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Anderes WaffG in Mecklenburg-Vorpommern?


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr lieben…

bei einer Recherche im Internet zu „Blockiersystemen von Erbwaffen“ bin ich auf eine Seite des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern gestoßen, wo ich nicht ganz klar komme.

Hier wird doch tatsächlich der „Wille“ des Gesetzgebers auf den Kopf gestellt… und zwar in der Erklärung zu den Erbwaffen dahingehend, dass sich die Forderung nach Anbringen eines zugelassenen Blockiersystems auch auf Erbwaffen erstrecken soll, für die bereits vor dem 01.April 2008 eine Waffenbesitzkarte erstellt worden ist.

(Nachzulesen hier: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungs..._2008/index.jsp

Ist hier etwas an mir vorübergegangen???

Muss ich jetzt die beiden KW die ich vor zwei Jahren geerbt habe für jeweils 200 € blockieren lassen, oder haben hier ein paar Ministerialbeamte beim lesen und interpretieren des Gesetzestextes Schwindelanfälle gehabt?? Soll ja in Zeiten von Glühwein und Feuerzangenbowle desöfteren vorkommen :rolleyes:

cu madmax

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Hallo ihr lieben…

bei einer Recherche im Internet zu „Blockiersystemen von Erbwaffen“ bin ich auf eine Seite des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern gestoßen, wo ich nicht ganz klar komme.

Hier wird doch tatsächlich der „Wille“ des Gesetzgebers auf den Kopf gestellt… und zwar in der Erklärung zu den Erbwaffen dahingehend, dass sich die Forderung nach Anbringen eines zugelassenen Blockiersystems auch auf Erbwaffen erstrecken soll, für die bereits vor dem 01.April 2008 eine Waffenbesitzkarte erstellt worden ist.

(Nachzulesen hier: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungs..._2008/index.jsp

Ist hier etwas an mir vorübergegangen???

Muss ich jetzt die beiden KW die ich vor zwei Jahren geerbt habe für jeweils 200 € blockieren lassen, oder haben hier ein paar Ministerialbeamte beim lesen und interpretieren des Gesetzestextes Schwindelanfälle gehabt?? Soll ja in Zeiten von Glühwein und Feuerzangenbowle desöfteren vorkommen :rolleyes:

cu madmax

Der Wille des Gesetzgebers ist, Erbwaffen gegen mißbräuchliche Nutzung durch den Erben zu sichern ;-) Insofern ist das schon alles korrekt beschrieben.

Du hast ja sicherlich die geerbten Kurzwaffen nicht benutzt, oder etwa doch?

Im Ernst, die Blockierung ist nur im Falle sonst waffenerlaubnisrechtlich Unbeleckter vorgeschrieben - solltest Du eine WBK haben, die nicht allein auf den Erbwaffen beruht, ist alles chicco. Wenn nicht, mußt Du in die Tasche greifen.

Und nicht vergessen: Denke an ihn, wenn Du in den Himmel siehst...

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Der Wille des Gesetzgebers ist, Erbwaffen gegen mißbräuchliche Nutzung durch den Erben zu sichern ;-) Insofern ist das schon alles korrekt beschrieben.

Du hast ja sicherlich die geerbten Kurzwaffen nicht benutzt, oder etwa doch?

Im Ernst, die Blockierung ist nur im Falle sonst waffenerlaubnisrechtlich Unbeleckter vorgeschrieben - solltest Du eine WBK haben, die nicht allein auf den Erbwaffen beruht, ist alles chicco. Wenn nicht, mußt Du in die Tasche greifen.

Und nicht vergessen: Denke an ihn, wenn Du in den Himmel siehst...

ich habe diese Interpretion aber nur in MC Pomm gefunden.... alle anderen Bundesländer beziehen die Blockierpflicht nur auf Erbfälle nach dem 01.04.2008.

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ich habe diese Interpretion aber nur in MC Pomm gefunden.... alle anderen Bundesländer beziehen die Blockierpflicht nur auf Erbfälle nach dem 01.04.2008.

Das ist richtig.

Das Bay. Innenministerium schreibt in seiner Stellungnahme zum WaffG.2008

Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1.4.2008 eingetreten sind.
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Na da gehts ja schon los! Die Durchführung des WaffG ist Ländersache. Auch wenn es nicht schlüssig ist, so wird es doch zu "länderspezifischen" Auslegungen kommen. Toll, Armatix und Konsorten wirds freuen!

