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Post vom Landratsamt - Vorlage Erlaubnisurkunden


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Genau. Die Aufregung vom Threadersteller kann ich nicht nachvollziehen, daß kann er im voraus mit der Behörde klären und dann wär das alles gegessen gewesen.

Abgesehen davon halte ich es für jeden Waffenbesitzer für durchaus möglich, sich über WaffG-Änderungen auf dem laufenden zu halten. Um das zitierte Auto-Beispiel wieder rauszukramen, ich kann nicht davon ausgehen 10 Jahre lang kein Auto zu fahren um dann zu erwarten, es hat sich nichts geändert.

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Genau. Die Aufregung vom Threadersteller kann ich nicht nachvollziehen, daß kann er im voraus mit der Behörde klären und dann wär das alles gegessen gewesen.

[...]

Und wenn es dumm läuft hätte er keine Munitionsmeldung gemacht.

Dann beim Sachbearbeiter im Nebensatz zugegeben LW-Munition zu besitzen.

Ergebnis: Nachschau der Behörde wegen Verdacht unerlaubter Munitionsbesitz incl.

Anzeige und Beschlagnahme aller Waffen.

Toll.

Muss nicht so laufen, aber kann, und dann ist es zu spät zu fragen.

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... Ich habe 1994 den Jagdschein gemacht, eine Jagdversicherung abgeschlossen, damals 3 Waffen gekauft, den Jagschein ein paar Jahre immer wieder erneuert. Dann kam ich aus beruflichen und persönlichen Gründen kaum noch und schließlich gar nicht mehr zur Jagd und habe auch seit einigen Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst. ...

Du hast noch ein zusätzliches Problem: Wenn Du mehrere Jahre lang keinen Jahresjagdschein löst, verfällt Deine Sachkunde. Dann kann Dir die Behörde mit Recht den neuen JJS verweigern. An der Klippe bin ich vor längerer Zeit gerade noch so vorbei gekommen. Besorg Dir einen JJS, aber schnellstens.

Klaas

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Du hast noch ein zusätzliches Problem: Wenn Du mehrere Jahre lang keinen Jahresjagdschein löst, verfällt Deine Sachkunde. Dann kann Dir die Behörde mit Recht den neuen JJS verweigern. An der Klippe bin ich vor längerer Zeit gerade noch so vorbei gekommen. Besorg Dir einen JJS, aber schnellstens.

Eine bestandene Jägerprüfung gilt (noch) lebenslang.

Gruß

Michael

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Kann man denn nicht seinen Jagdschein zweitweilig ein paar Jahre nicht lösen? Ich werde ja irgendwann wieder zur Jagd gehen - will der Gesetzgeber mich wirklich zwischendurch von meinen Waffen enteignen oder mich zwingen, diese während dieser Zeit unbrauchbar zu machen? Es steht doch schließlich nirgends geschrieben, dass man nur dann eine Bedürfnis für Waffen hat, wenn man ununterbrochen jedes Jahr auf Jagd gehen will!?

Wer so wenig Intessere an der Jagd hat, dann gleich von Enteignung seiner Waffen redet und ausführt, dass nirgends steht, dass man ununterbrochen jedes Jahr auf die Jagd gehen muss, stellt den JJS als Bedürfnisnachweis grundsätzlich in Frage. Ok, dann muss an der Stellschraube etwas reguliert werden: Nämlicher jährlicher Nachweis für Teilnahme an Einzel- oder Gesellschaftsjagden. Wenn wir das wollen, sollten wir auch solche d******* Threads diskutieren.

Aber solche Jäger brauchen wir eigentlich auch nicht.

Eine bestandene Jägerprüfung gilt (noch) lebenslang.

Gruß

Michael

Was willst du mit diesem Posting uns sagen??? Jägerprüfung alle drei Jahre, oder nur dass du den Unterschied zwischen Jägerprüfung und Jagdschein nicht kennst?

Gruss

SWJ

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ich habe vom jagen keine ahnung. mich würde aber mal interesieren was so ein jj kostet?

Variiert mit Sicherheit von Land(kreis) zu Land(kreis). Du kannst aber von einer Größenordnung in der Gegend von 120-130€ ausgehen. Bei Ausstellung eines Dreijahresjagdscheins gibt's selbstverständlich etwas Rabatt :rolleyes:

Grüße

Schönauer

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ich habe vom jagen keine ahnung. mich würde aber mal interesieren was so ein jj kostet?

In Bayern kostet der 3-Jahres-Jagdschein 150 Euro (90 Euro Gebühr und 60 Euro Jagdabgabe) zuzüglich der Jagdhaftpflichvers. von ca. 105 Euro ...... also etwa 85 Euro/Jahr.

