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IGNORED

Waffen-MPU negativ - WBK weg?


chute

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Hallo,

mich würde interessieren, ob ein Nicht-Bestehen der MPU für Sportschützen <25J. zur Folge hat, dass man die bisherige WBK mit KK-Waffen etc. entzogen bekommt (Verlust Zuverlässigkeit/Eignung)?

Erfährt die Waffenbehörde überhaupt davon, wenn die MPU nicht bestanden wird?

Könnte man beliebig oft zu nach WaffG anerkannten Ärzten und Psychologen laufen, bis man irgendwann mal ein positives Gutachten erhält?

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Waffen MPU für Mitglieder <25 Jahre, ich nehme an für Großkaliber. Das sollte aber nichts mit der WBK für Kleinkaliber zu tun haben. Wenn allerdings erhebliche Unregelmäßigkeiten (ich möchte das mal so nennen) in der Persönlichkeitsstruktur durch die MPU festgestellt werden konnte, ist die WBK für Kleinkaliber mit Sicherheit in höchster Gefahr.

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Erfährt die Waffenbehörde überhaupt davon, wenn die MPU nicht bestanden wird?

Wenn du dem Gutachter vorher ein Informationsrecht eingeräumt hast , dann ja. Daher sollte man davon tunlichst Abstand nehmen und den Gutachter in seiner Schweigepflicht belassen.

Könnte man beliebig oft zu nach WaffG anerkannten Ärzten und Psychologen laufen, bis man irgendwann mal ein positives Gutachten erhält?

Ja, allerdings fragen die Gutachter gewisse Infos bei deiner Behörde ab. Möglicherweise wird sich dein SB fragen, warum gleich fünf Gutachter Infos über dich abfragen.

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Wenn du dem Gutachter vorher ein Informationsrecht eingeräumt hast , dann ja. Daher sollte man davon tunlichst Abstand nehmen und den Gutachter in seiner Schweigepflicht belassen.

Das ist immer eine Frage was man dem Gutachter erzaehlt. Wenn man ihm glaubwuerdig versichert, das man mit der Waffe eine schwere Straftat begehen will, ist das eine Abwaegung zwischen der Schweigepflicht und dem Schutz von anderen Personen und es wird sich in D kein Gericht finden, das den Gutachter wegen Bruches der Schweigepflicht verklagt, wenn er zur Polizei geht und Du morgens um halb 7 zu Hause besucht wirst.

Ansonsten ist es immer die Frage was der Gutachter herausfindet. Wenn er schreibt, das Du fuer grosskalibrige Waffen ungeeignet bist, hat das nicht automatisch eine Auswirkung auf die Ab-21 Fraktion (solange er nur etwas von noch mangelnder Reife schreibt). Geben wuerde ich das meinem SB aber nicht, sonst kommt er noch auf dumme Gedanken!

Findet der Gutachter, das Du fuer Schusswaffen im Allgemeinen ungeeignet bist, wuerde ich dringend empfehlen, dieses Gutachten niemals irgendwo bekannt werden zu lassen und dringend einen anderen Sachverstaendigenn zu finden.

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Also zunächst mal hat der Betroffene die Pflicht, vor der Untersuchung einen Gutachter zu benennen. Dadurch soll ein sogenanntes "Gutachtershopping" vermieden werden. Das erste Ergebnis zählt also gleich und eine zweite Chance bei einem anderen Gutachter gibts nicht. Mit dem Gutachter darf in den letzten fünf Jahren auch kein Behandlungsverhältnis bestanden haben. Hausarzt geht also nicht, wobei der oftmals als Internist o.ä. gar nicht die notwendige Qualifikation dafür hätte.

Wie schon geschrieben, setzen sich manche Gutachter erst mal mit der Waffenbehörde in Verbindung. Unterlagen aus der Waffenakte dürfen aber nur mit Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden.

