Zum Inhalt springen
IGNORED

10-Schuss Begrenzung Magazin


jeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich schmeiß doch keinen vom Stand, weil er seine IPSC-Büchse testen will, die er nächste Woche im Ausland benutzen möchte. Geht noch was!?

Vom Stand fliegen müssen Leute, die die Sicherheit anderer Personen oder sich selbst gefährden...

Leider ist diese Meinung bzw. Haltung nicht sehr weit verbreitet...

Viele Grüße

schlagbolzen

Geschrieben
Ich schmeiß doch keinen vom Stand, weil er seine IPSC-Büchse testen will, die er nächste Woche im Ausland benutzen möchte. Geht noch was!?

Vom Stand fliegen müssen Leute, die die Sicherheit anderer Personen oder sich selbst gefährden...

Sehe ich genauso. Alles andere wäre auch Blödsinn.

-Schade, dass das Waffengesetz in Deutschland größtenteils nicht sinnig ist.-

Ausführen sollte man das Waffengesetz aber man muss es ja nicht unbedingt unterstützen, wie es einige hier anscheinend machen.

Geschrieben
Sehe ich genauso. Alles andere wäre auch Blödsinn.

-Schade, dass das Waffengesetz in Deutschland größtenteils nicht sinnig ist.-

Ausführen sollte man das Waffengesetz aber man muss es ja nicht unbedingt unterstützen, wie es einige hier anscheinend machen.

...Schreibt jemand der die letzten Monate u.a. diese Fragen zum Thema Waffenrecht stellt:

-Waffen erwerben, die für die sportliche Disziplin nicht zugelassen sind

-Erst mit Waffe schießen, wenn diese in die WBK eingetragen ist?

-Kein Bedürfnisnachweis mehr für Waffen der neuen gelben WBK

-Gelbe WBK voll und dann?

-Hab ich das richtig verstanden?Ich habe einen A-Schrank mit B-Innenfach. Darf ich in dem B-Innenfach jetzt Kurzwaffe + passende Munition zusammen aufbewahren?...

JENS

Geschrieben
@Tupperwarefan:

OK, falsch formuliert. Keine vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen. Da sind die HAs mit mehr als 10 Schuss drin.

Und wie handhabt ihr das mit Jäger?

Ebenso ist bei uns auch kein kampfmäßiges Schießen erlaubt.

Was ist den kampfmäßiges Schießen :confused:

Geschrieben
.........

Zur Klarstellung : Ein Sportschütze kann und darf nur sportlich schießen und das im gesetzlichen Rahmen der für ihn glt !

Also HA nur mit 10 Schuß Magazin oder größerem welches bei 10 Schuß blockiert ist .

Gruß

G.

Hmmm, dann habe ich jetzt ein Problem.

Ich wollte die Tage auf den Stand und für die Meisterschaften meine diversen Visiere einschiessen.

Also immer so auf Sandsack aufgelegt 5 Schuß und dann was schrauben.

Das ist natürlich so in keiner Sportordnung.

Jetzt muß ich mal in mich gehen, tun und gegen das WaffG verstoßen oder nicht tun und bei der BM nicht auf der Scheibe sein ?

Was würdet ihr mir den raten ??

:rolleyes:

Im Ernst, Funktiontests und Kurse und ..... und.... fallen ja wohl unter Bedürfniss umfasster Zweck.

Und einen Funtkionstest kann ich nehmen was ich will. Ein Jäger darf auf dem Stand ja auch das 10 Schuß Magazin nehmen.

Warum sollte ich bei einem Langwaffen Kurs ( kein SV Kurs sondern lediglich Sicherheit und Handling Kurs) nicht das 30er Magazin nehmen ?

Zum sportlichen schiessen nicht, das ist klar, aber bei sonstigen vom Bedürfniss umfassten Zweck, sehe ich da nichts was dagegen spricht.

Wenn ich z.B. IPSC Büchse in Tschechien schieße und hier trainieren will ?

Darf ich bei der Kurzwaffe auch nie mehr als 5 Schuß ins Magazin machen da ich dan nicht mehr nach Sportordnung trainieren würde ??

Geschrieben

Hallo!

Unser Stand gehört dem Verein, und wird nur an einen anderen DSB-Verein vermietet. Also gibt es bei uns keine nur-Jäger. Die Sportschützen die auch Jäger sind schießen normal sportlich. Wenn mal einer seinen kurzen Fangschussrevolver testen will, dann meckert auch keiner. Aber in der Regel wird nur sportlich geschossen.

Kampfmäßiges Schießen ist im WaffG im §15a benannt:

(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten

Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere

die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren,

sind im Schießsport nicht zulässig.

