Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionstransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Achja: wenn denn dann erwischt wird, soll hier keiner den Golong machen...

Dazu hätte er auch keinen Grund. Ein (wenn überhaupt) Verstoß gegen zivilrechtliche Beförderungsbestimmungen eines privaten Verkehrsunternehmens (ein solches zu sein, darauf legt die DB großen Wert) bzw. die - u.a. - Betrugsdelikte des genannten WO-Teilnehmers sind ja wohl zwei verschiedene Größenordnungen.

Aber das Thema hatten wir ja schon öfter hier.

Was ich besonders witzig finde, sind die (meist, auch in meinem Fall hier) abweichenden - liberaleren - Beförderungsbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde zu diesem Thema... auch wenn die Transportleistungen im Rahmen des Verbundes durch die DB abgewickelt werden...

Es gelten dann natürlich die Bestimmungen des Verkehrsverbundes, denn nur mit diesem wurde der Beförderungsvertrag geschlossen.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich besonders witzig finde, sind die (meist, auch in meinem Fall hier) abweichenden - liberaleren - Beförderungsbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde zu diesem Thema... auch wenn die Transportleistungen im Rahmen des Verbundes durch die DB abgewickelt werden...

Anders ist es im städtischen Nahverkehr für einen öffentlichen Dienstleister ja nicht zu regeln. Es ist, zumindest in München, erklärter politischer Wille die Stadt vom privaten Autoverkehr zu entlasten. Da wären natürlich zu strenge Beförderungsbedingungen absolut kontraproduktiv.

Ferner müssten der Führerschein und ein auf den Schützen zugelassenes KFZ zusätzlich in den Forderungskatalog für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen werden - wasn Bullshit!

Gruß Tauschi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anders ist es im städtischen Nahverkehr für einen öffentlichen Dienstleister ja nicht zu regeln. Es ist, zumindest in München, erklärter politischer Wille die Stadt vom privaten Autoverkehr zu entlasten. Da wären natürlich zu strenge Beförderungsbedingungen absolut kontraproduktiv.

Ferner müssten der Führerschein und ein auf den Schützen zugelassenes KFZ zusätzlich in den Forderungskatalog für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen werden - wasn Bullshit!

Gruß Tauschi

Dafür hat man doch auch immer noch die Füße. Zum Stand laufen hält fit und entlastet die Stadt vom Autoverkehr. Und sollte der Stand doch etwas außerhalb liegen, 30km mit vollem Marschgepäck in wenigen Stunden schafft doch jeder Grundwehrdienstleistende, dann der gestandene Schütze doch erst Recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.