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IGNORED

Kurze Pumpe: ganze Waffe abgeben oder nur Lauf ?


DAK

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Geschrieben

Hallo,

ich hab mit meinem SB telefoniert bez. der kurzen Pumpen. Zuerst wußte er gar nicht, das die nun verboten sind. ( Telefonat im August 2008 ) dann hat er sich aber sofort bei seinem Kollegen informiert und mir gesagt, ich könne gern vorbeikommen und die Waffe abgeben und mir dann eine neue längere zu kaufen. Das fand ich schon mal einen tollen Vorschlag. Damit ich in zwei Jahren wieder enteignet werden kann.

So machte ich den Vorschlag, nur den Lauf vorbeizubringen, da ich mir eventuell einen längern Lauf ja kaufen könnte und dann wieder eine legale Waffe hätte.

Da sagte der SB aber, das er diese Idee gar nicht gut fände und ich doch bitte das ganze Gewehr zur Entsorgung vorbeibringen möchte.

Frage nun, reicht es, wenn ich den Lauf austragen lasse und abgebe, oder muß die ganze Waffe weg. Es handelt sich um eine Fabarm, für die es längere Läufe gibt nur sind die mir momentan zu teuer.

Geschrieben

Es reicht, die Verbotsmerkmale zu beseitigen. Wenn Du also den Lauf (dokumentiert) vernichten lässt oder abgibst, ist dieses Verbotsmerkmal auf jeden Fall beseitigt. Also ist dem Gesetz Genüge getan.

So lange nun kein neuer (kurzer) Lauf drauf ist, handelt es sich ja nicht um die vollständige Waffe, also kann auch das Verbot nicht greifen.

Geschrieben

Es dürfte ihm etwas schwer fallen ein Bedürfnis für die unvollständige Restwaffe nachzuweisen.

Wenn der SB Hardball spielt wird er gewinnen.

Vernünftig wäre es die Waffe sofort in einen gesetzeskonformen Zustand umzubauen. Dann bleibt dem SB nicht als mit den Zähnen zu knirschen.

Geschrieben
Es dürfte ihm etwas schwer fallen ein Bedürfnis für die unvollständige Restwaffe nachzuweisen.

Wenn der SB Hardball spielt wird er gewinnen.

Vernünftig wäre es die Waffe sofort in einen gesetzeskonformen Zustand umzubauen. Dann bleibt dem SB nicht als mit den Zähnen zu knirschen.

Kann man einen Mündungsfeuerdämpfer anbauen, um die Gesamtlänge hin zu bekommen? Eventuell fest verlöten wenn aufgesraubt nicht reicht. Hält sicherlich die Kosten in Grenzen und der SB kann knirschen bis die Zähne wackeln :heuldoch: . Wenn fest verlötet ist es ja ein Teil des Laufes, wie z.B. Patronenlager. Adere sagen vieleicht noch über das neue Outfit :00000733:

Ist aber nur Halbwissen, kann jemand genaues sagen?

Gruss SpeedJunky

Geschrieben
Kann man einen Mündungsfeuerdämpfer anbauen, um die Gesamtlänge hin zu bekommen? Eventuell fest verlöten wenn aufgesraubt nicht reicht.

Gruss SpeedJunky

Nein..... ein Mündungsdämpfer oder jede Art sonstiger Anbauten reicht nicht! Ein längerer Lauf ist die einzige Möglichkeit die Waffe zu legalisieren! So lautet zumindest die Auskunft der Behörden und alles andere ist Wertlos!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Schau mal auf der Seite des BKA nach, da steht, dass die Verbotmerkmale beseitigt werden können, durch einen neuen Lauf - das sollte sich dein SB mal "reinziehen"!

Auf der Homepage des FWR ist ein entsprechender Link - damit ist das Problem wohl aus der Welt - falls dein SB das mal lesen sollte (aber manche SB wollen halt nicht, aus Prinzip).

Geschrieben
Da sagte der SB aber, das er diese Idee gar nicht gut fände und ich doch bitte das ganze Gewehr zur Entsorgung vorbeibringen möchte.

Frage nun, reicht es, wenn ich den Lauf austragen lasse und abgebe, oder muß die ganze Waffe weg. Es handelt sich um eine Fabarm, für die es längere Läufe gibt nur sind die mir momentan zu teuer.

Es reicht wenn du den Lauf bei der Behörde abgibst..... sollte es Ärger wegen der "Rest-Waffe" geben würde ich diese halt dann beim Büchsenmacher des geringsten Misstrauens zwischenlagern!

Ich hab den Lauf meiner SDASS gestern bei meiner Behörde entsorgt :lol: da kostet es zumindest nix und jetzt warte ich mal auf den Wechselsatz..... der Absolute Blödsinn und reine Geldverschwendung, aber was soll man machen :confused:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich hab den Lauf meiner SDASS gestern bei meiner Behörde entsorgt :lol: da kostet es zumindest nix und jetzt warte ich mal auf den Wechselsatz..... der Absolute Blödsinn und reine Geldverschwendung, aber was soll man machen :confused:

Naive Frage, ich habe selbst eine SDASS allerdings die lange Version, wie lang war den die kurze Version? Ich finde da nirgends eine Angabe. Bis jetzt wollte übrigens auch noch keiner was von mir. (in der WBK steht nur SDASS) Bin also gespannt ob da noch was kommt.

