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IGNORED

Ausfuhrantrag BAFA


Scott

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Geschrieben

Eine meiner Kurzwaffen wird mich für mehrere Monate in die USA begleiten und auch mit mir wieder zurück nach Deutschland reisen. Nun hab ich heute von der BAFA folgende Nachricht erhalten....

Für die Ausfuhr Ihrer Schusswaffen in die USA benötigen Sie eine

Ausfuhrgenehmigung des BAFA.

Die Beantragung einer Auzsfuhrgenehmigung ist formgebunden. Es gibt

dazu zwei Wege:

-Sie können sich bei der Industrie- und Handelskammer ein

Antragsformular kaufen

- die Antragstellung ist auch Online möglich über die Homepage des BAFA

www.ausfuhrkontrolle.info

....habe nun versucht Online einen Antrag zu stellen, aber hab absolut keine Ahnung wie und wo und welcher Antrag überhaupt. Wäre sehr schön wenn mir jemand einen Link mit dem richtigen Antrag schicken könnte.

P.S.: Einfuhrgenehmigung liegt bereits vor.

Vielen Dank schon mal!

Geschrieben

Danke, hab mich jetzt online registriert um überhaupt erstmal Zugriff auf eines der ca. 20 komplett unverständlichen Formulare zu bekommen, warte aber jetzt erstmal auf meine Freischaltung...... :gaga:

Deutschland und seine Bürokratie, einmalig! Bin weiterhin um jeden Tip dankbar, mein SB hat absolut keine was eine zeitlich begrenzte Ausfuhr betrifft.

Geschrieben
@Schwarzwälder: Das wär wunderbar, danke!

Muss ich beim Zoll auch noch irgendwas an-/abmelden oder ist das mit dem Ausfuhrantrag erledigt?

Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen! Ausserdem stempelt der deutsche Zoll bei der Ausreise (alternativ: das letzte Zollamt an der EU-Aussengrenze) die BAFA-Genehmigungen ab (sowohl bei der Ausreise wie auch erneut bei der Einreise).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen!

das formular ist nicht das geld des papieres wert auf das es gedruckt ist!!! <_<

hab ich mir seinerzeit auch besorgt, da hat es noch nichts gekostet, eben nur meine zeit es zu besorgen!

als ich dann in frankfurt am flughafen das bei der einreise beim zoll vorgelegt habe meinte der zöllner nur lapidar:

"watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!!

Geschrieben
"watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!!

Das wurde hier bei wo schon vor Jahren mal durchdiskutiert - ich war anfangs auch der Meinung Deines Zoellners - aber anscheinend reicht die WBK nicht... und Waffenzubehoer muss natuerlich mit drauf auf Inf3 (Zielfernrohr, Montage, Magazine, Holster usw.):

Sie erwähnen bereits in Ihrer Anfrage das Formular Auskunftsblatt INF.3 . Dies

sollte vor der Reise erstellt werden, um die spätere Wiedereinfuhr nach

Deutschland vorzubereiten.

Das INF.3 dient als Nachweis dafür, dass es sich bei der Ausfuhr und

Wiedereinfuhr um dieselben Waren handelt, die unter dem zollrechtlichen

Status „Gemeinschaftsware“ ausgeführt wurden und bei der Wiedereinfuhr als

Rückwaren zoll- und steuerfrei abgefertigt werden.

Die waffenrechtlichen Dokumente können allein nicht als Rückwarennachweis

anerkannt werden. Wenn Waffen vorübergehend ausgeführt werden, ist das INF.3

per Erlass des Bundesfinanzministeriums als Rückwarennachweis vorgeschrieben.

Ausnahme: Sie können durch Kaufbelege nachweisen, dass Sie die Waffen innerhalb

des Europäischen Binnenmarktes erworben haben. Ohne derartige Nachweise werden

bei der Wiedereinfuhr der Waffen nach Deutschland die Einfuhrabgaben Zoll und

Einfuhrumsatzsteuer –EUSt- erhoben.

Sie erhalten das INF.3 bei den Abfertigungszollämtern.

Auskunft der Zollbehoerde in diesem WO-Thread

Gruesse

Schwarzwaelder

Geschrieben
...... meinte der zöllner nur lapidar:

"watt soll ich den damit? ich seh doch anhand ihrer wbk ob es ihre waffe ist oder nicht! da seh ich auch das eintragsdatum usw..."!!!

Da bist Du aber an jemanden geraten der sich auskennt. Das muss nicht immer so sein. Irgendwann steht der Herr "Wichtig" am Gate und Du kannst dann Deinen Püster 3 Wochen später in FRA aus der Aservatenkammer abholen. Und wenn man dann noch in Hannover wohnt wird es doch arg lästig.

Ich habe da im Zusammenhang mit Eisen und blauen-Bohnen schon einige Kapriolen des Zolls erlebt. Von dem Spruch des Zollkollegen über 4 Gates in DUS "Wenn der einen Jagdschein hat, darf der alles!!!" bis zum 9 stündigen Aufenthalt in einer abgegeschlossenen Zollgarage am BAB-Grenzübergang in Basel.

Gruß

Frank

Geschrieben

Weiß nicht ob es hier passt, bzw. angewendet werden kann. Beruflich fliege

ich sehr um in der Welt umher. Meistens ausserhalb Eu und hab immer eine

Menge Zeugs dabei. Werkzeug, Meßgeräte, Latpop etc.

