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IGNORED

Munerwerb auf dem Flohmarkt


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich war heute morgen auf dem Flohmarkt. Bei einem Stand sah ich eine Packung .22 LR.

Darin war eine Patrone. Der Standinhaber, seines Zeichens Südosteuropäer bot mir 4 Pakete mit je 50 Schuss zu je 20 Euro das Paket an. Ich erklärte ihm, daß das sowieso zu teuer ist und außerdem ich davon ausgehe, daß der Verkauf auf einem Flohmarkt an Jedermann nicht ganz mit dem Gesetz in einklang stünde. Er schaute mich an als wäre ich frisch vom Mars gelandet. Der hielt mich für total bekloppt.

Steven

Geschrieben
Der wusste genau, dass er die Mun illegal verkauft. Der weiss auch, dass ihm diesen Preis kein Berechtigter zahlt........

aber was macht ein mündiger und sachkundiger bürger in einem solchen fall eigentlich?

sag ich nix, hab ichs ja unterlassen ein verbrechen zu melden und mich evtl. einer begünstigung schuldig gemacht, oder?

prinzipiell müsste ich ja, sobald ich davon kenntnis erlange, die staatsmacht rufen. bei sojemandem würd ichs mir verkneifen ihn "über den jedermann paragraphen festzusetzen" und erst dann die freunde in grün (bzw. inzwischen ja auch blau) zu rufen. der kerl könnte ja noch was anderes dabei haben, als nur die bleiböhnchen.

gruß alzi

Geschrieben
aber was macht ein mündiger und sachkundiger bürger in einem solchen fall eigentlich?

sag ich nix, hab ichs ja unterlassen ein verbrechen zu melden und mich evtl. einer begünstigung schuldig gemacht, oder?

prinzipiell müsste ich ja, sobald ich davon kenntnis erlange, die staatsmacht rufen. bei sojemandem würd ichs mir verkneifen ihn "über den jedermann paragraphen festzusetzen" und erst dann die freunde in grün (bzw. inzwischen ja auch blau) zu rufen. der kerl könnte ja noch was anderes dabei haben, als nur die bleiböhnchen.

gruß alzi

Nun schon wieder eine Möglichkeit vertan, Deutschland vor dem Untergang zu bewahren.

Joker

Geschrieben
Nun schon wieder eine Möglichkeit vertan, Deutschland vor dem Untergang zu bewahren.

Joker

alzi = kleiner feigling ;):pro:

ist aber immer besser seine eigenen grenzen zu kennen, als zuviel bekanntschaft mit :17: zu machen :contra:

alzi

Geschrieben
aber was macht ein mündiger und sachkundiger bürger in einem solchen fall eigentlich?

sag ich nix, hab ichs ja unterlassen ein verbrechen zu melden und mich evtl. einer begünstigung schuldig gemacht, oder?

prinzipiell müsste ich ja, sobald ich davon kenntnis erlange, die staatsmacht rufen. bei sojemandem würd ichs mir verkneifen ihn "über den jedermann paragraphen festzusetzen" und erst dann die freunde in grün (bzw. inzwischen ja auch blau) zu rufen. der kerl könnte ja noch was anderes dabei haben, als nur die bleiböhnchen.

gruß alzi

meinste den:

"wird jemand auf frischer tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der flucht verdächtigt ist oder seine identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche anordnung festzunehmen. ... "

... hätte ich an deiner stelle auch nicht gemacht, erstens stellt sich die frage, wie willst du ihn festnehmen ?! und zweitens wie schon gesagt, wer weiss, was der noch alles ausser der kk-patronen bei sich hat.

grüße

K-D-W

Geschrieben
erstens stellt sich die frage, wie willst du ihn festnehmen ?!

Nein,

die Frage stellt sich noch gar nicht, denn

"wenn er der flucht verdächtigt ist oder seine identität nicht sofort festgestellt werden kann,"

trifft ja noch gar nicht zu...

Geschrieben

sacht eh ma.... zu der Diskussion fällt mir zwar viel ein, aber ich verkneif`s mir.

Edith: gelöscht

Geschrieben
sacht eh ma.... zu der Diskussion fällt mir zwar viel ein, aber ich verkneif`s mir.

Edith: gelöscht

JA DAS MUSST AUCH, BEI DER GEFÄHRLICHKEIT VON EINER PACKUNG 22LFB

JOKER

Geschrieben

@alzi

Schon mal daran gedacht, dass das nicht Deine Sache ist, sondern die der Polizei. Oder bist Du Hilfsscheriff?

Ausserdem, erst wenn der Mann Munition an einen nicht Berechtigten tatsächlich verkauft hat, ist es eine Straftat.

Um zu kontrollieren, ob er selbst die Munition überhaupt besitzen darf, bist Du schlicht und ergreifend nicht berechtigt.

Ich würde in diesem Fall den Rat von Dieter Nuhr befolgen.

---

Tom

Geschrieben
JA DAS MUSST AUCH, BEI DER GEFÄHRLICHKEIT VON EINER PACKUNG 22LFB

JOKER

Im Grunde geb' ich Dir Recht, aber:

Wenn irgendwelche obskuren Gestalten auf einem Flohmarkt Mun verhökern, fällt das auf UNS zurück !

Geschrieben
Im Grunde geb' ich Dir Recht, aber:

Wenn irgendwelche obskuren Gestalten auf einem Flohmarkt Mun verhökern, fällt das auf UNS zurück !