Wenn das Gutachten generell die persönliche Eignung verneint, sind auch alle anderen waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse futsch. Wenn dort nur steht, dass die Reife für Großkaliber noch nicht gesehen wird, betrifft es nur diesen Antrag.

Wer sich zur Untersuchung weigert oder das Gutachten nicht fristgerecht beibringt, wird als nicht geeignet angesehen.

Steht übrigens alles in § 4 AWaffV, falls es jemand dezidiert nachlesen möchte.

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Also zunächst mal hat der Betroffene die Pflicht, vor der Untersuchung einen Gutachter zu benennen.

Das ist zutreffend, allerdings nicht notwendigerweise "vor". Man lese § 4 Abs. 3 Satz 2 AWaffV ("beauftragt hat").

Wird in der Praxis allerdings oft nicht angewandt. Deshalb würde ich jedem empfehlen, es nur mitzuteilen, wenn die Behörde es verlangt. Sie wird es später sowieso dann erfahren, wenn der Gutachter gemäß Abs. 3 Satz 3 die Behördenakten anfordert - und das sollte er, wenn er sorgfältig ist.

Das erste Ergebnis zählt also gleich und eine zweite Chance bei einem anderen Gutachter gibts nicht.

Falsch. Wenn man feststellt (oder glaubt), zu dem Gutachter kein Vertrauen haben zu können, so kann man die Begutachtung natürlich abbrechen, und eine/n andere/n beauftragen.

Carcano

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Ich hätte eine Frage dazu.. und zwar habe ich heute mit meiner Waffenbehörde telefoniert (es geht um Erstbeantragung) und wegen der MPU (25. Lebensjahr noch nicht vollendet, GK-KW) brauche ich ja ein Gutachten.

Nun teilte mit die SBin mit, ich müsste dann ja den Gutachter von der Schweigepflicht befreien und ebenso der Behörde eine Erlaubnis für die Übermittlung der Daten geben.

Zweiteres sehe ich ja ein - aber wieso reicht denn das schriftliche Gutachten des Gutachters nicht aus? Warum soll/muss ich diesen extra von der Schweigepflicht befreien?

Ich meine ich habe in diesem Fall nichts zu verbergen - trotzdem stößt mir sowas bitter auf. Ich bin grundsätzlich pro Datenschutz und pro Berufsgeheimnisträger eingestellt - das wird eh viel zu viel aufgeweicht..

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? (§4 AWaffV habe ich bereits studiert und nichts gefunden)

Gruß

SirSydom

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...Nun teilte mit die SBin mit, ich müsste dann ja den Gutachter von der Schweigepflicht befreien und ebenso der Behörde eine Erlaubnis für die Übermittlung der Daten geben.

Zweiteres sehe ich ja ein - aber wieso reicht denn das schriftliche Gutachten des Gutachters nicht aus? Warum soll/muss ich diesen extra von der Schweigepflicht befreien?...

Die Entbindung von der Schweigepflicht stellt die rechtssichere Verwertbarkeit des schriftlichen Gutachtens durch die Behörde sicher. Das ist deshalb notwendig, weil das Gutachten und die dazu gehörigen Unterlagen mit deinen persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adressen etc pp) Angaben und Informationen enthalten, die zum Einen dem Datenschutz (personenbezogene Daten => BDSG) und zum Anderen der ärztlichen Schweigepflicht (die im Bericht festgehaltenen Untersuchungsergebnisse => § 203 StGB, § 9 Berufsordnungen der Landesärztekammern) unterliegen.

Da die Behörde aber nicht einfach so Zugang zu diesen Daten haben darf und sie diese deshalb ohne deine Einwilligung auch nicht rechtssicher verwerten kann, ist deine Einwilligung notwendig.

Es könnte ja z.B. sein, du legst später Widerspruch gegen eine Entscheidung der Behörde ein. Da macht es sich für Rechtfertigung der getroffenen Entscheidung durch die Behörde schlecht, wenn sie den Zugang zu den Daten, auf deren Grundlage sie die Entscheidung ja getroffen hatte, widerrechtlich -also ohne deine Einwilligung- erlangt hat.

