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IGNORED

"Herkunft" der Tatwaffe von Winnenden/Wendlingen


karlyman

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Meinen Informationen nach, hatte er die Waffe auf Waffenschein. Komischerweise soll aber die Behörde angeblich nicht mal genau wissen, wieso er den hatte.

Dann hätte dort doch schon wie in Erfurt die Behörde wiedermal gepennt.

Geschrieben
Meinen Informationen nach, hatte er die Waffe auf Waffenschein. Komischerweise soll aber die Behörde angeblich nicht mal genau wissen, wieso er den hatte. Jedenfalls habe ich das von einem Journalisten erzählt bekommen. Das läuft aber unter dem Deckmantel „Verschleiern“. Anderseits, so extrem wichtig ist es auch nicht. Die Toten werden nicht mehr lebendig und die Sau wurde bereits durchs Dorf getrieben. Ob berechtigt oder nicht, ist heute, so wie vor 70 Jahren, in Deutschland vollkommen egal.

Gruß

Makalu

Makalu,

ich verlasse mich auf Dich und Deine Information als aus "gewöhnlich gut informierten Kreisen" stammend und werde diese so an die Abgeordneten herantragen. Natürlich macht es niemanden mehr lebendig, aber es macht eine Armatix-Gängelei, Biometrie-Quälerei und Hausdurchsuchungsterror von 3,6 Mio. Legalwaffenbesitzern absolut entbehrlich, wenn die Aufbewahrung der Waffe aufgrund einer Sondererlaubnis gewöhnlich/üblicherweise anders erfolgt (erfolgen muss) als bei den 3,6 Mio. Legalwaffenbesitzern.

Vielen Dank!!!!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Komischerweise soll aber die Behörde angeblich nicht mal genau wissen, wieso er den hatte.

Da würden mir jetzt nur Dinge einfallen, die ich mich nicht mal zu denken getraue, so frei sind die Gedanken in D auch nicht mehr.

Geschrieben

Makalu,

ich verlasse mich auf Dich und Deine Information als aus "gewöhnlich gut informierten Kreisen" stammend und werde diese so an die Abgeordneten herantragen. Natürlich macht es niemanden mehr lebendig, aber es macht eine Armatix-Gängelei, Biometrie-Quälerei und Hausdurchsuchungsterror von 3,6 Mio. Legalwaffenbesitzern absolut entbehrlich, wenn die Aufbewahrung der Waffe aufgrund einer Sondererlaubnis gewöhnlich/üblicherweise anders erfolgt (erfolgen muss) als bei den 3,6 Mio. Legalwaffenbesitzern.

Vielen Dank!!!!

Grüße

Schwarzwälder

Schwarzwälder,

und wo kämen dann die 100 Schuss Munition her, welche Tim K hatte ? Wäre diese auch bei der Waffe aufbewahrt gewesen oder hatte Tim die Mun aus dem irgend wann mal nicht abgeschlossenen Schrank entwendet ? Fragen, welche nur noch Tim´s Vater beantworten kann.

Grüße,

guardde

Geschrieben
Schwarzwälder,

und wo kämen dann die 100 Schuss Munition her, welche Tim K hatte ?

Die Beretta wurde angeblich idR "geladen" aufbewahrt - logisch. Was die >100 Schuss anbelangt, so gab es auch Meldungen, diese hätte sich der Amoktäter langsam "zusammengesammelt"(Schützenverein?), die Muni bei Tims Vater wäre an sich ordnungsgemäß verwahrt worden. Die große Menge Kurzwaffenmuni erklärt sich wohl auch daraus, dass Tims Vater Unterhebler im Kurzwaffenkaliber geschossen hat (siehe div. Ergebnislisten online, die ich jetzt nicht verlinken möchte).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
...ob der Vater mit seiner Beretta zu diesen Besitzerkreisen gehörte, die ihre Waffe zum Selbstschutz ständig schnell griffbereit haben müssen.

Grüße

Schwarzwälder

und wenn ja ändert das aber auch nichts an der Tatsache, dass er zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt darüber haben muss ...

sprich - wenn der Junge schneller als der Vater ist dann stimmte da irgendwas nicht ...

 

 

Klaus

Geschrieben
.... und dass er die Waffe zum Selbstschutz dann eben nicht im Tresor wegsperren wollte....

