Guest Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Hallo, im Rahmen einer aktuellen Diskussion suche ich ein möglichst "belastbares" Dokument, das sich auf die Ausnahme vom Umgangsverbot für spezielle Anwender von Faustmessern bezieht. Googeln bringt zwar diverse Dokumente (Messemagazin,...) aber ich suche etwas "offizielles", also z.B. einen Gesetzestext oder ein BKA-Schriftstück. Hat jemand einen Tipp? Gruß 357Mag Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Steht im WaffG: § 40 Verbotene Waffen ... (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Faustmesser kann man auf Jagdschein bei Frankonia kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 mmmh, ob der skinner auch schon zu den faustmessern zählt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Ja, immer dann, wenn der Griff quer zur Klinge steht. Genau das ist im Frankonia neuer Katalog S. 356 drin. Game Skinner 65 €, Vorlage JS erforderlich. Online komischerweise nicht angeboten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Robert Schuhbauer-Struck Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 -snip-Vorlage JS erforderlich Ja, und solltest du den JS mal ein Jahr nicht lösen, dann benötigst du eine BKA-Ausnahmegenehmigung oder mußt das Faustmesser einen Berechtigten überlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Ja, und solltest du den JS mal ein Jahr nicht lösen, dann benötigst du eine BKA-Ausnahmegenehmigung oder mußt das Faustmesser einen Berechtigten überlassen. Logisch, aber das war ja nicht gefragt. Ich habe so ein Teil ja auch nicht. Ich wüsste nicht was ich damit sollte. Aufbrechen tue ich mit normalen Messern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Steht im WaffG:§ 40 Verbotene Waffen ... (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis ... Danke! Genau das habe ich gesucht (aber dummerweise nicht bis § 40 (3) gelesen)! Gruß 357Mag Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Genau das habe ich gesucht (aber dummerweise nicht bis § 40 (3) gelesen)! Ich auch nicht, aber einfach den Suchbegriff "Faustmesser" im Reader eingegeben Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Logisch, aber das war ja nicht gefragt.Ich habe so ein Teil ja auch nicht. Ich wüsste nicht was ich damit sollte. Aufbrechen tue ich mit normalen Messern. wennst einmal mit dem skinner aufgebrochen hast, willst dein normales messer nimmer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jack Randall Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Was ist damit? Kauf mit JS möglich?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 Ist es ein Faustmesser: Ja. Darf man Faustmesser mit gültigem Jahresjagdschein kaufen: Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 ist es brauchbar für die jagd? NEIN! also ich wollte sowas nicht haben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted August 19, 2008 Share Posted August 19, 2008 ist es brauchbar für die jagd? War das die Frage: Nein B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 20, 2008 Share Posted August 20, 2008 Was ist damit? Kauf mit JS möglich?? Diese Sorte Messer ist genau der Grund weshalb Faustmesser verboten wurden. Das Gesetz läßt den Erwerb und Besitz für Jagdscheininhaber und Kürschner aber zu. Da wird nicht noch weiter nach Modellen differenziert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted August 20, 2008 Share Posted August 20, 2008 Es wird nicht nach Modellen differenziert, richtig. [...]sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrerTätigkeit benötigen. Das wirst du allerdings begründen können wenn du so ein Messer willst. Ich weiß ja nicht, ob dann z.B. noch das BKA etwas über die Eignung des Messers darlegen kann. Oder schlimmstenfalls der DJV. Das Messer wäre doch höchstens zu Abfangen geeignet, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted August 20, 2008 Share Posted August 20, 2008 Das Messer wäre doch höchstens zu Abfangen geeignet, oder? nicht unbedingt... aber speziell zum Abfangen "sofern es dazu kommt" halte ich beidseitig geschliffenes Werkzeug für erforderlich. z.b."Förster Dolch" ect. jedoch sind die "speziellen Skinner" recht beliebt...andere benutzen z.b. lieber eine schneidende Axt fraglich ist, was "Umgang" in diesem Zusammenhang alles bedeutet? besitzen und auf der Jagd führen ist klar...Erwerb über einen Jagdausstatter jetzt vermutlich auch... solange das abschliessend nicht geklärt ist würde ich die Finger davon lassen Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 @Doom Ich bezog mich auf das Messer im Bild von Jack Randall, bzw. auf die Erwiderung von Jennerwein. Also auf das bestimmte Messer bezogen. Mir ist klar, dass Skinner ihren Sinn bei der Jagd haben. Auch das Messer auf das ich mich bezog mag Sinn bei der Jagd machen, auch wenn ich ihn nicht erkenne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber genau diese dolchartigen Messer, deren Klinge dann zwischen den Fingern aus der Faust herausschaut und stoßend eingesetzt werden, von der Straße haben wollte. Um allerdings mit der kompletten Ächtung von Faustmesern nicht Kürschner und Jäger zu treffen, die diese Messer zum Abschwarten und Entfleischen von Fellen nutzen (und zwar schneidend) gibt es diesen Ausnahmepassus. Ich könnte mir jetzt mit meinem JJ so einen Faustmesserdolch kaufen - aber einen jagdlich Einsatzzweck sehe ich nicht. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 jedoch sind die "speziellen Skinner" recht beliebt...andere benutzen z.b. lieber eine schneidende Axt Und ich dachte, das Teil braucht man zum Pflanzloch stechen. B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 Und ich dachte, das Teil braucht man zum Pflanzloch stechen. B) Pflanzenjäger? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 Und ich dachte, das Teil braucht man zum Pflanzloch stechen. B) für Topinambur sicher geeignet @DoomIch bezog mich auf das Messer im Bild von Jack Randall, bzw. auf die Erwiderung von Jennerwein. Also auf das bestimmte Messer bezogen. Mir ist klar, dass Skinner ihren Sinn bei der Jagd haben. Auch das Messer auf das ich mich bezog mag Sinn bei der Jagd machen, auch wenn ich ihn nicht erkenne. der Jagdaustatter hat vermutlich eine Genehmigung vom BKA zum Verkauf von dem ersten Messer... ich kann mir nicht vorstellen das die einfach gegen Jagdschein abgegeben werden ohne das Wiesbaden gefragt wird. welche anderen Modelle da noch verbleiben bleibt sicher fraglich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jack Randall Posted August 21, 2008 Share Posted August 21, 2008 Ich denke der Passus " sofern zur Tätigkeit benötigt" ist der Haken. Der Skinner (Bestimmungsgemäße Verwendung: Abhäuten) darf, der Stossdolch (Hauptzweck:Waffe) darf nicht. => Skinner darf ich kaufen, Stossdolch nicht, oder?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted August 22, 2008 Share Posted August 22, 2008 mmmh,ob der skinner auch schon zu den faustmessern zählt? Bei Skinnern mit T-förmigem Griff handelt es sich um (verbotene) Faustmesser! Ausnahmen s. § 40 Abs. 3 WaffG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doc Holliday Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 cut- aber einen jagdlich Einsatzzweck sehe ich nicht. Gruß Michael Auch wenn es nur noch wenig praktiziert wird, wäre das Messer wahrscheinlich durchaus zum Abnicken geeignet. Gruß Doc Link to comment Share on other sites More sharing options...
gaertnerin Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Abnicken... ganz gute Idee, tun sich doch schon die meisten Leute mit einem normalen Messer schwer. Stoßdolche sind und bleiben ziemlich fiese Waffen für die Straße und haben keinen anderen Bestimmungszweck. Jagdlichen Nutzen kann ich bei solchen Dingern nicht erkennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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