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Wer sich schon Gedanken macht die MPU nicht zu bestehen, sollte imho freiwillig die Finger von den Waffen lassen.

Das ist nämlich schon nen Kunststück das nicht zu bestehen.

Würde ich mal nicht so sehen, wenigstens ist er Nachher nicht uninformiert. Viele lesen das Kleingedruckte bei solchen Sachen nicht und sind dann der Dumme.

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Wer sich schon Gedanken macht die MPU nicht zu bestehen, sollte imho freiwillig die Finger von den Waffen lassen.

Das ist nämlich schon nen Kunststück das nicht zu bestehen.

Na prima,

dann brauchen Leute, die an Prüfungsangst leiden oder aus anderen Gründen fürchten, die Prüfung/-en nicht zu bestehen, zukünftig auch gar nicht erst zur Schule gehen, oder?

Es soll z.B. Menschen geben, die zwar "keinen an der Waffel haben", aber dennoch bei der MPU mit Pauken und Trompeten durchrasseln, weil sie z.B. kommunikativ nicht so gut sind, sich dem Gutachter zu vermitteln. Das Ergebnis einer MPU basiert zu einem nicht unerheblichen Teil auf einer (teilweise subjektiven) Momentaufnahme, die sich aus dem Gespräch mit dem Gutachter ergibt. Hat der zu Begutachtende kommunikative Defizite (nicht mit Persönlichkeitsdefiziten gleichzusetzen) und kann sich dem Gutachter deshalb nicht wirklich vermitteln, kann das Gutachten, weil die Momentaufnahme so nicht wirklich möglich ist, durchaus negativ ausfallen, obwohl der Betroffene eigentlich gar keine Persönlichkeitsdefizite aufweist.

Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich diese Begutachtungspraxis (nicht nur bei der "Waffen-MPU") für wenig zielführend halte. Sie kann immer nur eine zu großem Teil subjektiv geprägte Momentaufnahme liefern. Hat der Gutachter oder der zu Begutachtende einen schlechten Tag, kann sich das auf die Begutachtung auswirken und somit das Ergebnis verfälschen. Stimmt die grundsätzliche Chemie zwischen dem Gutachter und dem zu Begutachtenden nicht (auch sowas soll es geben) und kann sich keiner von beiden davon frei machen, kann auch das das Ergebnis verfälschen.

Ein Bekannter von mir (Außendienstler, ständig unterwegs, mit prall gefülltem Punktekonto) ist z.B. im ersten Anlauf durch die "Straßenverkehrs-MPU" gerasselt, weil er im Gutachtergespräch, bei dem grundsätzlich auch die persönlichen Lebensumstände der zu Begutachtenden beleuchtet werden, u.A. offen und ehrlich angegeben hat, dass er sehr häufig wechselnde Damenbekanntschaften bevorzugt und so ganz und gar nicht an Familienplanung denke. Die Gutachterin (nach seiner Aussage Typ "Alice Schwarzer im Öko-Look") legte ihm das als Persönlichkeitsdefizit (chaotischer Lebenswandel mit Defiziten bei der geordneten Strukturierung seiner Lebensumstände) aus und attestierte ihm mangelnde charakterliche Reife. Im zweiten Anlauf war der (!!!) Gutachter dann (nach Aussage meines Bekannten) eher der Typ "Normalo" und dieses mal klappte es, obwohl mein Bekannter bei der zweiten Begutachtung genau die selben Angaben gemacht hat, wie bei der ersten.

Das zeigt doch, welchen Einfluss das subjektive Bild, das der zu Begutachtende beim Gutachter erzeugt, auf das Ergebnis haben kann.

