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IGNORED

Verbotene Waffe


Tribun112

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hier gehoert das VOLLE Programm aufgefahren.

@ Schaffer 100%ige Zustimmung :icon14:

Geschrieben
In diesem Moment war es nicht mehr Transport, sondern Führen.

Der Sicherheitsmuckel darf das Messer aber nicht einbehalten.

Er hat es unterschlagen.

Der Sicherheitsdienst hat ihn aufgefordert es zu zeigen, ich glaube nicht das man daraus führen ableiten kann.

Geschrieben
Und was lernen wir nun aus dieser Geschichte?

Stichwortartig:

- Die Gesetze in Deutschland werden vor dem Hintergrund einer Sicherheitshysterie völlig abstrus

- Security Mitarbeiter und Polizei sind durch das :gaga: Gesetz überfordert.

- trotz Unkenntnis setzen sich einige großmannssüchtige Typen über Recht und Gesetz hinweg

- Für die Opfer schlechter aber (gut gemeinter :pissed:) Gesetze bleibt Verunsicherung und Ärger

Lügen lernen!

Resultat:

- rechtschaffene Bürger brechen jetzt aus emotionaler "Notwehr" das Gesetz

- Die Kriminellen stört es eh nicht

Der ganze Klumpatsch ist für die Katz ! Ich kann langsam nicht mehr soviel Essen, wie ich K....n müsste. Ich glaub' für Blutdruck und Magen werde ich jetzt über dieses Thema nicht mehr nachdenken.

Geschrieben

@Floppyk

guter Link :icon14:

Macht sich die Gesetzgebung denn überhaupt keine Gedanken mehr.

Ich finde ab einer gewissen Größe gilt: Messer ist Messer und - ( Ironie an) letztendlich ist dem Opfer egal ob er ein Messer mit feststellbarer Klinge im Bauch hat oder eins ohne. (Ironie aus) Es ist dumm zu glauben, ein Messer mit "nur" Federarretierung kann ja "einklappen" wenn man böses damit vorhat.

Das ist genau der selbe Schwachsinn wie die Diskussionen über das Gefahrenpotenzial von Kleinkaliber und Großkaliber.

And

Geschrieben

Wenn der Gute ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm am Gürtel getragen hätte, wäre es dann rechtskonform gewesen?

Gruß Habakuk

Geschrieben
rechtskonform

Jup.

Ein solches Messer (feststehend, Klinge <12cm) unterliegt nicht dem Führverbot nach §42a WaffG. Das Standard-Steak-Messer darf also in der Hosentasche getragen werden. Ist ja auch viel ungefährlicher als ein Taschenmesser. :huh:

Ich bin auf das Spike von CS umgestiegen.

Geschrieben
Wenn der Gute ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm am Gürtel getragen hätte, wäre es dann rechtskonform gewesen?

Gruß Habakuk

Nur, wenn es kein Kampfmesser ist. Ein doppelt geschliffenes Stiefelmesser mit 10 cm Klinge wäre z.B. nicht zum Führen zugelassen.

Jake C.

Geschrieben

Ich lasse mich grundsätzlich nicht von irgendeinem Security-Mitarbeiter Kontrollieren. Ok, vielleicht wenn ich am Flughafen bin und wegfliegen will. Aber ansonsten willige ich nie in eine solche Kontrolle ein.

Es ist spassig zu sehen wie die Leute dann reagieren:

Security: "Darf ich sie auffordern die Tasche zu öffnen?"

A-9 : "Auffordern dürfen Sie, nachkommen werde ich der Aufforderung jedoch nicht."

Security "Machen sie doch ihre Tasche auf!"

A-9:" Nö-"

Security: "Aber ich habe den begründeten Verdacht das sie etwas verbotenes mitführen"

A-9:" Begründet durch welchen Umstand?"

Security: "Da sie sich weigern die Tasche zu öffnen"

A-9: "Das nenne ich mal eine Argumentation, und nu?

Security:" Ich werde, wenn sie sich weigern die Polizei "rufen" "

A-9: "Nur zu"

Chef von Security [der das ganze mitbekommen hat] zu Security: "Lass ihn gehen das führt zu nix"

A-9: "Schönen Tag noch"

Geschrieben

Wenn Du das immerzu so durchziehst, Respekt.

So sollten wir es alle handhaben.

"Wir" sind aber oft zu sehr superredlich und ehrlich und von daher keine Zielgruppe der Kontrolle.

Schafe sehen das anders und denen muss man das nahebringen. Aber die sehen das Problem nicht und raffen nicht, warum man ein Messer "führt".

Geschrieben

KEnnich auch, wenich im DInest bin.

