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IGNORED

Jagdfreund mit Alkohol am Steuer erwischt....was passiert nun ?


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich kann mir gut vorstellen, dass obige gechichte wahr ist. mal nen auszug aus der statistik über unfallgeschehen des statistischen bundesamtes mit fallzahlen von 2007 ( http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms...operty=file.pdf )

auszug betreffend alkohol:

Auch die Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkoholkonsum

eine Rolle spielte, hatten in der Regel schwere

Unfallfolgen. Bei 20 785 Unfällen wurde bei mindestens

einem Beteiligten Alkohol festgestellt, das waren 6,2 %

aller Personenschadensunfälle. Mit 565 Getöteten starben

jedoch 11 % aller Verkehrstoten infolge eines Alkoholunfalls.

7 402 Personen (9,8 %) wurden schwer- und 18 627

(5,2 %) leichtverletzt.

Erstmals seit über zehn Jahren ist die Zahl der Alkoholunfälle,

bei denen Personen zu Schaden kamen, gegenüber

dem Vorjahr wieder leicht angestiegen (+ 0,2 %). Bei diesen

Unfällen wurden 2007 im Vergleich zu 2006 aber 1,1 % Verunglückte

und 5,7 % Getötete weniger gezählt.

mal nen link zur statistik von verkehrskontrollen aus dem landkreis böblingen (bundesweit nichts gefunden) ( http://www.polizei-boeblingen.de/servlet/P...tik%202007_.pdf )

dort ließt man auf seite 16 und 17 über die zahl der alkoholfahrten.

Geschrieben

Also ich glaube nicht das er seine wbk und jj los ist! Ich hatte in der bekanntschaft auch mal so nen fall ! Vielleicht ist abzuwarten ob er nen neuen jagdschein bekommt denn bei verlängerung wird ja auch immer die zuverlassigkeit überprüft!

Geschrieben

Lieber Gottfried,

von den Threats, die Du ansprichts, wonach Jäger nichts mit Alkohol zu tun haben, hatte ich bislang keine Kenntnis.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, daß nach dem jagdlichen Erfolg das zünftige "Tot-Trinken" des Wildes erfolgt.

Allerdings in unserer Jagd, grundsätzlich erst nach Wegschluß der Jagdwaffen im eigens dafür im Jagdhaus installierten Tresor. Bei uns gehen Waffen und Alkohol auch nicht zusammen, jedoch wie mein Jagdfreund jetzt erfahren hat, gibt es menschliche Ausnahmen.

Nicht jeder, der etwas getrunken hat, ist danach gefährlich für sich und andere. Allerdings sehen unsere Gesetze ja andere Auffassungen vor und bestimmen daher nachhaltig das Leben derer, die sich erstmalig mit einen Vergehen konfrontiert sehen.

Mein Jagdfreund hat seine erste, dicke Sau zu eine lange nicht zu vergessenden Erlebnis gemacht. Sehr lange....

Geschrieben
denn bei verlängerung wird ja auch immer die zuverlassigkeit überprüft!

wie kommst denn darauf???

wenn dem so wäre, müsste man ja den verlängerungsantrag wochen vorher beantragen bevor er genehmigt wird!!!

Geschrieben
..., grundsätzlich erst nach Wegschluß der Jagdwaffen im eigens dafür im Jagdhaus installierten Tresor. ...

Packt doch die Autoschlüssel dazu und gut is.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Also,

Godofhellfire,

da brauchst Du Dir echt keine Sorgen zu machen, .....ich bin kein Jagdgegner...!!!

Keine Sorge, hab ich nie dran gezweifelt.

Geschrieben
wie kommst denn darauf???

wenn dem so wäre, müsste man ja den verlängerungsantrag wochen vorher beantragen bevor er genehmigt wird!!!

Ist bei uns so die Zuverlässigkeit wird im Vorfeld geprüft! Hat hier auch Sachbearbeiter schon mal beschrieben!

Aber wie gesagt ich wüßte in diesem Falle nicht warum er als unzuverlässig gelten sollte! Allerdings ist natürlich zu überlegen wie sowas ausgelegt wird wenn die Waffe dabei war!

