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IGNORED

Revolver ohne Herstellungsnummer


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem…

Im Rahmen einer Erbsache könnte ich günstig 2 Vorderladerrevolver, Kal. .44, erwerben. Leider haben die beiden Revolver – hergestellt angeblich 1912 in Italien, Firma EAP? – keine Herstellungsnummer, wurden aber 1982 so in die WBK des Verstorbenen eingetragen.

Mein SB meint nun, dass es keinen Eintrag für Waffen ohne Herstellungsnummer geben würde und die Waffen zu vernichten seien… BASTA! Wenn das damals falsch gemacht wurde, könne er ja nichts dafür!

Könnt ihr mir da behilflich sein und mir eventuell die Rechtsgrundlage für die Ansicht des SB nennen, bzw. eine Möglichkeit aufzeigen, um die beiden Revolver doch noch eingetragen zu bekommen.

Grüße aus Bayern :s75:

Geschrieben
Mein SB meint nun, dass es keinen Eintrag für Waffen ohne Herstellungsnummer geben würde und die Waffen zu vernichten seien… BASTA! Wenn das damals falsch gemacht wurde, könne er ja nichts dafür!

Quark im Sarg.....

Mann kann die Waffen mit einer Nummer versehen lassen, zumindest in BW und in RP geht das.

Ob sich das finanziell lohnt, weiss ich nicht.

Zerlege die Teile mal, ich wette mit dir, irgend eine Nummer wird sich auf der Waffe finden, die mann als Herstellungsnummer deuten könnte. Rahmen unter den Griffschalen oder auf dem Trommelrand sind da beliebte Stellen.

Geschrieben
Quark im Sarg.....

Mann kann die Waffen mit einer Nummer versehen lassen, zumindest in BW und in RP geht das.

Ob sich das finanziell lohnt, weiss ich nicht.

Zerlege die Teile mal, ich wette mit dir, irgend eine Nummer wird sich auf der Waffe finden, die mann als Herstellungsnummer deuten könnte. Rahmen unter den Griffschalen oder auf dem Trommelrand sind da beliebte Stellen.

Die Waffen wurden schon zerlegt und genauestens untersucht. Der einzige Fund war "ITALY" Und "EAP.

Da ich mir natürlich zusätzliche Kosten sparen möchte, wäre die Quelle (gesetzl. Grundlage) für die Forderung nach Anbringen einer Nummer wichtig. Ich weiß von mehreren Schützenkollegen, die teilweise ältere Waffen ohne Nummerierung besitzen, die dann ja auch "Nachnummeriert" werden müssten, oder?

Geschrieben

Ernstgemeinter Vorschlag:

Revolver, Cal.: .44, Hersteller ITALY, Nummer: EAP

Ich habe auf der WBK Waffen, deren "Nummer" ganz oder Teilweise aus Buchstaben bestehen (z.B. einen S&W 686).

Erst dieses Jahr habe ich einen JUGO 98er mit Hersteller/Warenzeichen: Jugoslawien eintragen lassen.

Gruß

357Mag

Geschrieben

Nachträgliche Kennzeichnung erfolgt durch das Beschussamt, hier im Ländle durch das Zeichen BW und einer fortlaufenden Nummer, die dann in die WBK eingetragen wird.

Die Überlassung einer nicht mit fortlaufender Nummer gekennzeichneten Schusswaffe ist vom Händler nur in folgenden Fällen gestattet:

1. Sie ist nach § 7 oder 8 BeschussG zugelassen

2. Sie wird von einem Waffensammler mit Bedürfnis nach § 17 WaffG erworben.

Quelle: § 24 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG, § 25 Abs. 2 WaffG.

Geschrieben
Nachträgliche Kennzeichnung erfolgt durch das Beschussamt, hier im Ländle durch das Zeichen BW und einer fortlaufenden Nummer, die dann in die WBK eingetragen wird.

Die Überlassung einer nicht mit fortlaufender Nummer gekennzeichneten Schusswaffe ist vom Händler nur in folgenden Fällen gestattet:

1. Sie ist nach § 7 oder 8 BeschussG zugelassen

2. Sie wird von einem Waffensammler mit Bedürfnis nach § 17 WaffG erworben.

Quelle: § 24 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG, § 25 Abs. 2 WaffG.

Diese Ländernummern werden i.d.Regel vom LKA vergeben, die darüber eine Übersicht führen sollen (was ich allerdings nur von RP und BW sicher weiss). Ich hatte schon etliche Waffen, die dann RP bzw, BW und dann nachfolgender Nummer mit Schrägstrich und der jeweiligen Jahreszahl (der Zuteilung) versehen waren. Natürlich nimmt der Staat für so eine "Amtshandlung" Geld, und zwar nicht zu wenig. Hier sinds ca.30Euro. Käme ja noch die Arbeit des Stempelns durch einen BüMa hinzu, wenn man die zugeteilte Nummer nebst schriftlichem Bescheid hat (oder ggfls. auch selbst-falls man entsprechende Schlagzahlen und Buchstaben hat-) hinzu.

Besser ists, man findet halt trotzdem ein klitzekleines Nümmerchen -das man bisher übersehen hatte wegen schlechter Augen- das man dann als Nummer angeben kann.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Bett...oder so...

GF

Muni

Geschrieben
Besser ists, man findet halt trotzdem ein klitzekleines Nümmerchen -das man bisher übersehen hatte wegen schlechter Augen- das man dann als Nummer angeben kann.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Bett...oder so...

GF

Muni

So ist es. Schau mal genau unter den Griffschalen, an der Trommel zwischen den Kammern und kratze mal den Rost etwas weg.