.... M.E. wird hier riesig was verschwiegen - wenn das keine als Sportschütze besessene Waffe war, helfen auch keine Verbote gegen Sportschützen!....

[/i]

:appl: :appl:

Guter Ansatz, wesentlicher Gedanke !

Meinen Informationen nach, hatte er die Waffe auf Waffenschein. .....

Das ändert einiges !

Der unausgesprochene Vorwurf, dass Sportschützen/Jäger/Sammler ihre Waffen unzureichend sichern könnten, ist damit weg !

Es ist eine Gebrauchswaffe, deren Aufbewahrung eben nicht dem normalen privaten Waffenbesitzer-Standard entspricht und nie entsprechen wird.

Da kann ich den normalen privaten Waffenbesitzer knebeln, bis ich blau und schwarz im Gesicht bin.

Eine Dienstwaffe und eine Waffe auf Waffenschein bleiben die meiste Zeit zugriffsbereit.

Für die politische Argumentation ist dieser Aspekt ganz wesentlich !

Geschrieben
und wenn ja ändert das aber auch nichts an der Tatsache, dass er zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt darüber haben muss ...

sprich - wenn der Junge schneller als der Vater ist dann stimmte da irgendwas nicht ...

 

 

Klaus

Natürlich stimmte da was nicht. Aber bei gefährdeten Personen muss die Waffe zum Selbstschutz geladen und griffbereit sein - bei Sportschützen und Jägern wurde hier im Forum schon ausführlich dargelegt, dass eine ständiges Führen der Waffe zuhause - womöglich noch geladen - auf jeden Fall Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung dieser Person aufkommen ließe. Wie auch immer: Es wird unterschieden zwischen Waffenschein (oder SV-WBK)-Besitzern und normalen Legalwaffenbesitzern. Und das Risiko, die Waffe auf dem Nachttisch zu "vergessen" ist bei erstgenannter kleiner Gruppe naturgemäß weitaus höher, weshalb es wenig sinnvoll ist, die zweitgenannte Gruppe mit Armatix etc. zu belasten...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Meinen Informationen nach, hatte er die Waffe auf Waffenschein. Komischerweise soll aber die Behörde angeblich nicht mal genau wissen, wieso er den hatte. ...

Sehr interessant, inbesondere auch deshalb, weil ein Waffenschein nur für die Dauer von 3 Jahren erteilt wird und max. 2 mal verlängert werden kann und somit spätestens alle 3 Jahre eine erneute Bedürfnisprüfung erfolgen musste (§ 10 Abs. 4 WaffG). Außerdem wäre ein Waffenschein auf bstimmte Anlässe und Gebiete - wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird - zu beschränken gewesen.

Kaum zu glauben, bei einem Waffenscheininhaber geht - einschließlich der behördlichen Bedürfnisprüfung - einiges daneben und Armatix, VDB, JSM und Politik nutzen die Gunst der Stunde um WBK-Inhabern eine völlig sinnloses Sicherheitssystem aufs Auge zu drücken!

Geschrieben
Und das Risiko, die Waffe auf dem Nachttisch zu "vergessen" ist bei erstgenannter kleiner Gruppe naturgemäß weitaus höher ...

Grüße

Schwarzwälder

ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar Schwarzwälder ...

jeder kann mal was vergessen, aber   nicht und keinesfalls   eine geladene Waffe ...

ich gehe mal davon aus, dass du das so nicht gemeint hast

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
Wichtiger Punkt! ...

Es wäre Politikern leicht begreiflich zu machen, dass eine Waffe, die explizit zum Selbstschutz angeschafft wurde einem höheren Risiko ausgesetzt ist, nicht ordnungsgemäß im Waffenschrank abgeschlossen zu sein als die normale Sport- oder Jagdwaffe. ...

Grüße

Schwarzwälder

Eine Waffe zum Selbstschutz ist entweder am Mann oder unter der unmittelbaren Aufsicht des Berechtigten oder weggeschlossen, insbesondere wenn Kinder / Jugendliche Zugriff darauf haben könnten. Alles andere ist Käse.

