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IGNORED

Waffe leihen nur noch mit freiem Eintrag


Scorpio2002

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Bsp.: Ich will eine Sportpistole leihen, dann würde ich einen Eintrag für eine .22 Pistole benötigen.

Einen Revolver würde ich nicht bekommen.

Wohlgemerkt "freier" Eintrag, ich darf also die entsprechende Waffe noch nicht in meiner WBK eingetragen haben.

Sollte ich in meinem Beispiel eine Sportpistole bereits besitzen, so könnte ich mir keine Leihen.

Ein ausleihen einer Waffe wäre somit faktisch nicht mehr möglich.

Meiner Ansicht nach klingt das ganze mehr als unlogisch, muss aber nicht zwingend falsch sein; man weis ja nie was die sich in Berlin wieder ausdenken.

Hat einer von euch schon etwas derartiges gehört oder weis vielleicht was der Kammerad gemeint hat ??

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

Geschrieben

Hallo Scorpio2002,

das würde mich schwer wundern,

hab mir neulich nen Schwedenmauser angeschaut und hätte den

problemlos zum Probeschießen mitbekommen, wenn ich denn die WBK

schon hätte......

Gruß

Stephan, der auf sein Bedürfnis wartet..... :016:

Geschrieben

So aus dem Bauch heraus würde ich sagen Nonsens, leihweises überlassen zum Transport oder zum Bedürfnisumfassten Zweck an einen Berechtigten, wäre mir neu wenn da was neugeregelt wäre. Zumal so wie du es schilderst ja nur auf Pistolen, Revolver und Halbautomaten gelten würde (und so wie du es beschrieben hats ja dann nicht nur für den Waffentyp sondern auch noch für das entsprechende Kaliber) da es auf Gelb ja keine Voreinträge gibt.

Meiner Meinung nach hat dein Vereinskamerad was falsch verstanden oder da hat beim Lehrgang irgendwer was Falsches/Sinnfreies erzählt.

Geschrieben
Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Wohlgemerkt "freier" Eintrag, ich darf also die entsprechende Waffe noch nicht in meiner WBK eingetragen haben.

Sollte ich in meinem Beispiel eine Sportpistole bereits besitzen, so könnte ich mir keine Leihen.

Ein ausleihen einer Waffe wäre somit faktisch nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

Hallo Scorpio2002,

hab´schon lange nicht mehr einen solchen Unsinn gelesen. :peinlich:

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Es hat mich ja selbst sehr gewundert, dass es eine solche Regelung geben soll.

Ich habe von einer solchen oder auch nur ähnlichen Regelung gehört.

Seiner Aussage nach solle es auch auf das Kaliber begrenzt sein.

Würde aber gerade bei waffen die auf die Gelbe WBK eingetragen würden nicht funktionieren.

Naja ich ruf mal beim Ordnungsamt an, von denen soll die Meldung schließlich kommen, jetzt will ichs genau wissem.

Danke für die schnellen Antworten.

MfG Scorpio2002

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Naja ich ruf mal beim Ordnungsamt an, von denen soll die Meldung schließlich kommen, jetzt will ichs genau wissem.

Warum willst Du da schlafende Hunde ggfs. auf dumme Ideen bringen? Die These Deines Bekannten ist schlichtweg Schwachsinn.

Leih Dir die Waffen aus, die Du willst und geh schießen. Das ist eine sinnvollere Beschäftigung.

Wenn Dein Kumpel nächstesmal sowas verbreitet möge er Dir bitte den Gesetzestext vorlegen in dem das steht.

Wirst sehen, dann ist Stille.

Gruß

GOH

Geschrieben
Warum willst Du da schlafende Hunde ggfs. auf dumme Ideen bringen? Die These Deines Bekannten ist schlichtweg Schwachsinn.

Leih Dir die Waffen aus, die Du willst und geh schießen. Das ist eine sinnvollere Beschäftigung.

Wenn Dein Kumpel nächstesmal sowas verbreitet möge er Dir bitte den Gesetzestext vorlegen in dem das steht.

Wirst sehen, dann ist Stille.

Gruß

GOH

:016:

Das wollte ich auch schreiben.......

Stephan, der ma wieder zu langsam war......

Geschrieben

Na ja - schön und gut, aber damit tun wir uns auf Dauer keinen Gefallen. Hat`s erst irgendwo geklappt, weil einer sich nicht zu wehren weiß, wird ganz schnell eine "übliche, auch bei anderen Behörden gepflegte" Verfahrensweise daraus. Dann haben alle ein Problemund es ist nicht mehr möglich, die Verfahrensweise, so unrechtmäßig sie sein mag, ohne erheblichen Aufwand und ohne VG zu drehen.

