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IGNORED

Post vom Landratsamt - Vorlage Erlaubnisurkunden


mock

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Geschrieben

Hallo,

Winnenden zeigt hier in Bayern Wirkung und plötzlich interessieren sich die Behörden zum ersten Mal seit 1995 für meine Waffen - welch ein Zufall! Abgesehen davon, dass mich so eine emotionsgesteuerte Hörigkeit der Behörden gegenüber dem unsachlichen öffentlichen Druck tierisch aufregt ist es natürlich ihr gutes Recht und mir an sich daher egal.

Dennoch habe ich ein kleines Problem, siehe folgende Beschreibung. Vorweg: Meine rechtlichen Kenntnisse bezüglich Waffenrecht sind leider etwas eingerostet und ich tue mich daher beim Interpretieren der Gesetzeslage etwas schwer.

Ich habe 1994 den Jagdschein gemacht, eine Jagdversicherung abgeschlossen, damals 3 Waffen gekauft, den Jagschein ein paar Jahre immer wieder erneuert. Dann kam ich aus beruflichen und persönlichen Gründen kaum noch und schließlich gar nicht mehr zur Jagd und habe auch seit einigen Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst. Die Jagdversicherung habe ich aber seit damals ununterbrochen beibehalten und bin auch im Augenblick und weiterhin versichert.

Wie gesagt, dieser Tage habe ich nun Post vom Landratsamt erhalten und die Leute dort wollen nun plötzlich von mir

A ) Nachweis über korrekte Aufbewahrung der Waffen

B ) Vorlage der aktuellen waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden (Waffenbesitzkarte, gültiger Jagdschein) zum Datenabgleich mit der Waffenakte

Bei Punkt A habe ich gar keine Probleme, gültige WBK und der richtige Waffenschrank sind vorhanden und alles laut Waffengesetz in Ordnung

Bei Punkt B frage ich mich jetzt, ob ich denn immer und durchgehend einen gültigen Jagdschein haben muss, um meine ursprünglich legal gekauften Waffen behalten zu dürfen?

Kann man denn nicht seinen Jagdschein zweitweilig ein paar Jahre nicht lösen? Ich werde ja irgendwann wieder zur Jagd gehen - will der Gesetzgeber mich wirklich zwischendurch von meinen Waffen enteignen oder mich zwingen, diese während dieser Zeit unbrauchbar zu machen? Es steht doch schließlich nirgends geschrieben, dass man nur dann eine Bedürfnis für Waffen hat, wenn man ununterbrochen jedes Jahr auf Jagd gehen will!?

Selbstverständlich will ich Ärger vermeiden und auch die Waffen weder verkaufen noch blockieren.

Aber ist das Lösen eines Jagdscheines wirklich notwendig und die einfachste Möglichkeit um diesem Unsinn zu begegnen? Oder reicht mein Nachweis über eine geeignete Versicherung aus?

Vielen Dank für Tips!

Mock

Geschrieben

Mock,

Ruf doch einfach bei Deiner Behörde an, die können Dir diese Frage am besten beantworten.

Ehrlichkeit und ein konstruktiv-freundliches Gespräch waren schon immer hilfreich.

IMI

Geschrieben
Aber ist das Lösen eines Jagdscheines wirklich notwendig und die einfachste Möglichkeit um diesem Unsinn zu begegnen? Oder reicht mein Nachweis über eine geeignete Versicherung aus?

Vielen Dank für Tips!

Mock

Kein JJ---> KEIN Bedürfnis----> Keine Waffen!

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

Geschrieben
Jagdschein != Jahresjagdschein?

Verstehe deine Frage nicht? Hatte anfangs 3-Jahresjagdschein, danach wollten sie mir den nicht mehr geben und ich musste jedes Jahr einen lösen. Zuletzt habe ich mir das erspart und bin auch nicht mehr auf die Jagd. Wird aber irgendwann wieder dazu kommen.

Geschrieben

Lös nen Jahresjagschein und zwar schnell. Das wird Dir weitere Probleme ersparen. Versicherungsbestätigung schicken oder faxen lassen und am Montag morgen bei der UJB auf der Matte stehen.

Ich geh mal davon aus, dass Du derzeit keine Munition im Haus hast!

Geschrieben
Mock,

Ruf doch einfach bei Deiner Behörde an, die können Dir diese Frage am besten beantworten.

Zunächst würde ich mich lieber hier informieren. Angesichts der irrational aufgeladenen Atmosphäre und den überbordenden Überwachungsbestrebungen allerorten habe ich derzeit gegenüber Behörden keinerlei Vertrauen. Ich möchte daher nicht unnötig schlafende Hunde wecken oder gar mit meiner Frage in irgendeiner gesonderten Datenbank landen.