Hinzu kommt, dass die Gutachter offenbar eine Art Persilschein haben, der sie von den möglichen Folgen ihrer Gutachten frei spricht (siehe Fehleinschätzungen bei Sexualstraftätern, die in der Folge als Wiederholungstäter auffallen). Denn da wird, wenn sich wiedermal ein Gutachten als Fehleinschätzung erweist, immer gern als Argument angeführt, dass so ein Gutachten ja schließlich immer nur eine auch subjektiv geprägte Momentaufnahme darstellen könne, woraus keine verbindliche Zukunftsprognose hergeleitet werden könne.

Wenn aber ein solches Gutachten, weil teils subjektiv und nur Momentaufnahme, nicht verbindlich sein kann, wieso wird ihm dann von den Behörden und Gerichten ein so hoher Stellenwert beigemessen, dass es oft genug als Basis für die Be-/Verurteilung eines Antragstellers/Angeklagten herangezogen wird?

Vielleicht, weil es einfacher ist, die Verantwortung von sich selbst auf den Gutachter abzuwälzen? ("Ja, hätten wir bei der damaligen Gerichtsverhandlung gewusst, dass der/die Straftäter/-in XYZ zukünftig als Wiederholungstäter/-in auffällig werden wird, wäre wir selbstverständlich zu einem anderen Urteil gekommen. Aber das uns damals vorliegende psychologische Gutachten attestierte ihm ja eine positive Zukunftsprognose und lies deshalb kein anderes Urteil zu...")

Im Idealfall basiert das Ergebnis einer solchen Untersuchung (Begutachtung) auf einer Sammlung objektiver Fakten, die chronologisch mit einem aus einer Anzahl n von der Schulmedizin vorgegebenen Persönlichkeitsschemen (reichen von "ist für die Gesellschaft unbedenklich" bis "ist eine tickende Zeitbombe"), aufgebaut ähnlich dem Kreuz-Fragenkatalog der Support-Hotlines, abgeglichen werden. Da jedoch die zu Begutachtenden allesamt Menschen sind und da kein Mensch dem Anderen zu 100% gleicht (weil der Mensch sich immer in den von all seinen charakterlichen und geistigen Facetten gepägten Gesamtbild manifestiert), ist es eigentlich unmöglich, jeden Menschen in ein solches Schema einzuordnen (wofür dieses Forum allein schon ein gutes Beispiel darstellt).

Aber die Gutachter sollen nun dennoch diesen eigentlich unmöglichen Spagat zwischen objektiver Faktensammlung und subjektivem Eindruck hinbekommen und sollen in ihrem Gutachten ein verbindliches Bild des/der zu Begutachtenden zeichnen, indem sie den/die Betreffenden in eines der vorgegebenen Persönlichkeitsschemen einordnen. Das Problem ist also, dass wir allesamt, auch die Gutachter, Menschen sind, die sich nicht einfach so in Schablonen pressen lassen und die sich auch nicht von den definierten menschlichen Grundzügen, die uns allen inne wohnen, frei machen können.

Das, was wir in anderen Menschen sehen und unser Denken und Handeln, das u.A. auch von eben dem, was wir in Anderen sehen, geprägt wird, macht es eigentlich unmöglich, den anderen Menschen wirklich nur rein objektiv einzuschätzen. Die Einschätzungen werden immer auch subjektiv geprägt sein. Und genau deshalb halte ich die bisherige Gutachtenspraxis für wenig zielführend, weil ein solches Gutachten nahezu nie nur rein objektiv sein kann.

Frage: Wer begutachtet eigentlich die Gutachter?

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Ein Bekannter von mir (Außendienstler, ständig unterwegs, mit prall gefülltem Punktekonto) ist z.B. im ersten Anlauf durch die "Straßenverkehrs-MPU" gerasselt, weil er im Gutachtergespräch, bei dem grundsätzlich auch die persönlichen Lebensumstände der zu Begutachtenden beleuchtet werden, u.A. offen und ehrlich angegeben hat, dass er sehr häufig wechselnde Damenbekanntschaften bevorzugt und so ganz und gar nicht an Familienplanung denke. Die Gutachterin (nach seiner Aussage Typ "Alice Schwarzer im Öko-Look") legte ihm das als Persönlichkeitsdefizit (chaotischer Lebenswandel mit Defiziten bei der geordneten Strukturierung seiner Lebensumstände) aus und attestierte ihm mangelnde charakterliche Reife. Im zweiten Anlauf war der (!!!) Gutachter dann (nach Aussage meines Bekannten) eher der Typ "Normalo" und dieses mal klappte es, obwohl mein Bekannter bei der zweiten Begutachtung genau die selben Angaben gemacht hat, wie bei der ersten.

