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IGNORED

Wird meine WBK und Waffe jetzt eingezogen?


illumi0

Empfohlene Beiträge

GG Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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Hallo illumiO,

falls ich Dich richtig verstanden habe, will Dein Vereinsvorstand an Deine Behörde melden, wie oft Du trainiert hast?!

Falls dem so sein sollte: Damit würde der Vereinsvorstand sich strafbar machen wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz!

Einzig Deine Behörde ist berechtigt (und sogar verpflichtet), 3 Jahre nach Ausstellung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis an Dich Deine schießsportlichen Aktivitäten (regelmäßiges Training und Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen) zu überprüfen. Die zuständige Behörde muss sich aber an Dich wenden, nicht an Deinen Vereinsvorstand.

Auch danach ist Deine Behörde unter bestimmten Bedingungen zu solchen Überprüfungen berechtigt.

Meine Empfehlung:

1. Trainiere mindestens einmal jeden Monat oder (falls mal einen Monat ausgesetzt) achtzehnmal pro Jahr. Dies ist die gesetzlich erforderliche Mindest-Trainingszahl pro Jahr. Besser: Trainiere noch häufiger um Deine Leistungen zu verbessern.

2. Schieße mit jeder bedürfnisnachweispflichtigen Waffe mindestens einmal jährlich einen ordentlichen Wettkampf (d.h. nach der Sportordnung eines anerkannten Verbandes). Besser: So viele Wettkämpfe wie möglich, um den Spaß am Schießsport zu mehren, Deine Leistungen zu verbessern und nette Leute zu treffen.

3. Dokumentiere diese Aktivitäten akribisch (Schießkladde, Wettkampfurkunden) und bewahre diese Dokumente in einem Ordner auf - mindestens 10 Jahre.

4. Frage Deinen Vereinsvorstand nach der Rechtsgrundlage für diese Anfrage und weise auf die einschlägigen Datenschutzbestimmungen hin. Falls diese Herren weiterhin auf Auskunft bestehen sollte, versuche den Vorstand abzusetzen oder wechsle den Verein.

Gruß, glockero

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.... es gibt da nach einem halben Jahr erstmal gar keine Verpflichtung gegenüber dem Verein.

Aber - habt Ihr schon mal daran gedacht, dass der Verein einfach vorbeugen will, dass die neu WBK Inhaber nach 3 Jahren einfach nicht "blöde" dastehen wenn die Anfrage vom LRA kommt und man nur 30 mal in 3 Jahen einen Eintrag (ich sage einfach mal Eintrag - geschossen ggf. mehr aber nicht ins SChießbuch eingetragen) im Schießbuch hat ?

Also bei uns hat der Verein am schwarzen Brett einen Aushang auf dem darauf hingewiesen wird, dass das LRA nach 3 Jahren was sehen will.

Vorsorglich wird seit Sommer auch ein "Generalbuch" an den Schießständen geführt.

Aber mal ehrlich - 12 oder 18 mal im Jahr, dat mut ja wohl schon gehen ... Die Überprüfung erfolgt ja nur 1x (einmal) und dann nicht mehr....

Ich gehe auch auf den Schießstand - bei den Temperaturen ja für mich zu kalt. Egal, einen Eintrag habe ich trotzdem und netten Kontakt.

Und noch was - also ich glaube nicht, dass es den Sachbearbeiter interessiert wenn er "einfach so" mal ne Kopie eines SChießbuchs bekommt..... Eher das Gegenteil wird der Fall sein.

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Falls dem so sein sollte: Damit würde der Vereinsvorstand sich strafbar machen wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz!

:confused:

4. Frage Deinen Vereinsvorstand nach der Rechtsgrundlage für diese Anfrage

... ich bin zwar nicht sein Vereinsvorstand... aber hier kannst du sie finden: § 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG

Zu Deinen Empfehlungen 1 -3 kann ich nur beipflichten!

