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IGNORED

§20 Erbwaffen


Asgard

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Jahr 2002 hat uns der Gesetzgeber mit einer gewissen Schonfrist ein Sperrsystem für Erbwaffen verordnet. Wie sinnvoll so etwas ist bleibt dahingestellt, über das für und wider wurde hier schon lange und breit diskutiert. An einem Sperrsystem kommen wir, bzw. unser Erben nicht vorbei.

Ganz groß tut sich hierbei eine Firma hervor, deren Namen hier im Forum schon oft genannt wurde hervor. Sieht man sich deren weiter gehende Ideen im Hinblick auf das firmeneigne Blockiersystem an, kann einen als gesetzestreuer Bürger und Waffenbesitzer nur das Entsetzen packen. Fakt ist, dass mit der bundesweiten Umsetzung des Systems der Überwachung und Gängelung Tür und Tor geöffnet werden. Nirgendwo wird nämlich gesagt, dass dieses System nur für Erbwaffen eingesetzt werden soll. Dieser Bereich ist wohl eher nur ein Test, in dem das Laufsperrsystem in einem Feldversuch getestet wird, damit Fehler für einen späteren flächendeckenden Einsatz im Vorfeld ausgemerzt werden. Wenn ich mir die Entwicklungen im Hinblick auf unsere Sicherheitsgesetze ansehe wird das so sicher wie das „Amen“ in der Kirche für alle legalen Waffen in Privathand kommen.

Bei allen Diskussionen wird eines übersehen: der Gesetzgeber fordert nur ein Sperrsystem, das die Waffe wirksam blockiert. So zumindest steht es in §20 des Waffengesetzes geschrieben. Stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage ob es denn unbedingt ein System „Armatix“ sein muss, das wohl so ziemlich jeden Sicherheitspolitiker ob seiner vielfältigen Möglichkeiten in Jubelstürme ausbrechen lassen muss.

Vor einiger Zeit wurde in VISIER ein rein mechanisch funktionierendes System vorgestellt. Es sperrt ohne großen technischen Aufwand und elektronische Gadgets die Waffe und verhindert zusätzlich zuverlässig den Auseinanderbau. Das verhindert das „Amatix“ System interessanterweise nicht. Warum wohl?

Die Entwickler Mogdans/ Stierhoff haben hier meiner Ansicht nach genau die Buchstaben des Gesetzes erfüllt. Die Waffe ist blockiert und kann nicht mehr möglicherweise missbräuchlich genutzt werden. Als rein mechanisches System entfällt sogar noch der nicht unerhebliche verwaltungstechnische Aufwand im Hinblick auf Zugangsberechtigung/ Schlüsselaufbewahrung. Einsetzen, Abreißschraube reindrehen, Eintrag in die WBK, fertig. Ein weiterer Effekt ist der günstige Preis. Wenn das System Mogdans/ Stierhoff (ich glaube der Name war „Gunblock“) bei entsprechender Stückzahl zu einem relativ niedrigen Preis angeboten werden kann, stoppt es so auch zuverlässig den Wertverfall oder auch die drohende Vernichtung wertvoller Waffen.

Wie schon mal geschrieben, an der Erbwaffenblockierung kommen wir nicht vorbei. Die ist Fakt und wird in absehbarer Zeit nicht zurück genommen. Wir können aber dem vorauseilenden Kontrollwahn einiger Herren einen Riegel vorschieben und bei unseren Büchsenmachern das eine System ignorieren und eine anderes ordern, das genau die Anforderungen des Gesetzes erfüllt. Nicht weniger. Aber auch nicht mehr.

Zerpflückt den Text bitte nicht wieder in aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten und Kommentaren sondern denkt mal insgesamt drüber nach. Das Thema ist für jeden Waffenbesitzer zu wichtig um es wie üblich in Spitzfindigkeiten untergehen zu lassen.