Wäre es eine einfache Trunkenheitsfahrt gewesen und er bekommt unter 60TS und hat nicht mehr als 1,5°% ( ich glaube diese Grenze wird bei solchen Delikten herangezogen) wüßte ich nicht warum er keinen neuen JS bekommen sollte!

Geschrieben
wie kommst denn darauf???

wenn dem so wäre, müsste man ja den verlängerungsantrag wochen vorher beantragen bevor er genehmigt wird!!!

Moin HangMan 69!

Ja, wird sie! Bei meiner letzten Verlängerung hat die SBine das erledigt während ich den Antrag geschrieben habe. Welchen Weg sie benutzt hat weiß ich allerdings nicht, die Anträge liegen auf einem Stehtisch draußen auf dem Flur. Irgendwann zwischen Begrüßung, Schreiben und Kassenautomaten (keine halbe Stunde insgesammt) hatte sie das klar.

Während der Aushändigung der neuen Pappe habe ich sie gefragt wie das gehandhabt wird und ein: "ist schon erledigt" als Antwort bekommen.

Pro AW + WaiHei!

RSD

Geschrieben
Nicht jeder, der etwas getrunken hat, ist danach gefährlich für sich und andere.

Sorry, Government71, aber das kann ich so nicht stehen lassen.

Es ist eine Tatsache dass die Reaktionsfähigkeit, Sichtfeld ect. schon weit unter 1 Promille stark eingeschränkt sind.

JEDER der unter Alk-einfluß autofährt wird ganz automatisch zu einem erhöhten Risikofaktor für sich und andere, ob er will oder nicht.

Daran ändert sich auch nichts wenns jemand "ja gut verträgt", er "daran gewöhnt ist" oder "besonders vorsichtig fährt".

Und bei 1,31 Promille ist da schon lange schluss mit lustig.

Bei uns im Verein hatten wir auch so einen Fall: 0,93 Promille bei einer Verkehrskontrolle, "Ersttäter". 9 Monate Fahrverbot plus Geldstrafe und Punkte.

Zuverlässigkeit aberkannt für 5 Jahre, WBK eingezogen, Waffen abgegeben.

Gruß...

Geschrieben
Sorry, Government71, aber das kann ich so nicht stehen lassen.

Es ist eine Tatsache dass die Reaktionsfähigkeit, Sichtfeld ect. schon weit unter 1 Promille stark eingeschränkt sind.

JEDER der unter Alk-einfluß autofährt wird ganz automatisch zu einem erhöhten Risikofaktor für sich und andere, ob er will oder nicht.

Daran ändert sich auch nichts wenns jemand "ja gut verträgt", er "daran gewöhnt ist" oder "besonders vorsichtig fährt".

Und bei 1,31 Promille ist da schon lange schluss mit lustig.

Bei uns im Verein hatten wir auch so einen Fall: 0,93 Promille bei einer Verkehrskontrolle, "Ersttäter". 9 Monate Fahrverbot plus Geldstrafe und Punkte.

Zuverlässigkeit aberkannt für 5 Jahre, WBK eingezogen, Waffen abgegeben.

Gruß...

Und mit welcher begründung? Das war sicher noch zu zeiten des alten waffg ! Ausserdem ist 0,93 ne owi hat also gar keine auswirkung!

Geschrieben
... im übrigen, ich will hier jetzt nicht klugscheißen, aber knarren und alk, das paßt nicht. und dann noch fahren auch nicht.

Genau!

Alk, Knarre und Fahren geht nicht zusammen - es sei denn, dass die Freundin auf dem Schoß sitzt und lenkt, denn sonst hat man zu wenig Hände und läuft Gefahr den Alk zu verschütten!

... ach ich liebe die Pharisäer! :00000733:

Geschrieben

Nun, ob das nun ne clevere Aktion oder ob es die Sau den ganzen Ärger wert war darüber wollen wir hier nicht sprechen.

Er wird sich daran noch lange erinnern....... garantiert!!!