Das zeigt doch, welchen Einfluss das subjektive Bild, das der zu Begutachtende beim Gutachter erzeugt, auf das Ergebnis haben kann.

Irgendwelche Geschichten von Bekannten würde ich hier nicht als Quelle heranziehen ;) Es werden doch ständig irgendwelche Gründe gesucht um ein Scheitern auf andere abzuwälzen, hier war es dann die böse Gutachterin, bei Leuten die durch die Führerscheinprüfung fallen der doofe Fahrprüfer der einen nicht mochte, bei der Klausur in der Schule war es der doofe Lehrer, der Aufgaben drangenommen hat, die im Unterricht nicht besprochen wurden etc pp ;)

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Irgendwelche Geschichten von Bekannten würde ich hier nicht als Quelle heranziehen ;) Es werden doch ständig irgendwelche Gründe gesucht um ein Scheitern auf andere abzuwälzen, hier war es dann die böse Gutachterin, bei Leuten die durch die Führerscheinprüfung fallen der doofe Fahrprüfer der einen nicht mochte, bei der Klausur in der Schule war es der doofe Lehrer, der Aufgaben drangenommen hat, die im Unterricht nicht besprochen wurden etc pp ;)

Das Beispiel

Führerscheinprüfung, ist wohl hier nicht ganz geeignet. Denn, zumindest früher, wurde die Fahrprüfung vom Leiter des TÜV abegenommen. Und den Herren kannte vom beruflichen Umgang, ganz gut. Die Sprüche, wie z.B. eine Frau gehört hinter den Herd, aber nicht ans Steuer, praktizierte der gute Mann (seit 20 Jahren ist er inzwischen in Rente) auch in der Praxis.

Beispiel: In der Fahrprüfung, hinterfragte er die absolut nebensächlisten Dinge, um den Prüfling möglichst zu verwirren; danach der Einparkversuch, in eine Parklücke wo das Auto niemals reinpasst, sagt der Prüfling geht nicht, dann wird mal mit der Macht gespielt:"ich sage, wir versuchen, dann wird es so gemacht", oder macht der Prüfling von sich auch den Versuch, das Auto in Lücke einzuparken, dann kommt das Gegenteil, also hier muss man (Frau) doch gleich sehen, das dies nicht geht. So wird der Prüfling systematisch fertig gemacht, um Fehler zu machen, ich kenne von ihm noch viele andere Beispiele (abbiegen, wo nicht erlaubt, usw..), welche ich hier nicht alle schreibe.

Aber deshalb denke ich, es ist immer zwischen Gutachter und Aspirant zum Teil, ein wir verstehen uns oder wir sind uns von Hause aus unsympathisch Verhältniss. Der gute Mann hatte halt mit Frauen, wieso auch immer ein gespaltenes Verhältnis, ich habe zu dieser Zeit nebenher an Autos geschraubt, und diverse (manchmal auch Fragwürdige) Eintragungen in den Kfz - papieren, immer Problemlos erhalten (Ich konnte auch, wenn er Zeit hatte, Stundenlang über alles diskutieren).

Vielleicht sollte solche Bewertungen, wirklich nach vorgegebenen Richtline ablaufen (Gut ich kenne mich da mit der Materie nicht aus), um Sympathie oder Antipathie auszuschliesen.