Geschrieben
Wir können aber dem vorauseilenden Kontrollwahn einiger Herren einen Riegel vorschieben und bei unseren Büchsenmachern das eine System ignorieren und eine anderes ordern, das genau die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.

Ich nehme mal an das "WIR" da recht wenig tun können, da wie ich annehme hier nahezu jeder Sachkunde, WBK und alles nötige hat um die Waffen unblockiert zu erben und der klitzekleine Rest der angemeldeten, die diese Vorraussetzungen noch nicht erfüllen, auf dem Weg dorthin sind.

Die meisten Erben die es betreffen wird werden sich wohl auf die Empfehlungen des Büchsenmachers vor Ort oder der zuständigen Behörde verlassen müssen. Die Behörde wird wohl nicht empfehlen, sondern nur ein Merkblatt mit div. Herstellern herausgeben, der Büchser will verdienen und ist evtl. auch zertifizierter Armatix-Händler, was empfiehlt und baut er ein?

Geschrieben

@Rene: ein Händler oder Büchsenmacher setzt das ein was der Kunde verlangt. Die Aufklärung über vorhandene Blockiersysteme muss jeder für sich zu Hause, im Schützenverein oder Hegering betreiben. Meine Frau hat zwar mit Waffen wenig am Hut, sie weiß aber was sie im Fall der Fälle zu tun hat. Die Firma, die eine völlig überzogene Lösung für ein nicht existentes Problem offeriert, kommt in den Anweisungen nicht vor.

@Joe07: Nachfrage bestimmt den Preis. Im Vergleich zu dem elektronischen System ist der Metallklotz vergleichsweise billig. Oder glaubt hier irgendwer, mit dem einsetzen der elektromechanischen Sperre wäre es getan? Es spricht auch nichts dagegen wenn ein Waffenbesitzer jetzt schon für seine vorhandenen Waffen eine passende Sperre kauft, die im Fall des Ablebens des Berechtigten eingesetzt wird. Ein Metallklotz geht nicht kaputt, der rostet höchstens ein bisschen.

Die sinnvollste und einfachste Lösung wäre eine Rücknahme der Blockadevorschrift. Erben erhalten eine WBK ohne Munitionserwerb, Bedürfnis ist hier der Erbfall, die Aufbewahrungsvorschriften bleiben bestehen und das Problem ist erledigt.

So eine einfache Lösung wird unsere geschätzte „Lobby“ zu verhindern wissen. Wäre doch schade wenn die ganzen Fördergelder in den Sand gesetzt würden, nur weil das mit riesigem Aufwand gepushte System von den potentiellen Kunden nicht angenommen wird.

Geschrieben

Meine Lösung ist zwar um einiges teurer:-)) , macht aber viel mehr Spass und ich kann das Ergebnis schon zu Lebzeiten geniesen:

Mein Sohn ist nun 16 Jahre, war schon einmal Jugendschützenkönig und holt den Vater langsam auch mit dem 98er ein. Und nächstes Jahr wird er aller Voraussicht nach noch den Jagdschein machen.

Geschrieben
Ein Metallklotz geht nicht kaputt, der rostet höchstens ein bisschen.
Ein Metallklotz geht nicht kaputt, der rostet höchstens ein bisschen.

Und selbst das nicht, wenn er anständig eingeölt oder eingefettet ist.

Bei den Dildomaten sieht das gehörig anders aus, denn da ist man sich nicht soch sicher was die Resistenz gegen Öle angeht.

Was das für die Pflege der Waffen bedeutet mag jeder selbst entscheiden.

Vielleicht wollen die auch, daß man für jedes Einölen entsperrt und immer wieder Gebühren abdrückt, denn das kann auch ein Geschäftsmodell sein. :o

Siehe Attachment - Auszug aus den Dildomaten-FAQ :peinlich:

Das kann man dort einfach nachlesen.

post-3976-1222007382_thumb.jpg

Geschrieben

Armatix ist eine Firma, die nur unter dem Vorwand der Erbenwaffen-Sperrung bekannt gemacht wurde.