Da würde ich aber eher auf richtige Munitrion achten. Vor ein paar Jahren stansden mal einige wunderschöne 2cm Flak 38 Patronen an einem Stand rum, Mit der Stempelung und wie aus der Schale gepellt. Ich frage, "Sind die Deko?" Antwort: " Ja die kannst Dir auf den Schreibtisch stellen. Kosten 15 Mark das Stück." In dem Zustand bringen die das 2-3 Fache, also ich angelangt und versucht Zünder rauszudrehen,.... ging nicht. Da hab ichs schweren Herzens bleiben lassen, denn irgendwie war mein Gefühl: Nicht Deko.

Und hier ist das eigentlich nichts ungewöhnlixches, dehalb bin ich da vorsichtig. Auch wenn mal einem eine Handgranate unterkommt. Ich gehe da immer von scharf aus, Deko erst nach Überprüfung, denn hier in der Gegend schlummert noch viel Weltkrieg zwo Gelumpe rum.

Geschrieben
@alzi

Schon mal daran gedacht, dass das nicht Deine Sache ist, sondern die der Polizei. Oder bist Du Hilfsscheriff?

Ausserdem, erst wenn der Mann Munition an einen nicht Berechtigten tatsächlich verkauft hat, ist es eine Straftat.

Um zu kontrollieren, ob er selbst die Munition überhaupt besitzen darf, bist Du schlicht und ergreifend nicht berechtigt.

Ich würde in diesem Fall den Rat von Dieter Nuhr befolgen.

---

Tom

sorry tom, aber wenn du meinen beitrag wirklich (ganz?) gelesen hättest, wäre dir vllt. aufgefallen, dass ich nicht gesagt habe was ich machen würde, sondern ich habe darin lediglich gefragt was ich machen SOLLTE!

des weiteren, wenn der die 50er schachtel .22lr für 20€ anbietet, dann entweder weil er ganz genau weiß ( wie schon von jemandem erwähnt) dass es illegal ist, denn hätte er die erlaubnis zum handel mit munition, dann wüsste er ebenfalls, dass er diesen preis legal niemals erzielen könnte.

nur mal so am rande noch angemerkt, wenn er die Munition auf seinem flohmarktstand rumliegen hat, dann macht er se unbefugten zugänglich, ich darf mal davon ausgehen dass das selbst für jemanden mit handelserlaubnis nicht zulässig wäre.

kontrollieren darf ich als privatperson den sowieso nicht. hab ich ja auch nicht vor. dafür gibts ja die leute in grün (neuerdings auch blau). ich bin nicht berechtigt dazu, was ich ja auch NIE behauptet habe! ich habe nur angemerkt , dass ja die möglichkeit für mich BESTÜNDE! bei einer offensichtlichen straftat, den kerl aufgrund des jedermannparagraphen erstmal festzusetzen bis die stastsmacht kommt. dieses jedoch habe ich für mich ebenfalls ausgeschlossen!

also tom, bitte erst genau lesen, was ich schreibe und dann den dieter nuhr zitieren ;-)

gruß alzi

Geschrieben
Ausserdem, erst wenn der Mann Munition an einen nicht Berechtigten

tatsächlich verkauft hat, ist es eine Straftat.

Ohne das jetzt auf die Spitze treiben zu wollen,

aber die Straftat hat er schon begangen, indem er

die Muntion dort zum Verkauf anbietet, selbst an

einen Berechtigten, denn hier ist § 35, Abs. WaffG

einschlägig ( Handelsverbot auf Flohmärkten u.ä. ).

Denn es ist lebensfremd davon auszugehen, daß er

hierfür eine Aunahmegenehmigung bekommen hat.

Obwohl dies natürlich die hohen Preise erklären würde...

Geschrieben
also tom, bitte erst genau lesen, was ich schreibe und dann den dieter nuhr zitieren ;-)

Lieber alzi,

das war nicht persönlich gemeint!

Das ist das was ich machen würde, wenn ich jemanden auf einem Flohmarkt mit Munition handeln sehe.

---

Tom

Geschrieben

Hört auf euch zu zanken. das nächste mal müßt ihr gleich die Polizei einschalten, den wie JuergenG schon geschrieben hat, fallen solche Aktionen immer wieder auf uns zurück.

Christian

Geschrieben
Ohne das jetzt auf die Spitze treiben zu wollen,

aber die Straftat hat er schon begangen, indem er

die Muntion dort zum Verkauf anbietet, selbst an

einen Berechtigten, denn hier ist § 35, Abs. WaffG

einschlägig ( Handelsverbot auf Flohmärkten u.ä. ).

Denn es ist lebensfremd davon auszugehen, daß er

hierfür eine Aunahmegenehmigung bekommen hat.

Obwohl dies natürlich die hohen Preise erklären würde...

Ich denke, DAS ist der Angelpunkt:

Die Bestimmungen des Flohmarkt-Ausrichters/Organisators (wer auch immer, meist wohl die jeweilige Stadt, also doch irgendeine Behörde).

Ist zwar nicht meine Einkaufsquelle, aber ich weiß, daß auf so einer Veranstaltung mal eine Sanftl- unter der Wolldecke und unter dem Tisch- angeboten wurde.

Sie war in Nullkommanix weg, war ein Amateuranbieter, kein Händler.

Bestimmt nach den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, also nicht an einen 12-jährigen.

Bei einem anderen "Bekannten" ebenso:

Unter Trödel, Nippes, in der Ecke eine (ebenfalls mit allen Stempeln gesetzeskonform) eine Gaspistole angeboten:

Verkauft an einen (Volljährigen) fast zum Neupreis.

Aber- Handel mit solchem "Zeugs"- nicht auf Flohmärkten erlaubt- richtig?

Beide wußten das bestimmt, aber die Interessenten haben ohne groß zu feilschen zugegriffen.

-Gelegenheit macht Käufer!

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