Servus

Benito

Geschrieben
...Schreibt jemand der die letzten Monate u.a. diese Fragen zum Thema Waffenrecht stellt:

-Waffen erwerben, die für die sportliche Disziplin nicht zugelassen sind

-Erst mit Waffe schießen, wenn diese in die WBK eingetragen ist?

-Kein Bedürfnisnachweis mehr für Waffen der neuen gelben WBK

-Gelbe WBK voll und dann?

-Hab ich das richtig verstanden?Ich habe einen A-Schrank mit B-Innenfach. Darf ich in dem B-Innenfach jetzt Kurzwaffe + passende Munition zusammen aufbewahren?...

JENS

Korrekt! :pro:

Und weiter?

Sorry, wenn du dich in irgendeiner Art und Weise von mir bedroht oder angegriffen fühlst, war nicht meine Absicht.

Dein Beitrag ist einfach nur :gaga:

Du glaubst wohl mich anhand meiner Beiträge sehr gut zu kennen.... :rotfl2: du Spaßvogel

Geschrieben

Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 3 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung ist das Schießen auf einer Schießstätte nur zulässig, wenn es sich nicht um Schußwaffen nach § 6 Absatz 1 handelt.

In § 6 Absatz 1 werden u.a. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat, genannt.

Demnach ist das Schießen mit einer halbautomatischen Langwaffe, deren Magazin eine Kapazität von zehn Schuß übersteigt, auf einer Schießstätte nicht zulässig.

Auch nicht für irgendwelche Funktionstests oder Training für Auslands-IPSC.

Geschrieben
Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 3 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung ist das Schießen auf einer Schießstätte nur zulässig, wenn es sich nicht um Schußwaffen nach § 6 Absatz 1 handelt.

Du erfindest hier Zusammenhänge.

Lies nochmal genau §9 Absatz 1 Nr. 1..... 2...... 2d...... ODER 3!

Nicht und hier steht oder

Nach deiner Interpretation dürfte kein Jäger jemals auf einem Stand mit einem 2Zöller etc. schießen...

Geschrieben

War am überlegen noch was dazu zu sagen, doch bin ich zur Erkenntnis gekommen, daß es bei dieser Diskussion am besten ist mal den folgenden Smilie aufzupacken:

:gaga:

Deutsche und Gesetzte... :gaga:

Bloß noch restriktiver auslegen, als es überhaupt noch geht... (Woher haben wir nochmal die 1 Jahres-Regelung zum Waffenerwerb???) :fool:

Geschrieben
... Lies nochmal genau §9 Absatz 1 Nr. 1..... 2...... 2d...... ODER 3!

Nicht und hier steht oder...

Das ist nett von Dir, es nochmals zu erklären, nur wahrscheinlich vergebene Liebesmühe.

Erfahrungsgemäß begreifen es diejenigen, welche es nach dem ersten Durchlesen nicht verstanden haben nimmermehr.

...

Es ist für einen Sportschützen gesetzwidrig , mit einer vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen Waffe zu schießen :boese040:...

Gottfried, schlaf Dich mal ordentlich aus und dann denkst Du noch mal über die Konnotation des oben geschriebenen Satzes nach. Vielleicht erkennst Du dann selbst den Riesenblödsinn, den er darstellt. Wenn nicht: Gute Besserung.

Geschrieben

Ok, welche Nummer des § 9 Abs. 1 AWaffV erlaubt denn einem Sportschützen das Schießen mit einer halbautomatischen Langwaffe, deren Magazinkapazität zehn Schuß übersteigt?

Geschrieben

Sind wir schon so weit, annzunehmen, dass alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt wurde.

Eigentlich ist es in der Jurisprudenz genau anders herum: Was nicht verboten wurde, ist erlaubt!

Da abstraktes Denken hier ja nicht jedermanns Sache zu sein scheint: Der Sportschütze S besucht mit seinem Freund, dem Jagdscheininhaber J, einen Schießstand.

Nachdem J an seiner MKE T94 (Anscheinswaffe im Sinne des § 6 (1) Nr. 2 AWaffV und nach selbiger Vorschrift zum sportlichen Schießen - aufgrund des Lauf- und Hülsenlängekriteriums - ausgeschlossen) das neu montierte EOTech eingeschossen hat, leiht er dem S die T94, um die Treffleistung auch von anderer Seite begutachten zu lassen. Erlaubt oder verboten?

Geschrieben

Ich sage: erlaubt.

