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IGNORED

Waffe zu lange Leihen


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Hallo ich möchte mir von einem Vereinskammeraden eine KK UHR leihen.

er ist aber für 6 monate auf Montage.

Da bin ich doch bestimmt über das Maximum der Leihdauer drüber oder?

glaube mal was von 4 Monaten gehört zu haben.

Ist es dann nach 4 Monaten illegaler Waffenbesitz?

Hallo!

Also darüber würde ich mir nun wirklich keine nennenswerten Gedanken machen.

Wenn Dir jemand schon eine Waffe ausleiht, dann vertraut er Dir auch im Regelfall. Rein theoretisch könnte er Dir auch gleich ein Waffenverleihdokument mit allen notwendigen Informationen außer Datum blanko unterschreiben. Bei einer Kontrolle einfach Datum eintragen und fertig.

Es geht hier größtenteils sowieso nur darum, das die Waffe auf einer WBK ist, Du Berechtigter bist und sie auch ausleihen darfst.

Mach Dir nicht das Leben wegen banaler Dinge nicht unnötig schwer :gutidee:

Gruß,

Andy

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....mit allen notwendigen Informationen außer Datum blanko unterschreiben. Bei einer Kontrolle einfach Datum eintragen und fertig.

Es geht hier größtenteils sowieso nur darum, das die Waffe auf einer WBK ist, Du Berechtigter bist und sie auch ausleihen darfst.

Mach Dir nicht das Leben wegen banaler Dinge nicht unnötig schwer :gutidee:

Ähem,

das war jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?

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Andy ist sicher Franzose oder sowas., Also aus einem Land stammend, wo man gesetzgeberischen Schwachsinn pragmatisch nimmt.

Die teutsche Version sieht so aus:

Der Verleiher kommt einmal pro Monat zurueck aus seinem Exil, nimmt die entliehene Waffe fuer eine Sekunde in seinen Besitz und unterschreibt daraufhin eine neue Leihbescheinigung fuer den naechsten Monat.

Und alle sind gluecklich.

:-D

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Hallo ich möchte mir von einem Vereinskammeraden eine KK UHR leihen.

er ist aber für 6 monate auf Montage.

Da bin ich doch bestimmt über das Maximum der Leihdauer drüber oder?

glaube mal was von 4 Monaten gehört zu haben.

Ist es dann nach 4 Monaten illegaler Waffenbesitz?

Hi,

es gibt zwei Arten der Leihe:

1. LEihe zur Benutzung: Hier hat der Gesetzgeber 4 Wochen als Leihfrist festgelegt.

2. Leihe zur Aufbewahrung: Hier gibt es keine bestimmte Frist sofern dieses verleihen nur befristet und vorrübergehend erfolgt.

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So sieht es aus. Die Ausleihe zur Verwahrung wegen z.B. Montage/Urlaub kann wesentlich länger dauern, nur muss ein Endpunkt absehbar sein. Einfach ein entsprechendes Bescheinigung ausstellen und fertig.

Siehe § 12 Abs. 1 Buchst. b WaffG und die diesbezüglichen Kommentierungen Steindorf sowie Punkt 12.1.1.2 des Entwurfs der WaffVwV

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Andy ist sicher Franzose oder sowas., Also aus einem Land stammend, wo man gesetzgeberischen Schwachsinn pragmatisch nimmt.

Gesetzgeberischen Schwachsinn pragmatisch nehmen kann man in jedem Land!

Aber der Deutsche sehnt sich so sehr nach Ordnung und Regeln, dass er bereit ist, einen Großteil seiner Freiheit dafür aufzugeben.

Langfristig führt das zum völligen Verlust der Fähigkeit des selbstständigen Denkens.

---

Tom

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Gesetzgeberischen Schwachsinn pragmatisch nehmen kann man in jedem Land!

Aber der Deutsche sehnt sich so sehr nach Ordnung und Regeln, dass er bereit ist, einen Großteil seiner Freiheit dafür aufzugeben.

Langfristig führt das zum völligen Verlust der Fähigkeit des selbstständigen Denkens.

---

Tom

:icon14::icon14::icon14:

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Rein theoretisch könnte er Dir auch gleich ein Waffenverleihdokument mit allen notwendigen Informationen außer Datum blanko unterschreiben. Bei einer Kontrolle einfach Datum eintragen und fertig.

Mach es so ... und ein ernsthaftes Gespräch mit deinem SB ist dir sicher!!!

Wenn du Glück hast, bekommst du nur einen deftigen Anschiß,

wenn nicht ... haben zwei Personen eine Anzeige am Hals!