Geschrieben
ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar Schwarzwälder ...

jeder kann mal was vergessen, aber   nicht und keinesfalls   eine geladene Waffe ...

ich gehe mal davon aus, dass du das so nicht gemeint hast

 

 

Gruß Klaus

Sieh es mal so:

Ein Waffenscheininhaber liest am morgen vor der Arbeit seine Zeitung - im Bett. Die Waffe liegt geladen auf dem Nachttisch daneben - völlig legal in diesem Fall. Plötzlich ein dringender Anruf aus dem Geschäft. Die Waffe wird vergessen. Superpeinlich und unverzeihlich, aber mal ehrlich:

Lösen wir dieses Problem des Waffenscheininhabers dadurch, dass wir dem Sportschützen/Jäger, der am morgen genauso seine Zeitung im Bett liest und plötzlich weg muss, dessen Waffe aber sowieso schon weggeschlossen im Tresor ist dadurch, dass wir letztgenannte Person nun noch zum Kauf eines Armatix-Stöpsels und Biometrieschrankes zwingen???! Darum geht es doch!

Grüße

Schwarzwälder

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Eine Waffe zum Selbstschutz ist entweder am Mann oder unter der unmittelbaren Aufsicht des Berechtigten oder weggeschlossen, insbesondere wenn Kinder / Jugendliche Zugriff darauf haben könnten. Alles andere ist Käse.

Eben. Am Mann ist das gleiche wie im Tresor. Rein sicherheitstechnisch gesehen.

Ob nur der Schlüssel oder die ganze Waffe sich im Zugriffsbereich des Jugendlichen befindet ist doch vollkommen egal.

H&S macht ziemlich gute Holster für solche Zwecke.

Geschrieben
Plötzlich ein dringender Anruf aus dem Geschäft. Die Waffe wird vergessen. Superpeinlich und unverzeihlich, aber mal ehrlich ...

nicks ehrlich, sowas darf nicht passieren .... :angry2:

bringt uns aber auch nicht wirklich weiter, deshalb klinke ich mich jetzt hier aus

wenn jemand einen WS hat dann hat er eine besondere Verantwortung gegenüber seiner Umwelt - punkt.

Klaus

PS: ich würde da nicht mal meiner Frau trauen ... :rolleyes:

Geschrieben
Kaum zu glauben, bei einem Waffenscheininhaber geht - einschließlich der behördlichen Bedürfnisprüfung -

Nun, die Bedürfnisprüfung wird u.U. auch etwas von den Beziehungen abhängig sein - dass diese im Spiel sein könnten, darauf deutet doch, dass sich die Behörde/der einfache Mitarbeiter "nicht erklären kann" warum überhaupt ein WS...

... und Armatix, VDB, JSM und Politik nutzen die Gunst der Stunde um WBK-Inhabern eine völlig sinnloses Sicherheitssystem aufs Auge zu drücken!

Ja, es ist schon auffällig wie diese Info von bestimmten Kreisen zurückgehalten wird...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich will das auch keineswegs fordern! Aber es muss doch klar sein, dass es nichts nützt, wenn eine Waffe aus diesen Besitzerkreisen mißbraucht wurde, dann 3,6 Mio. andere Legalwaffenbesitzer dafür extrem zur Kasse zu bitten und/oder ihnen Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) einzuschränken.

Es gehört daher unbedingt so schnell wie möglich auf den Tisch, ob der Vater mit seiner Beretta zu diesen Besitzerkreisen gehörte, die ihre Waffe zum Selbstschutz ständig schnell griffbereit haben müssen.

Bravo Schwarzwälder Du hast recht, da ist was im Busch.Vermutlich wird von "Oben" etwas verschleiert.Bitte recherchiere weiter.

Gruss hele

Geschrieben

Bevor sich alles heißredet: Es IST zunächst nur eine Vermutung. KÖNNTE aus dem unwissenden Geschreibsel der Journaille stammen, die ja grundsätzlich "Waffenschein" schreiben.

Irgendeine Stelle (StA) müsste doch dazu Auskunft geben können. Ich halte es für einen ganz wesentlichen Aspekt der Diskussion.

Geschrieben
Sieh es mal so:

Ein Waffenscheininhaber liest am morgen vor der Arbeit seine Zeitung - im Bett. Die Waffe liegt geladen auf dem Nachttisch daneben - völlig legal in diesem Fall. Plötzlich ein dringender Anruf aus dem Geschäft. Die Waffe wird vergessen. Superpeinlich und unverzeihlich, ...

