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IGNORED

Faustmesser für Jäger und Kürschner


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

im Rahmen einer aktuellen Diskussion suche ich ein möglichst "belastbares" Dokument, das sich auf die Ausnahme vom Umgangsverbot für spezielle Anwender von Faustmessern bezieht.

Googeln bringt zwar diverse Dokumente (Messemagazin,...) aber ich suche etwas "offizielles", also z.B. einen Gesetzestext oder ein BKA-Schriftstück.

Hat jemand einen Tipp?

Gruß

357Mag

Geschrieben

Steht im WaffG:

§ 40 Verbotene Waffen

...

(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz

verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer

Tätigkeit benötigen.

Faustmesser kann man auf Jagdschein bei Frankonia kaufen.

Geschrieben

Ja, immer dann, wenn der Griff quer zur Klinge steht.

Genau das ist im Frankonia neuer Katalog S. 356 drin. Game Skinner 65 €, Vorlage JS erforderlich. Online komischerweise nicht angeboten.

Geschrieben
Ja, und solltest du den JS mal ein Jahr nicht lösen, dann benötigst du eine BKA-Ausnahmegenehmigung oder mußt das Faustmesser einen Berechtigten überlassen.

Logisch, aber das war ja nicht gefragt.

Ich habe so ein Teil ja auch nicht. Ich wüsste nicht was ich damit sollte. Aufbrechen tue ich mit normalen Messern.

Geschrieben
Steht im WaffG:

§ 40 Verbotene Waffen

...

(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis ...

Danke!

Genau das habe ich gesucht (aber dummerweise nicht bis § 40 (3) gelesen)!

Gruß

357Mag

Geschrieben
Genau das habe ich gesucht (aber dummerweise nicht bis § 40 (3) gelesen)!

Ich auch nicht, aber einfach den Suchbegriff "Faustmesser" im Reader eingegeben ^_^

Geschrieben
Logisch, aber das war ja nicht gefragt.

Ich habe so ein Teil ja auch nicht. Ich wüsste nicht was ich damit sollte. Aufbrechen tue ich mit normalen Messern.

wennst einmal mit dem skinner aufgebrochen hast, willst dein normales messer nimmer :lol:

Geschrieben
Was ist damit? Kauf mit JS möglich??

Diese Sorte Messer ist genau der Grund weshalb Faustmesser verboten wurden. :icon13:

Das Gesetz läßt den Erwerb und Besitz für Jagdscheininhaber und Kürschner aber zu. Da wird nicht noch weiter nach Modellen differenziert.

Geschrieben

Es wird nicht nach Modellen differenziert, richtig.

[...]sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer

Tätigkeit benötigen.

Das wirst du allerdings begründen können wenn du so ein Messer willst.

Ich weiß ja nicht, ob dann z.B. noch das BKA etwas über die Eignung des Messers darlegen kann. Oder schlimmstenfalls der DJV.

Das Messer wäre doch höchstens zu Abfangen geeignet, oder?

Geschrieben
Das Messer wäre doch höchstens zu Abfangen geeignet, oder?

nicht unbedingt...

aber speziell zum Abfangen "sofern es dazu kommt" halte ich beidseitig geschliffenes Werkzeug für erforderlich.

z.b."Förster Dolch" ect.

jedoch sind die "speziellen Skinner" recht beliebt...andere benutzen z.b. lieber eine schneidende Axt

fraglich ist, was "Umgang" in diesem Zusammenhang alles bedeutet?

besitzen und auf der Jagd führen ist klar...Erwerb über einen Jagdausstatter jetzt vermutlich auch...

solange das abschliessend nicht geklärt ist würde ich die Finger davon lassen

Geschrieben

@Doom

Ich bezog mich auf das Messer im Bild von Jack Randall, bzw. auf die Erwiderung von Jennerwein.

Also auf das bestimmte Messer bezogen. Mir ist klar, dass Skinner ihren Sinn bei der Jagd haben.

Auch das Messer auf das ich mich bezog mag Sinn bei der Jagd machen, auch wenn ich ihn nicht erkenne.

Geschrieben

Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber genau diese dolchartigen Messer, deren Klinge dann zwischen den Fingern aus der Faust herausschaut und stoßend eingesetzt werden, von der Straße haben wollte.

Um allerdings mit der kompletten Ächtung von Faustmesern nicht Kürschner und Jäger zu treffen, die diese Messer zum Abschwarten und Entfleischen von Fellen nutzen (und zwar schneidend) gibt es diesen Ausnahmepassus.

Ich könnte mir jetzt mit meinem JJ so einen Faustmesserdolch kaufen - aber einen jagdlich Einsatzzweck sehe ich nicht.

Gruß

Michael

Geschrieben
Und ich dachte, das Teil braucht man zum Pflanzloch stechen. :wub: B)

Pflanzenjäger? :00000733:

Geschrieben
Und ich dachte, das Teil braucht man zum Pflanzloch stechen. :wub: B)

für Topinambur sicher geeignet :icon14:

@Doom

Ich bezog mich auf das Messer im Bild von Jack Randall, bzw. auf die Erwiderung von Jennerwein.

Also auf das bestimmte Messer bezogen. Mir ist klar, dass Skinner ihren Sinn bei der Jagd haben.

Auch das Messer auf das ich mich bezog mag Sinn bei der Jagd machen, auch wenn ich ihn nicht erkenne.

der Jagdaustatter hat vermutlich eine Genehmigung vom BKA zum Verkauf von dem ersten Messer...

ich kann mir nicht vorstellen das die einfach gegen Jagdschein abgegeben werden ohne das Wiesbaden gefragt wird.

welche anderen Modelle da noch verbleiben bleibt sicher fraglich...

Geschrieben

Ich denke der Passus " sofern zur Tätigkeit benötigt" ist der Haken. Der Skinner (Bestimmungsgemäße Verwendung: Abhäuten) darf, der Stossdolch (Hauptzweck:Waffe) darf nicht.

=> Skinner darf ich kaufen, Stossdolch nicht, oder??

Geschrieben

Abnicken... ganz gute Idee, tun sich doch schon die meisten Leute mit einem normalen Messer schwer. Stoßdolche sind und bleiben ziemlich fiese Waffen für die Straße und haben keinen anderen Bestimmungszweck. Jagdlichen Nutzen kann ich bei solchen Dingern nicht erkennen.

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