Scott Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Eine meiner Kurzwaffen wird mich für mehrere Monate in die USA begleiten und auch mit mir wieder zurück nach Deutschland reisen. Nun hab ich heute von der BAFA folgende Nachricht erhalten.... Für die Ausfuhr Ihrer Schusswaffen in die USA benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Die Beantragung einer Auzsfuhrgenehmigung ist formgebunden. Es gibt dazu zwei Wege: -Sie können sich bei der Industrie- und Handelskammer ein Antragsformular kaufen - die Antragstellung ist auch Online möglich über die Homepage des BAFA www.ausfuhrkontrolle.info ....habe nun versucht Online einen Antrag zu stellen, aber hab absolut keine Ahnung wie und wo und welcher Antrag überhaupt. Wäre sehr schön wenn mir jemand einen Link mit dem richtigen Antrag schicken könnte. P.S.: Einfuhrgenehmigung liegt bereits vor. Vielen Dank schon mal! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 versuchs mal hier ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 9, 2009 Author Share Posted March 9, 2009 Danke, hab mich jetzt online registriert um überhaupt erstmal Zugriff auf eines der ca. 20 komplett unverständlichen Formulare zu bekommen, warte aber jetzt erstmal auf meine Freischaltung...... Deutschland und seine Bürokratie, einmalig! Bin weiterhin um jeden Tip dankbar, mein SB hat absolut keine was eine zeitlich begrenzte Ausfuhr betrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
@ddi Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Frag hier doch mal irgendeinen Jäger aus dem Forum, der Erfahrungen mit Auslandsjagdreisen hat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 das kannst nicht vergleichen, hier reicht der jj am flughafen aus... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Ich habe schon eine Reihe BAFA-Anträge ausgefüllt. Wenn ich die finde, scanne ich Dir mal was ein - als Vorlage. Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 10, 2009 Author Share Posted March 10, 2009 @Schwarzwälder: Das wär wunderbar, danke! Muss ich beim Zoll auch noch irgendwas an-/abmelden oder ist das mit dem Ausfuhrantrag erledigt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 @Schwarzwälder: Das wär wunderbar, danke! Muss ich beim Zoll auch noch irgendwas an-/abmelden oder ist das mit dem Ausfuhrantrag erledigt? Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen! Ausserdem stempelt der deutsche Zoll bei der Ausreise (alternativ: das letzte Zollamt an der EU-Aussengrenze) die BAFA-Genehmigungen ab (sowohl bei der Ausreise wie auch erneut bei der Einreise). Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen! das formular ist nicht das geld des papieres wert auf das es gedruckt ist!!! hab ich mir seinerzeit auch besorgt, da hat es noch nichts gekostet, eben nur meine zeit es zu besorgen! als ich dann in frankfurt am flughafen das bei der einreise beim zoll vorgelegt habe meinte der zöllner nur lapidar: "watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 "watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!! Das wurde hier bei wo schon vor Jahren mal durchdiskutiert - ich war anfangs auch der Meinung Deines Zoellners - aber anscheinend reicht die WBK nicht... und Waffenzubehoer muss natuerlich mit drauf auf Inf3 (Zielfernrohr, Montage, Magazine, Holster usw.): Sie erwähnen bereits in Ihrer Anfrage das Formular Auskunftsblatt INF.3 . Diessollte vor der Reise erstellt werden, um die spätere Wiedereinfuhr nach Deutschland vorzubereiten. Das INF.3 dient als Nachweis dafür, dass es sich bei der Ausfuhr und Wiedereinfuhr um dieselben Waren handelt, die unter dem zollrechtlichen Status „Gemeinschaftsware“ ausgeführt wurden und bei der Wiedereinfuhr als Rückwaren zoll- und steuerfrei abgefertigt werden. Die waffenrechtlichen Dokumente können allein nicht als Rückwarennachweis anerkannt werden. Wenn Waffen vorübergehend ausgeführt werden, ist das INF.3 per Erlass des Bundesfinanzministeriums als Rückwarennachweis vorgeschrieben. Ausnahme: Sie können durch Kaufbelege nachweisen, dass Sie die Waffen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erworben haben. Ohne derartige Nachweise werden bei der Wiedereinfuhr der Waffen nach Deutschland die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer –EUSt- erhoben. Sie erhalten das INF.3 bei den Abfertigungszollämtern. Auskunft der Zollbehoerde in diesem WO-ThreadGruesse Schwarzwaelder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 ...... meinte der zöllner nur lapidar:"watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!! Da bist Du aber an jemanden geraten der sich auskennt. Das muss nicht immer so sein. Irgendwann steht der Herr "Wichtig" am Gate und Du kannst dann Deinen Püster 3 Wochen später in FRA aus der Aservatenkammer abholen. Und wenn man dann noch in Hannover wohnt wird es doch arg lästig. Ich habe da im Zusammenhang mit Eisen und blauen-Bohnen schon einige Kapriolen des Zolls erlebt. Von dem Spruch des Zollkollegen über 4 Gates in DUS "Wenn der einen Jagdschein hat, darf der alles!!!" bis zum 9 stündigen Aufenthalt in einer abgegeschlossenen Zollgarage am BAB-Grenzübergang in Basel. Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Weiß nicht ob es hier passt, bzw. angewendet werden kann. Beruflich fliege ich sehr um in der Welt umher. Meistens ausserhalb Eu und hab immer eine Menge Zeugs dabei. Werkzeug, Meßgeräte, Latpop etc. Vor Jahren hat mich ein Zöllner in Frankfurt darauf aufmerksam gemacht, eine "vereinfachte Nähmlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" auszufüllen um dann bei der Einreise keine Probleme mehr zu bekommen. Seitdem fülle ich vor jedem Flug so ein Formular aus, erstelle eine Inventarliste und gehe VOR dem einchecken zum Zoll und lasse alles abstempeln. Bei der Einreise den ROTEN Ausgang nehmen und das Formular wieder vorzeigen... Hat auch Vorteile, da an diesem Ausgang zum einen nie jemand steht und man schnell draussen ist und zum zweiten schauen Sie nicht mehr in das andere Gepäck.... Ob Dir das hilft kann ich nicht sagen. Hab das Formular mal angehängt. Grüße. ToBo Naemlichkeitsbescheinigung.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 10, 2009 Author Share Posted March 10, 2009 Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen! Ausserdem stempelt der deutsche Zoll bei der Ausreise (alternativ: das letzte Zollamt an der EU-Aussengrenze) die BAFA-Genehmigungen ab (sowohl bei der Ausreise wie auch erneut bei der Einreise).Grüße Schwarzwälder Ok, gut zu wissen. Besser ich hab eines und brauche es nicht als andersherum. Wo bekomm ich das Formular denn her? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Ok, gut zu wissen. Besser ich hab eines und brauche es nicht als andersherum. Wo bekomm ich das Formular denn her? Das Inf3 Formular erhältst Du bei Deinem zuständigen Zollamt (war bei mir immer so). Leider habe ich die BAFA-Anträge hier in der Arktis nicht zur Hand. Werde aber mal zuhause anrufen und dann morgen abend die Nummern für Kurzwaffen hier einstellen - als Ausfüllhilfe. Schöne Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Um das ganze zu vereinfachen gibt es wohl diese "vereinfachte Bescheinigung", bei der man dieses komplizierte INF3 Formular nicht braucht... Ich denke bei dem Dschungel von Vorschriften und Formularen wissen viele Zöllner auch nicht durchzublicken.... Wie auch immer, ich habe mit dem "einfachen" Weg noch nie Probleme gehabt. Andernfalls musste ich mal von Malaysia nicht direkt nach Hause, sondern einen Abstecher nach Hongkong machen. Da ich meine Teile NICHT persönlich mitgenommen habe und sie von Malaysia per Post nach Hause gesendet habe, mussten wir einiges an Euros Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Da wir im nachhinein die Ausfuhr mit der Bescheinigung nachweisen konnten, wurde das dann zurückgezahlt. Allerdings geht dieses einfache Formular meines Wissens NUR direkt am Flughafen und nicht wie bei dem anderen in JEDEM Zollamt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 11, 2009 Share Posted March 11, 2009 Hallo Scott, Nur als unverbindlicher Hinweis beim Ausfüllen: Eine GK-Selbstladepistole hat normalerweise im Feld 15 folgenden Warencode: "93020010" und im Feld 16 die AL-Position "0001a". ein Wechselsystem/Lauf GK dazu hat 93051000 - 0001a ein KK-WS dazu hat 93051000 - NULL eine halbautomatische Flinte hat 93032010 - 0023a ein EL Jagd-u.Sportgewehr KK hat 93033000 - NULL Grüße Schwarzwälder PS Bei der Ausfuhrart würde ich mir überlegen, ob Du ggf. die Waffe mehrmals innerhalb 2 Jahre ein- und ausführen möchtest. Das hätte dann die Ausfuhrart "231" zur Folge. Alle Angaben ohne Gewähr, stammen von 2006, vielleicht haben sich Ziffern geändert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 15, 2009 Author Share Posted March 15, 2009 Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe! Ich hab jetzt entweder den falschen Antrag ausgefüllt, oder er hat sich geändert. Mir wurde von der BAFA mitgeteilt, ich solle diesen hier ausfüllen... http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrko...trag/index.html ,,,hab ich gemacht und auch eingeschickt, hab aber alles swörtlich erklärt. Musste jetzt nirgends eine spezielle Warennummer eintragen und hab auch bereits eine Zollnummer zugeteilt bekommen. Sobald ich eine Antwort von der BAFA bekomm, kann ich sagen ob der Antrag passt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 20, 2009 Author Share Posted March 20, 2009 Antrag passt und ist bewilligt.Auf der Rückseite der Bewilligung muss der deutsche Zoll die Ausfuhr und Wiedereinfuh abstempeln, musste also kein Extraformular kaufen.Der Onlineantrag bietet zudem den Vorteil dass man den Bearbeitungsstand Tagesaktuell nachprüfen kann- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sindbad Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 Für welche Länder brauche ich den oben genannten Aufwand ? Innerhalb Europas reicht doch der Europäische Feuerwaffenpass ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 Für welche Länder brauche ich den oben genannten Aufwand ? Nur bei "längeren Reisen" ausserhalb der EU Innerhalb Europas reicht doch der Europäische Feuerwaffenpass ? nur wenn man zur Jagd- oder Sportschützenveranstaltungen eingeladen ist und das besuchte EU-Land die EU-Regelung umgesetzt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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