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Ein Bekannter von mir (Außendienstler, ständig unterwegs, mit prall gefülltem Punktekonto) ist z.B. im ersten Anlauf durch die "Straßenverkehrs-MPU" gerasselt, ...

Denkbar wäre auch chronische Lernresistenz ...

Gruß vom

Loch

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Wer sich schon Gedanken macht die MPU nicht zu bestehen, sollte imho freiwillig die Finger von den Waffen lassen.

Das ist nämlich schon nen Kunststück das nicht zu bestehen.

Quatsch, unter den möglichen Gutachtern laufen jede menge Vögel rum, die selber eine Begutachtung dringend nötig hätten.

Brauchst nur auf einen treffen, der Waffen-MPUs für den Broterwerb durchführt, persönlich aber der Meinung ist, dass Waffen generell böse sind usw.; gerade unter den Psychologen laufen so einige mit Weltverbesserungs-Starsinn herum.

Psychologie ist keine Wissenschaft, sondern eine Religion; wenn man nicht daran glaubt und vor allem wenn man selber etwas Hintergrundwissen hat, wie so ein Bewertungsschema bei denen abläuft, kann man leicht Probleme bekommen.

Man braucht sich ja nur Gerichtsgutachten anschauen, gibt doch regelmäßig welche, wo man sich als normal denkender Mensch nur an den Kopf fassen kann.

Ich werfe mal Gerd Postel in den Raum http://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Der Mann hat ohne jegliche entsprechende Ausbildung in der Richtung zig Psychiater und Psychologen erfolgreich getäuscht, hat Kongresse veranstaltet und über Krankheiten doziert, die er frei erfunden hatte; vor allem aber hat er als Ober- und Amtsarzt gearbeitet, hat Gutachten verfasst und ist als Gutachter vor Gericht aufgetreten...

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Lese ich da einen Mangel an Zuverlässigkeit im Straßenverkehr heraus ... ??? ^_^

Gruß vom

Loch

Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist, sich einfach an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Mal nen Verwarngeld, okay, aber wer sein Punktekonto mit so nem Scheiß voll macht, muss wie der letzte Idiot fahren.

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Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist, sich einfach an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

Mal nen Verwarngeld, okay, aber wer sein Punktekonto mit so nem Scheiß voll macht, muss wie der letzte Idiot fahren.

freie Autobahn, gutes Wetter. 100 wegen Lärmschutz. Da haste schneller Punkte als dir lieb ist. (ich nicht B) ) Wie ein Blöder muss man da nicht fahren..

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Bin früher regelmäßig Köln - Berlin gefahren.

In der besten Zeit gab es auf 540 km Strecke 146 Änderungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. :confused:

Wer meint, er wüßte da zu jeder Zeit, welche Geschwindigkeit gerade vorgeschrieben ist, der muß schon ein ziemlich gutes Kurzzeitgedächtnis haben.

Und geblitzt wird bevorzugt nicht dort wo es gefährlich ist: bergab und freie Strecke mit starker Geschwindigkeitsbegrenzung ist die liebste Blitzstrecke vieler freundlicher Beamter und Angestellter. :peinlich: Zum Teil sehen die vorübergehend installierten oder fest angebrachten aufklappbaren Schilder sogar so aus, als ob sie jeweils zwecks Blitzerfolg aufgestellt 7 aktiviert würden.

Wer meint, Leute die aus verschiedenen Gründen 50.000 km oder mehr im Jahr fahren, als "letzten Idioten" bezeichnen zu müssen und selbst einen Zigarettennamen im Namen zu führen, das zeigt ware Größe. :chrisgrinst:

Mit feundlichen Grüßen

Shotgun George

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Na ja,

aber das Punktekonto so voll zu bekommen, das der Schein gefährdet ist?

