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IGNORED

Wird meine WBK und Waffe jetzt eingezogen?


illumi0

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Hallo ich hab seit 29.07.2009 eine großkaliber waffe auf meine erst WBK eingetragen,

jetzt zum 31.01.2009 soll ich meinen Schießnachweis vorlegen habe aber eine lücke von einem Monat darin. Wird mir jetzt die WBK und waffe eingezogen?

Ich Wohne in Bayern

danke für antwort

mfg

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Hallo ich hab seit 29.07.2009 eine großkaliber waffe auf meine erst WBK eingetragen,

Datum verwechselt oder Nostradamus-TV?

jetzt zum 31.01.2009 soll ich meinen Schießnachweis vorlegen habe aber eine lücke von einem Monat darin. Wird mir jetzt die WBK und waffe eingezogen?

Meinst du damit die Überprüfung nach 3 Jahren?

Ich Wohne in Bayern

Beileid!

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wenn du mal einem monat nicht schiessen warst, dann ist das nicht weiter tragisch, solange du sonst deine regelmässigkeit nachweisen kannst ! es kann ja nicht angehen, das, sobald man mal eine kurze zeit aussetzt/aussetzen muss aus privaten gründen, einem dann die EWB flöten geht !

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Es ist halt so ich hab jetzt zu weihnachten mein Wiederladewerkzeug bekommen und wollte mir vorher die mun. sparen da ich hülsen genügend zuhaus hab.

Theoretisch könnte ich diesen Monat noch 6x Schießen aber obs das rausreißt?

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29.07.2008 erst wbk. Also bis Jetzt 5x geschossen.

vom Verein aus soll ich mein Schießnachweis bis zum 31.01.2009 vorlegen der leitet das weiter zum Verband und Lra.

anscheinend wird das alle 6 Monate überprüft!

Also wirklich: Wenn Du so eine faule Socke bist und nur 5x mit der neuen Waffen schießen warst, dann kannst sie doch auch getrost wieder abgeben <_<

Oder Du überdenkst Deine Einstellung zum Schießsport, gehst nun öfters zum Trainieren holst Dir diesen Monat gleich mal 3 Einträge in Dein Schießbuch, dann sollte das auch mit dem Behalten der Waffe klappen.

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vom Verein aus soll ich mein Schießnachweis bis zum 31.01.2009 vorlegen

:confused: ... so was habe ich noch nie - aber auch noch nicht mal ansatzweise gehört...

...Lra.

Das LRA wird vermutlich eine Überprüfung betreiben... nach 3 Jahren!

Diese Überprüfung kannst du dann mit Hilfe Deines Vereines und/oder Verbandes abarbeiten.

anscheinend wird das alle 6 Monate überprüft!

Wie geschrieben: ca. 3 Jahre nach Ersterwerb.

Dem kannst du übrigens ganz geschickt aus dem Wege gehen, indem du in diesen 3 Jahren einfach noch ein paar Waffen kaufst... da ist dann die Bescheinigung mit drin...

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doch geh ich schon, aber wie gesagt hab ich auf das Wiederladewerzeug gespart,

Wenn du deinen Rhytmus so beibehältst, brauchst auch nicht viel wiederladen...und sparst schon wieder !!! :rolleyes:

Also, ich hab mal von so einer ähnlichen Story gehört. Da wollte der Vorstand vom Verein die Jungs so zu mehr Engagement zwingen, also die passiven Wasseneigentümer wieder mehr zum Schießen nötigen...ist aber im Sand verlaufen !!!

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hier der brief

_______________________

Nachweis der schießsprotlichen Betätigung gegenüber Landratsamt und Schießsportverband,

Hallo ****,

nach unseren Aufzeichnungen bist du innerhalb der vergangenen vier Jahre in den Besitz einer Erst-WBK gekommen.

Wie du weißt, müssen seit der eltzten Waffenrechtreform alle Erst-WBK-Besitzer ihre regelmäpige Schiepsportaktivität (1x monatlich) für die Dauer von drei Jahren ab Waffenerwerb nachweisen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Landratsamt die Waffen einziehen un sämtliche Erlaubnisse zurückziehen wird.

Ich bitte dich daher, mir bis spätestens 31.01.2009 folgende Unterlagen zwechs Prüfung und ggf. Bekanntgabe bei LRA und/oder Verband zuzusenden.

Fotokopie/n deiner Waffenbesitzkart(n

Schießnachweise seit Asstellung deiner Waffenbesitzkarte/n

___________________________

soll ich das ganze ignorieren?

Wieg gesagt habe meine WBK zum ende jannuar erst ein halbes jahr.

mfg

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29.07.2008 erst wbk. Also bis Jetzt 5x geschossen.

vom Verein aus soll ich mein Schießnachweis bis zum 31.01.2009 vorlegen der leitet das weiter zum Verband und Lra.

anscheinend wird das alle 6 Monate überprüft!

Nein, wird es nicht. Zumindest nicht im Geltungsbereich des deutschen WaffG.

Wurde eine Rechtsgrundlage fuer diese Datenerhebung genannt?

Vorher geht da gar nichts zum Verein und erst recht nichts zum LRA.