Da der Jäger auf dem Stand mit der Waffe schießen darf, dann wird es keine Einschränkung "nur sportliches Schießen" auf dem Schießstand geben. Nach § 12 Abs. 1 (5) WaffG bedarf es beim lediglich vorübergehendem Erwerb auf einem Schießstand zum Schießen auf dieser Schießstätte keine Erlaubnisse. Also einfach schießen. Kein Bedürfnis nötig. Leihen sollte nicht gehen, da die Leihe vom Bedürfnis erfasst sein muss.

Geschrieben
Ich sage: erlaubt.

Da der Jäger auf dem Stand mit der Waffe schießen darf, dann wird es keine Einschränkung "nur sportliches Schießen" auf dem Schießstand geben. Nach § 12 Abs. 1 (5) bedarf es beim lediglich vorübergehendem Erwerb auf einem Schießstand zum Schießen auf dieser Schießstätte keine Erlaubnisse. Also einfach schießen. Kein Bedürfnis nötig...

:eclipsee_gold_cup: Korrekt, absolut richtig erkannt (sogar mit zugrunde liegender Rechtsnorm).

... Leihen sollte nicht gehen, da die Leihe vom Bedürfnis erfasst sein muss.

:icon14: Ebenfalls richtig.

Geschrieben

Da für S das Schießen mit Schußwaffen dieser Art nicht innerhalb des der Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schußwaffen zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

S nicht auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung schießt, es sich nicht um ein Schießen im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen handelt, es sich nicht um ein Schießen zur Erlangung der Sachkunde oder aufgrund der jagdlichen Ausbildung handelt, es sich um eine Schusswaffe nach § 6 Abs. 1 handelt, ist es nicht erlaubt.

Wenn ich falsch liege, bitte entsprechende Gesetzesstelle angeben.

Edit: Habe gerade die Antworten gelesen, muß meine nochmal überdenken.

Geschrieben

Siehe Edit.

---------------------------------------

Stimme hexoplast75 zu.

Was ist aber, wenn S auf dem Schießstand ein 20 Schuß Magazin in sein XR41 einführt.

Darf er damit schießen?

Geschrieben

Auf unserem DSB Stand hat auch eine Sicherheitsfirma Schießzeiten gemietet. Da diese ja Verteidigungsschießen praktizieren, heißt das also es ist auf unserem Stand erlaubt???? Und da es wohl auf unserem Stand erlaubt zu sein scheint, darf ich also mit der pösen SL8 in G36 Optik mit pösem Trommelmagazin Verteidigungsschießen machen?

Also wirklich, die Begründungen mancher hier sind recht abenteuerlich. Fliege ich nun eigentlich vom Stand, wenn ich in meiner CZ75 mehr wie 5 Schuß lade (entspricht nicht der gültigen Sportordnung Gebrauchspistole 9mm)??? Was schieße ich dann eigentlich, sportlich ja wohl nicht (bestimmt pöses Verteidigungsschießen auf die DSB Präzi-Scheibe)??????

Geschrieben

Diese Fragen sind schon x-mal durchgekaut. Was Seine Pestilenz dazu gesagt hat klingt sehr überzeugend und ist wohl auch richtig.

Ein Problem ist aber, dass der Transport zum vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen muss. Man sollte daher weder mit einem XR41 und NUR (ausschließlich) 20er Magazinen zum Stand fahren, noch mit einem im XR41 bereits eingebauten KK-Wechselsystem (dann wäre es nämlich auch eine böse Anscheinswaffe) zum Stand fahren. Wenn man aber auf dem Stand sportlich schiesst und nur zwischendurch zur Funktionskontrolle, aus Fun o.ä. mal ein 20er Mag leert oder zwischendurch mal das KK-WS austestet, dann dürfte beides ok (weil im Gesetz nicht ausdrücklich verboten) sein - vorausgesetzt, die Standordnung spielt dann noch mit. Es gibt lt. WaffG und WaffV kein ausdrückliches Verbot für jegliches Schiessen mit großen Magazinen: beim Sammler (der z.B. eine Funktionsüberprüfung seiner Sammlerwaffe, die er ggf. nur mit originalem 30er Mag erworben hat) wird das jeder einsehen - ebenso beim unbedarften "Nichtschützen" am kommerziellen Stand, der ohne Bedürfnis z.B. einfach mal ein ziviles "G3" mit originalem Mag befüllen und leerfeuern möchte.

