Flintenweib Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Moin, folgendes Problem: Großstadt, keine Parkplätze, vorbestellte Munition wartet auf Abholung. Darf ich die in ein Rangebag laden, selbiges verschließen und mich in Bus, S-Bahn, U-Bahn und Bimmelbahn setzen, um die nach Hause zu bringen, oder mach ich mich strafbar/begehe eine OWI ? Gruß Saskia Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Das Waffengesetz lässt das zu, allerdings kann der Betreiber den Transport von Gefahrgut bzw. gefährlichen Gegenständen untersagen. Ich hatte beim regionalen Anbieter angefragt und habe nach kurzem Mailverkehr das OK bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RSD Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Moin,folgendes Problem: Großstadt, keine Parkplätze, vorbestellte Munition wartet auf Abholung. Darf ich die in ein Rangebag laden, selbiges verschließen und mich in Bus, S-Bahn, U-Bahn und Bimmelbahn setzen, um die nach Hause zu bringen, oder mach ich mich strafbar/begehe eine OWI ? Gruß Saskia Moin Saskia! Das hängt (neben Deiner Berechtigung) zum Teil von der jeweiligen "Hausordnung" ab. Vor längerer Zeit bin ich bei der DB mal über den Passus gestolpert, daß Waffen und Mun Transporte in den Zügen der DB nicht zulässig sind. War zufällig, da ich einige Zeit auf einem Bahnhof warten mußte und aus Langeweile die Aushänge gelesen habe (war aber sehr klein Gedruckt!). Pro AW + WaiHei! RSD Link to comment Share on other sites More sharing options...
oetzi Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Das hängt (neben Deiner Berechtigung) zum Teil von der jeweiligen "Hausordnung" ab. Vor längerer Zeit bin ich bei der DB mal über den Passus gestolpert, daß Waffen und Mun Transporte in den Zügen der DB nicht zulässig sind. War zufällig, da ich einige Zeit auf einem Bahnhof warten mußte und aus Langeweile die Aushänge gelesen habe (war aber sehr klein Gedruckt!).RSD Jetzt werde ich neugierig, denn ich hatte letzten Oktober einen Revolver ersteigert, und dann am Schalter nachgefragt, ob ich das Ding auch per Bahn abholen dürfte. Mit dem Auto wars mir zu weit, und mit dem Bayernticket ein schöner Auslflug, und die Dame am Schalter wusste auch nicht weiter, und fragte telefonisch nach, und meinte dann OK, wenn das Ding nicht sichtbar geführt wird. Ich habs dann auch gemacht, und das Teil im Rucksack transportiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Jetzt werde ich neugierig,denn ich hatte letzten Oktober einen Revolver ersteigert, und dann am Schalter nachgefragt, ob ich das Ding auch per Bahn abholen dürfte. Mit dem Auto wars mir zu weit, und mit dem Bayernticket ein schöner Auslflug, und die Dame am Schalter wusste auch nicht weiter, und fragte telefonisch nach, und meinte dann OK, wenn das Ding nicht sichtbar geführt wird. Ich habs dann auch gemacht, und das Teil im Rucksack transportiert. Wenn Du es schriftlich von der Dame hattest, da hattest Du ggf. einen Nachweis für eine Individualvereinbarung. Ohne Individualvereinbarung gilt Punkt 7.2.1 der ABB (Klick!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted February 21, 2009 Author Share Posted February 21, 2009 Wenn Du es schriftlich von der Dame hattest, da hattest Du ggf. einen Nachweis für eine Individualvereinbarung. Ohne Individualvereinbarung gilt Punkt 7.2.1 der ABB (Klick!) Danke, das war der entscheidende Hinweis - LG Saskia Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Danke, das war der entscheidende Hinweis -LG Saskia Du kaufst Deine Fahrkarte also bei der DB? Mit einem RMV-Ticket darfst, oder durftest Du zumindest, in den selben Zügen der DB Schußwaffen und Munition mitnehmen in denen Du mit einem DB-Ticket das eben nicht darfst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Das selbige gilt für ein MVG-Ticket. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted February 21, 2009 Author Share Posted February 21, 2009 Du kaufst Deine Fahrkarte also bei der DB?Mit einem RMV-Ticket darfst, oder durftest Du zumindest, in den selben Zügen der DB Schußwaffen und Munition mitnehmen in denen Du mit einem DB-Ticket das eben nicht darfst. In dem speziellen Fall ging es um Hamburg und eine Fernbahn (ICE). Dann weiß ich aber, daß ich zumindest offiziell meine Muni mit dem Auto holen muß - die Bahn wird mir kaum für solche Fälle ne Extrawurst einräumen. LG Saskia Link to comment Share on other sites More sharing options...
