sotex Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 Hallo zusammen... Erst zu meiner Person Ich bin Schweizerbürger, habe jedoch das Militär nicht gemacht 22 Jahre alt habe noch keinen Waffenerwerbsschein(WES), bin in keinem Schiessverein und möchte auch keinen besuchen.... Mein Wunsch vieleicht etwas skuril aber ich hätte gerne Eine AK-101 mit Munition bei mir zu Hause... möchte jedoch damit nicht rumballern gehen oder sonst was sondern einfach nur haben.... Ist das in der Schweiz erlaubt? Wie schwer ist es ein solches Ding zu erwerben... Bedingungen u.ä.
DarkAngel Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 Was bewegt dich denn zu diesem frommen Wunsch?
Eismann Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 eine original AK, egal welches modell, wirst du legal nicht bekommen - auch keine VA->HA umbauten. diese sind vom handel ausgeschlossen, besitz allerdings erlaubt. demnach willst du die AK zum selbstschutz haben? prinzipiell ist das ja nicht schlimm und auch nicht verboten. für richtige antworten wäre eine genauere erklärung deines wunsches nötig. ansonsten wirkst du etwas... trollig...
sotex Posted January 27, 2009 Author Posted January 27, 2009 eine original AK, egal welches modell, wirst du legal nicht bekommen - auch keine VA->HA umbauten. diese sind vom handel ausgeschlossen, besitz allerdings erlaubt.demnach willst du die AK zum selbstschutz haben? prinzipiell ist das ja nicht schlimm und auch nicht verboten. für richtige antworten wäre eine genauere erklärung deines wunsches nötig. ansonsten wirkst du etwas... trollig... Also... ich meine eig. bin ich ja sowas wie n 99.9%Pazifist aber es könnte ja sein, dass... (What ever ich halt ne Knare brauche..) Selbstverständlich könnte ich mir wie es "jeder schweizer" hat ein Stgw der Armee besorgen oder irgend ne pistole ... aber da wäre dann noch der Reiz des besonderen... Also hab ich mich mal erkundet was es so gibt.... So bin ich auf die AK gestossen (scheint "pflegeleicht" hat viel Magazinplatz und ist Robust) AK-101 da NatoMunition... nehme mal an ie ist auch in der Schweiz leichter zu bekommen als so Russen Kaliber (Annahme eines noch nicht Waffennarrs) Wie muss ich das verstehen " diese sind vom handel ausgeschlossen, besitz allerdings erlaubt"? wenn ich mir eine besorgen kann ohne, dass ich einen Händler hab dann darf ich die haben oder was? irgendwie schizophren hab ich das gefühl... dürft ich die dann einführen in die schweiz wenn ich z.b. nach pakistan gehe und mir eine von nem terroristen ohne papiere besorge? muss ich die dann nicht registrieren oder wie muss ich mir das vorstellen... wie kann ich an eine AK gelangen die ich dann behalten darf ohne sie zu kaufen:-? Edit: Einfuhrverbot wird wohl vorhanden sein oder täusche ich mich da? wie ist es allg. mit dem einführen von waffen in die schweiz?