Dass man die negative Außenwirkung langer Bananenmagazine beim BDS befürchtet, kann ich gleichwohl verstehen. Es ist aber eine Gratwanderung, da man bei dauerhafter Akzeptanz auch schnell weiteres Zurückdrängen (z.B. Begrenzung nur auf 5 Schuss, große Magazine = verbotener Gegenstand etc.) befürchten muss. Gerade für Langwaffen-IPSC wäre zumindest bei internat. Wettbewerben ein Antrag auf Ausnahmeerlaubnis von der 10-Schuss-Begrenzung eine super Sache.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Jepp, diese Magazingeschichte ist schon ein seltsames Phänomen. Ich weiß natürlich um die Aussenwirkung der "langen" Magazine auf Unbedarfte. Sinn macht eine Begrenzung im sportlichen Bereich dennoch nicht. Sicherheit wird nicht erreicht, denn Magazine darf ich mir , ganz offiziell, soviele und was auch immer für welche kaufen, wie ich möchte. Hat irgendjemand also wirklich böses vor, hindert in eine sportliche Beschränkung überhaupt nicht.

Dennoch sollten wir uns immer vor Augen halten, in was für einer Lage wir uns befinden.

Der Staat duldet uns als Sportschützen,...,etc. Für die vielen anderen Argumente hat er kein offenes Ohr. Überziehen wir, in dem wir stets jedes kleine Schlupfloch zum Regelfall machen wird er auch dort einen Riegel vorschieben. Irgendwie müssen wir uns gegenseitig arrangieren. Da nützt alles Gemaule nach Freiheit nicht. Die reale Lage da draussen sieht leider anders aus. Ich finde wir sollten da an unserem Selbstverständnis als wirkliche Sportschützen,...,etc. arbeiten. Mehr ist nicht drin.

Ich denke in diese Richtung zielte auch Fritz Gepperth.

...Man muss nicht immer über alles schreiben...auf dem Stand wird man schon klarkommen

Geschrieben

Gehe ich allerdings hin und lasse alles bleiben was evtl. jemanden aufstößt, obwohl es legal ist, kann ich auch direkt den ganzen Plunder verkaufen, meine WBK verbrennen und Briefmarken sammeln.

Es kann nicht sein das ich mich immer weiter selbst beschränke obwohl es keinerlei Grund dafür gibt.

Warum fahren wir nun nicht alle 80 km/h auf der Autobahn, könnte doch sein das es dem Gesetzgeber irgendwann mal nicht paßt, diese Raserei und uns ein Geschwindigkeitslimit aufs Auge drücken will.

Wenn ich mich so selbst beschränke macht es eh keinen Unterschied mehr ob ein entsprechendes Gesetz vorhanden ist oder nicht.

Ich werde hier das tun was erlaubt ist und das lassen was verboten ist.

Wenn dennoch mal die Gesetze (WaffG) geändert wird , dann werde ich fluchen , versuchen mich bei der nächsten Wahl zu revanchieren und notfalls schauen wo imn Ausland Entwicklungsingeneure gesucht werden.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich bin seit 12/08 stolzer Besitzer einer Sl8-5 und auf gutem Wege mir das Ding so langsam hübsch zu machen. Habe auch preiswert 2 G36 Mags erstanden. eines davon habe ich bereits angepasst und möchte auch, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen, eine 10Schuss-sperre einbauen (Sperrstift). Technisch eine Kleinigkeit. Mir geht es dabei wirklich nur um die Optik. Das andere Mag will ich einfach wieder bei eGun reinstellen und vorher noch etwas erneuern.

Ist dieser Aufwand wirklich nötig? Mach ich mir zu viele Sorgen? Ich will wirklich keinen Ärger wegen sowas. Schaut man sich aber mal um im Web (siehe Geber-Technik http://www.sl-8.de) wird ja sowas schon für t€uer Geld angeboten. Ich denke da nur an meine Zuverlässigkeit die ich gern unbefleckt wissen möchte.

sportliche Grüße und Danke

Geschrieben
Ich bin seit 12/08 stolzer Besitzer einer Sl8-5 und auf gutem Wege mir das Ding so langsam hübsch zu machen. Habe auch preiswert 2 G36 Mags erstanden. eines davon habe ich bereits angepasst und möchte auch, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen, eine 10Schuss-sperre einbauen (Sperrstift). Technisch eine Kleinigkeit. Mir geht es dabei wirklich nur um die Optik. Das andere Mag will ich einfach wieder bei eGun reinstellen und vorher noch etwas erneuern.

Ist dieser Aufwand wirklich nötig? Mach ich mir zu viele Sorgen? Ich will wirklich keinen Ärger wegen sowas. Schaut man sich aber mal um im Web (siehe Geber-Technik http://www.sl-8.de) wird ja sowas schon für t€uer Geld angeboten. Ich denke da nur an meine Zuverlässigkeit die ich gern unbefleckt wissen möchte.

sportliche Grüße und Danke

Wenn beim BDS schiessen willst...kannst dir den Aufwand sparen....

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.