Für deinen Freund ist nun erstmal das wichtigste seinen Führerschein zu retten.... die Jagd, Waffen sind jetzt erstmal zweitrangig.

Bzg. des Führerscheins stehen die Chancen nicht so schlecht diesen zu behalten, wenn er auf dem Land und nicht in einer größeren Stadt mit Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wohnt und er glaubhaft nachweisen kann das dadurch seine Existenz gefährdet ist... dann ... aber auch nur dann gibt es eine kleine Möglichkeit auf eine Ausnahme... dann aber werden aber auch die Geldstrafe (Vorsicht Tagessätze!!), Fahrverbot etc höher ausfallen..... Hierfür am besten einen guten Verkehrsanwalt hinzuziehen.

Nachdem das Problem mit dem Führerschein vom Tisch ist (behalten oder eingezogen..egal) wird garantiert der Kampf um die WBK und seine Waffen losgehen. Dies muß nicht unbedingt passieren, wird es aber zu 99,99%. Selbst wenn es durch Glück in Vergessenheit gerät wird diese Geschichte spätestens beim erneuern des Jagdscheins wieder hochkommen.

Ich fasse nochmal zusammen:

1. Betrunken (1.3 ist mehr als betrunken) Auto fahren = Gefährdung der Allgemeinheit = Unzuverlässig

2. Die Waffen im Auto dabei...... = Unzuverlässig, da er im betrunkenen Zustand keine angemessene und verlässliche Sorgfaltspflicht über die Waffen ausüben und gewährleisten kann. Im November diesen Jahres ist ein betrunkener Jäger nach einem ausgiebigen Schüsseltreiben, pflichtbewusst mit seiner Waffe in einem Taxi nach Hause gefahren.... zufällige Polizeikontrolle...... der Richter stellte fest das er im betrunkenem Zustand keine angemessene Sorgfaltspflicht über seine Waffen mehr ausüben könne!!!! WBK futsch!!!!!

3. Das Kind (gehe davon aus das er/sie minderjährig sind da er sonst nicht hätte fahren müssen).... und hier glaube ich werden sie mit deinem Freund richtig Schlittenfahren und er hat sich damit wirklich nicht selber einen Gefallen getan = Unzuverlässig, Verletzung der Aufsichtspflicht von Schutzbefohlenen.

Es gibt viele Todsünden im Zusammenhang mit Waffen und Dein Freund hat nur eine ausgelassen..... "Steuerhinterziehung!"

Was vielen nicht bewusst ist, dass die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nicht nur bei einem Verstoß gegen das WaffG gegeben ist. Der Richter zieht auch aus dem normalen Leben Parallelen bzg. der Ausübung von Verantwortung. Leztens wurde einem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt da er "nur" gegen die UVV verstoßen hat.

Selbst für einen guten Anwalt in Waffenrecht wird es hier wirklich schwierig dem Richter die 3 Punkte als Verkettung unglücklicher Umstände zu verkaufen und diesem zu beweisen das dein Freund bis jetzt ja immer höchst verantwortungsvoll und zuverlässig mit seinen Waffen umgegangen ist und dies natürlich auch in Zukunft machen wird.

Den Jagdschein bzw. den Jägerbrief (abgeschlossene Jagdausbildung) werden sie deinem Freund nicht abnehmen können. Dies kann nur der Jagdverband und dies passiert nur in Ausnahmefällen. Was sie aber können ist, die WBK und die Waffen einzuziehen und eine Waffensperre von 5 Jahren verhängen.

Ach noch etwas...... die obige Argumentation von wegen ..... 1.3 Promille wären nicht zu viel für ihn und er könne das vertagen würde ich mir wirklich verkneifen, da sonst sehr schnell der Schluß auf Alkoholismus fällt.. welches wie Du weißt eine weitere Todsünde für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist.

Ganz schön dämlich die Aktion.... aber deinen Freund hätte das bewußt sein müssen!!!!!

Ich drücke Ihm die Daumen und hoffe das ihm dies eine Lehre fürs Leben sein und nie wieder passieren wird!!!