Frage freundlich, ob ich nen Blick in die Tascvhe werfen darf. (Mach ich nur, wenn ich auch erwarte, was darin zu finden).

Wenn die PErson ja sagt, guck ich kurz rein (umrühren udn räumen un dauf und zumachen darf die Person selber), udn wenn sie nein sagt, dann bitte ich sie einfach, entweder die Tasche ins Auto zu legen oder sich ein anderes Lokal zu suchen.

Sollte ich was finden, das mit nicht gefällt, oder von dem ich weiss, dass es verboten ist, bleibt die Person vor Ort, und die Polizei wird gerufen.

Gleiches Prozedere auch, wenn jemand Ärger gemacht hat, udn seine Papiere nicht freiwillig herzeigen will.. wird vorübergehend fest gehalten, udn die Polizei darf antraben, und mir dessen Personlaien dann zusenden, nachdem er zru Feststellung seiner Idendität mit auf die Dienststelle genommen wurde.

Seltsamerweise gibt es aber so LEute nimmer, seit wir diese Parxis eingeführt haben, und es sich rum gesprochen hat (einmal durfte eine Streife ganze 7 mal in einer Nacht anrücken, weil die LEute zu stur waren :D

Aber beschlagnahmen oder wegnehmen tu ich selber nie was. Dafür gibts bei mri imme ne Mülltonne nebenbei, wo die LEute ihre Sachen, die nicht rein dürfen, selber entsorgen können.

Und bei Waffen etc. schreite ich auch erst dann ein,w enn ich definitiv sicher bin, was das Gesetz dazu sagt. Bei Unsicherheiten, gibts halt einfach keinen Einlass mit dem Teil.

Aber zurückholen würd ich mri das MEsser auf alle Fälle wieder.

Geschrieben
Hmm, geschlossen wohl schon. Aber VERschlossen ? <_< Ich geh mal davon aus, dass am Rucksack nur ein Reißverschluss ohne Vorhängeschloss war.

Ein ReißVERschluß ist ein Verschluß im rechtlichen Sinne.

Eine Munitionsschachtel ist ja sogar verschlossen wenn nur eine Papplasche untergeschoben ist, und das nicht nur nach Verpackungsnormen sondern sogar direkt nach dem WaffG. Denn auch wenn laut § 34 Munition Gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden darf, hab ich noch nie eine Munitionsschachtel mit Vorhängeschloss erhalten.

Wie auch immer, das Lustigste ist doch die Anmaßung eines Privaten Sicherheitsmanns selber Straftaten begehen zu dürfen. Denn WENN das Messer illegal WÄHRE, wie kommt der auf die Idee das er es einbehalten und somit selber in Besitz nehmen dürfte?

Selbst nach seiner eigenen wirren Rechtsauffassung hat er sich so doch wohl Strafbar gemacht, oder dürfen Private Wachdienste illegale Dinge legal haben bloß weil sie die beschlagnahmen? Wenn der nächste z.B. mit einem Koffer Koks kommt, gibt er dem dann auch eine Quittung und rennt dann selber u.U. Tagelang mit dem Koks durch die Gegend? Wenn einer eine Handgranate hätte, würde er die dann auch -irgendwann einmal- der Staatsanwaltschaft übergeben?

Geschrieben
Ein ReißVERschluß ist ein Verschluß im rechtlichen Sinne.

Genau das stimmt eben nicht. Der Wortbestandteil "Verschluss" mag dazu verleiten, führt hier aber auf den falschen Weg.

Schon im Entwurf zur WaffVwV vom 27.01.2006 (damals stand im Gesetz zum Transport noch geschlossen) wurde in Ziff. 12.3.3.2 folgendes festgehalten:

"Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z. B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im geschlossenen Handschuhfach des PKW mitgeführt wird. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder einem verschlossenen PKW-Kofferraum (nicht Kombi-Kofferraum) mitgeführt wird.

Voraussetzung für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist also, dass man an die Waffe nur durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z. B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss, gelangen kann. Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet. Die Art des Beförderungsmittels (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kraftfahrzeug) ist unerheblich."

Ein Reissverschluss kann das keinesfalls erfüllen, denn er ist in einem Handgriff zu öffnen und schon im zweiten Handgriff hat man die Waffe in den Pfoten. In allen mir bekannten Abhandlungen der Fachkreise wird auch aktuell mindestens von einer "Tasche mit Schloss" gesprochen. Ein Druckknopf als Sicherung genügt ebenfalls nicht.

Wer sich ein Schloss sparen möchte, kann übrigens auch Kabelbinder verwenden. Der ist ganz billig (ich binde damit immer unsere Balkonkästen an :icon14: ) und kann vor dem Gebrauch der Waffe z.B. in der Schießstätte wieder mit einem Seitenschneider geöffnet werden.