knro99 Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 Wie muss ich das verstehen " diese sind vom handel ausgeschlossen, besitz allerdings erlaubt"? wenn ich mir eine besorgen kann ohne, dass ich einen Händler hab dann darf ich die haben oder was? irgendwie schizophren hab ich das gefühl wenn Du den Ex-Vollautomat als halbautomatische Waffe vor dem 1.1.1999 gekauft hast, dann ist der Besitz legal - wenn nicht, dann kannst Du nur mit einer Kant. Sonderbewilligung legal in den Besitz einer solchen Waffe kommen (gilt auch für Schenkung - also nicht nur für den Kauf und ganz egal ob beim Händler oder von Privat) ... dürft ich die dann einführen in die schweiz wenn ich z.b. nach pakistan gehe und mir eine von nem terroristen ohne papiere besorge?muss ich die dann nicht registrieren oder wie muss ich mir das vorstellen... nein, eine solche Waffe kann nur mit Importerlaubnis der Fedpol importiert werden und die werden Dir die Erlaubnis nur ausstellen, wenn Du die Kant. Sonderbewilligung hast. wie kann ich an eine AK gelangen die ich dann behalten darf ohne sie zu kaufen:-?Edit: Einfuhrverbot wird wohl vorhanden sein oder täusche ich mich da? wie ist es allg. mit dem einführen von waffen in die schweiz? nein ein Einfuhrverbot besteht nicht - aber Du musst die notwendigen Bewilligungen einholen. MfG
sotex Posted January 27, 2009 Author Posted January 27, 2009 wenn Du den Vollautomat als halbautomatische Waffe vor dem 1.1.1999 gekauft hast, dann ist der Besitz legal - wenn nicht, dann kannst Du nur mit einer Kant. Sonderbewilligung legal in den Besitz einer solchen Waffe kommen (gilt auch für Schenkung - also nicht nur für den Kauf und ganz egal ob beim Händler oder von Privat)nein, eine solche Waffe kann nur mit Importerlaubnis der Fedpol importiert werden und die werden Dir die Erlaubnis nur ausstellen, wenn Du die Kant. Sonderbewilligung hast. nein ein Einfuhrverbot besteht nicht - aber Du musst die notwendigen Bewilligungen einholen. MfG Das heisst der Ablauf wäre wie folgt... Jemand organisieren (in der Schweiz oder im Ausland) der mir eine solche verkauft oder schenkt.... <bewilligungen einholen , ein führen... bzw bekommen... wie schweri st es solche bewilligungen zu bekommen für privat? PS:ist eine ak nicht eh eine halbautomatische? (ihr seht ich hab kein plan)
knro99 Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 Das heisst der Ablauf wäre wie folgt...Jemand organisieren (in der Schweiz oder im Ausland) der mir eine solche verkauft oder schenkt.... <bewilligungen einholen , ein führen... bzw bekommen... wie schweri st es solche bewilligungen zu bekommen für privat? PS:ist eine ak nicht eh eine halbautomatische? (ihr seht ich hab kein plan) wie einer der Vorschreiber schon richtig erkannt hat - Deine Fragen sind etwas suspekt d.h. ungewöhnlich. Ich will Dir aber trotzdem eine Antwort geben: Wekshalbautomaten, Repetierer und Handfeuerwaffen - wenn Du einen WES hast, stellt Dir die Fedpol die Einfuhrerlaubnis aus und auch nur wenn kein Hinderungsgrund besteht - kostet 50.-- Vollautomatische Waffen - nur gegen Kant. Sonderbewilligung Die Kant. Sonderbewilligung bekommst Du nur, wenn Du die Auflagen im jeweiligen Kanton erfüllst (z.B. der Vollautomat kann nicht die erste Waffe in Deiner Sammlung sein - sprich es sollte schon eine Sammlung vorhanden sein.) -> am besten richtest Du Deine Fragen an das Kantonale Waffenbüro - dort wird Ihnen geholfen. (zufinden auf www.fedpol.ch) MfG
mühli Posted January 27, 2009 Posted January 27, 2009 @sotex Gleich die erste Waffe ein Vollautomat die nur mit entsprechender kantonaler Ausnahmebewilligung erhältlich ist! Je nach Kanton dürfte dieses Unterfangen sehr schwer bis unmöglich werden bzw. sein. Sofern du kein Interesse hast schiessen zu gehen und einfach eine Waffe haben willst um des haben willens spielt es im Prinzip eigentlich keine Rolle welche Waffe du erwirbst, solange du das im legalen Rahmen des Gesetzes machst bzw. tust. Anmerkung sofern Waffe als Selbstschutzgrund gedacht: Hmm Waffe zum Selbschutz ohne dafür nötiges Training bzw. nicht mal ab und zu einfach in den Schiesskeller schiessen gehen! Ich bin kein Fan davon und wenn ich daran denke wird mir ganz Unwohl dabei.