Ist vielleicht paranoid, aber die Entwicklungen auf diesem Gebiet in den letzten Jahren erschüttert mich zutiefst. Die Paranoia seit dem 11. September und seit Winnenden zeigt, dass das nicht ganz unberechtigt ist.

Geschrieben
Wie schon erwähnt, ist das ganze im Waffengesetz §13 geregelt.

Ich an Deiner Stelle würde auch so schnell wie möglich den JS lösen.

Danke für deinen und die bisherigen anderen Tips.

Selbstverständlich habe ich diese Stelle im Gesetz selbst auch gelesen. Es erlaubt mir als Laien aber die Interpretation, dass ich Eignung und Bedürfnis bereits einmal nachgewiesen habe und mittels einer gültigen Jagdversicherung auch nachweise, dass ich auch weiterhin zeitweilig das Bedürfnis haben werde und dann bei Bedarf einen Jagdschein lösen werde.

Außerdem steht noch in dem Gesetz "...die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt."

Na ja, und ich frage ja genau deswegen hier, weil ich mir nicht so ganz sicher bin, wie das Gesetz nun zu interpretieren ist.

Geschrieben

Ich würde mich nicht auf die Interpretation von irgend einem Sachbearbeiter verlassen. Denn wenn dort steht "in der Regel" dann wäre mir das zu unsicher.

Ich habe mich mal erkundigt wie es aussieht, wenn ich den Jagdschein in Deutschland ruhen lasse und ein paar Jahre keinen mehr löse. Mir wurde damals sogar gesagt, dass es bei langer Pause sogar sein kann dass nochmals eine Prüfung verlangt wird :eek2: Ob das stimmt weiss ich nicht, zeigt aber nur wie die Sachbearbeiter die Dinge auslegen.

Geschrieben

Es war doch in der vorvorletzten Pirsch ein Artikel genau zu dieser Problematik.

Da müsste ich aber noch nachsehen welche Ausgabe das war.

Wenn ich mich richtig erinnere war die Empfehlung in der Pirsch einen Jahresjagdschein immer zu lösen.

Geschrieben

Ist halt ein bescheuertes System.

Der Erbe hat ja auch weiterhin ein "Bedürfnis", nämlich das als Erbe...

Der Jäger der keinen Jagdschein mehr löst hat halt kein "Bedürfnis" mehr.... Wurde glaube ich erst vor einigen Jahren geändert, weiß nicht mehr wann, früher war das nicht so.

Interessant wäre, was passieren würde wenn z.B. ich als Erbe und Jäger keinen JS mehr lösen würde. Wahrscheinlich die selbst gekauften Waffen weg,Erbwaffen behalten und mit Sperrelement sichern...

Wichtig ist halt daß Du zur Zeit keine Munition hast. Ob Du die vor Ablauf des JS komplett verschossen oder irgendwo eingelagert hast kommt sich auf´s gleiche raus. Wenn mal einer gucken kommt sollte halt keine da sein solange der JS nicht neu gelöst ist, sonst wird halt wohl alles weg sein...

Geschrieben

Hier mal der oben schon von jemand erwähnte Pirsch-Artikel, von Profis erklärt:

Pirsch

Zur Munitionsgeschichte habe ich auf die schnelle auch was gefunden. Wurde geändert nachdem Du Deinen Jagdschein gemacht hast und wohl schon nicht mehr so aktiv warst. Früher halt nur Munerwerb erlaubnispflichtig, nicht der Besitz. Heute Erwerb und Besitz...:

Munition

Munition 2

Gruß,WH

Wolf

Geschrieben
Die Waffenbesitzkarte wurde nach "altem"Waffenrecht erteilt.

Also kann das Bedürfniss nicht "entfallen".(§58 Altbesitz).

Gruß

Oliver

Zitat aus dem Pirsch-Artikel vom vorherigen Post:

Die Frage, ob das "Nicht­lösen" des Jagdscheins nach den heute geltenden gesetz­lichen Bestimmungen zum Widerruf einer unter der Gel­tung des alten Waffenrechts erteilten WBK führen kann oder sogar muss, hat das Ver­waltungsgericht Karlsruhe nunmehr positiv beantwortet und festgestellt: "Das Be­dürfnis für eine Waffenbesitz­karte erlischt und führt zum Widerruf, wenn kein neuer Jagdschein 'gelöst' wird" (Ur­teil vom 5.8.2008, Az.: 11 K 4350/07, Jagdrechtliche Ent­scheidungen Bd. XV, Kap. XVII Nr. 172).