Was erstmal funktioniert hat...

Alles nach em Moto: "xvx Jahre Mist gebat, aber es läuft so gut, warum sollten wir es ändern?"Dann wird schnellRechtspraxis daraus. Whret den Anfängen. Und irgenwoher muss der Mist ja kommen. Hat doch hoffentlich niemand geträumt...und dann auch noch im Lehrgnag erzählt.

Geschrieben
Na ja - schön und gut, aber damit tun wir uns auf Dauer keinen Gefallen. Hat`s erst irgendwo geklappt, weil einer sich nicht zu wehren weiß, wird ganz schnell eine "übliche, auch bei anderen Behörden gepflegte" Verfahrensweise daraus. Dann haben alle ein Problemund es ist nicht mehr möglich, die Verfahrensweise, so unrechtmäßig sie sein mag, ohne erheblichen Aufwand und ohne VG zu drehen.

Was erstmal funktioniert hat...

Alles nach em Moto: "xvx Jahre Mist gebat, aber es läuft so gut, warum sollten wir es ändern?"Dann wird schnellRechtspraxis daraus. Whret den Anfängen. Und irgenwoher muss der Mist ja kommen. Hat doch hoffentlich niemand geträumt...und dann auch noch im Lehrgnag erzählt.

Darum würde ich an deiner Stelle auch höchstens da ansetzen, wo der Mist herkommt. Sprich nochmal mit deinem Vereinskameraden und vielleicht auch mit dem der das auf dem Lehrgang erzählt hat (haben soll). Ist bestimmt besser als gleich die Waffenbehörde anzuklingeln.

Geschrieben

Es ist immer wieder Erstaunlich,mit welchem Ideentreichtum irgendwelche Wichtigtuer versuchen,das Waffg noch strenger auszulegen,als es ohnehin schon ist...

Da kann man sich nur noch an den Kopf greifen. :gaga:

Gruß André

Geschrieben

In dem Fall gibt es ja wohl ein Waffengesetz, da steht das mal ausnahmsweise klar drin. Da kann dann auch keine Behörde was neues erfinden, selbst wenn sie es gerne möchte.

Diese Lehrgänge, die da immer nach dem Motto durchgeführt werden: hallo ich weiß was, sind sowieso der Hammer.

Neulich hat der Vertreter des Bayrischen Schützenbund in so einem Lehrgang wieder die alte Theorie aufleben lassen, dass du für einen 357er Revolver mit deinem Mun Eintrag keine 38er Mun erwerben darfst. Um das richtig zu stellen waren einige Leute tagelang im Einsatz und haben mit Gott und der Welt telefoniert.

So Schwachsinn hört mal alle Nasen längen. Irgendwie finde ich diese verbandsgeführten Sachkundelehrgänge (oder ähnliches) schon teilweise für ziemlichen Humbug.

Man soll doch einfach die Klappe halten, wenn man was nicht weiß. Aber das würde bei dem einen oder anderen Lehrgang dazu führen, dass dort 10 Stunden Stille herrschen würde.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Bsp.: Ich will eine Sportpistole leihen, dann würde ich einen Eintrag für eine .22 Pistole benötigen.

Einen Revolver würde ich nicht bekommen.

Wohlgemerkt "freier" Eintrag, ich darf also die entsprechende Waffe noch nicht in meiner WBK eingetragen haben.

Sollte ich in meinem Beispiel eine Sportpistole bereits besitzen, so könnte ich mir keine Leihen.

Ein ausleihen einer Waffe wäre somit faktisch nicht mehr möglich.

Meiner Ansicht nach klingt das ganze mehr als unlogisch, muss aber nicht zwingend falsch sein; man weis ja nie was die sich in Berlin wieder ausdenken.

Hat einer von euch schon etwas derartiges gehört oder weis vielleicht was der Kammerad gemeint hat ??

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

Ich schreibe da nicht viel dazu.

Nur :icon13: :icon13:

Er soll dir das mal schwarz auf weiß bringen!!! Vielleicht wollte er dich auch nur auf den Arm nehmen!!

Gruß Christian

Geschrieben

Hallo,

Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

....

Hat einer von euch schon etwas derartiges gehört oder weis vielleicht was der Kammerad gemeint hat ??

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

es wäre wichtig bzw. hilfreich zu erfahren, wer wann und wo diesen Unsinn "gelehrt" hat.

Gruss Spa

Geschrieben
Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Da frägt man sich was für ein Waffenlehrgang das war, oder ob Dein Kammerad überhaupt keinen Durchblick hat.