Eismann Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 wie bereits gesagt wurde - ein vollautomat als erstwaffe ist ausgeschlossen. wie "grosszügig" die schweizer behörde bei neuerwerb nach wg 99 eines VA jetzt noch ist, kann ich mir nicht ausmalen aber würde da nicht zu viel hoffnung investieren. wenn man eine waffe zum selbstschutz will, muss man mit dieser 100% vertraut sein, wissen wie sie reagiert, was einen erwartet - der knall ist wirklich unangenehm laut. also sollte sie zum einsatz kommen und du hast noch nie einen knall von einer waffe live miterlebt, wirst du sie wohl eher vor schreck fallen lassen.... VA´s sind auch nicht so einfach aufzubewahren wie HA´s. sprich du MUSST diese in einem entsprechenden tresor aufbewahren. also erklär mal der polizei im falle des notfalls, wie du so schnell zum tresor konntest, ihn öffnen, waffe entnehmen, magazin laden und waffe schussbereit machen konntest. du stellst dir das alles viel zu einfach vor. auch ist eine langwaffe für einen ungeübten schützen vermutlich schwerer in anschlag zu bringen wie eine kurzwaffe. es würde wirklich mehr sinn machen, eine "normale" waffe zur selbstverteidigung innerhalb der wohnung zu beschaffen. und komm blos nie auf die idee, diese mit raus zu nehmen. aber das wird dir alles bei der rechtsbelehrung erklärt, solltest du denn einen WES erhalten.
joker_ch Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Also hier steht vieles was eigentlich nicht ganz richtig ist. Ich fange mal mit dem Wichstigsten an. Solange Sotex die Bedingungen erfüllt um eine Waffe erwerben zu können soll er es tun müssen egal warum er es möchte. Wir kennen einen Waffenmissbrauchs Bekämpfungs Recht und nicht wie in dem Rest der EU ein Waffenweg Recht. Das ist ein fundamentaler Unterschied zwischen Ländern die ihren Bürgern misstrauen und einem Land dass seinen Bürgern vertraut sei es mit Waffen sei es mit der direkten Demokratie, beides innig verbunden nach meiner Meinung. Also wenn Sotex sich eine AK101 sich an die Wand hängen möchte, soll er das tun können egal welch sein Beweggrund ist, das Recht hat er nämlich dazu. Da komm ich zum zweiten Punkt. Man kann sehr gut als erste Waffe sich einen Vollautomaten hinlegen sprich einen AK101. Der Begriff Sammler wurde extra (siehe die Disskussionen im Parlament bei der Revision des Waffg) nicht festgesetz um sich einen Bürokratischen leerlauf zu ersparen. Und das Ganze ist durch einen Entscheid des Bundesgericht untermauert. Der ist schon ein paar Jahre her, aber es handelte sich um einen Journalisten der in Afghanistan gewesen war, sich von dort Errinerrungen mitgebracht hatte und das Ganze mit einer AK47 ergänzen wollte. Da wurde klar gesagt eine Sammlung kann auch aus nur einer Waffe bestehen. Man könnte zb auch sagen meine Sammlung sollen alle VA AK's sein die es gegeben hat und da muss man man irgendwo anfangen. Nur ist dies der steinige Weg, der verlangen würde praktisch sich durch die Instanzen durchzuprozessieren und wo schon das Argmentarium ein bissschen besser sein sollte als "will haben". Allerdings in 2 Stunden hätte ich mir einen Sammlungsgrund zusammengeschreiben der Stich und Hieb fest wäre gegenüber den Autoritäten. Normalerweise aber wird die Sache so behandelt, dass du erst zwischen 5-10 Waffen besitzen musst und dann erst VA kaufen kannst, aber es ist Praxis und niemanden kann einen dazu zwingen. Ich