Loch Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 Du kaufst Deine Fahrkarte also bei der DB?Mit einem RMV-Ticket darfst, oder durftest Du zumindest, in den selben Zügen der DB Schußwaffen und Munition mitnehmen in denen Du mit einem DB-Ticket das eben nicht darfst. ... na, das muß aber schon lange her sein ... aus Beförderungsbedingungen des RMV: (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Unter diesen Voraussetzungen sind insbesondere ausgeschlossen: ... 3. Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. DH. zum Transport von Schußwaffen bräuchte man einen Waffenschein, Bewachungsgewerbe, Personenschutz, Polizei, etc. ... Über Munition und/oder Gefahrguttransport habe ich beim RMV nix gefunden. Gruß Flatratte Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted February 21, 2009 Share Posted February 21, 2009 3. Personen mit Schusswaffen, essei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. Transport ist eine Sonderform des Führens, also kann auch ein Sportschütze transportieren, denn er ist dazu berechtigt. Jäger auf dem Weg ins Revier kann den Drilling auch ohne Futteral ins Gepäcknetz legen ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Transport ist eine Sonderform des Führens... Sic! Ich habe das "Sonder-" vor der Form mal gestrichen, weil Führen alles, aber auch wirklich alles ist, was man mit einer Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte anstellt. Vgl. Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Textziffer 4. Anders herum wäre es auch merkwürdig, wenn nur der Inhaber einer blauen Pappe seine Plempe(n) mitführen dürfte, der berechtigte Sportschütze oder Jäger im gleichen Fall aber in die Röhre schauen müsste... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 1. Irgendwie stellt Ihr zu dem Thema zuviele Fragen. 2. Wer will sich anmaßen während des (Inland)Transports in Eure Tasche zu gucken. Etwa die 5,- EUR Security im schicken Polyesteranzug? 3. Mit einer neutralen Tasche/Rucksack ist viel gewonnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pirol 2 Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Dann weiß ich aber, daß ich zumindest offiziell meine Muni mit dem Auto holen muß - die Bahn wird mir kaumfür solche Fälle ne Extrawurst einräumen. LG Saskia Hallo Flintenweib, doch, die Extrawurst kannst Du bekommen. Auf konkrete Nachfrage (für meinen Landesverband) wurde mir mitgeteilt, dass ein derartiger Transport statthaft ist, wenn man einen kompletten Wagen anmietet. LG Pirol 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted February 22, 2009 Author Share Posted February 22, 2009 Hallo Flintenweib,doch, die Extrawurst kannst Du bekommen. Auf konkrete Nachfrage (für meinen Landesverband) wurde mir mitgeteilt, dass ein derartiger Transport statthaft ist, wenn man einen kompletten Wagen anmietet. LG Pirol 2 aua ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Das ist dann aber keine Extrawurst mehr, eher eine extra Wurstfabrik... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Das ist dann aber keine Extrawurst mehr, eher eine extra Wurstfabrik... ... ich dachte eher an 'ne Party-Dose Würstchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Wer Fragt, riskiert ein "NEIN". Wer nicht fragt, bleibt ungewiss. Ich würde mir eine halbwegs offizielle Antwort holen und dann entscheiden. Und dann wäre da noch die Sache mit Kläger und Richter, sowie den Folgen einer unerlaubten Beförderung. Solange nix passiert, ist es wohl in Ordnung... In den BefBed's der KVB ist der Waffen- und Munitionstransport übrigens erlaubt (nicht explizit verboten) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted February 22, 2009 Author Share Posted February 22, 2009 Fällt mir nur ein: neulich in Hamburch ... ich hatte bei meinem Dealer in HH Stoff bestellt .... 2000 Stinger und 500 Blazer in .40 s&w und war in HH auf Lehrgang ... dachte mir, hol ich den Kram doch ab und bunker ihn im Hotel zwischen ... Also, nixwiehin zum Dealer, RangeBag eingepackt, Stoff eingeladen, zum Hotel zurück. Anner Rezeption gefragt: Loide, hapta mal nen Safe ? Formular ausgefüllt, umgeräumt, nach 2. Safe gefragt (der Kram ging in den kleinen safe nicht rein ...) *große* Augen beim Hotelpersonal. Nix bei gedacht - aufs Zimmer gegangen. 