Wir wissen nicht wie es wirklich war!

Denkbar ist auch ein Familienstreit und plötzlich war der Junge mit der abgelegten Waffe weg!

Wenn der Vater von Tim K. tatsächlich einen Waffenschein hatte, dann ist hier bezüglich der Aufbewahrung und des möglichen Verlustes zwischen Umgang aufgrund eines Waffenscheines und aufgrund einer Waffenbesitzkarte zu differenzieren, da die Anforderungen an Aufbewahrung - im Rahmen des Waffenschein muss die Waffe zwangsläufig schnellstmöglich zugriffsbereit sein und im Rahmen einer Jagd- oder Sportschützen-WBK ist die Waffe im Waffenschank, geschützt vor dem Zugriff Dritter wegzuschließen - sich erheblich unterscheiden!

Geschrieben

Wäre ja noch schlimmer als einfach nur unter dem Kopfkissen.

Wenn er Zeit hatte, das Dingen hinter die Pullover zu friemeln, dann hätte er sie auch gleich in den Waffenschrank sperren können. Es wäre dadurch vielen Menschen sehr viel Leid erspart geblieben.

Geschrieben

Es ist echt ne Quälerei, sich hier durchzulesen.

Dieser Thread ist mal wieder vollkommen sinnfrei, vor allem angesichts des Umstands, dass keiner weiss oder auch nur Quellen dafür angeben kann, auf welches Bedürfnis die Beretta lief.

Vorschlag an ADMIN oder MOD: Wenn dieser Beweis hier nicht in einem der nächsten drei Posts angetreten wird, den Thread zumachen oder besser gleich ganz löschen !

Ihr habt immer noch alle zuviel Zeit. Und jetzt wiederhol ich mich nochmal:

@schwarzwildjäger: Sonst kann ich Deine Beiträge gut lesen, aber hier verrennst du dich total.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Bevor sich alles heißredet: Es IST zunächst nur eine Vermutung. KÖNNTE aus dem unwissenden Geschreibsel der Journaille stammen, die ja grundsätzlich "Waffenschein" schreiben.

Irgendeine Stelle (StA) müsste doch dazu Auskunft geben können. Ich halte es für einen ganz wesentlichen Aspekt der Diskussion.

Nö, der weiß schon was der Unterschied ist und er hat es direkt von einem Länderinnenministerium. Angeblich hat es auch schon eine Anfrage des BW Landtags bei der Behörde deswegen gegeben.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Es ist echt ne Quälerei, sich hier durchzulesen.

Dieser Thread ist mal wieder vollkommen sinnfrei, vor allem angesichts des Umstands, dass keiner weiss oder auch nur Quellen dafür angeben kann, auf welches Bedürfnis die Beretta lief.

Vorschlag an ADMIN oder MOD: Wenn dieser Beweis hier nicht in einem der nächsten drei Posts angetreten wird, den Thread zumachen oder besser gleich ganz löschen !

Ihr habt immer noch alle zuviel Zeit. Und jetzt wiederhol ich mich nochmal:

@schwarzwildjäger: Sonst kann ich Deine Beiträge gut lesen, aber hier verrennst du dich total.

Coltfan

Wieso brauchst Du sofort einen Beweis?Vermutungen haben oft im nachhinein durch Nachforschungen Beweise hervorgebracht.Denn: Klug ist jeder.Der eine vorher,der andere nachher.(Übrigens, das habe ich bereits in einem anderen Thread geschrieben.)

Servus Hele

Geschrieben
Wir wissen nicht wie es wirklich war!

Denkbar ist auch ein Familienstreit und plötzlich war der Junge mit der abgelegten Waffe weg!

Wenn der Vater von Tim K. tatsächlich einen Waffenschein hatte, dann ist hier bezüglich der Aufbewahrung und des möglichen Verlustes zwischen Umgang aufgrund eines Waffenscheines und aufgrund einer Waffenbesitzkarte zu differenzieren, da die Anforderungen an Aufbewahrung - im Rahmen des Waffenschein muss die Waffe zwangsläufig schnellstmöglich zugriffsbereit sein und im Rahmen einer Jagd- oder Sportschützen-WBK ist die Waffe im Waffenschank, geschützt vor dem Zugriff Dritter wegzuschließen - sich erheblich unterscheiden!

:gaga::gaga:

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