Soweit mir bekannt, leben sie nur von der Entwicklung von Sperrsystemen für Waffen. (Ziemlich einseitig)

Die paar Erbenwaffen-Sperrungen können für diese Firma keine Grundlage sein.

Also werden sie gezielt versuchen.

1. an Behördenaufträge zu kommen.

2. ganz gezielt versuchen ihre Sperrsysteme für den allgemeinen Umgang mit Waffen zur Pflicht werden zu lassen.

Der Jäger fährt zum oder vom Revier mit einem Sperrelement im Lauf.

Der Sportschütze braucht dann kein Schloß mehr am Futteral oder Koffer, sondern einen Sperrelement im Lauf.

Nur das würde meiner Meinung der Firma zu einer Existenzgrundlage verhelfen.

Und das auf Kosten aller legaler Waffenbesitzer. (Staatlich verordnet!)

Konkurrenz tut also not!

Und da ist das gunBlock eine echte Alternative!

80 zu 200 - 300 Euro (was ich gehört habe) ist auch eine echte Preisalternative.

Aber!!!

Ich weiß nicht so recht.

Hat sich Armatix jetzt schon zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Leider gibt es keine Informationen aus dem Unternehmensregister. (Wann wurde Armatix gegründet? 2006 müßte veröffentlicht sein.)

Die Internetseite von Armatix ist nicht mehr erreichbar!

Sollten die ev. ihre Provider gebühren nicht mehr bezahlen können? :s84:

Geschrieben
Die Internetseite von Armatix ist nicht mehr erreichbar!

Sollten die ev. ihre Provider gebühren nicht mehr bezahlen können?

Schön wäre es. Bestenfalls hat deren Webserver mal kurzzeitig gehustet. Die Seite ist wieder online.

Manfred

Geschrieben
Schön wäre es. Bestenfalls het deren Webserver mal kurzzeitig gehustet. Die Seite ist wieder online.

Und ganz aktuell mit PTB-Zulassung!

Geschrieben

Da die Erben in aller Regel nichts mit dem Begriff Armatix anfangen werden können, wird die Waffenbehörde wohl auf die bislang zugelassenen Systeme - und somit auch auf Mogdans - verweisen. Chancengleichheit sollte also gewahrt sein.

Der Rest liegt an der Vermarktung der Produkte der Firmen.

Geschrieben

Liest hier eigentlich irgendwer das geschriebene? Es geht nur vordergründig um Erbwaffen. Dafür war die Entwicklung des Sperrsystems zu teuer, die Einführung wurde mit zu großem Aufwand gefeiert, als das es nur für ein nicht vorhandenes Sicherheitsrisiko genutzt wird. An Chancengleichheit glaube ich in dem Fall nicht. Seht euch mal an wann das Patent eingereicht wurde, wann eine gewisse Beratungsfirma gegründet und wann das Gesetz verabschiedet wurde. Steht hier alles in WO. Seht euch dann die verfügbaren Informationen über die beiden vorhandenen Sperrsysteme an. Man muss es nur lesen und kombinieren können. Dann sollte wohl klar sein wo der Zug für private Waffenbesitzer hinfährt. Ein System mit vielfältigen Kontroll- und Überwachungsfunktionen wird mit staatlichen Fördergeldern gepäppelt, eines das nur zuverlässig blockieren kann wird totgeschwiegen.

Geschrieben

Man wird sehen.

Auf jeden Fall erinnert mich der Name der Dildomaten an die spanische Armada.