3 Stunden später wieder runtergekommen, kam mir der Hoteldirektor entgegen ... Man hätte die Polizei gerufen, die müßten auch gleich da sein, wegen, Munition, das sei ja was böses und in diesen Tagen ... Ummm .... ok ... bin ich halt eben rüber zu McDoof (das war im Bahnhof gegenüber) dann wieder zurück und hab WBK, Ausweis, etc geholt und auf die grün angezogenen Mitbürger gewartet. Diese kamen nicht in Uniform, sondern als Zivilstreife und waren sich etwas unsicher ... Also, Perso rausgeholt, denen gegeben. WBKs rausgeholt, denen gegeben. Frage: ja wie liest man das denn ?? Sag ich: vorne steht das Kaliber und hinten der Stempel für den Munitionserwerb. Ja, warum ich denn soviel Munition dabei hätte ?? Sag ich: habbich gerade gekauft, rufen sie doch den Händler an und fragen nach. War ein Restposten und ich war eh gerade in HH. ah so ... ach sach ich, die sollten sich mal nicht so Gedanken machen ... ich hätt ja notfalls noch meine Bumsgenehmigung ... "Häh ??!" §27 rausgeholt, denen in die Hand gedrückt ... "Was, 10 kg Sprengstoff ??!!!" Der Hoteldirektor wurde etwas bleich ... Sag ich: also, davon hab ich nix mit. Aber ich fände es besser, Munition im Schließfach zu deponieren, wo keiner ran kann, als sie heimlich still und leise mit auf das Zimmer zu nehmen. Und für wie dummdreist mich denn der Hoteldirektor hielte, daß er meinte, ich würde so was ohne die entsprechende Genehmigung tun ... Gab ein Az bei den Ordnungshütern, mit dem Vermerk, daß alles in Ordnung und legal gewesen sei. Aussage: die Sache sei damit erledigt, weiteren Streß gäbe es nicht (auch keine Meldung an meinen Sachbearbeiter). Den hab ich dann angerufen, er hat sich nen Vermerk gemacht und die Sache ad acta gelegt. Witzig war es schon ... Natürlich vollkommen unnötig, und ich hätte dem Hoteldirektor ja meine WBK gezeigt, wenn er sie ursprünglich hätte sehen wollen ... Nuuuun ja ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Besonders schön fand ich die Stelle, wo der Hoteldir sagte er hätte die Polizei verständigt. Macht auch alles Sinn. Du böses Mädchen, meldet böse Sachen im Hotel an und der böse Dir sagt dir bösem Mädchen, dass er die guten geholt hat. SUPA Tommy Danger Wäre ein Beitrag in Versteckte Kamera oder Verstehe Sie Spaß wert Link to comment Share on other sites More sharing options...
300RUM Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Euch Angsthasen ist echt nicht zu helfen, unglaublich...wer viel fragt kriegt viele Antworten. Mit euren ewigen Fleisskärtchenfragen tut ihr den Waffenbesitzern echt keinen Geallen. Im Klartext: wenn ihr euch nicht traut eine Packung Munition verschlossen und unsichtbar in der U-Bahn zu transportieren ohne von zig Stellen dafür eine Freizeichnung zu bekommen dann fahrt doch bitte mit dem Taxi aber weckt nicht permanent schlafende Hunde...oder überlegt euch ein gaaanz ungefährliches Hobby das besser zu euch paßt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted February 22, 2009 Author Share Posted February 22, 2009 Euch Angsthasen ist echt nicht zu helfen, unglaublich...wer viel fragt kriegt viele Antworten. Mit euren ewigen Fleisskärtchenfragen tut ihr den Waffenbesitzern echt keinen Geallen.Im Klartext: wenn ihr euch nicht traut eine Packung Munition verschlossen und unsichtbar in der U-Bahn zu transportieren ohne von zig Stellen dafür eine Freizeichnung zu bekommen dann fahrt doch bitte mit dem Taxi aber weckt nicht permanent schlafende Hunde...oder überlegt euch ein gaaanz ungefährliches Hobby das besser zu euch paßt. Solange ich nur gegen Beförderungsbedingungen verstoße, hab ich auch kein Problem damit. Schließlich sind Beförderungsbedingungen ein zivilrechtliches Problem, bei dem ich maximal zu Fuß gehen muß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cdab Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 1. Irgendwie stellt Ihr zu dem Thema zuviele Fragen.2. Wer will sich anmaßen während des (Inland)Transports in Eure Tasche zu gucken. Etwa die 5,- EUR Security im schicken Polyesteranzug? 3. Mit einer neutralen Tasche/Rucksack ist viel gewonnen. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten... Manchmal kommt mir vor dass die lieben deutschen Nachbarn es einfach nicht hinnehmen können, dass irgendein Furz mal nicht bis ins kleinste Detail geregelt ist... Aber es wird der Tag kommen, wo zum WBK Erhalt der Nachweis des Führerscheins und eigenen KFZ notwendig ist, schließlich wollma das Zeug doch nicht in den Öffis transporitieren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JürgenS Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Solange ich nur gegen Beförderungsbedingungen verstoße, hab ich auch kein Problem damit. Schließlich sind Beförderungsbedingungen ein zivilrechtliches Problem, bei dem ich maximal zu Fuß gehen muß. Außerdem: Kein Kläger, kein Richter... Jürgen Link to comment Share on other sites More sharing options...
300RUM Posted February 22, 2009 Share Posted February 22, 2009 Exakt so ist das. Vielen Dank für die Richtigstellung. Und daher sollte man nicht ein Riesenfass zu dem Thema aufmachen sondern sich jeder fragen wie oft schon sein Gepäck in den öffentlichen kontrolliert wurde. Womöglich bei 99,9% noch gar nie nicht. Also weiter viel Spaß und umweltschonend unterwegs sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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