Gruß, WH

Wolf

Geschrieben

Ist doch im Prinzip schon ganz am Anfang beantwortet worden.

Keine gelöster JJ (und offenbar in keinem anerkannten Schießsportverband..), heißt-------------kein Bedürfnis. Weder Waffen , noch Munition.

Macht doch nicht so ein Geschiß. Entweder ich möchte meine Waffen und Munition rechtmäßig zuhause haben, dann bin ich entweder/bzw. auch in einem Verein, bzw. habe einen gültigen JJ in der Tasche. Zu sagen, habe keine Zeit bspw. zur Jagd zu gehen, laß ich nicht gelten. So teuer ist das Lösen eines Scheines auch wieder nicht. Und die Zeit, zur Behörde zu fahren, oder Antrag in den Briefkasten zu schmeißen, wird jeder haben.

Einige machen es sich komplizierter, als es ist... :angry2:<_<

Geschrieben

bei uns sieht es anders aus ... alle jäger sind im BDS und auch ein paar im BDMP ... die leute die erst nur im BDMP und BDS waren haben jetzt einen jagdschein gemacht und haben nun die spielzeuge die sie sonst nicht hätten ;) und gehen auch 3-4 mal im jahr in den wald ... ich sag nur schüsseltreiben ...

Geschrieben

Moin!

Generell kann man die Problematik des Jagdschein Nichtlösens wie folgt zusammenfassen:

Munition:

Mit dem WaffG2002 wurde eine Besitzerlaubnispflicht für Munition eingeführt.

Bei Kurzwaffen wird für Jäger die MEB mit in die WBK eingetragen.

Für Langwaffen bleiben die Einträge ohne MEB.

Daraus folgt, daß der Jäger vor Ablauf seines Jagdscheines rechtzeitig eine Besitzerlaubnis für die Langwaffen-Munition beantragen oder sie einem Berechtigten überlassen muss.

Sonderfall: für Altmunition vor WaffG2002 gilt die Munitionsmeldung als dauerhafte Besitzerlaubnis. Diese Erlaubnis erstreckt sich aber auch genau nur auf diese Altmunition.

Waffen:

Die WBK gilt auch bei Nichtlösen des Jahresjagdscheines weiter.

Bei fortgesetztem Nichtlösen des Jagdscheines kann die Behörde wegen Bedürfniswegfalls die WBK widerrufen.

Ob dies schon im ersten Jahr des Nichtlösens der Fall ist, wage ich zu bezweifeln, insbesondere, wenn schon viele Jagdscheine gelöst wurden.

Sonderfall: bei Jägern die nach Jahrzenden die Flinte an den Nagel hängen, kann die Behörde auf den Widerruf der WBK verzichten.

Rechtsgrundlage nach §45 Abs.3 WaffG

Gruß,

frogger

Geschrieben
Sonderfall: für Altmunition vor WaffG2002 gilt die Munitionsmeldung als dauerhafte Besitzerlaubnis. Diese Erlaubnis erstreckt sich aber auch genau nur auf diese Altmunition.

Ja prima, dann ist ja in meinem Fall alles in Ordnung und alle Aufregung war umsonst. Na wer sagt es denn! ;-)

Gute Zusammenfassung!

Ich danke hiermit allen, die sich die Mühe gemacht haben, mir die aktuelle Lage und die Konsequenzen für meine Situation zu erläutern!

Und natürlich werde ich mich dem Bürokratenwahnsinn beugen und eben diesen Jagdschein lösen damit niemand was zu meckern hat, ich mein Problem los bin und der Staat sein Geld abzocken kann damit er es woanders um so leichtfertiger wieder hinauswirft.

Nochmal für alle, die sich aufregen warum ich hier soviel Fragen stelle: Bisher hatte ich Null Aufwand und Kosten und alles war für alle in Ordnung, ich war kein Risiko für irgendwen und nach dem Recht, das ich noch kannte war alles ok.

Wer nunmal nicht jeden Tag die Rechtsblätter liest oder zeitweilig weniger aktiv ist, kann so eine unverschämte und auch noch rückwirkende Rechtsänderung schon mal übersehen. Nun, dafür ist das Forum ja da, hoffe ich.