Ansonsten geht man von "regelmaessigem Schiessen" aus, wenn innerhalb eines Jahres entweder jeden Monat oder insgesamt 18 mal mit Pausen geschossen wurde. Wobei das auch immer etwas vereins- und SB-abhaengig ist, aber die 18 Termine uebers ganze Jahr sind auf jeden Fall ausreichend.

Nachtrag aufgrund des eingestellten Brieftextes.

Aha, keine Rechtsgrundlage genannt und anscheinend eine gewisse Unkenntnis der vereinsfuehrung bezueglich rechtlicher Details.

Einfach mal beim naechsten Termin Bescheid sagen, dass Du die Schiessnachweise selber zum Amt bringst, wenn das sich meldet, der Verein hat da erst mal nix mit zu tun. Die Arbeit und das Porto koennte sich der Vorstand also sparen.

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Also 1x im Monat ist ja auch schon mal eine Regelmäßigkeit! :rolleyes:

Ich denke, Angriff ist die beste Verteidigung, und SB sind auch nur Menschen! Anrufen, sprechen, einigen, weitermachen...

Hier im nördlichsten Bundesland hilft ein kurzes Telefonat meist alle Probleme aus der Welt zu schaffen!!

Gruß,

Michael, der die Sache nicht all zu ernst sieht, sofern du Deine neue Wiederladerausstattung demnächst anständig in Betrieb nimmst!

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Vielleicht erstmal freundlich mit dem Verantwortlich sprechen, wirkt manchmal Wunder. Sieht nämlich

nach einem allgemeinen Brief an alle Erst-WBK Besitzer aus.

Schließlich brauchst du deine Aktivität erst in 3 Jahren nach zu weisen. Und die geforderten 18 Termine

kann man, wenn man viel Zeit hat und genügend Vereine im Umkreis auch in 2,6 Wochen ableisen :rolleyes:

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Hallo ich hab seit 29.07.2009 eine großkaliber waffe auf meine erst WBK eingetragen,

jetzt zum 31.01.2009 soll ich meinen Schießnachweis vorlegen habe aber eine lücke von einem Monat darin. Wird mir jetzt die WBK und waffe eingezogen?

Ich Wohne in Bayern

danke für antwort

mfg

Zunächst: Ich nehme an, Datum 2008?

An die Frage eines Antworters kann ich mich nur anschließen:

In welchem Sch.....Verein bist du Mitglied?

und erweitert: WER will den Schießnachweis sehen- und WARUM? Es geht doch nicht um eine "Lücke", sondern um regelmä0iges Schießen.

Selbst die Zahl von jährlich 18 Teilnahmen ist nicht vom Gesetz gedeckt.

WENN Du in einem "ordentlichen" Schützenverein Mitglied bist, ist doch eigentumsmäßig Alles in Ordnung.

Es gibt heutzutage leider viele Gründe (die Wenigsten aus mangeldem Interesse begründet) um zeitweilig mit dem Schießen auszusetzen:

Arbeislosigkeigeldmangeldeswegenumzugberuflichegründesprichzeitmangel.

Mein Rat:

WENN dieser Nachweis (bei vorhandenem Besitz, und nicht als Aufbau zum Erwerb einer weiteren Waffe gefordert) vom Verein verlangt wird, wechsel den Verein so schnell es geht.

MfG!

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@grom : eine neu waffe habe ich nicht beantragt und werde ich auch nicht die nächsten Jahre.

Ok, ich danke euch herzlichst für die super schnellen antworten, werde mich mal mit dem unterhalten.

Ich meld mich dann hier wieder und sag bescheid wies ausgegangen ist

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gib es einfach so ab wie es ist ...

mach dir mal keine sorgen ...

wenn ich an meine nachweise denke 6-7 monate nicht auf dem stand (durch y-reisen) ...

wenn der sachbearbeiter fragen hat wird er sich melden ...

es kann ja auch berufliche und private gründe geben wenn jemand mal eine zeit nicht auf dem stand ist ....

es gibt genug leute in jedem verein die einfach nur da sind, waffen haben und den stand nur zu den feiern sehen!

reich deine nachweise ein und gut! :icon14:

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Schließlich brauchst du deine Aktivität erst in 3 Jahren nach zu weisen. Und die geforderten 18 Termine

kann man, wenn man viel Zeit hat und genügend Vereine im Umkreis auch in 2,6 Wochen ableisen :rolleyes:

Naja... ganz so einfach ist dann vielleicht doch nicht.

Aha, keine Rechtsgrundlage genannt und anscheinend eine gewisse Unkenntnis der vereinsfuehrung bezueglich rechtlicher Details.

Einfach mal beim naechsten Termin Bescheid sagen, dass Du die Schiessnachweise selber zum Amt bringst, wenn das sich meldet, der Verein hat da erst mal nix mit zu tun. Die Arbeit und das Porto koennte sich der Vorstand also sparen.

Die Rechtsgrundlage ist nicht genannt - allerdings kannst du sie im Waffengesetz finden (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG). Als "regelmäßig" wird hier wohl 6 Monate interpretiert werden.

Wie ich oben schon geschrieben habe: Mir ist nicht annähernd einen Fall bekannt, bei dem es so eng kontrolliert wird... :confused:

... und ausnahmsweise würde mich der Dach- und falls vorhanden, der Landesverband interessieren...

... und nicht nur wegen den Rechtschreibfehlern... :peinlich:

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