Ich habe mir so einen, allerdings noch freundlichen Anschiß, im letzten Jahr eingehandelt und seit dem gilt für mich: Ausleihen an Berechtigten mit Formular 1 mal für einen Monat.

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Mach es so ... und ein ernsthaftes Gespräch mit deinem SB ist dir sicher!!!

Wenn du Glück hast, bekommst du nur einen deftigen Anschiß,

wenn nicht ... haben zwei Personen eine Anzeige am Hals!

Ich habe mir so einen, allerdings noch freundlichen Anschiß, im letzten Jahr eingehandelt und seit dem gilt für mich: Ausleihen an Berechtigten mit Formular 1 mal für einen Monat.

was war da bei dir?

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Mach es so ... und ein ernsthaftes Gespräch mit deinem SB ist dir sicher!!!

...

Klar, der SB kann das nämlich riechen :D

Ich habe mir so einen, allerdings noch freundlichen Anschiß, im letzten Jahr eingehandelt und seit dem gilt für mich: Ausleihen an Berechtigten mit Formular 1 mal für einen Monat.

Und von wem wusste der SB daß Du eine Waffe länger geliehen hattest ?

Wenn man solche Angst hat besteht ja immer noch die möglichkeit sich pro Monat 1 Ausleihschein vom Waffenbesitzer ausstellen zu lassen. Wären in diesem Fall halt 6 Stück.

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was war da bei dir?

Das hatte ich hier schonmal geschrieben: http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...&pid=975006

Kurz und knapp: Eine Waffe an Vereinskollegen über einen Monat verliehen, das Fromular, dummerweise, nur im Datum verändert und unterschrieben. Bei einer Kontrolle fällt dieser Beleg einer Ordnungsbehörde in die Finger, die promt beim SB die dicke Welle verursacht.

Bei einem telefonischen Kontakt bei dem Kollegen läßt der SB das Zauberwort "illegaler Waffenbesitz" fallen; und ich bekomme, als ich etwas später im Zimmer vom SB auftauche, einen Einlauf der noch freundlichen Art. <_<

Grundtenor: Waffenverleih an Berechtigten einmalig für maximal einen Monat!

Ansonsten ist uns beiden, Gott sei Dank, nichts geschehen.

Wer jetzt noch, spitzfindig, das alte Verleihformular vernichtet und ein neues Fromular ausstellt, muss es selber wissen. B)

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Klar, der SB kann das nämlich riechen :D

Nö, aber manche Wege sind unergründlich!! :rolleyes:

Und von wem wusste der SB daß Du eine Waffe länger geliehen hattest ?

Kreisordnungsamt, die wegen einer anderen Sache beim Kollegen vorstellig wurden.

Wenn man solche Angst hat besteht ja immer noch die möglichkeit sich pro Monat 1 Ausleihschein vom Waffenbesitzer ausstellen zu lassen. Wären in diesem Fall halt 6 Stück.

Das hat nichts mit Angst zu tun. Wer die spitzfindige Version ausleben möchte, kanns ja machen, ich nicht mehr!

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Mann, bin ich froh, dass ich im gelobten Land lebe. Ich leihe mir einfach die Waffe aus und bringe sie wieder zurück wenn ich sie nicht mehr brauche, einfach so ohne Formular, nur auf Basis des Vertrauens.

Meine SB würde mich für leicht :gaga: erklären, wenn ich zu ihr aufs Amt käme und berichten will dass ich mir diese oder jene Waffe vom Schützen/ Jäger XXX für ein halbes Jahr auszuleihen gedenke.

Da bekäme ich wahrscheinlich zur Antwort: Ihr habts beide den Jagdschein/die WBK, also was wolln´s denn bei mir?

Wir habens schon noch schön, derweil halt. Fürchte aber, dass wird net mehr lange so bleiben.

Schönen Gruß aus Österreich

Old Sam

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Zur Not gehst einfach zu Deinem lieben SB und erklärst ihm die Situation. Meiner Erfahrung nach hilft der einem sogar. :D

Daraufhin fertigten wir einen Aufbewahrungsschein u. Verleihschein an. Der SB unterschrieb und stempelte beide mit seinem Einverständnis ab.

Da beide WBK-Besitzer waren bzw. die nötigen Aufbewahrungsvorschriften einhielten kein Problem.

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Ihr schreibt hier über unterschiedliche Dinge. Bei der Frage ging es um Verwahrung, also Ausleihe zur sicheren Verwahrung über 4 Wochen hinaus. Dies ist, siehe Beitrag Nr. 7, genau geregelt.