Immerhin dürfte auch von Euch kaum jemand täglich so eine aufdringliche Überprüfungsaufforderung bekommen, noch dazu wo sich seit fast 15 Jahren keine Sa* für mich oder mein Tun interessiert hat. Also bestand für mich bisher auch nicht die geringste Notwendigkeit, hier irgendwas zu überprüfen, aber dieses Schreiben hat mich nun dazu gezwungen. Es wird sich nichts ändern, außer dass ich nun Aufwand habe und zahlen muss.

Und die vielen Gutmenschen, die ja seit Winnenden für mehr Kontrollen, Verbote und all' die Schikanen gegenüber Waffenbesitzern sind, haben absolut nichts erreicht außer dass nun ein weiterer, "kleiner Mann" abgezockt wird, ohne dass er was verbrochen hat oder ein irgendwie gearteter Sicherheitsgewinn erzielt worden wäre. Bravo!

Und es bietet noch nicht einmal Befriedigung, wenn man weiß, dass genau diese Gutmenschen in anderen Bereichen bald selbst Opfer des Verbots- und Bevormundungsstaates sein werden, den sie da im Bereich Waffenrecht so toll finden.

Macht doch nicht so ein Geschiß. Entweder ich möchte meine Waffen und Munition rechtmäßig zuhause haben, dann bin ich entweder/bzw. auch in einem Verein, bzw. habe einen gültigen JJ in der Tasche. Zu sagen, habe keine Zeit bspw. zur Jagd zu gehen, laß ich nicht gelten.

So, so, wer ein Jahr nicht Auto fährt muss also sein Auto und den Führerschein auch abgeben? Sorry, ich kann solche absurden Regelungen rund ums Waffenrecht manchmal überhaupt nicht nachvollziehen. Soll man es doch nennen wie es ist: Eine Waffenbesitzsteuer und nicht darum herumreden. Ist ja nicht so, dass ich mich weigere zu zahlen. Aber Autos sind mit Sicherheit die gefährlicheren Waffen in unserem Land - und da wird überhaupt nix überprüft.

So teuer ist das Lösen eines Scheines auch wieder nicht. Und die Zeit, zur Behörde zu fahren, oder Antrag in den Briefkasten zu schmeißen, wird jeder haben.

Klar, aber bisher war es für mich eben kostenlos und die Situation aus Sicht der Gutmenschen trotzdem nicht anders. Egal, die Sache ist ja jetzt geklärt.

Einige machen es sich komplizierter, als es ist... :angry2:<_<

Ich habe mich nur aufgrund eines akuten Anlasses informiert weil ich mir eben nicht jeden Tag um meine gut verstauten Waffen Gedanken mache, wenn das für dich schon kompliziert ist.... :(

Egal,

ich sage allen Danke und viel Glück bei allem, was da noch so auf uns zukommt!

Mock

Geschrieben

Hallo zusammen,

wir können noch so lange dieskutieren wie wir wollen!

Fakt ist: Wenn ein Jadscheininhaber, jagdlich nicht mehr aktiv ist, ebenso ein Sportschütze

den Schießsport nicht mehr ausübt verliert er sein Bedürfnis auf Waffenbesitz!!

Und ihr könnt euch sicher sein, dass sehr wohl die Behörde eine WBK (egal, ob alt oder neu)

widerufen und einziehen kann!!!

Einen schönen Abend wünscht fokus

Geschrieben
Fakt ist: Wenn ein Jadscheininhaber, jagdlich nicht mehr aktiv ist,

(...) verliert er sein Bedürfnis auf Waffenbesitz!!

Eindeutig kein Fakt, sondern falsch!

Wenn er Jagdscheininhaber ist, hat er ein Bedürfnis...

Ob er der Jagd nachgeht oder nicht, ist unerheblich...

Und ihr könnt euch sicher sein, dass sehr wohl die Behörde eine WBK (egal, ob alt oder neu)

widerufen und einziehen kann!!!

Und hier ist mal des entscheidende Wort hervorgehoben...

Geschrieben
Ja prima, dann ist ja in meinem Fall alles in Ordnung und alle Aufregung war umsonst. Na wer sagt es denn! ;-)

Die Munitionsmeldung hast Du aber vor dem 31.8.2003 abgegeben, oder?

Michael

Geschrieben
Kurz:

kein Jagdschein = kein Bedürfnis = keine Waffen

Nicht immer, gibt durchaus Fälle in denen für mehrere Jahre kein Jagdschein gelöst wurde und trotzdem das Waffenrechtliche UND Jagdliche Bedürfnis fortbestehen kann, nur das wurde in den Fällen die ich denke im Vorfeld mit der Behörde geregelt und zwar bevor derjenige beruflich im Ausland war.

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