kenne Fälle in Genf wo als erste Waffe einem 18 Jährigen ein VA gewärt wurde. Ist auch nichts passiert. Allgemein gibt es in der Schweiz keine Vorfälle wo legale VA eine Rolle gespielt hätten. Praktischerweise wenn du unbedingt es auf die harte Art versuchen willst, schreib dich vorher bei Protell, denn deren Rechtsdienst wirt du brauchen müssen. www.protell.ch das Gesuch für einen VA musst du bei deinem Kantonalen Waffenbüro verlangen. http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...ffenbueros.html Punkto Aubewahrung, es stimmt nicht das die Waffe in einem Safe sein muss. Nur der Verschluss muss verschlossen ausserhalb der Waffe aufbewahrt werden. Eine Metalkiste mit einem Vorhängeschloss wo der Vershluss drin ist, langt gesetzlich völlig. Nun da Sotex unbedarft in punkto Waffen ist, nehme ich mal an das er nicht so richtig weiss, dass es dieses Model auch in HA gibt, wenn auch nicht original AK. Bei Lagardere.ch findest du AK's in .223 aus Russland, Bulgarien und Rumäniene zwischen 780-1350.- srf, alle als Werkshalbautomaten. Zu diesen Modellen würde ich dir raten. Um einen HA zu erwerben musst du keinen Hindergrunds haben, sprich mehr als 18 Jahre alt sein, nicht vorbestraft und sonst keine Gefährdung für dich oder andere darstellen. Ab diesen Moment MUSS man dir eine Waffenerwerbschein austellen, allerdings seid dem 12.12.08 musst du einen Erwerbsgrund angeben wenn du es nicht zu Sammelzwecken, Jagt oder Sportschiessen Zwecken erwerben willst, Allerdings MUSST NICHT diesen Erwebsgrund beweisen. Der Waffenerwerbschein ist dieser: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/da...elder_01-09.doc Heute fangen die Waffenbüros an, wenn es ein erstes Mal ist den Bittesteller persönlich sehen zu wollen. Dass dürfen sie und man muss aber dann bestimmt bleiben wenn sie versuchen einem es auszureden eine Waffe zu kaufen und einfach darauf hinweisen das man es méchte und auch gesetzlich das Recht dazu hat. Auch werden Fragebögen verschickt über wie man gedenkt die Waffen aufzubewahren, zu schiessen usw. Alles unbefänglich beantworten, am besten mit dem Satz nach Wafg Art N° XY. Im grossen ganzen kein grosses Problem diesen WES zu kriegen. Jezt zur Waffe und deine Beweggründe. Munition zu kriegen ob es für die AK47 oder .223 ist problemlos in der Schweiz. Du musst aber wissen, wenn du dir einen AK101 Klon in HA kaufst wird der für .223 Munition gebaut sein, und die GP90 die in der Armee wervendt wird ist ein klein bisschen anders genau wie die Nato Munition SS109. Was passieren wird, wenn du schweizer GP90 oder Nato SS109 in deine Waffe stopfst ist das die Waffe Störungen haben wird. Das kann man einfach beheben indem du vom Büma mit einer Reihballe die Waffe von .223 Remigton auf SS109 oder GP90 aufreiben lässt, Dauer 5 minuten. Lezter Punkt, wenn du deine Waffe für etwas anderes als Wanddeko gedenkst zu gebrauchen sei es nur für die eventual Möglichkeit des Selbstschutzes empfehle ich dir DRINGEND einen Kurs zu besuchen im Verteidigungsschiessen für Langwaffen. Ohne so einen Kurs besucht zu haben und ohne die Armee gemacht zu haben, bist du eine Gefahr für deine Umwelt und für dich wenn du anfängst Munition in diese Waffe zu stopfen. Auch erlaubst es Dir allegemein einen gefahrlosen Umgang mit Feuerwaffen zu lernen. Zu schnell hat man unter Kumpels die tolle AKxx von der Wand geholt und unter einfluss von Alkohol sie manupuliert und (oh Schreck ein Schuss ist losgegangen). Ich würde soweit gehen, ab dem Moment wo sich Munition für die Waffe bei dir befindet, solltest du solch einen Kurs machen. Per MP kann ich dir seriöse Adressen geben. Joker