Geschrieben
Ein ReißVERschluß ist ein Verschluß im rechtlichen Sinne.

Eine Munitionsschachtel ist ja sogar verschlossen wenn nur eine Papplasche untergeschoben ist...

Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, vor dem Lancieren dieses Betitrags zu lesen, was später noch zum Thema geschrieben wurde.

Dann wäre zumindest klar geworden, dass beide obigen naiven Hilfshypothesen unhaltbar sind (da sie beide rein gar nichts mit "verschlossenen Behältnissen" - und auf den Verbund dieser beiden Begriffe kommt es an - zu schaffen haben) und man müsste nicht alles doppelt und dreifach erklären.

Ich verweise gern auf den von Sachbearbeiter oben schon zitierten Text der WaffVwV.

Wer jetzt das übliche Gebrabbel zur WaffVwV anstimmt, der kann sich gerne den § 243 I Nr. 2 StGB näher besehen. Dort ist nämlich der Begriff des "verschlossenen Behältnisses" verankert - und was dazu in Urteilen, Fachkommentaren, etc. geschrieben steht, wurde halt dem Wesen nach auch in den Text der WaffVwV übernommen. Die entsprechenden Festlegungen stellen auf diese Weise mitnichten eine reine Erfindung innerhalb einer Verwaltungsvorschrift dar, sondern beziehen sich auf ein gut etabliertes Rechtskonstrukt.

Geschrieben
Stichwortartig:

- Security Mitarbeiter und Polizei sind durch das :gaga: Gesetz überfordert.

ich kenne auch nur wenige polizisten, die jetzt eigentlich genau wissen, wie das gesetz zu handhaben ist. bei abgeordnettenwatch haben alle politiker gesagt, dass der durchschnittbürger mit seinem einhandmesser eben nicht entwaffnet werden soll und das die polizei da durchaus das nötige augenmaß hätte. :peinlich:

laut dem ordnungsamt hier, mit dem ich über das thema gesprochen haben liefern die polizisten dauernt messer zu begutachtung ab. einmal haben sie angeblich vier ksk soldaten in zivil auf dem heimweg bei einer strassenkontrolle ihre dienstlich gelieferten kampfmesser abgenommen :eclipsee_gold_cup: denen ist dann am montag der kommandant der einheit aufs dach gestiegen...

Geschrieben
einmal haben sie angeblich vier ksk soldaten in zivil auf dem heimweg bei einer strassenkontrolle ihre dienstlich gelieferten kampfmesser abgenommen :eclipsee_gold_cup: denen ist dann am montag der kommandant der einheit aufs dach gestiegen...

Mit welcher Begründung ist denn der Kommandant denen vom Ordnungsamt aufs Dach gestiegen. Waren die Bundeswehrangehörigen dienstlich aber in Zivil unterwegs?

Geschrieben

Ich wette mit Euch, der 42a wird uns noch so manche Stielblüten bescheren.

Und noch eines - dieser § wird in dieser Form bei der nächsten Novelle so nicht mehr im WaffG enthalten sein.

Geschrieben
Und noch eines - dieser § wird in dieser Form bei der nächsten Novelle so nicht mehr im WaffG enthalten sein.

Wird dann wahrscheinlich durch ein komplettes Verbot von "Einhandkampfmessern" und feststehenden Messer ersetzt werden. :gutidee:

Ist dann viel einfacher durchzusetzen.

Geschrieben
Ich wette mit Euch, der 42a wird uns noch so manche Stielblüten bescheren.

Und noch eines - dieser § wird in dieser Form bei der nächsten Novelle so nicht mehr im WaffG enthalten sein.

Aber nur dann wenn dagegen vorgegangen wird... wenn der Quatsch bis zu den Politiker durchdringt!

Geschrieben
Und noch eines - dieser § wird in dieser Form bei der nächsten Novelle so nicht mehr im WaffG enthalten sein.

Glaube ich auch - denn schlimmer wirds immer! :huh:

---

Tom

Geschrieben

Hallo,

Ich lasse mich grundsätzlich nicht von irgendeinem Security-Mitarbeiter Kontrollieren....

Chef von Security [der das ganze mitbekommen hat] zu Security: "Lass ihn gehen das führt zu nix"

A-9: "Schönen Tag noch"

Die "Zugangsbestimmungen" legt der "Hausherr" fest; :rtfm:

daher die Frage: Wie oft lautete die Antwort: Du kommst hier nicht rein!? :new_russian:

Gruss Spa

Archiviert

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