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ich habe diese Interpretion aber nur in MC Pomm gefunden.... alle anderen Bundesländer beziehen die Blockierpflicht nur auf Erbfälle nach dem 01.04.2008.

Hallo madmaxde,

auch in NRW ist nun durch Erlass des zuständigen IM klargestellt worden,

dass sich die Regelung auch auf die bereits vor dem 01.04.2008 geerbten Waffen erstreckt. Leider!

MfG

und guten Wünschen für 2009

Pirol 2

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Hallo madmaxde,

auch in NRW ist nun durch Erlass des zuständigen IM klargestellt worden,

dass sich die Regelung auch auf die bereits vor dem 01.04.2008 geerbten Waffen erstreckt. Leider!

MfG

und guten Wünschen für 2009

Pirol 2

die sache mit dem blockiersysteme wurde ja 2003 ins WaffG eingeführt wenn ich mich richtig erinnere.

wie wird das dann geregelt? also allgemein auch pflicht für erbwaffen vor 01.04.2008 oder nur von 2003 bis 01.04.2008?

sind also die erbfälle vor einführung des blockierparagraphen im jahre 2003 auch betroffen?

wären jetzt meine ersten gedanken zu dem thema

gruß alzi

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Soviel zu den Verschwörungstheorien! Gelangweilte SB's werden jetzt - dank der neuen ARMATIX-Sicherheitsphilosophien - Altfall für Altfall abarbeiten!

Nur ist damit niemanden gedient. Die Betroffenen werden eher eine Waffe abgeben als - pro Waffe - 100 bis 200 Euro in eine alte Waffe zu investieren!

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Es wird in allen Bundesländern gleich kommen, alle Erben sind betroffen die irgendwann mal eine Waffe geerbt haben.

Übrigens ARMATIX (Mogdans wird nachziehen) hat die Preise angezogen, Doppelflinte Kal. 12 blokieren kostet mal schlappe € 250,- inkl. Einbau. (Sperrelement pro St. € 109,-)

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Es wird in allen Bundesländern gleich kommen, alle Erben sind betroffen die irgendwann mal eine Waffe geerbt haben.

Übrigens ARMATIX (Mogdans wird nachziehen) hat die Preise angezogen, Doppelflinte Kal. 12 blokieren kostet mal schlappe € 250,- inkl. Einbau. (Sperrelement pro St. € 109,-)

Ich habe mich im Preis vertan, Sperrelement pro St. € 209, 90 UVP, also DF oder BDF 2 St. = € 450,- inkl. Einbau!

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Ich habe mich im Preis vertan, Sperrelement pro St. € 209, 90 UVP, also DF oder BDF 2 St. = € 450,- inkl. Einbau!

Mich wundert nun die staatliche (rechtliche + finanzielle) Unterstütung der neuen Sicherheitsphilosophien schon lange nicht mehr. So ist dies doch das Instrument wo die Waffengegner lange nach gesucht haben um den gesetztestreuen Bürger zu entwaffnen! Schade nur, dass die Verantwortlichen des FWR hier entsprechend mitgewirkt haben! Wobei dies wegen der Interessen der gewerblichen Mitglieder eigentlich auch klar ist!

Genau genommen geht es hier auch nicht um die Sicherung der Waffen beim Waffenbesitzer sondern um die Reduzierung der Waffen des Bürgers! Dies wird - aufgrund des finaziellen Aufwandes - die Konequenz sein. Insofern - aus Sicht der Waffengegner - eine lohnede Investition!

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Genau genommen geht es hier auch nicht um die Sicherung der Waffen beim Waffenbesitzer sondern um die Reduzierung der Waffen des Bürgers! Dies wird - aufgrund des finaziellen Aufwandes - die Konequenz sein. Insofern - aus Sicht der Waffengegner - eine lohnede Investition!

Joe,

der Schuß wird aber nach hinten losgehen.

Die meisten Erben werden die Waffen verkaufen.

Dann sind sie wieder im Volk.

Armatix wird für seine Sperrelemente Absatzprobleme bekommen,

und seinen ganzen Einfluß dazu nutzen um Blockiersysteme

auch z.B. für die Fahrt zum Schießstand oder zum Jagdrevier

zur Pflicht werden zu lassen.

Argumentationen dafür, die den Politikern gefallen gibt es genug,

und auch genügend einflußreiche Persönlichkeiten,

die hinter Armatix stehen,

obwohl sie eigentlich hinter den legalen Waffenbesitzern stehen sollten.

