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IGNORED

§6 Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das haben wir doch schon so oft durchgekaut.

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=407816

(Datum beachten!)

Das Geschrei nach Gleichbehandlung von Anscheinswaffen mit Hülsen <40mm und Anscheinswaffen mit "langen" Hülsen könnte nach wie vor erhört werden. Aber nicht so, wie man sich das hier wünscht.

Und für's Protokoll:

Ich besitze selber ne 7,62x39, die ich kurz vor dem Hülsenlängen-Anscheinsparagraphen erworben habe und eigentlich hübsch machen wollte. Also betrifft mich diese unsinnige Regelung auch. Ich werde aber einen Teufel tun, und deshalb torpedieren, dass Ihr alle hier so schicke AR15 und G3-Klone haben könnt.

Geschrieben

Aber die Gefährlichkeit, um die es im §6 AWaffV geht, ist doch der Böse (An)Blick von Schußwaffen.

Kurzläufige, kompakte und leistungsschwache Halbautomaten sähen halt ggf, einfach böser aus, als sie wirken. Ein BAR wirkt halt böser als es aussieht. Während das böse Wirken über das Bedürfnis reguliert wird, fehlt diese Regulation bei dem Bösen (An)Blick von wirkungsschwachen Halbautomaten. Also muß der Erwerb von Böse (An)Blickenden Halbautomaten mit schwacher Wirkung durch Sportschützen verhindert werden, weil diese sich mit den wirkungsarmen Halbautomaten nicht wirksam gegen eventelle rechtswidrige Angriffe von Polizisten, die die Böse (An)Blickenden Halbautomaten irriger Weise für echt böse wirkende Halbautomaten halten könnten, wehren können. :gaga:

Geschrieben

Hi,

evtl. wollten unsere werten Gesetzgeber den Erwerb von 9mm Para MP Nachbauten für Sportschüzten verhindern. Die 22er HA waren damals noch nicht so auf dem Markt. Ich glaube es gab nur das G22 von Walter.

Bye Lucky

Geschrieben
Hi,

evtl. ...

Nix evtl.

Eigentlich ist die Herkunft des neuen Anscheinsparagraphen bekannt. Und oben hab ich die Sache nochmal verlinkt. Aber dann zitier ich mich eben selbst:

der neue anscheinsparagraph ist ein kompromiss, da unsere liebe obrigkeit angst vor folgenden waffen in schützenhand hatte: AUG, AK47, MP5 (bzw deren halbautomatische klone). mit dieser angst solte ein kompletter anscheinsparagraph begründet werden, es schien auch nach langen verhandlungen absolut unvermeidbar. also wurde von verbandsseite u.a. die hülsenlänge ins spiel gebracht, wodurch die anscheinsregeln auf ein damals mögliches mindestmass beschränkt wurden.

Natürlich wäre es (auch für meine Vepr) schön, wenn dieser Anscheinsparagraph wegfiele, aber jetzt kurz nach Winnenden haben wir andere Probleme. Als die Softairpanik abgeklungen war hätte man... aber hinterher ist man immer schlauer.

Jetzt ans BKA zu schreiben, was denn das soll, dass ne 308 böse aussehen darf, ist einfach nur Panne.

Geschrieben

Ja, das weiss ich.

Vielleicht lässt Du es mal bleiben, beim zitieren Sätze zu verstümmeln.

Extra für Dich markiere ich Haupt- und Nebensatz:

Jetzt ans BKA zu schreiben, was denn das soll, dass ne 308 böse aussehen darf, ist einfach nur Panne.

Geschrieben

@Commerzgandalf:

Brauchst du noch mehr entsprechende Plempen für deinen Kalender? :chrisgrinst:

Aber wenns ums Schießen geht würde ich keine Mätzchen mit dem BKA machen sondern mir fürs etwa gleiche Geld eine Zastava in 308 kaufen und aus die Maus!

Geschrieben
So habe jetzt mal schnell ne Mail ans BKA geschrieben...

Super, wenn solch kompetente Anfragen jetzt vermehrt gestellt werden stellt dies sicher, dass man in Zukunft gar keine Auskünfte mehr erhält, falls man tatsächlich mal ein gerechtfertigtes Anliegen vorzutragen hat.

