MilDot Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste! Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste! Nein, dazu wären Arbeiten u.a. am Lauf nötig. Die darf aber nur ein Büma durchführen. Einzige denkbare Lösung, verrosten lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Davon steht NICHTS im § 37 (Anzeigepflichten), Abs. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Nein, dazu wären Arbeiten u.a. am Lauf nötig. Die darf aber nur ein Büma durchführen. Einzige denkbare Lösung, verrosten lassen. Nein. Merke: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Zerstörung =/= Bearbeitung oder auch Unbrauchbarmachung. Du wolltest doch die Fachkunde bestehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Quark, Quark... Natürlich darfer, er zerstört die Waffe, dabei wird sie zwar bearbeitet, dies aber irreparabel... Nur bitte den Schrott nicht entsorgen, bevor die Ex-Waffe aus der WBK ausgetragen ist, die wollen den Haufen Eisen i.d.R. sehen. Grüße P 88 Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Quark, Quark... Was ist hier Quark? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 ich denk er meint ,das er es nicht darf ist quark... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Was ist hier Quark? Das dürfte sich auf post #3 beziehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Na, das Quak (Quark) der Ente natürlich... Ich war zu langsam, JürgenG und Du waren schneller... Dass ich Dich nicht meinte, ergab sich ja aus meinem Text. Grüße P 88 Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Kein Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirtyharry45 Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Nein. Merke: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.Zerstörung =/= Bearbeitung oder auch Unbrauchbarmachung. Du wolltest doch die Fachkunde bestehen... … und wenn der SB bezweifelt, dass es sich genau um diese Waffe handelt? Wie willst du das mit einem Klumpen zerschmolzenes Eisen oder Pistolenmulch nachweisen? Das wäre eine perfekte Gelegenheit, eine legale Waffe in die Illegalität abwandern zu lassen. Ist es nicht so, dass ein Büchsenmacher dieses Unbrauchbarmachen attestieren muss? (Ich weiß es nicht, macht mich bitte schlau.) Gruß Harald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Du solltest die Teile mit der Waffen-Nr. in leserlichem Zustand aufheben... Beschusszeichen sind nicht so wichtig, meine ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 … und wenn der SB bezweifelt, dass es sich genau um diese Waffe handelt? Heiliger Sebastian, erleute Deine Jünger! Du musst die Knifte natürlich so zersägen, dass die Seriennummer usw. noch sichtbar sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Du solltest die Teile mit der Waffen-Nr. in leserlichem Zustand aufheben...Beschusszeichen sind nicht so wichtig, meine ich. Genau, so in Teile schneiden, dass ein nichtverwertbares Teil (Laufstück etc.) mit der Waffennummer übrig bleibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirtyharry45 Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Heiliger Sebastian, erleute Deine Jünger! … Bitte auch das Zitat lesen: Es war die Rede von schreddern und einschmelzen. Und trotzdem – so glaube ich – bewegt Ihr euch auf dünnem Eis. Das würde ich mit dem SB vorher abklären. Gruß Harald Link to comment Share on other sites More sharing options...
expressmaster Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste! ... mal so nebenbei, warum nicht die Waffe - auch wenn Sie nicht den aktuellen deutschen Gesetzen entsprechen sollte - einem Händler zum Export übergeben? Ein paar Taler bekommen ist doch besser als auch noch Enregie für die Vernichtung aufzubringen??? Gruß, Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Bitte auch das Zitat lesen: Es war die Rede von schreddern und einschmelzen. Wo ist das Problem? Bei Läufen von SL-Pistolen findet sich die Herstellungsnummer zumeist auf dem Patronenlager-/Verriegelungsblock. Ein entsprechendes Segment dieses Lagers müsste man denn auch aufheben. Damit der Lauf aber kein Lauf mehr ist, bzw. als solcher zerstört wird, muss der Rest eben zumindest in entsprechner Granularität desintegriert werden. Und trotzdem – so glaube ich – bewegt Ihr euch auf dünnem Eis. Grundsätzlich ist erst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Oder war es umgekehrt? Und dann gibts z.B. noch: WaffVwV RZ 21.2: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffeoder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. WaffVwV RZ 46.2: Beim Unbrauchbarmachen kann es sich, sofern keine Erlaubnis zur Bearbeitungeiner Schusswaffe vorliegt, nur um ein Zerstören von Schusswaffen handeln (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4). Anl.I-A1-UA1-1.4: Die Vorschriften über Schusswaffen gelten auch für unbrauchbar gemachte Schusswaffen,für aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände und für Nachbildungen von Schusswaffen, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen zu schießfähigen Schusswaffen umgebaut werden können. Sofern Schusswaffen durch Zerschmelzen, Zersägen oder Zusammenstauchen der wesentlichen Waffenteile so zerstört werden, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder schießfähig gemacht werden können, gelten diese als unbrauchbar. Das Zerstören einer Schusswaffe stellt somit eine weitergehende Form der Unbrauchbarmachung dar, die darauf abzielt, die Waffe als Gegenstand zu vernichten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 aufgrund der von pesti zitierten stellen, sollte die eingangsfrage eindeutig beantwortet sein. super pesti gruß alzi (ich glaube mich zu erinnern, dass in einem anderen zusammenhang diese frage, ebenfalls mit hinweis auf besagte textstellen, vor wenigen wochen schon einmal beantwortet wurde) Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted March 2, 2009 Author Share Posted March 2, 2009 Ein paar Taler bekommen ist doch besser als auch noch Enregie für die Vernichtung aufzubringen??? Niemals! Wenn ich sie nicht behalten darf, dann niemand! --- Das ganze ist nur rein theoretisch, ohne direkten Hindergrund . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Wo ist das Problem? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2009 Share Posted March 2, 2009 Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste! HABBAhabbahabba! Warum so endgültig brutal? Zur Behörde hin, ab in die Asservatenkammer (un"bearbeitet"). Das bedeutet immer noch einen gewissen Restwert, der nach Behördenanweisung verscherbelt werden kann (NATÜRLICH nur von der jeweiligen Dienststelle!!!), und so ist der jährliche Betriebsausflug teilweise, finanziell gedeckt. Also- etwas mehr Entgegenkommen bitte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.