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Joe,

der Schuß wird aber nach hinten losgehen.

Die meisten Erben werden die Waffen verkaufen.

Dann sind sie wieder im Volk.

Armatix wird für seine Sperrelemente Absatzprobleme bekommen,

und seinen ganzen Einfluß dazu nutzen um Blockiersysteme

auch z.B. für die Fahrt zum Schießstand oder zum Jagdrevier

zur Pflicht werden zu lassen.

Argumentationen dafür, die den Politikern gefallen gibt es genug,

und auch genügend einflußreiche Persönlichkeiten,

die hinter Armatix stehen,

obwohl sie eigentlich hinter den legalen Waffenbesitzern stehen sollten.

Ich weiß! Auch wenn ARMATIX und Co. sich nicht durchsetzt, so sind die Investitionen aus Sicht der anderen Seite trotzdem ein Erfolgt, da die Verfügbarkeit der neuen Sicherheitsphilosophien - zunächst die Erben und später die übrigen Waffenbesitzer - zur Abgabe an einen Betrechtigten (ob WBK-Inhaber, Waffenhändler, Sammler oder der Staat spielt keine Rolle) animieren wird! Im Ergebnis wird es weniger Waffeninhaber geben und damit wird die staatliche finanzielle und rechtliche Unterstützung begründet. Bis es der letzte begriffen hat, haben sich eine handvoll Personen im Umkreis von ARMATIX und Co. die Taschen mit staatlichen Mitteln vollgemacht und überlassen der Waffenbranche einen Haufen Scherben!

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Man muss sich doch nur mal umschauen in welchen Laendern der private Waffenbesitz heute noch stark eingeschraenkt/bzw. ganz verboten ist. Dann einfach mal schauen was fuer Regierungen da im Amt sind und mit Deutschland vergleichen. Ahaaaaaaa...

Jetzt daemmert's...

Das Credo "so wenig Waffen ins Volk" kommt ja nicht von ungefaehr. Und Interessenverbaende, allen voran ein ganz grosser, haben sich da vor den Karren spannen lassen. Im Prinzip eine Art Enteignung, denn viele koennen und wollen eine solche Investition nicht taetigen.

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Man muss sich doch nur mal umschauen in welchen Laendern der private Waffenbesitz heute noch stark eingeschraenkt/bzw. ganz verboten ist. Dann einfach mal schauen was fuer Regierungen da im Amt sind und mit Deutschland vergleichen. Ahaaaaaaa...

Es ist letztendlich egal welche Regierung in einem Land an der Macht ist...... Waffenbesitzer sind besonders in "D" eine kleine Minderheit ohne nennenswerter Lobi.... die große Mehrheit der Bevölkerung interessiert sich nicht für Waffen und dem was damit zusammen hängt....

Sobald allerdings eine Waffe oder besser gesagt deren Besitzer (legal oder ilegal spielt dabei keine Rolle) unangenehm in Erscheinung tritt wird die Sache von den Medien ausgeschlachtet... das ein Bericht über eine Schießerei oder einen Amoklauf nicht Pro-Waffen sein wird kann man sich leicht denken!

Nun springen die Politiker (egal welcher Partei) auf den fahrenden Zug auf und fordern Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung.. da die absolute Mehrheit des Volkes oder besser gesagt Stimmvieh mit Waffen nichts am Hut hat wird schnell mal nach entsprechenden Verschärfungen gerufen.....

Das Stimmvieh, äh.... Volk meine ich natürlich ist zufrieden und die Aufregung der paar evtl. benachteiligten Waffen-Anhänger spielt keine Rolle, da die Sache schnell wieder vergessen ist! (siehe Repetierflinten usw.)

Gruß

Hunter

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Und wir drehen uns wieder im Kreis. Wo bleibt eigentlich die dringend fällige Distanzierung des so hoch geschätzten FWR zur ganzheitlichen Einführung der "neuen Sicherheitsphilosophien?

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Dazu müsste sich das FWR von sich selbst distazieren :huh: und das ist kaum zu erwarten!

Die Abwarter hatten doch Veränderungen zur Mitbetstimmung der Fördermitglieder prophezeiht. Solange dies nicht eintritt, wird es wohl auch keine Distanzierung geben. Es sollen ganze Belegschaften von Unternehmen dem FWR beigetreten sein. Ich würde zu gerne einmal wissen, wieviele Fördermitglieder waffengewerblichen Hintergrund haben!

