Zum Inhalt springen
IGNORED

Eigene Waffe zerstören?


MilDot

Empfohlene Beiträge

Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste!

Nein, dazu wären Arbeiten u.a. am Lauf nötig. Die darf aber nur ein Büma durchführen. Einzige denkbare Lösung, verrosten lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, dazu wären Arbeiten u.a. am Lauf nötig. Die darf aber nur ein Büma durchführen. Einzige denkbare Lösung, verrosten lassen.

Nein. Merke: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Zerstörung =/= Bearbeitung oder auch Unbrauchbarmachung.

Du wolltest doch die Fachkunde bestehen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quark, Quark...

Natürlich darfer, er zerstört die Waffe, dabei wird sie zwar bearbeitet, dies aber irreparabel...

Nur bitte den Schrott nicht entsorgen, bevor die Ex-Waffe aus der WBK ausgetragen ist, die wollen den Haufen Eisen i.d.R. sehen.

Grüße

P 88

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, das Quak (Quark) der Ente natürlich...

Ich war zu langsam, JürgenG und Du waren schneller...

Dass ich Dich nicht meinte, ergab sich ja aus meinem Text.

Grüße

P 88

:s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein. Merke: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Zerstörung =/= Bearbeitung oder auch Unbrauchbarmachung.

Du wolltest doch die Fachkunde bestehen...

… und wenn der SB bezweifelt, dass es sich genau um diese Waffe handelt? Wie willst du das mit einem Klumpen zerschmolzenes Eisen oder Pistolenmulch nachweisen? Das wäre eine perfekte Gelegenheit, eine legale Waffe in die Illegalität abwandern zu lassen.

Ist es nicht so, dass ein Büchsenmacher dieses Unbrauchbarmachen attestieren muss? (Ich weiß es nicht, macht mich bitte schlau.)

Gruß

Harald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du solltest die Teile mit der Waffen-Nr. in leserlichem Zustand aufheben...

Beschusszeichen sind nicht so wichtig, meine ich.

Genau, so in Teile schneiden, dass ein nichtverwertbares Teil (Laufstück etc.) mit der Waffennummer übrig bleibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste!

... mal so nebenbei, warum nicht die Waffe - auch wenn Sie nicht den aktuellen deutschen Gesetzen entsprechen sollte - einem Händler zum Export übergeben? Ein paar Taler bekommen ist doch besser als auch noch Enregie für die Vernichtung aufzubringen???

Gruß,

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte auch das Zitat lesen: Es war die Rede von schreddern und einschmelzen.

Wo ist das Problem? Bei Läufen von SL-Pistolen findet sich die Herstellungsnummer zumeist auf dem Patronenlager-/Verriegelungsblock.

Ein entsprechendes Segment dieses Lagers müsste man denn auch aufheben. Damit der Lauf aber kein Lauf mehr ist, bzw. als solcher zerstört wird, muss der Rest eben zumindest in entsprechner Granularität desintegriert werden.

Und trotzdem – so glaube ich – bewegt Ihr euch auf dünnem Eis.

Grundsätzlich ist erst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Oder war es umgekehrt?

Und dann gibts z.B. noch:

WaffVwV RZ 21.2: Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe

oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

WaffVwV RZ 46.2: Beim Unbrauchbarmachen kann es sich, sofern keine Erlaubnis zur Bearbeitung

einer Schusswaffe vorliegt, nur um ein Zerstören von Schusswaffen

handeln (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4).

Anl.I-A1-UA1-1.4: Die Vorschriften über Schusswaffen gelten auch für unbrauchbar gemachte Schusswaffen,

für aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände und für Nachbildungen von

Schusswaffen, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen zu

schießfähigen Schusswaffen umgebaut werden können.

Sofern Schusswaffen durch Zerschmelzen, Zersägen oder Zusammenstauchen der wesentlichen

Waffenteile so zerstört werden, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen

nicht wieder schießfähig gemacht werden können, gelten diese als unbrauchbar.

Das Zerstören einer Schusswaffe stellt somit eine weitergehende Form der Unbrauchbarmachung

dar, die darauf abzielt, die Waffe als Gegenstand zu vernichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aufgrund der von pesti zitierten stellen, sollte die eingangsfrage eindeutig beantwortet sein. super pesti :icon14:

gruß alzi

(ich glaube mich zu erinnern, dass in einem anderen zusammenhang diese frage, ebenfalls mit hinweis auf besagte textstellen, vor wenigen wochen schon einmal beantwortet wurde)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein paar Taler bekommen ist doch besser als auch noch Enregie für die Vernichtung aufzubringen???

Niemals! Wenn ich sie nicht behalten darf, dann niemand!

:lol:

---

Das ganze ist nur rein theoretisch, ohne direkten Hindergrund ;)

.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf ich meine eigene Legal-Waffe zerstören (unbrauchbar machen), wenn ich diese durch Behördenanordnung abgeben müsste!

HABBAhabbahabba!

Warum so endgültig brutal?

Zur Behörde hin, ab in die Asservatenkammer (un"bearbeitet").

Das bedeutet immer noch einen gewissen Restwert, der nach Behördenanweisung verscherbelt werden kann (NATÜRLICH nur von der jeweiligen Dienststelle!!!), und so ist der jährliche Betriebsausflug teilweise, finanziell gedeckt.

Also- etwas mehr Entgegenkommen bitte!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.