Eismann Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 achso? ich dachte mal gelesen zu haben, dass VAs einen tresor benötigen mit einer gewissen sicherheitsstufe. demnach ist der verschluss einfach nur wegzuschliessen, egal in was? denn ich spiel mit dem gedanken mir mal ein original colt m4 anzuschaffen, allerdings hätte ich gedacht, man bekäme die ausnahmegenehmigung nicht ohne weiteres. bezüglich sammler: gilt es dort speziellen anforderungen zu entsprechen, ähnliche wie in DE? also mit angabe eines speziellen herstellungsjahres der waffe etc. wie stehen denn (erfahrungsgemäss) chancen in der heutigen zeit eine solche genehmigung zu erhalten? noch eine kleine frage: auf den ständen ist ja das schiessen mit VA für gewöhnlich verboten. wenn die waffe aber nur im semi modus schiesst, sollte es ja egal sein, oder?
joker_ch Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 achso? ich dachte mal gelesen zu haben, dass VAs einen tresor benötigen mit einer gewissen sicherheitsstufe. demnach ist der verschluss einfach nur wegzuschliessen, egal in was? denn ich spiel mit dem gedanken mir mal ein original colt m4 anzuschaffen, allerdings hätte ich gedacht, man bekäme die ausnahmegenehmigung nicht ohne weiteres. Ohne weiteres ist übertrieben, kann schon sein das man einen Rekurs einlegen muss, deswegen bevor man damit anfängt Protell. Punkto Verschluss, ein Safe aus dem Jumbo geht sehr gut und kostet wirklich nicht viel. bezüglich sammler:gilt es dort speziellen anforderungen zu entsprechen, ähnliche wie in DE? also mit angabe eines speziellen herstellungsjahres der waffe etc. Nein, nein und nochmals nein, bitte mein Post durchlesen wie stehen denn (erfahrungsgemäss) chancen in der heutigen zeit eine solche genehmigung zu erhalten? Wenn du es willst kriegst du es auch...Je nach Kanton versuchen sie aber dich davon abzubringen die Zürcher wie üblich sind besonders mühsam, aber auch sie müssen sich am Schluss nach dem Gesetz richten. noch eine kleine frage: auf den ständen ist ja das schiessen mit VA für gewöhnlich verboten. wenn die waffe aber nur im semi modus schiesst, sollte es ja egal sein, oder? Schiessen mit einer VA ist verboten egal wo der Hebel gerade steht. Joker
karlyman Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 ansonsten wirkst du etwas... trollig... Verzeihung, wenn ich als einer aus dem "Großen Kanton" mich da einmische; aber exakt diesen Eindruck habe ich bei dem Threadstarter. Trollig bzw. unseriös. Sind nur meine 2 Cents... Gruß, karlyman
knro99 Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Schiessen mit einer VA ist verboten egal wo der Hebel gerade steht. ja das ist ja die grosse Änderung bzw eine Verschärfung vom WG99 zum neuen WG Schengen. Im WG99 war es nur veboten Seriefeuer zu schiessen d.h. die Waffe durfte man durchaus schiessen - einfach nur Einzelfeuer. Ich frage mich warum hat man hier eine Verschärfung vorgenommen, wenn soweit ich weiss, nicht einmal etwas passiert ist bzw. irgendein Missbrauch betrieben wurde? Klar, bei den Kapo Argau hat es einmal einen Schiessunfall mit einer UZI gegeben - aber die KAPOs fallen nicht unter das WG.