Für das Verleihen von Waffen gibts bei uns sogar ein PDF zum download, und das beim LRA selbst. Und einen freien Eintrag für die Waffe braucht man sowieso nicht. Aber das steht doch alles im Waffengesetz klar und deutlich. Hab gerade vor ein paar Sonntagen die Theorie der Waffensachkunde, mit unseren Vereinsneulingen (Machen gerade Sachkunde, und Samstag war Theorie, Montag Praktisch und Prüfung) durchgegangen, da der Lehrgangsleiter auch ziemlich suspekt geredet hatte (Beamtendeutsch), und da war auch der Blödsinn mit 357 und 38 aufgekommen, doch genau in der Prüfung wurde dies abfgefragt, und die Antwort war richtig, keine extra MES für 38 Mun, wenn man 357 hat. Nur sind halt manche Lehrgangsleiter, mit der korrekten Ausdrucksweise hier manchmal überfordert, denn ich kenne den Lehrgangsleiter perönlich, und hab ich gleich an diesem Sonntag privat angerufen (er stimmte mir ja zu, aber meinte das es vielleicht seine Schüler falsch interpretiert hätten). So kommen dann Missverständnisse auf, aber wenn man dann genauer hinterfrägt, dann klärte sich bis jetzt alles auf.

Gruß an alle

Geschrieben
In dem Fall gibt es ja wohl ein Waffengesetz, da steht das mal ausnahmsweise klar drin. Da kann dann auch keine Behörde was neues erfinden, selbst wenn sie es gerne möchte.

Diese Lehrgänge, die da immer nach dem Motto durchgeführt werden: hallo ich weiß was, sind sowieso der Hammer.

Neulich hat der Vertreter des Bayrischen Schützenbund in so einem Lehrgang wieder die alte Theorie aufleben lassen, dass du für einen 357er Revolver mit deinem Mun Eintrag keine 38er Mun erwerben darfst. Um das richtig zu stellen waren einige Leute tagelang im Einsatz und haben mit Gott und der Welt telefoniert.

So Schwachsinn hört mal alle Nasen längen. Irgendwie finde ich diese verbandsgeführten Sachkundelehrgänge (oder ähnliches) schon teilweise für ziemlichen Humbug.

Man soll doch einfach die Klappe halten, wenn man was nicht weiß. Aber das würde bei dem einen oder anderen Lehrgang dazu führen, dass dort 10 Stunden Stille herrschen würde.

Gruß

Makalu

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Bsp.: Ich will eine Sportpistole leihen, dann würde ich einen Eintrag für eine .22 Pistole benötigen.

Einen Revolver würde ich nicht bekommen.

Wohlgemerkt "freier" Eintrag, ich darf also die entsprechende Waffe noch nicht in meiner WBK eingetragen haben.

Sollte ich in meinem Beispiel eine Sportpistole bereits besitzen, so könnte ich mir keine Leihen.

Ein ausleihen einer Waffe wäre somit faktisch nicht mehr möglich.

Meiner Ansicht nach klingt das ganze mehr als unlogisch, muss aber nicht zwingend falsch sein; man weis ja nie was die sich in Berlin wieder ausdenken.

Hat einer von euch schon etwas derartiges gehört oder weis vielleicht was der Kammerad gemeint hat ??

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

Hallo Leute,

so was ähnliches habe ich auch mal live gehört, da hat der Lehrgangsleiter ( Bdmp ) gesagt, Waffen besitz geht "Nur" bei Wohneigentum. :confused:

Daraufhin habe ich Ihn gefragt, was mit den Leuten ist die zur Miete Wohnen. Er Sagte ohne Wohneigentum kein Waffen besitz. :gaga:

Das war einer der sich im Waffengesetz richtig gut auskannte. :rotfl2:

Gruß

Maiky

Geschrieben
Guten Tag,

heute kam ein Vereinskammerad von einem Waffenlehrgang zurück und berichtet,

es sei jetzt nur noch zulässig Waffen zu entleihen, wenn der Entleiher auf seiner WBK einen freien Eintrag der entsprechenden Waffe hat.

Bsp.: Ich will eine Sportpistole leihen, dann würde ich einen Eintrag für eine .22 Pistole benötigen.

Einen Revolver würde ich nicht bekommen.

Wohlgemerkt "freier" Eintrag, ich darf also die entsprechende Waffe noch nicht in meiner WBK eingetragen haben.

Sollte ich in meinem Beispiel eine Sportpistole bereits besitzen, so könnte ich mir keine Leihen.

Ein ausleihen einer Waffe wäre somit faktisch nicht mehr möglich.