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:confused:

... ich bin zwar nicht sein Vereinsvorstand... aber hier kannst du sie finden: § 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG

Zu Deinen Empfehlungen 1 -3 kann ich nur beipflichten!

Hallo Lusumi,

zunächst lieben Dank für Deine Unterstützung (Punkte 1 bis 3).

Der §15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG ist zwar richtig von Dir angeführt, sagt aber ausdrücklich nur aus, daß der Verein entsprechenden Unterlagen führen muss. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz darf er diese aber ohne Einwilligung des Betroffenen Dritten (auch Behörden) gegenübernicht zugänglich machen (abgesehen natürlich von Beweismittelerhebungen in Strafverfahren), da es sich um persönliche Daten handelt!

Dieses Thema wurde in der juristischen Fachliteratur bereits abgearbeitet.

Ein Vorstand, der freiwillig und ohne Genehmigung durch die betroffenen Mitglieder personenbezogene Daten der Behörde übermittelt

- handelt vielleicht im besten Glauben, damit eine gute und vertrauensvolle Beziehung zur Behörde aufzubauen (prinzipiell sinnvoll)

- liefert der Behörde möglicherwiese Argumente, die gegen die Sportschützen verwendet werden

- verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz

- muss sich ggf. den Vorwurf der Blockwart-Mentalität gefallen lassen

Bin selbst Mitglied in vier Schießsport-Vereinen und auch Gründer sowie Vorstandsmitglied eines Vereins. Habe bereits waffenrechtliche bzw. verwaltungsrechtliche Verfahren von Vereinskameraden persönlich begleitet und versuche mich immer auf dem aktuellsten Sachstand zum WaffG zu halten (habe dazu auch beruflichen Anlass). Soll nicht heißen, daß ich allwissend bin (beileibe nicht!) und lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Grundsätzlich aber bin ich Demokrat und verlange von Behörden, daß auch sie sich an Gesetze halten ... so wie wir alle es müssen. Bei Fällen von Behördenwillkür oder Aktionen von Vorständen gegen ihre Vereinsmitglieder jedoch rate ich stets zu konsequentem Setzen von Grenzen. "Wehret den Anfängen!"

Gruß, glockero

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Wenn ich das lese,

dann gibt es nur zwei Mittel: Der Vorstand sich einmal ordenlich zur Brust nehmen (unter den oben erwänten Aspekten).

Und zweiten sich einen weiteren Verein suchen, welcher in einem anderen Verband ist, dann zwei Schiessbücher paralell führen. Dann kann keiner mehr an irgendwelchen Bedürnissen zweifeln, auch ein noch so misstrauischer SB.

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Nachweis der schießsprotlichen Betätigung gegenüber Landratsamt und Schießsportverband,

Hallo ****,

nach unseren Aufzeichnungen bist du innerhalb der vergangenen vier Jahre in den Besitz einer Erst-WBK gekommen.

Wie du weißt, müssen seit der eltzten Waffenrechtreform alle Erst-WBK-Besitzer ihre regelmäpige Schiepsportaktivität (1x monatlich) für die Dauer von drei Jahren ab Waffenerwerb nachweisen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Landratsamt die Waffen einziehen un sämtliche Erlaubnisse zurückziehen wird.

Ich bitte dich daher, mir bis spätestens 31.01.2009 folgende Unterlagen zwechs Prüfung und ggf. Bekanntgabe bei LRA und/oder Verband zuzusenden.

Fotokopie/n deiner Waffenbesitzkart(n

Schießnachweise seit Asstellung deiner Waffenbesitzkarte/n

Meine bescheidene Einschätzung der Lage:

Deine Vereinsfürsten möchten , das du mehr zum Schiessen kommst (Standgebühren kassieren)

Oder mehr in der Gastronomie einbringst ( Gib mal ne Runde!)

Eine Rechtliche Grundlage kann ich dem Schreiben nicht entnemen!