MilDot Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Ich frage mich warum hat man hier eine Verschärfung vorgenommen, Weil sich wohl in CH jemand Vorteile davon erhofft ...
Fyodor Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Schengen, bzw. die paranoiden europäischen Waffenrichtlinien, haben überhaupt nichts mit Vernunft oder Realität zu tun. Sie dienen nur dazu, dem Bürger den letzten Rest Sicherheit zu nehmen, und es ihm unmöglich zu machen sich vorzubereiten auf das was früher oder später jedem Großreich zustößt: Revolution, Bürgerkrieg, Zusammenbruch, Demokratisierung.
joker_ch Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 ja das ist ja die grosse Änderung bzw eine Verschärfung vom WG99 zum neuen WG Schengen. Im WG99 war es nur veboten Seriefeuer zu schiessen d.h. die Waffe durfte man durchaus schiessen - einfach nur Einzelfeuer. Ich frage mich warum hat man hier eine Verschärfung vorgenommen, wenn soweit ich weiss, nicht einmal etwas passiert ist bzw. irgendein Missbrauch betrieben wurde? Klar, bei den Kapo Argau hat es einmal einen Schiessunfall mit einer UZI gegeben - aber die KAPOs fallen nicht unter das WG. Falsch war mit WG99 verboten und ist es heute auch, nichts hat sich geändert. Die Verschärfungen sind ganz woanders, hauptsächlich dass der Besitz geregelt wird, vorher nur der Erwerb und natürlich der wegfall des privaten Vertrages. Was Schengen betrifft die Waffenverordnung wurde massgeblich durch die Deutschen gemacht und deswegen ziehlt es darauf ab das Volk zu entwaffnen und nicht dem Waffenmissbrauch vorzubeugen Und was den Schiessunfall mit der UZI bei der Kapo Argau betrifft, da hatte Darwin zugeschlagen, dämlicher konnte man es nicht anstellen. joker
knro99 Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Falsch war mit WG99 verboten und ist es heute auch, nichts hat sich geändert.joker stimmt und da hast Du Recht.
sotex Posted January 28, 2009 Author Posted January 28, 2009 Vielen dank an Joker... ¨@ others: natürlich wirke ich in einem Forum voller Waffenbesitzer (und sehr wahrscheinlich Militär erfahrung) etwas "trollig", als Zivildienstler und nichtt Waffenbesitzer... Trotzdem glaube ich seid ihr euch einig, dass ich (sofern keine Vorstrafen)= eine waffe besitzen darf.... Folglich muss ich mich irgendwo informieren... und im Zeitalter des Cyberspace erfreuen sich Foren immer grösserer beliebtheit so dass auch ich mich hier verloren hab... Selbstverständlich wird jetzt der eine oder andere sagen, geh doch zu deinem Händler des Vertrauen.... (Ich kenne keinen also werde ich ihm auch nicht vertrauen, wusst ja nicht genau wie heikel das Thema ist und ob ich wenn ich wo nachfrage grad bei allen waffenläden in der Stadt mit Argusaugen begutachtet werde.... wohl aber mit erworbenem Wissen und Halbwissen einen suchen von dem ich glaube ihm vertrauen zu können.)
Eismann Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 Nein, nein und nochmals nein, bitte mein Post durchlesenJoker demnach könnte ich jeden waffenerwerb mit einem sammelwunsch begründen. so einfach kann ich mir das eben nicht vorstellen. eventuell bin ich auch noch zu sehr durch DE geprägt, keine ahnung da ich beabsichtige, einen bestimmten waffentyp zu sammeln, käme mir das nur recht. denn theoretisch gesehen stünden noch 3 weitere käufe dieses jahr auf meiner liste. edit: wenn ich mit dem VA nirgends schiessen darf. wie kann ich mich dann von dessen funktionsfähigkeit überzeugen??
sotex Posted January 28, 2009 Author Posted January 28, 2009 das würd mich auch noch interessieren.... Darf man auf schweizer schiessplätzen eig. mit jeder waffe schiessen die nicht va und kein raketenwerfer ist? oder gibt es bestimmte waffen wie z.b. AKxy als HA-Werkswaffe mit denen man darf bezw. nicht darf wenn ja gibt es eine liste? und wo bekomm ich die her? muss ich in einem Schiessverein sein um einen Schiessstand nutzen zu können? oder darf man da einfach gegen eine gebühr mit der eigenen wafe hin?