Meiner Ansicht nach klingt das ganze mehr als unlogisch, muss aber nicht zwingend falsch sein; man weis ja nie was die sich in Berlin wieder ausdenken.

Hat einer von euch schon etwas derartiges gehört oder weis vielleicht was der Kammerad gemeint hat ??

Mit freundlichen Grüßen

Scorpio2002

Aufregen muss man sich v.a. über die Inkompetenz solcher Lehrgangsleiter...

Wer, was, wann wo war das denn?

Ansonsten ist wirklich schon alles geschrieben - der Lehrgangsleiter sollte aber auf jeden Fall noch auf seine fehlerhaften Ausführungen angesprochen werden.

IMI

Geschrieben
Hallo Leute,

so was ähnliches habe ich auch mal live gehört, da hat der Lehrgangsleiter ( Bdmp ) gesagt, Waffen besitz geht "Nur" bei Wohneigentum. :confused:

Daraufhin habe ich Ihn gefragt, was mit den Leuten ist die zur Miete Wohnen. Er Sagte ohne Wohneigentum kein Waffen besitz. :gaga:

Das war einer der sich im Waffengesetz richtig gut auskannte. :rotfl2:

Gruß

Maiky

Jaja, aber nur ab 100 Quadratmeter Minimum mit Südlage. :peinlich::gaga:

Sag mal, solchen Koniferen gehört die Lehrgangsberechtigung entzogen !

Geschrieben

Koniferen hat was mit Pflanzen zutun :-)

Was Du meinst ist, Koryphäe.

Das Unsinn verzapft wird, zieht sich leider durch die ganze Schützenwelt.

Die Anforderungen sind da auch zu gering, um Schwachmatten wirklich aus dem "Sachkundewesen" rauszuhalten.

Geschrieben
Koniferen hat was mit Pflanzen zutun :-)

Was Du meinst ist, Koryphäe.

Echt jetzt ??? :rolleyes:

Das meinte ich ja, diejenigen, die so einen Mist erzählen, sind Koniferen - dumm wie Holz !

(Das Wortspiel ist zugegebenermaßen etwas verwirrend)

Geschrieben
Ich schreibe da nicht viel dazu.

Nur :icon13::icon13:

Er soll dir das mal schwarz auf weiß bringen!!! Vielleicht wollte er dich auch nur auf den Arm nehmen!!

Gruß Christian

Aus eigener Erfahrung heraus habe ich nicht den geringsten Zweifel am Wahrheitsgehalt des Einstiegsbeitrages.

Die Verblödung geht mancherorts sogar soweit,daß man von den eigenen Vereinsmitgliedern während eines Vortrages der SB zum damals neuen Waffg ( 2002 ) niedergemacht wird,weil man sich doch tatsächlich erdreistet,die Dame ( eigentlich eine,die sehr umgänglich ist ) dezent über die Unsinnigkeit ihrer gemachten Aussagen hinzuweisen.Über die Motive kann ich nur spekulieren.Damals wie heute war/ist mein Eindruck,daß man es einfach nicht abwarten konnte,bis die Frau ausgequatscht hat um endlich zum geselligen Teil der Tagesordnung überzugehen. :s75: Da ist dann jemand,der dieses hinauszögert,eben der Buhmann.Und sowas von Leuten,die aus dem Gesetz "zitieren" ohne es jemals gelesen zu haben,da brauch einen gar nichts mehr zu wundern...

Gruß André

Geschrieben
Hallo Leute,

so was ähnliches habe ich auch mal live gehört, da hat der Lehrgangsleiter ( Bdmp ) gesagt, Waffen besitz geht "Nur" bei Wohneigentum. :confused:

Daraufhin habe ich Ihn gefragt, was mit den Leuten ist die zur Miete Wohnen. Er Sagte ohne Wohneigentum kein Waffen besitz. :gaga:

Das war einer der sich im Waffengesetz richtig gut auskannte. :rotfl2:

Gruß

Maiky

Wo war das denn?

Geschrieben
so was ähnliches habe ich auch mal live gehört, da hat der Lehrgangsleiter ( Bdmp ) gesagt, Waffen besitz geht "Nur" bei Wohneigentum. :confused:

Daraufhin habe ich Ihn gefragt, was mit den Leuten ist die zur Miete Wohnen. Er Sagte ohne Wohneigentum kein Waffen besitz. :gaga:

Das war einer der sich im Waffengesetz richtig gut auskannte. :rotfl2:

Puh, Glück gehabt.

Wahrscheinlich gibt es eine Statistik, nach der Gewalttaten mit Waffen mehrheitlich von bösen Mietern ausgeführt werden. Da ist es doch nur logisch, daß man Waffentragende Mieter verbietet. :icon14:

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