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Irgendwann werden die Erben ja auch auf die (illegale) Idee kommen einfach zur Waffenbehörde zu gehen und zu sagen, ja ich wollte die Waffen abgeben aber sie wurden mir auf dem weg zur Behörde in der Straßenbahn gestohlen, und daß lustige ist daß die Behörde gar nichts machen kann, wenn der Erbe nicht so dämlich ist die Waffen bei sich zu Hause lagert bringt auch eine Hausdurchsuchung nichts, sie können ihm die Zuverlässigkeit aberkennen aber wenn er keine angemeldeten Waffen hat stört es keinen.

Ich vermute daß wenn sich daß neue Gesetz herumspricht die Zahl der gestohlenen Waffen gewaltig steigt.

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Irgendwann werden die Erben ja auch auf die (illegale) Idee kommen einfach zur Waffenbehörde zu gehen und zu sagen, ja ich wollte die Waffen abgeben aber sie wurden mir auf dem weg zur Behörde in der Straßenbahn gestohlen, und daß lustige ist daß die Behörde gar nichts machen kann, wenn der Erbe nicht so dämlich ist die Waffen bei sich zu Hause lagert bringt auch eine Hausdurchsuchung nichts, sie können ihm die Zuverlässigkeit aberkennen aber wenn er keine angemeldeten Waffen hat stört es keinen.

Ich vermute daß wenn sich daß neue Gesetz herumspricht die Zahl der gestohlenen Waffen gewaltig steigt.

Welches im Sinne von ARMATIX wäre, weil die dann ein erstklassiger Grund für die ganzheitliche Einführung der neuen Sicherheitsphilosophien begründen würde!

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Rückwirkung bei Blockierpflicht ist und bleibt beim aktuellen WaffG-Text rechtswidrig, da in diesen Fällen (wie z.B. bei der "alten" gelben WBK) Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG besteht.

Wenn das allgemein kommen sollte, wirds nicht lange gehen, bis die erste Klage den Bach runtergegangen ist. Und viele Waffenbehörden werden das Spielchen (schon aus Zeitgründen) nicht mitmachen und sich lieber überlegen, was man alles als Bedürfnis nach § 8 WaffG gelten lassen kann. B)

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Rückwirkung bei Blockierpflicht ist und bleibt beim aktuellen WaffG-Text rechtswidrig, da in diesen Fällen (wie z.B. bei der "alten" gelben WBK) Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG besteht. ...

Wieso, warum sollte eine nachträgliche Auflage den v.g. Bestandsschutz tangieren? Auch wenn ich die neuen ARMATIX-Sicherheitsphilosophien für total "schwachsinnig" halte, so wäre trotzdem die Behörde schon jetzt aufgrund von § 9 Abs. 2 WaffG in der Lage die Verwendung von Sicherungseinrichtungen nachträglich (nicht nur für Erbwaffen) anzuordnen. Es muss sich nur jemand mal die Mühe machen, eine entsprechende Anordnung auszuformulieren. Gründe, wenn sie auch noch so fadenscheinig sind, lassen sich finden.

Es wird sich in den 16 Bundesländern schon jemand finden, der einen entsprechenden Test-Vorgang startet, dies ergibt sich ja schon aus diesem Thread!

Die hier in Rede stehende Geschäftsidee hätte in ins Gesetz kommen dürfen! Traurig ist zudem, dass sich die angeblichen Interessenvertreter der legalen Waffenbesitzer immer noch mit einer Distanzierung zur ganzheitlichen Einführung des Sperrelemente schwer tuen.

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Rückwirkung bei Blockierpflicht ist und bleibt beim aktuellen WaffG-Text rechtswidrig, da in diesen Fällen (wie z.B. bei der "alten" gelben WBK) Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG besteht.

Wenn das allgemein kommen sollte, wirds nicht lange gehen, bis die erste Klage den Bach runtergegangen ist. Und viele Waffenbehörden werden das Spielchen (schon aus Zeitgründen) nicht mitmachen und sich lieber überlegen, was man alles als Bedürfnis nach § 8 WaffG gelten lassen kann. B)

das würde also heißen, dass erst die erbfälle, die sich nach der gesetzesänderung 2003?( als der blockierwahn eingang ins WaffG gefunden hat) ereignet haben überhaupt in den "genuß" des blockieren-müssens kommen können. was davor war ( an erbfällen) genießt bestandsschutz?

gruß alzi

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