Vor Jahren hat mich ein Zöllner in Frankfurt darauf aufmerksam gemacht,

eine "vereinfachte Nähmlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" auszufüllen

um dann bei der Einreise keine Probleme mehr zu bekommen.

Seitdem fülle ich vor jedem Flug so ein Formular aus, erstelle eine Inventarliste

und gehe VOR dem einchecken zum Zoll und lasse alles abstempeln. Bei der

Einreise den ROTEN Ausgang nehmen und das Formular wieder vorzeigen...

:eclipsee_gold_cup: Hat auch Vorteile, da an diesem Ausgang zum einen

nie jemand steht und man schnell draussen ist und zum zweiten schauen

Sie nicht mehr in das andere Gepäck....

Ob Dir das hilft kann ich nicht sagen. Hab das Formular mal angehängt.

Grüße.

ToBo

Naemlichkeitsbescheinigung.pdf

Geschrieben
Du musst auf jeden Fall noch das "Inf3" Formular beim Zoll ausfüllen - sonst bezahlst Du bei der Wiedereinreise u.U. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf Deine Waffen! Ausserdem stempelt der deutsche Zoll bei der Ausreise (alternativ: das letzte Zollamt an der EU-Aussengrenze) die BAFA-Genehmigungen ab (sowohl bei der Ausreise wie auch erneut bei der Einreise).

Grüße

Schwarzwälder

Ok, gut zu wissen. Besser ich hab eines und brauche es nicht als andersherum. Wo bekomm ich das Formular denn her?

Geschrieben
Ok, gut zu wissen. Besser ich hab eines und brauche es nicht als andersherum. Wo bekomm ich das Formular denn her?

Das Inf3 Formular erhältst Du bei Deinem zuständigen Zollamt (war bei mir immer so).

Leider habe ich die BAFA-Anträge hier in der Arktis nicht zur Hand. Werde aber mal zuhause anrufen und dann morgen abend die Nummern für Kurzwaffen hier einstellen - als Ausfüllhilfe.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Um das ganze zu vereinfachen gibt es wohl diese "vereinfachte Bescheinigung", bei

der man dieses komplizierte INF3 Formular nicht braucht...

Ich denke bei dem Dschungel von Vorschriften und Formularen wissen viele

Zöllner auch nicht durchzublicken....

Wie auch immer, ich habe mit dem "einfachen" Weg noch nie Probleme gehabt.

Andernfalls musste ich mal von Malaysia nicht direkt nach Hause, sondern

einen Abstecher nach Hongkong machen. Da ich meine Teile NICHT

persönlich mitgenommen habe und sie von Malaysia per Post nach Hause

gesendet habe, mussten wir einiges an Euros Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Da wir im nachhinein die Ausfuhr mit der Bescheinigung nachweisen konnten,

wurde das dann zurückgezahlt.

Allerdings geht dieses einfache Formular meines Wissens NUR direkt am Flughafen und nicht wie

bei dem anderen in JEDEM Zollamt.

Geschrieben

Hallo Scott,

Nur als unverbindlicher Hinweis beim Ausfüllen:

Eine GK-Selbstladepistole hat normalerweise im Feld 15 folgenden Warencode: "93020010" und im Feld 16 die AL-Position "0001a".

ein Wechselsystem/Lauf GK dazu hat 93051000 - 0001a

ein KK-WS dazu hat 93051000 - NULL

eine halbautomatische Flinte hat 93032010 - 0023a

ein EL Jagd-u.Sportgewehr KK hat 93033000 - NULL

Grüße

Schwarzwälder

PS Bei der Ausfuhrart würde ich mir überlegen, ob Du ggf. die Waffe mehrmals innerhalb 2 Jahre ein- und ausführen möchtest. Das hätte dann die Ausfuhrart "231" zur Folge.

Alle Angaben ohne Gewähr, stammen von 2006, vielleicht haben sich Ziffern geändert.

Geschrieben

Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe! Ich hab jetzt entweder den falschen Antrag ausgefüllt, oder er hat sich geändert. Mir wurde von der BAFA mitgeteilt, ich solle diesen hier ausfüllen...

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrko...trag/index.html

,,,hab ich gemacht und auch eingeschickt, hab aber alles swörtlich erklärt. Musste jetzt nirgends eine spezielle Warennummer eintragen und hab auch bereits eine Zollnummer zugeteilt bekommen. Sobald ich eine Antwort von der BAFA bekomm, kann ich sagen ob der Antrag passt.

Geschrieben

Antrag passt und ist bewilligt.Auf der Rückseite der Bewilligung muss der deutsche Zoll die Ausfuhr und Wiedereinfuh abstempeln, musste also kein Extraformular kaufen.Der Onlineantrag bietet zudem den Vorteil dass man den Bearbeitungsstand Tagesaktuell nachprüfen kann-

Geschrieben
Für welche Länder brauche ich den oben genannten Aufwand ?

Nur bei "längeren Reisen" ausserhalb der EU

Innerhalb Europas reicht doch der Europäische Feuerwaffenpass ?

nur wenn man zur Jagd- oder Sportschützenveranstaltungen eingeladen ist und das besuchte EU-Land die EU-Regelung umgesetzt hat.

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