Las dich nicht ins Boxhorn jagen!

Gruß vom meinungsbehaltenden

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Nachweis der schießsprotlichen Betätigung gegenüber Landratsamt und Schießsportverband,

Hallo ****,

nach unseren Aufzeichnungen bist du innerhalb der vergangenen vier Jahre in den Besitz einer Erst-WBK gekommen.

Wie du weißt, müssen seit der eltzten Waffenrechtreform alle Erst-WBK-Besitzer ihre regelmäpige Schiepsportaktivität (1x monatlich) für die Dauer von drei Jahren ab Waffenerwerb nachweisen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Landratsamt die Waffen einziehen un sämtliche Erlaubnisse zurückziehen wird.

Ich bitte dich daher, mir bis spätestens 31.01.2009 folgende Unterlagen zwechs Prüfung und ggf. Bekanntgabe bei LRA und/oder Verband zuzusenden.

Fotokopie/n deiner Waffenbesitzkart(n

Schießnachweise seit Asstellung deiner Waffenbesitzkarte/n

Die Erteilung einer WBK ist ein begünstigender Verwaltungsakt und der kann nicht so einfach widerrufen werden. Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

1. aussitzen oder

2. neuen Verein suchen

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Es gibt Badische und es gibt Unsymbadische. ;)

Was hast Du denn gegen Bayern?

Da Lusi ständig für mich antwortet mach ich das jetzt auch mal für Ihn. :00000733:

Er hat nix gegen Bayern.

Er bedauert sie nur wegen Ihrer politischen Führung und der etwas übereifrigen Behörden, sonst nix.

Und überhaupt, was interressierts den Franken ?

:eclipsee_gold_cup:

Vlt ist er Hoffenheim-Fan und hat Angst, daß der FCB doch wieder Meister wird........

:o

Öhm, da könnte auch was dran sein...

:D

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Er hat nix gegen Bayern.

Er bedauert sie nur wegen Ihrer politischen Führung und der etwas übereifrigen Behörden, sonst nix.

:eclipsee_gold_cup:

:D

Die politische Führung in Bayern ist zwar schlecht,aber auch nicht schlechter(eher besser) als im übrigen Bundes-Europagebiet. :blum:

Zu den übereifrigen Behörden - schaue doch mal so manchen Beitrag in diesem Forum über die Behörden in Nordrhein Westfahlen / Berlin usw.

Da sind wir Bayern auf alle Fälle besser dran. ;)

Servus Hele

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Die politische Führung in Bayern ist zwar schlecht,aber auch nicht schlechter(eher besser) als im übrigen Bundes-Europagebiet. :blum:

Ja, seid Ihr Eure größten Katastrophen gen Brüssel komplimentiert hat sich´s a bisserl verschoben.

Zu den übereifrigen Behörden - schaue doch mal so manchen Beitrag in diesem Forum über die Behörden in Nordrhein Westfahlen / Berlin usw.

Da sind wir Bayern auf alle Fälle besser dran. ;)

Servus Hele

Aber ich bitte vielmals um Entschuldigung, wollte niemand zu nahe treten.

Ich war mal in Bayern mit´m Krad unterwegs.

Ich wurde in zwei Stunden dreimal kontrolliert. In dieser Nacht hab ich ziemlich schlecht geschlafen.

Seither mach ich wenn es irgendwie geht einen Bogen außenrum.

Nein, das ist leider kein Scherz.

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such dir ganz schnell einen neuen verein :gutidee:

Stimme ich zu. Den ganzen Schmuh würde ich nicht mitmachen, wir werden genug vom WaffG gegängelt. Das muss nicht auch noch seitens des Vereins geschehen.

Zum Thema Bayern:

- niedrigste Arbeitslosenrate

- hohe Wirtschaftlichkeit

- niedrige Kriminalitätsrate

Ich würde sagen, in Bayern läuft einiges. So manches Bundesland könnte sich eine Scheibe davon abschneiden.