Ich bin restlos begeistert!!! :angry2:

Mal sehen was bei rauskommt.

Im besten Fall hält man Dich dort für ein bisschen schwer von Begriff!

Geschrieben
Super, wenn solch kompetente Anfragen jetzt vermehrt gestellt werden stellt dies sicher, dass man in Zukunft gar keine Auskünfte mehr erhält, falls man tatsächlich mal ein gerechtfertigtes Anliegen vorzutragen hat.

Ich bin restlos begeistert!!! :angry2:

Im besten Fall hält man Dich dort für ein bisschen schwer von Begriff!

Wenn er Pech hat.............................................................................

...........

Geschrieben
Deshalb bin ich Jagdscheininhaber, nur wegen den §6 Waffen. :eclipsee_gold_cup:

<Stöhnen> Oh ja </Stöhnen>

Geschrieben
Deshalb bin ich Jagdscheininhaber, nur wegen den §6 Waffen. :eclipsee_gold_cup:

Schnuffi

Sorry, Schnuffi, auch wenn ich dich persönlich sehr schätze, aber dieses posting bringt uns nicht so viele Fans ein... :icon13:

Ich bin auch Jäger, und habe bestimmt nichts gegen solche Waffen... ;)

Bedenke nur, wie viele Arschlöcher hier mitlesen und nur darauf warten, daß mal jemand mit einer § 6 Waffe ausrastet...

Das Geschrei möchte ich mir nicht ausmalen, wenn es mal eine Sabre oder OA wäre.

Mir reicht schon, welche Hexenjagd bereits eine einfache Beretta auslöst...

Geschrieben
Das BKA wird auf diese Anfrage ohnehin nicht antworten.

Wenn sie schriftlich und in einem Stil abgefaßt ist, der einen Scherz o.ä. ausschließt, dann sollte das BKA eine sachliche und zutreffende Antwort erteilen. Anderenfalls könnte es für die Verwaltung des BKAs etwas zusätzliche Arbeit geben. B)

Geschrieben

So Leute hier ist die Antwort.

Leider haben die irgendwie an meiner Frage vorbei geantwortet.

die von Ihnen bevorzugte Schusswaffe können Sie für den Schießsport nicht nutzen und folgerichtig mangels eines anerkannten Bedürfnisses auch nicht kaufen.

Hierbei ist die Funktion der Patrone unerheblich; entscheidend ist in Ihrem Fall, dass es sich um eine Langwaffe handelt und die Hülsenlänge kürzer als 40mm ist.

Bei der von Ihnen als Vergleichswaffe hinzugezogenen Schusswaffe des Kalibers .308 greift keiner der Punkte a) bis c) des § 6 der Verordnung. Von daher können Sie mit einer solchen Waffe, sofern die Disziplin in Ihrem Verband geschossen wird, sportlich schießen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Geschrieben

Man darf beim §6 einfach nicht die Logik anschalten.

z.B. AR-15 in .223 --> i.O., in .22 lfB NICHT i.O.

andere Waffen ähnlich...

AUG in Sportversion (.223 Rem) ist i.O., anderer Vorderschaft und Visierung NICHT i.O.

OA bzw. XR-15 M5 ist i.O., M4 ist NICHT i.O.

Es ist einfach so.

Geschrieben
... Leider haben die irgendwie an meiner Frage vorbei geantwortet.

Was soll denn an der Info des BKA bitteschön "an der Frage vorbei geantwortet" sein?

Dort wurde doch absolut korrekt auf den § 6 Abs. 1, Nummer 2, Buchstabe a-c AWaffV rekurriert. Mehr Information als ohnehin klar und deutlich in der Verordung steht, kann Dir das BKA schlecht geben, denn schließlich haben auch die Mitarbeiter dort sich die Rechtsnorm weder ausgedacht noch können sie darüber hinweg sehen.

Geschrieben

Sehe ich genau so. Das BKA stellt in seinen Feststellungsbescheiden auch nur den Anschein einer Waffe fest, oder eben das Nichtvorhandensein.

Die wohlbekannten drei Punkte kann jeder selbst feststellen.

Alles andere bedarf einer Gesetzesänderung, und dafür sind andere zuständig.

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