Eismann Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 generell hat man es hier in der schweiz zwar leicht waffen zu erwerben, auch die auswahl ist toll - aber das nutzen dieser waffen ist arg beschränkt. werf dazu mal einen blick in den SWM teil des forums ganz oben. dort gibts einen thread mit ständen, wo das schiessen mit HAs möglich ist. auf den normalen vom bund subventionierten ständen ist nur das schiessen mit ordonanzwaffen möglich. manchmal hat man noch die möglichkeit, mit einer glock zu schiessen. ansonsten pech gehabt und ab in den keller oder den paar privaten ständen
joker_ch Posted January 28, 2009 Posted January 28, 2009 demnach könnte ich jeden waffenerwerb mit einem sammelwunsch begründen. so einfach kann ich mir das eben nicht vorstellen. eventuell bin ich auch noch zu sehr durch DE geprägt, keine ahnung Doch so ist es und ist auch so gesetzlich gewollt, siehe die Erläuterungen von Ex-Bundesrat Blocher während der lezten Gesetzesrevision. Nachdem der Nationalrat ebenfalls einen Minderheitsantrag abgelehnt hat, dass Waffensammlerprivilegiert werden, steht auch fest, dass es den Begriff des Waffensammlers auch künftig im schweizerischen Waffenrecht nicht gibt. Der Minderheitsantrag wurde namentlich mit der Begründung abgewiesen, eine Definition des Waffensammlers sei nicht möglich. Da es somit den „anerkannten Waffensammler“ rechtlich nicht gibt, kann im Grunde jedermann behaupten, er erwerbe eine Waffe zu Sammelzwecken, ohne dass er nachweisen muss, dass er ein Waffensammler ist. Es ist auch wie gesagt schon zeimal drum prozessiert worden einmal auf Bundeseben (die Sache mit der ein-Waffen Sammlung) und einmal auf kantonaler Ebene (kommt mir nicht mehr in den Sinn welcher Kanton) wenn ich mit dem VA nirgends schiessen darf. wie kann ich mich dann von dessen funktionsfähigkeit überzeugen?? Es geht schon, musst aber den Geigneten Schiessplatz finden, da bietet sich der Brünig an (wird aber sehr teuer wenn du alleine bist, musst nämlich eine ganze Halle mieten) und auch noch die Kantonale Erlaubniss kriegen (kostenpunkt 100.-) Joker
Bigyoda Posted January 31, 2009 Posted January 31, 2009 Kein Wehrdienst und Vollautomat. Ich lieg ja am Boden vor lachen. Die Fal's und M14 hat man zum Schluss nur als Halbautos ausgeliefert weil es die Soldaten nicht konnten. Die Sig550 hat eine 3 Schuss Automatik und mit der AK74 hatten noch manchen Probleme (Rückschlag einer 357). Der Umgang mit einer Waffe erfordert viel Training. Kauf Dir eine Kipplaufflinte, die bekommt man mit einem Auszug aus dem Strafregister und die die reicht um Einbrecher zu erschrecken.
DarkAngel Posted January 31, 2009 Posted January 31, 2009 ...Kauf Dir eine Kipplaufflinte, die bekommt man mit einem Auszug aus dem Strafregister und die die reicht um Einbrecher zu erschrecken. Die ist aber nicht so stylish wie die AK... *...und wech*
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