaubnis dürfen die nur bei Gefahr in Verzug in die Wohnung.

Und diese Möglichkeit unterliegt einer hohen Schwelle!

Die Begründung der Gefahr im Verzuge setzt verschiedene Tatsachen voraus und muß nachgewiesen werden, zumindestens hier in Berlin!

Beim fadenscheinigen "Anschwärzen" wird sich keiner zum Betreten im gefahr im Verzuge hinreißen lassen.

In der Regel nur mit richterlichen Beschluß.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.