Nur meine Meinung...

Mionido

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Zum Thema Bayern:

- niedrigste Arbeitslosenrate

- hohe Wirtschaftlichkeit

- niedrige Kriminalitätsrate

Ich würde sagen, in Bayern läuft einiges. So manches Bundesland könnte sich eine Scheibe davon abschneiden.

Nur meine Meinung...

Mionido

:pro:

Richtig!

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@ Mionodo und ötzi

vergeßt mal nicht, daß der Freistaat jahrzehntelang eines der größten Nehmerländer beim Länderfinanzausgleich war und somit zig Milliarden D-Mark abkriegte.

Ohne diese Kohle wären die Bayern heute noch noch Kuhhirten und Kartoffelschäler.

Also lehnt euch mal nicht zu weit aus dem Fenster und gebt mal, da es euch ja blendend geht, einiges davon an die anderen Länder zurück.

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Na ganz so stimmt dies aber nicht. Bayern hat in den letzen 20 Jahren nur gezahlt und andere haben geholt:

siehe Wikipedia von 2006:

"An Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) bezahlte der Bund 2006* folgende Beträge:

Baden-Württemberg: 0,-

Bayern: 0,-

Berlin: 2.881 Mio. €

Brandenburg: 1.982 Mio. €

Bremen: 196 Mio. €

Hamburg: 0,-

Hessen: 0,-

Mecklenburg-Vorpommern: 1.470 Mio. €

Niedersachsen: 119 Mio. €

Nordrhein-Westfalen: 0,-

Rheinland-Pfalz: 223 Mio. €

Saarland: 118 Mio. €

Sachsen: 3.486 Mio. €

Sachsen-Anhalt: 2.115 Mio. €

Schleswig-Holstein: 120 Mio. €

Thüringen: 1.962 Mio. €

Und zuvor hatten wir ja unseren Franz-Josef, der dafür sorgte, das auch ein wenig für uns übrig bleibt. Und wenn wir die Zahlen anschauen, dann gibt es 4 Länder, wo schon immer nur am kassieren sind (von 1950 bis heute), und seit 1995 11 Länder die zu Dauerempfängern geworden sind. Da zahlten wir Bayern schon bis jetzt mehr als alles zurück.

Und mit Kartoffeln(oder sind das Autos) kann man ja auch ganz gut verdienen, wie man sieht.

Hier noch als Nachtrag die Quelle zum Nachlesen, und unterm Strich haben wir mehr einbezahlt wiki

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@ Mionodo und ötzi

vergeßt mal nicht, daß der Freistaat jahrzehntelang eines der größten Nehmerländer beim Länderfinanzausgleich war und somit zig Milliarden D-Mark abkriegte.

Ohne diese Kohle wären die Bayern heute noch noch Kuhhirten und Kartoffelschäler.

Also lehnt euch mal nicht zu weit aus dem Fenster und gebt mal, da es euch ja blendend geht, einiges davon an die anderen Länder zurück.

Du lebst ja noch in der Vergangenheit,wie lange ist denn das jetzt her?

Wirst Du das noch Deinen Urenkelkindern erzählen? :sdb79248:

Das wurde bereits zichmal an die anderen Länder zurückbezahlt!

Gruss Hele

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Hallo,

du musst mindestens 18 mal auf dem schiessstand sein im Jahr aber soviel ich weis ist es nur wichtig bei einem neuen Waffenantrag auf die grüne WBK.

Gruss

Antonio81

Hallo ich hab seit 29.07.2009 eine großkaliber waffe auf meine erst WBK eingetragen,

jetzt zum 31.01.2009 soll ich meinen Schießnachweis vorlegen habe aber eine lücke von einem Monat darin. Wird mir jetzt die WBK und waffe eingezogen?

Ich Wohne in Bayern

danke für antwort

mfg

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