Gruß

Hunter

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So, so, wer ein Jahr nicht Auto fährt muss also sein Auto und den Führerschein auch abgeben? Sorry, ich kann solche absurden Regelungen rund ums Waffenrecht manchmal überhaupt nicht nachvollziehen. Soll man es doch nennen wie es ist: Eine Waffenbesitzsteuer und nicht darum herumreden. Ist ja nicht so, dass ich mich weigere zu zahlen. Aber Autos sind mit Sicherheit die gefährlicheren Waffen in unserem Land - und da wird überhaupt nix überprüft.

:rolleyes: stimmt so nicht ganz...... wenn du dein angemeldetes Auto nicht fährst musst du trotzdem Steuer/Versicherung bezahlen.... An/Abmelden, Tüv usw. musst du auch bezahlen... und auch nicht alle Führerscheine gelten ein Leben lang, LKW/Bus-Scheine musst alle fünf Jahre verlängern lassen.....egal ob du fährst oder nicht!

Und was die Überprüfung der Autos angeht.... wir sollten Froh sein dass es noch keinen Tüv für Waffen und ASU für Munition gibt ....

Gruß

Hunter

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... Die Aufregung vom Threadersteller kann ich nicht nachvollziehen, daß kann er im voraus mit der Behörde klären und dann wär das alles gegessen gewesen. ...

Ich schon: "Vorlage der Erlaubnisurkunden"!

Warum wohl?

Die werden, wenn er keinen Jagdschein vorlegen kann die WBK('s) direkt einbehalten!

Ich würde mal dass Schreiben püfen, ob es sich hierbei zugleich um eine Anhörung nach § 28 VwVfG handelt (muss zwar nicht unbedingt angegeben sein - wirkt auch ohne als Anhörung).

Außerdem würde ich davon ausgehen, dass der Behörde schon der fehlende Jagdschein bekannt ist. Schließlich ist die untere Jagdbehörde quasi eine Abteilung des Landratamtes und in meinem Umfeld findet zwischen Waffenrechts- und Jagdbehörde regelmäßig ein Informationsaustausch statt!

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[...]

Was willst du mit diesem Posting uns sagen??? Jägerprüfung alle drei Jahre, oder nur dass du den Unterschied zwischen Jägerprüfung und Jagdschein nicht kennst?

Dir ist klar, dass man mit dem Prüfungszeugnis zur Jägerprüfung jederzeit einen neuen Jagdschein lösen kann?

Jederzeit, auch wenn man 10 Jahre keinen Jagdschein gelöst hatte.

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Was willst du mit diesem Posting uns sagen??? Jägerprüfung alle drei Jahre, oder nur dass du den Unterschied zwischen Jägerprüfung und Jagdschein nicht kennst?

Nun laß mal etwas Luft ab!

Ich bin selber Jäger und kenne den Unterschied zwischen einem "Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung" als Grundlagen für den "Jahresjagdschein" sehr wohl.

Mit meinem Posting, eine bestandene Jägerprüfung gelte lebenslang, wollte ich diese Falschmeldung hier "Wenn Du mehrere Jahre lang keinen Jahresjagdschein löst, verfällt Deine Sachkunde. Dann kann Dir die Behörde mit Recht den neuen JJS verweigern." korrigieren.

Das o.a. Zeignis ist nämlich des Jägers Sachkundenachweis.

Michael

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Eine bestandene Jägerprüfung gilt (noch) lebenslang.

Gruß

Michael

Das sehe ich zwar auch so, aber die Behörde unterstellt dann, daß Du nach einigen Jahren Nichtjagens nicht mehr auf dem Laufenden bist, sprich die Sachkunde nicht mehr gegeben ist. Und dann war's das mit dem Jahresjagdschein. Dann kannst Du die Prüfung neu machen. Ich bin, wie gesagt, nach vier Jahren ohne Jagdschein gerade noch an dieser Klippe vorbei gekommen.

Ob es für das Verhalten der Behörde eine rechtliche Grundlage gab, habe ich seinerzeit nicht überprüft, da ich noch rechtzeitig einen neuen JJS gelöst habe. Aber so ist es mir passiert.

Klaas

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Das sehe ich zwar auch so, aber die Behörde unterstellt dann, daß Du nach einigen Jahren Nichtjagens nicht mehr auf dem Laufenden bist, sprich die Sachkunde nicht mehr gegeben ist. Und dann war's das mit dem Jahresjagdschein. Dann kannst Du die Prüfung neu machen. Ich bin, wie gesagt, nach vier Jahren ohne Jagdschein gerade noch an dieser Klippe vorbei gekommen.

Ob es für das Verhalten der Behörde eine rechtliche Grundlage gab, habe ich seinerzeit nicht überprüft, da ich noch rechtzeitig einen neuen JJS gelöst habe. Aber so ist es mir passiert.

Da würde mich die rechtliche Grundlage aber brennend interessieren.

Gruß

Michael

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