Ganz verständlich ist dies mich mich nicht, ich bin auch bruflich auf Auto im Aussdienst angewiesen, und das schon seit fast 10 Jahren. Dabei bin ich auch schon hin und wieder geblitzt worden, aber das höchste dabei war 1 Punkt. Es ist ärgerlich dort mal 20 € und dann mal wieder 30€ zu bezahlen. Nur irgendwann muss bei einem der Punkt kommen, wo man einfach sagt, jetzt ist schluss. Es ist für mich verständlich, wenn der Feierabend, dadurch flöten geht, aber deshalb nicht groß Aufpassen, das ist es mir nicht wert. Und so nebenbei, meine Jahresfahrleistung, beträgt mit dem Geschäftswagen auch, ca 45.000 und privat 15.000. Mich ärgern dir Blitzer nur deshalb, weil es dann immer wieder kleine Summen sind, wenn man mal nicht aufgepasst hat.

Zudem sieht man, wenn man täglich unterwegs ist, manchmal auch richtige Chaoten, wie z.B. ich bin am Donnerstag auf der B 12 gefahren, nach Tacho so 120 bei erlaubten 100, und auch die ganze Kolonne vor mir, also kein Grund zu Überholen, dann kommen uns noch welche entgegen, wo Aufblinken (dachte mir, aha da stehens wieder bei der Brücke), und was passiert, ein Silberner Zaffira (welcher vorher auf der A 96 mit 150, die linke Spur zum Teil blockierte, bis ich ihn überholen konnte) zieht ganz geschmeidig und sehr zügig (obwohl die Autos im Gegenverkehr blinkten) an uns mit auch schätze mal 150 vorbei, und so auch am Blitzer vorbei (hab´s vorn schön rot blitzen sehen).

Nun soll man mit solchen Mitleid haben, welche es schon scheinbar draufanlegen?

Ich bin bestimmt auch nicht, der wo 100, bei erlaubten 100 fährt, aber man muss sein Glück nicht herausfordern, so wie es auch bei manchen LKW-Fahrern der Fall ist (wo zum Teil noch am Tacho manipuliert wird, oder wenn sie zum Tachodienst müssen, werden bewusst Abgefahrene Reifen aufgezogen, nur um ein paar Km/h schneller, als der andere zu sein). Aber die jammern dann über Punkte am schnellsten, wenn sie dann zufällig erwischt werden.

Sorry, solche Spielchen, sind strafbar und ich vergleiche es jetzt damit, als wie ein WKB Inhaber, sich seine Voreinträge, selbst ausfüllt. Was wir im einen Bereich nicht machen, und mehr als gesetzestreu sind, so wir einige hier das so schön im Tread mit den Bedürfniss, auslegen (und gleich posten, nein das darf nicht sein, oder wie kann man nur), dann dürften die anderen Sachen ja gar nicht vorkommen.

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Einige vergessen wohl auch, dass die Punkte wieder gestrichen werden. ABER: Nur, wenn in den zwei Jahren keine neuen dazu gekommen sind. Wer sehr viel fährt (ich habe 30 Jahre lang pro Jahr ca. 80.000 km zurückgelegt) hat aus den bereits genannten Gründen schnell mal ein Pünktchen. Dann mal gerade in der Stadt losgefahren, Gas geben um noch rein zu kommen und "gebitzdingst". Dann fällt dem freundlichen Mitarbeiter der Behörde auf, dass man auf dem Foto gerade den Gurt anlegen will, ihn also nicht angelegt hat. Nochmal Kohle und Punkte. Geht verdammt schnell.

Die typischen linke Spur blockierenden Verkehrserzieher werden das natürlich nicht nachvollziehen können.

Der Blitzbereich mit den "Unfallschwerpunkten" wird doch derade von den Kommunen ad absudum geführt. Wenn ich genau weiß, ich bin so schnell gewesen, dass es ein Bußgeld, keine Verwarnung mehr gibt - und bekomme dann von der Kommune trotzdem "nur" eine Verwarnung - tja.

Dazu muss man allerdings wissen, die Verwarnungstatbestände und die dadurch eingenommenen Gelder verbleiben der Kommune. Die Bußgelder gehen ans Land.

Noch Fragen Hauser??

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