Geschrieben
, wie lang war den die kurze Version?

Das weis ich jetzt auch nicht.....und nach messen kann ich nicht mehr :traurig_16: aber der Lauf war 37cm lang ... also 8cm zu kurz!

Es wird nix nach kommen.... bei der kurzen war die Bezeichnung "SDASS Short" Ich würde an deiner Stelle die Waffenbehörde informieren das es sich um eine "normale Version" handelt, dann können die das vermerken und du ersparst dir eventuellen Ärger wenn die nach dem 01.10. auf den Plan kommen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Naive Frage, ich habe selbst eine SDASS allerdings die lange Version, wie lang war den die kurze Version? Ich finde da nirgends eine Angabe. Bis jetzt wollte übrigens auch noch keiner was von mir. (in der WBK steht nur SDASS) Bin also gespannt ob da noch was kommt.

Ich denke mal da passiert erst mal nix, bis vielleicht in übereifriger SB drauf stößt und zur "Entenjagd" aufruft. Man kann nie wissen, das in den Gedanken mancher SB`s so vorkommt. :rolleyes:

Gruss Knollo68

Geschrieben
Es wird nix nach kommen.... bei der kurzen war die Bezeichnung "SDASS Short" Ich würde an deiner Stelle die Waffenbehörde informieren das es sich um eine "normale Version" handelt, dann können die das vermerken und du ersparst dir eventuellen Ärger wenn die nach dem 01.10. auf den Plan kommen!

Gute Idee, den Kaufvertrag habe ich ja noch, da steht drauf SDASS 48cm. Werde ich mal vorbeibringen, ich muss sowieso hin.

Geschrieben
Naive Frage, ich habe selbst eine SDASS allerdings die lange Version, wie lang war den die kurze Version? Ich finde da nirgends eine Angabe. Bis jetzt wollte übrigens auch noch keiner was von mir. (in der WBK steht nur SDASS) Bin also gespannt ob da noch was kommt.

Ich denke da passiert erst mal nix, ein übereifriger SB drauf stößt und dann zur "Entenjagd" aufruft, denn man kann nie wissen was in so manchen Sb-Köpfen so vorsich geht. :rolleyes:

Gruss Knollo68

Geschrieben
Gute Idee, den Kaufvertrag habe ich ja noch, da steht drauf SDASS 48cm. Werde ich mal vorbeibringen, ich muss sowieso hin.

:icon14: Eben...... dann wissen die Bescheid und du hast Ruhe!

Gruß

Hunter

Geschrieben

aufgrund welcher Rechtsgrundlage muss ueberhaupt irgendein Lauf ohne Entschaedigung abgegeben werden?

Geschrieben
aufgrund welcher Rechtsgrundlage muss ueberhaupt irgendein Lauf ohne Entschaedigung abgegeben werden?

Eine gute Frage...... das Thema "Entschädigung" wäre doch eine Angelegenheit für das FWR.... die haben angeblich Kontakte und Fachleute!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Könnte man den Lauf nicht bei einem Bekannten/Verwandten im Ausland deponieren ?

Und dann schriftliche Erklärung an den SB.

"Verbotener Gegenstand" ist der kurze Lauf nur in D.

(bin Laie und bin diesmal nicht betroffen)

Geschrieben

Ketzerische Frage: Wodurch definiert sich der Gegenstand LAUF? Gerade bei einer Schrotflinte?

Schon mal drüber nachgedacht? Was gebt ihr denn bei der Behörde ab? Ein Patronenlager mit Rohr dran? oder ein Rohr mit Patronenlager? Oder ein Patronenlage? Oder ein Metallrohr?

Wie lang muss ein Lauf (inkl. Patronenlager) sein, damit er als solcher bezeichnet wird?

Wenn mich jemand ärgert... :ninja:

P.S. als alter BAstler habe ich immer Verwendung für zufällig anfallende Matallrohrreste..

Geschrieben
Weil die Kosten in keiner Relation stehen und die Sache kaum Aussicht auf Erfolg hat!

Gruß

Hunter

Solange es niemand versucht hat,kann man das pauschal nicht sagen.

Geschrieben

Ich vermute hier ein "krummes Ding" des SBs entweder er ist selbst nicht informiert oder hat wohl was gegen Waffen?!

Wenn die Waffe schon vor der Änderung des Waffg.existierte und legal erworben wurde greift wohl der sogenannte BESTANDSSCHUTZ! :peinlich:

[/quote

:rotfl2: :rotfl2: :rotfl2: D. Nuhr!

Geschrieben
aufgrund welcher Rechtsgrundlage muss ueberhaupt irgendein Lauf ohne Entschaedigung abgegeben werden?

Auf gar keiner. Er muß ja auch nicht abgegeben werden, es gibt mehrere andere Möglichkeiten.

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