Ich hatte schon den gleichen Fall. Ich habe nach laaanger Suche eine zweistellige Nummer gefunden und diese wurde vom Käufer dem SB mitgeteilt. Dieser hat die WBK entsprechend vervollständigt.

Geschrieben
Nachträgliche Kennzeichnung erfolgt durch das Beschussamt, hier im Ländle durch das Zeichen BW und einer fortlaufenden Nummer, die dann in die WBK eingetragen wird.

Die Überlassung einer nicht mit fortlaufender Nummer gekennzeichneten Schusswaffe ist vom Händler nur in folgenden Fällen gestattet:

1. Sie ist nach § 7 oder 8 BeschussG zugelassen

2. Sie wird von einem Waffensammler mit Bedürfnis nach § 17 WaffG erworben.

Quelle: § 24 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG, § 25 Abs. 2 WaffG.

Steht da Händler? Und was ist der Privatüberlasser? Wo steht, dass auch ein Privater nur eine Waffe mit Nr überlasen darf? Dann dürften viele historische Stück nie den Besitzer wechseln?

Geschrieben
Dann dürften viele historische Stück nie den Besitzer wechseln?

da gibts z.B. in der WaffVwV 25. eine stichtagsregelung (waffenherstellung vor 1891)

und ich meine ( d.h. ich glaube ) auch kürzlich erst gelesen zu haben dass es für waffen in kunsthistorisch wertvollen sammlungen auch eine ausnahmeregelung gibt ... kann das jetzt aber auf die schnelle nicht finden.

gruß alzi

Geschrieben
da gibts z.B. in der WaffVwV 25. eine stichtagsregelung (waffenherstellung vor 1891)

und ich meine ( d.h. ich glaube ) auch kürzlich erst gelesen zu haben dass es für waffen in kunsthistorisch wertvollen sammlungen auch eine ausnahmeregelung gibt ... kann das jetzt aber auf die schnelle nicht finden.

gruß alzi

Ja, das war mir bekannt, aber es gibt ja auch historische Stücke nach diesem Datum. Da ich mich mit diesen Dingen nie beschäftigt habe stellt sich die Frage, wie wurde/wird denn da bisher verfahren. So wie geschildert kann es ja wohl nicht angehen.

Geschrieben

Ich habe im August 2006 einen Derringer ohne Herstellungsnummer ohne Probleme eingetragen bekommen. Erworben von Privat, auch dort war sie ohne Nummer eingetragen gewesen .Und die wurde deutlich nach 1891 gebaut.

Greetz

Peter

Geschrieben
Der einzige Fund war "ITALY" Und "EAP"

Hallo Madmaxde

das ist doch eine klare Indentifizierung. Die Waffe wurde in Italien für das italienische Heer hergestellt. Die Nr. der Waffe ist, aus Staatsschutzgründen chiffriert. EAP bedeutet Waffennr.: 5116. Adäquat zum Alphabet. Machte Beretta mit den Jahreszahlen so ähnlich. Sollte deinem SB genügen.

Diese Auskunft ist natürlich ohne Gewähr.

Steven

Geschrieben

Hallo

Natürlich ist irgendwo, ganz versteckt, eine Nummer. Die wirst du nur übersehen haben, weil jahrzehte alter Schmand diese verdeckt hat. Moderator: Nachfolgender Satz gelöscht: Na, das sind doch wohl Vorschläge die NICHT sein müssen, da dies einer Verfälschung etc, nahekommt)..versteckte Nummer(n) suchen und evtl. finden ist etwas anderes, als nicht erlaubtes "Handanlegen" PePe -Sollte dieser Hinweis nix nützen, würde ich auch eine Denkpause verhängen Gruß

Geschrieben
Hallo

Natürlich ist irgendwo, ganz versteckt, eine Nummer. Die wirst du nur übersehen haben, weil jahrzehte alter Schmand diese verdeckt hat. Evtl. mit xxxxxxx wieder sichtbar machen!!!

Gruß

Und richtig feste druff kloppen! :chrisgrinst:

(Beachtliche Ratschläge hier.)

Geschrieben
Und richtig feste druff kloppen! :chrisgrinst:

(Beachtliche Ratschläge hier.)

----Wie bei einer Motorblock-Neustempelung----

Zahl lesbar- Alles in Ordnung!

Nur so ein Randgedanke,

aber soviel Aufwand für Italo-Schrott?

Ist der Erbe Sportschütze, hat er es nicht nötig, sich in die Steinzeit zu begeben-

Ist er überhaupt nicht Waffenbesitzer- was hat er von diesen waffenrechtlichen Klimmzügen, um die uralt Eisen zu besitzen?

Schießen wird er damit dann sowieso nicht (können/dürfen).

WENN die Eisen überhaupt (für wen?) einen Wert haben sollten- dann nichts wie verkaufen!

Geschrieben

mal danke bis hierher, für doch einige nützliche Vorschläge…

Aber ich weiß jetzt immer noch nicht, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass Schusswaffen eine Herstellungsnummer haben müssen, um sie nach deutschem Waffengesetz in die WBK eintragen zu können. :confused:

und für „gorm“ …du brauchst Dir wirklich nicht den Kopf zerbrechen, wieso und weshalb ich die beiden Revolver besitzen möchte…vielleicht nur soviel, sie gehörten meinem verstorbenen Vater, der mich mit diesen Waffen zum Schießen und dem Schießsport brachte!

cu

Geschrieben

Ich hörte im Bekanntenkreis von einem Lauf der ohne Nummer verkauft worden war. Allerdings scheint das auch schon Jahrzehnte her zu sein, denn heute dürfte wohl niemand einen Lauf oder ein anderes wesentlichens Waffenteil oder gar eine Waffe in Deutschland ohne eine Nummer verkaufen, nicht mal wenn das erstere ein Ersatzteil sein sollte.

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