P.S

2 kleine Tipps:

1. Dein Freund sollte vorsichtshalber schon mal nach anderen Jägern im Freundeskreis suchen, welche sich bereit erklären würden die Waffen in Ihre Obhut (wahrscheinlich 5 Jahre) zunehmen oder gleich zu verkaufen, damit er nicht noch den Finanziellenverlust hat wenn die Waffen abgeholt werden um in den Schmelzofen zu wandern.

2. Auch wenn es wahrscheinlich nicht helfen wird sollte er ein psychologisches Gutachten von sich anfertigen lassen. Wie gesagt helfen wird es wahrscheinlich nicht, aber Schaden auch nicht und es gab mal Fälle wo es sogar geholfen hat.

Geschrieben

Wie kommst du auf 1,6?

... wieder mal jemand eine Antwort gegeben ohne zu wissen wie die Frage war?

Tipp: Vor Antworten den ganzen thread lesen - nicht nur die letzten 3 posts...

Geschrieben
Wie kommst du auf 1,6?

... wieder mal jemand eine Antwort gegeben ohne zu wissen wie die Frage war?

Tipp: Vor Antworten den ganzen thread lesen - nicht nur die letzten 3 posts...

Ich mache mir schon die Mühe von Anfang bis Ende zu lesen......

Kleiner fehler. für meine kleine Unachtsamkeit entschuldige ich mich natürlich......

Wollen wir jetzt hier wirklich über 0,3 Promille diskutieren ??

Übrigens ein sehr toller Beitrag oben deinerseits...

Geschrieben
Wollen wir jetzt hier wirklich über 0,3 Promille diskutieren ??

Wenn dabei eine wichtige Grenze - wie 0,3, 0,5, 1,1, 1,3 oder 1,6 überschritten wird, macht es durchaus Sinn, weil die Ausgangslage und die Konsequenzen jeweils andere sind. <_<

Geschrieben

Da magst du schon Recht haben....... die Grenze von welcher Du redest hat nur Auswirkungen bzg des Führerscheins und nicht für seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Geschrieben
Also ich glaube nicht das er seine wbk und jj los ist!

Das glaube ich auch nicht.

Warum?

Jäger und Sportschützen werden mit zweierlei Maß gemessen bei einer Suffkontrolle.

Leugnet es nicht, das ist Tatsache.

Weil die Jäger-Lobby (bis in Politikerkreise) stärker ist.

Ein "nur" Sportschütze hat keinen Erstfreibrief, wenn er mit Alllohohl erwischt wird.

Er, der Sportschütze liefert selber den Angelhaken, um ihm UMGEHEND alle Waffen einzuziehen.

Auch ich weiß das aus meinem Bekanntenkreis aus Jägern und normalen Schützen.

Um die Fahrpappe geht es ja hier nicht- die ist allemal erstmal weg.

Aber- glaubt denn Jemand, daß beim gemütlichen Schüsseltreiben nur Sinziger getrunken wird?

NEIN und nochmals nein:

Ich bin auch "nur" Sportschütze und beileibe KEIN BAMBYist, der Front gegen die grüne Zunft machen will oder eine Kontra-Einstellung zu diesen hat!

Es wird tatsächlich bezüglich Verbleib der Waffen (in diesem Fall der Jagdschein) unterschiedlich "gerichtet".

Seid ehrlich, liebe Jagersleut und gebt es zu.

MfG!

Geschrieben
Ich glaube nicht das es um Taxi-Geld sparen ging...

Ich denke, es waren die 5 km bis nach Hause und das noch nie erwischt worden sein...

Was bitte ist an der Geschichte traurig?

Die Polizei hat diesmal ihren Job gut gemacht!

"das noch nie erwischt worden sein", offenbar fährt dein Jagdfreund öfter mal betrunken Auto.

Was hätte da nicht alles passieren können!

Hört auf ihn zu bemitleiden, hört auf zu spekulieren was passieren könnte (ihr habt eh keine Ahnung).

Meine Meinung: Jagdschein für immer, die Fahrerlabnis für lange entziehen.

Betrunken im Auto mit Waffen seit wie langer Zeit unterwegs.