Und die wurde von kleinen wendigen Schiffen plattgemacht und ist schließlich ja auch glorreich abgesoffen ! :00000733:

Sicher, etwas Polemik, aber der mußte einfach sein.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

jetzthab ich mir die a. seite angesehen und im forum gelesen, aber eine verständnisfrage hab ich trotzdem.

verstehe ich das richtig? geerbte waffen müssen gesichert werden, wenn keine sachkunde vorhanden ist? die sicherung mit dem system nimmt der büma vor. wer hat dann den code? ich meine, wenn ich ablebe, die waffen gegen missbrauch gesichert werden und meine kinder keine sachkunde haben, dann kann denen der code ja nicht ausgehändigt werden.

oder muss ich als jäger nun generell meine waffen gegen missbrauch sichern?

tut mir leid für die umständliche fragerei, aber ich wills verstehen, damit ich nichts falsch mache.

Geschrieben

Den Code hat das Amt bzw. der Büchsenmacher. An der Waffe wird ein Anhänger bfefestigt, auf dem dann die Daten der Blockierung stehen. Der Besitzer bekommt den Code nicht.

Gegen Missbrauch muss JEDER Waffenbesitzer seine Waffen sichern, was zuhause am wirksamsten durch den Tresor geht.

Geschrieben
hatte mich nur falsch ausgedrückt, ich meinte zusätzlich zum tresor.

Außer den Verschluß in einem vorschriftenkonformen Tresor muss du bezüglich der Aufbewahrung zurzeit nichts machen. Allerdings arbeitet ARMATIX bei den Ministerien und Behörden intensiv daran, von den Waffenbesitzern eine ganzheitliche Verwendung (Sperrelement in jeden Patronenlager - auch wenn die Waffe im Tresor steht, während Transport zum Schießstand bzw. bei Jägern bis ins Revier) von ARMATIX zu verlangen!

Geschrieben

Hallo,

also wenn die dieses Jahr nicht richtig fetten Umsatz machen sind die eh am Ar....

Man siehe hier.

cu

Peter

Sollte der Link nicht funktionieren: Hier mal nach Armatix suchen.

Sowohl Stuttgart wie auch Petersberg ist richtig.

Geschrieben

Gott sei dank haben die Banken ersteinmal andere Sorgen als weiterhin ARMATIX zu finanzieren!

Geschrieben
also wenn die dieses Jahr nicht richtig fetten Umsatz machen sind die eh am Ar....

Man siehe hier.

Schöne Zahlen... gefallen mir nicht schlecht!

Hoffen wir auf ein ähnlich weiteres Jahr wie das vergangene!

Geschrieben
verstehe ich das richtig? geerbte waffen müssen gesichert werden, wenn keine sachkunde vorhanden ist?

Nicht ganz richtig. Wenn der Erbe kein Bedürfnis nachweisen bzw. zumindest nach § 8 WaffG glaubhaft machen kann, muss blockiert werden und Sachkunde nachgewiesen werden. Man muss § 20 WaffG genau lesen, um dahinter zu kommen...

Geschrieben
Nicht ganz richtig. Wenn der Erbe kein Bedürfnis nachweisen bzw. zumindest nach § 8 WaffG glaubhaft machen kann, muss blockiert werden und Sachkunde nachgewiesen werden. Man muss § 20 WaffG genau lesen, um dahinter zu kommen...

:confused:

Späßchen gemacht?

Geschrieben

Nö, lies einfach selbst in § 20 Abs. 3 WaffG nach:

"Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtigeMunition, für die der Erwerber infolgeeines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder§§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der§§ 13 bis 18 anzuwenden."

:rolleyes:

Geschrieben
Nö, lies einfach selbst in § 20 Abs. 3 WaffG nach:

"Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtigeMunition, für die der Erwerber infolgeeines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder§§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der§§ 13 bis 18 anzuwenden."

:rolleyes:

???

Für einen von uns ist es schon etwas spät am Abend...

Oben schreibst du, dass wenn kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann, die Waffe blockiert werden muss und die Sachkunde nachgewiesen werden muss.

Unten schreibst du, wenn ein Bedürfnis nachgewiesen wird... das sind zweierlei Schuhe!

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