Wer denkt, er müsse Salti schlagen - bitte. Wenn er dabei mit dem richtigen SB zu tun bekommt - Mahlzeit! Dabei ist richtig, dass ein und dieselbe Waffe mehrfach an den gleichen Entleiher ausgeliehen werden kann. Aber der "Sekundendreh" wird nicht akzeptiert werden. Glaubt`s mir. Selbst bei der befristenten Leihe zur Aufbewahrung wegen Abwesenheit gibt`s an und ab schon Probleme. Aber auch da gilt - das Gesetz hat auch der SB/die Behörde zu beachten.

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...Wer denkt, er müsse Salti schlagen - bitte. Wenn er dabei mit dem richtigen SB zu tun bekommt - Mahlzeit! Dabei ist richtig, dass ein und dieselbe Waffe mehrfach an den gleichen Entleiher ausgeliehen werden kann. Aber der "Sekundendreh" wird nicht akzeptiert werden. Glaubt`s mir. ...

Ich leihe ne Waffe mehrfach her und es gibt einen Leihschrieb.

Denn alte Leihschriebe werden selbstverständlich vernichtet.

Wer soll mir da Probleme machen können und vor allem: Wegen was?!

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Ihr schreibt hier über unterschiedliche Dinge. Bei der Frage ging es um Verwahrung, also Ausleihe zur sicheren Verwahrung über 4 Wochen hinaus. Dies ist, siehe Beitrag Nr. 7, genau geregelt.

So hatte ich das nicht verstanden. :rolleyes:

Hallo ich möchte mir von einem Vereinskammeraden eine KK UHR leihen. er ist aber für 6 monate auf Montage.

Wenn ich etwas ausleihen möchte, dann will ich damit auch etwas machen.

Über eine Verwahrung der Waffe, weil der Kollege auf Montage ist, wurde nicht gesprochen.

Und die Verwahrung berechtigt nicht die Nutzung.

Wer denkt, er müsse Salti schlagen - bitte. Wenn er dabei mit dem richtigen SB zu tun bekommt - Mahlzeit! Dabei ist richtig, dass ein und dieselbe Waffe mehrfach an den gleichen Entleiher ausgeliehen werden kann. Aber der "Sekundendreh" wird nicht akzeptiert werden. Glaubt`s mir. Selbst bei der befristenten Leihe zur Aufbewahrung wegen Abwesenheit gibt`s an und ab schon Probleme. Aber auch da gilt - das Gesetz hat auch der SB/die Behörde zu beachten.

Danke für die Unterstützung. :rolleyes:

Ich kann nur auf die Gefahr hinweisen, die bei zu lockerer Auslegung bestehen.

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Aber der Deutsche sehnt sich so sehr nach Ordnung und Regeln, dass er bereit ist, einen Großteil seiner Freiheit dafür aufzugeben.

---

Tom

Sie sind auch die einzigen, die sofort nach oben laufen und brüllen: hallo ich weiß was!

Mir erscheint es eher so, dass einige mit aller Gewalt versuchen, diese sehr hilfreiche und neue Regelung mit ihren öffentlichen, tollen Vorschlägen bei nächster Gelegenheit verschwinden zu lassen.

Makalu

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...

Ich kann nur auf die Gefahr hinweisen, die bei zu lockerer Auslegung bestehen.

...Kurz und knapp: Eine Waffe an Vereinskollegen über einen Monat verliehen, das Fromular, dummerweise, nur im Datum verändert und unterschrieben. ...

Mit Verlaub: In einem Verleihdokument rumschmieren, also das Datum fälschen/verbessern/korrigieren; das ist klar, dass Du da Schwierigkeiten bekommst!

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Also ich möchte die Waffe einfach nur zum Testen ausleihen weil ich ihm das Gewehr wahrscheinlich abkaufen will nur leider kann ich es ihm erst in einem Halben Jahr wiedergeben wenn ich es nicht kaufe.

Wenn ich es Kaufe gibts keine Probleme er lässt seine WBK hier und eine Vollmacht.

jetzt wird es Albern. :angry2:

Mit dieser Haltung eckst du schon an zwei Pragaphen an!!

1. Ausleihung zum Testen für einen Monat ... beinhaltet keine Überlassung zur Aufbewahrung für einen bestimmten Zeitraum!

2. Anmeldefrist bei Kauf beträg 14 Tage!!!

und meine WBK bekommst du nicht, sofern es nicht die gleiche Behörde ist und wir uns nicht kennen! :ninja:

Für meinen Austrag reicht eine entsprechende schriftliche Erklärung, die ich mit meiner WBK bei meinem SB einreiche!

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