Ich fasse es nicht, er schadet allen Waffenbesitzern, verurteilt ihn.

Miroku

Geschrieben

Wer mit so viel Druck aufm Kessel Auto fährt, der soll NIE WIEDER ne Waffe anfassen dürfen!!!!!!!!

Ich kann solche VOLLPFOSTEN in keister Weise bedauern!!!!!!!!!!!!!

Geschrieben

Unabhängig von persönlichen Meinungen , sag mir doch bitte mal jemand , wieso der Betroffene vor dem Waffg als Unzuverlässig oder persönlich nicht geeignet gelten sollte!

Er hat weder 60TS (wahrscheinlich hat er noch gar keine und wird auch nicht so viel bekommen) noch gilt er vor dem Waffg ,wenn man die Leitlinien die angewand werden sieht, als alkohlabhängig!

Also wieso sollte er die WBK und JS entzogen bekommen?

Sonst sind doch auch immer alle dafür das nach dem Gesetz geurteilt wird!

Das die ganze Konstellation in KEINSTER WEISE zusammenpasst ist ohne Frage!

Geschrieben

Hallo Zusammen,

die Sache mit den 60 TS gilt nicht immer. Ein Beispiel aus unserem Schießverein in Bezug auf § 27 SprGesetz

( kein Blödsinn, ich habe den Schriftverkehr eingesehen ! ) :

Ein Schützenkollege ist mit seinem Traktor beim Fahren ohne gültige Versicherung erwischt worden. Das Verfahren wurde eingestellt, da Ersttäter und keine Eintragungen im VZR etc.

Jetzt wollte er seine Erlaubnis gem. § 27 für die nächsten 5 Jahre verlängern lassen, dies wurde jedoch mit der folgender Begründung abgelehnt :

Wenn jemand ohne gültige Versicherung ein Fahrzeug führt, ist ihm die Zuverlässigkeit gem. § 27 abzuerkennen. Dazu reicht der Tatbestand gem. § 153 SPO ( Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz ). Einer Verurteilung bedarf es nicht. Er wird weiter in dem Schreiben darauf hingewiesen das er den Antrag frühestens in 5 Jahren erneut stellen kann.

Er hat die Sache einem Anwalt übergeben, mal sehen was dabei raus kommt !!

Gruß

Stefan

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Also wieso sollte er die WBK und JS entzogen bekommen?

Sonst sind doch auch immer alle dafür das nach dem Gesetz geurteilt wird!

Weil die Waffenbehörde wenn sie Wind davon bekommt annehmen könnte, daß jemand, der im Suff Auto fährt auch beim Hantieren mit Waffen nicht so sorgfältig ist, wie es sein sollte.

Besoffen Auto fahren ist Asi. Und für jemanden, dessen Existenz vom Lappen abhängt, der Frau, Kind und finanziertes Haus hat sind in diesem Fall 150 Stockschläge auf die Fußsohlen wegen Dummheit noch zuwenig. Das ist erstmal nur meine unmaßgebliche Meinung.

Ich bin sicherlich jemand, der die Kriterien für den Waffenerwerb sehr gern entschärft sehen würde, aber es muss sich doch niemand wundern wenn die Behörde bei Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol/Drogen mal etwas genauer nachhakt.

Ob er seine WBK behalten soll? Weiß ich nicht. Wenn es mein Freund wäre würde ich ihm wahrscheinlich auch helfen wollen. Bin eben hier nicht persönlich betroffen.

Gruß

GOH

Geschrieben

auch wenn die hüter ihn nicht wegen der waffen kontrolliert haben. hat er sie ja anscheinend im suff vorher benutzt und auch dabei gehabt(getragen). für mich ist das nicht nachvollziehbar. besoffen mit nem ballermann rumzurennen, geschweige dann zu fahren. 1,3 promille ist übrigens ne menge. schonmal wer getrunken und dann nen test gemacht? das sind schon ein ganz paar drinks.

ich will mich für nichts festlegen. das sollen die richter entscheiden. rein menschlich gesehen ist es bitter aber gerecht für ihn. over!

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